Ziele und Schwerpunkte der Schweiz als Uno-Vollmitglied

ShortId
02.3042
Id
20023042
Updated
10.04.2024 14:19
Language
de
Title
Ziele und Schwerpunkte der Schweiz als Uno-Vollmitglied
AdditionalIndexing
08;internationale Politik (allgemein);UNO (speziell);Interessen der Schweiz im Ausland;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;politische Planung;Generalversammlung UNO
1
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L03K100106, Interessen der Schweiz im Ausland
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
  • L01K10, internationale Politik (allgemein)
  • L04K15040202, Generalversammlung UNO
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seinen Zielen für das Jahr 2002 festhält, will er die Umsetzung der Mitgliedschaft bei der Organisation der Vereinten Nationen (Uno) innenpolitisch breit abstützen. Dies ist eine Aufgabe, die alle Departemente betrifft. Der Bundesrat wird auch die Bundesversammlung, die Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit einbeziehen, wie es das EDA bereits in den Anhörungen der Aussenpolitischen Kommissionen zum Uno-Beitritt vom 3./4. April 2001 zugesagt hat. Das entspricht auch den Grundsätzen des aussenpolitischen Berichtes 2000 des Bundesrates, der die inhaltliche Ausrichtung des schweizerischen Engagements in der Uno vorgibt.</p><p>Zu den gestellten Fragen:</p><p>1. Die Schweiz will an der 57. regulären Session der Uno-Generalversammlung selbstbewusst, zugleich gezielt und überzeugend auftreten. Die Schweiz stellt sich mit der Uno-Mitgliedschaft einer neuen Herausforderung, der Bundesrat, Parlament und Verwaltung gemeinsam begegnen werden. Dabei ist es nicht zweckmässig, bereits im Herbst 2002 mit neuen Verwaltungsstrukturen und einem langfristigen inhaltlichen Konzept an der Generalversammlung teilzunehmen. Der Bundesrat will vorläufig sowohl strukturell als auch inhaltlich auf einem evolutiven Dispositiv aufbauen und dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt, abgestützt auf eine Überprüfung aufgrund konkreter Erfahrungen, in eine langfristig ausgerichtete Form überführen. </p><p>Zu den inhaltlichen Prioritäten für die 57. reguläre Session der Uno-Generalversammlung: Der Bundesrat wird gezielt Schwerpunkte setzen. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den Aktivitäten und Initiativen, bei denen die Schweiz sich besonders engagiert oder wo direkte schweizerische Interessen tangiert sind. Diese Schwerpunkte bewegen sich im Rahmen dessen, was durch den aussenpolitischen Bericht 2000 vorgegeben ist. Der Bundesrat befasst sich derzeit mit der Festlegung dieser Prioritäten und wird die aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes noch vor der 57. Session ausführlich über diese informieren.</p><p>Folgende Prioritäten zeichnen sich neben anderen ab: </p><p>- Im Bereich der Friedensförderung sind derzeit zwei Regionen oder Länder vorrangig: Der Nahe Osten, wo die Uno in den nächsten Monaten eine wichtigere Rolle spielen könnten und Afghanistan, wo durch die UNO der Aufbau einer zivilen und multiethnischen Regierung gefördert werden kann.</p><p>- Unter den thematischen Prioritäten kann die Schweiz eine besondere Rolle zur nachhaltigeren Beachtung des humanitären Völkerrechtes spielen. Weiter sollen unsere Initiativen zur Verbesserung der Sanktionenregimes weiterentwickelt werden. Die gezielten Sanktionen, also Sanktionen - die direkt die Regierenden treffen und die Zivilbevölkerungen weitmöglichst verschonen - sollen gefördert werden.</p><p>Im Bereich der Sicherheitspolitik ist die Non-Proliferation oder das Verbot der Massenvernichtungswaffen prioritär. Weiter prioritär ist die Entwicklung der zivilen Komponente der Friedensoperationen. Schliesslich sind die Entwicklungsfinanzierung, der Kampf gegen die Folter oder die Antipersonenminen weitere thematische Prioritäten.</p><p>- Im Finanz- und Budgetbereich der Uno wird die Schweiz bei den regulären Budgets das Prinzip des realen Nullwachstums weiterhin verteidigen. Betreffend der Budgets der Friedensoperationen wird sich die Schweiz für eine höhere Budgettransparenz einsetzen.</p><p>Neben den eigenen Schwerpunkten wird die Schweiz zu den Empfehlungen (Resolutionen) der Generalversammlung Stellung nehmen. Diese werden mehrheitlich im Konsens verabschiedet. Nur über einen Teil davon muss abgestimmt werden. Zudem kann die Schweiz Resolutionen mitunterzeichnen, um ihnen mehr Gewicht zu geben. Auch stünde der Schweiz die Möglichkeit offen, eigene Resolutionen einzubringen, wenngleich wir hier zu Beginn mit Zurückhaltung agieren dürften.</p><p>Die jeweils rasch notwendigen Stellungnahmen der Schweiz zu den Resolutionsentwürfen werden sich an den inhaltlichen Vorgaben des aussenpolitischen Berichtes 2000 orientieren. Mittels daraus abgeleiteter Kriterien wird es möglich sein, Resolutionstexte zu beurteilen und Stimmentscheide zu fällen. </p><p>Weiter stellen sich Wahl- und Kandidaturentscheide.</p><p>Die Schweiz kann sich als Mitglied aktiv an allen Wahlen der Uno-Generalversammlung beteiligen. Die anstehenden Wahlentscheide werden nach politischer Bedeutung und Tragweite gemeinsam mit den inhaltlichen Fragestellungen vom Bundesrat behandelt.</p><p>Das EDA wird in Absprache mit den anderen Departementen baldmöglichst eine mittelfristige Kandidaturplanung vorbereiten, wobei der Wahl der Schweiz in den Wirtschafts- und Sozialrat, die Menschenrechtskommission oder den beratenden Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen Priorität zukommen dürfte. Für die erste Generalversammlung als Mitglied besteht noch nicht die Absicht, eine grössere Zahl eigener Kandidaturen mit Nachdruck voranzutreiben. Nicht im Vordergrund steht vorläufig generell eine Wahl in den Uno-Sicherheitsrat. Ohnehin würden die Aussenpolitischen Kommissionen, so hat das EDA dies anlässlich von deren Anhörungen zum Uno-Beitritt vom 3./4. April 2001 versichert, vor Einreichen einer schweizerischen Kandidatur für den Sicherheitsrat konsultiert. </p><p>Zu den Organisationsstrukturen und Personalbedürfnissen für die 57. reguläre Session der Uno-Generalversammlung: Aufgrund der knappen Ressourcen plant der Bundesrat, während der ersten Generalversammlung als Mitglied mit weitgehend vorhandenen Strukturen zu arbeiten. Da die Uno thematisch breit arbeitet, stellt die Mitgliedschaft eine Herausforderung für alle Departemente dar. Die Schweiz kann ihre erste Generalversammlung als Mitglied nur bewältigen, wenn die departementsübergreifende Zusammenarbeit spielt und die notwendigen Absprachen vorgenommen werden können. Das EDA stellt dabei in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen die Kohärenz der Aussenpolitik der Schweiz in internationalen Organisationen sicher und koordiniert diese zwischen den Departementen.</p><p>Eine Verstärkung der wesentlichsten Dienste an der Zentrale sowie der Missionen der Schweiz bei der Uno in New York, Genf und Wien wird derzeit vorbereitet und kann durch Personalumteilungen im Rahmen dessen, was in der Beitrittsbotschaft aufgezeigt wurde, aufgefangen werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine jährliche Berichterstattung über das Engagement der Schweiz in der Uno stets beabsichtigt. Wie das EDA in den Anhörungen der Aussenpolitischen Kommissionen zum Uno-Beitritt dargelegt hat, wird es eine solche Berichterstattung zuhanden der Bundesversammlung (Aussenpolitische Kommissionen und Plenum) verfassen. Es will sich dabei derselben Mechanismen, wie diese etwa bereits für den Europarat bestehen, bedienen. Dies bedeutet konkret: Der Bundesrat wird den Aussenpolitischen Kommissionen im Juni 2002 im Hinblick auf den Beitritt im September seine Prioritäten, Schwerpunkte und Inhalte für die Generalversammlung vorlegen. In kommenden Jahren, d. h. ab 2003, wird dann der Jahresbericht jeweils im ersten Semester Rechenschaft über das vergangene Uno-Jahr (insbesondere die Uno-Generalversammlung) ablegen und gleichzeitig einen Ausblick auf die generelle schweizerische Politik bezüglich der Uno geben. Ebenfalls soll bereits der Ausblick auf die nachfolgende Generalversammlung in die Berichterstattung integriert werden. </p><p>3. Die Behandlung der oben erwähnten Berichterstattung wird den Aussenpolitischen Kommissionen Gelegenheit bieten, auf die vergangene Uno-Generalversammlung zurückzukommen. Sie werden dabei auch Gelegenheit haben, die Prioritäten der kommenden Generalversammlung aufzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Arbeit der Schweiz als Vollmitglied der Vereinten Nationen (Uno) ist innenpolitisch abzustützen, und die Bundesversammlung sowie die Öffentlichkeit sind in diese Aufgabe einzubeziehen. Wir bitten daher den Bundesrat, über die Ziele und Schwerpunkte seiner Arbeit in der Uno zu informieren und insbesondere folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind nach Auffassung des Bundesrates die Ziele und Schwerpunkte der Schweiz als Uno-Vollmitglied im Jahre 2002 und in den beiden folgenden Jahren? Mit welchen Ressourcen will er die Arbeit leisten?</p><p>2. Ist er gewillt, der Bundesversammlung periodisch, jährlich oder alle paar Jahre, einen Bericht vorzulegen, in welchem er die Schwerpunkte der schweizerischen Uno-Arbeit und die Haltung der Schweiz zu wichtigen Uno-Projekten darlegt?</p><p>3. Ist er bereit, jeweils vor der Generalversammlung mit den Aussenpolitischen Kommissionen die wesentlichen Traktanden zu diskutieren und ihre Meinung einzuholen, ebenso nach der Generalversammlung mit den Kommissionen die Ergebnisse zu besprechen?</p>
  • Ziele und Schwerpunkte der Schweiz als Uno-Vollmitglied
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seinen Zielen für das Jahr 2002 festhält, will er die Umsetzung der Mitgliedschaft bei der Organisation der Vereinten Nationen (Uno) innenpolitisch breit abstützen. Dies ist eine Aufgabe, die alle Departemente betrifft. Der Bundesrat wird auch die Bundesversammlung, die Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit einbeziehen, wie es das EDA bereits in den Anhörungen der Aussenpolitischen Kommissionen zum Uno-Beitritt vom 3./4. April 2001 zugesagt hat. Das entspricht auch den Grundsätzen des aussenpolitischen Berichtes 2000 des Bundesrates, der die inhaltliche Ausrichtung des schweizerischen Engagements in der Uno vorgibt.</p><p>Zu den gestellten Fragen:</p><p>1. Die Schweiz will an der 57. regulären Session der Uno-Generalversammlung selbstbewusst, zugleich gezielt und überzeugend auftreten. Die Schweiz stellt sich mit der Uno-Mitgliedschaft einer neuen Herausforderung, der Bundesrat, Parlament und Verwaltung gemeinsam begegnen werden. Dabei ist es nicht zweckmässig, bereits im Herbst 2002 mit neuen Verwaltungsstrukturen und einem langfristigen inhaltlichen Konzept an der Generalversammlung teilzunehmen. Der Bundesrat will vorläufig sowohl strukturell als auch inhaltlich auf einem evolutiven Dispositiv aufbauen und dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt, abgestützt auf eine Überprüfung aufgrund konkreter Erfahrungen, in eine langfristig ausgerichtete Form überführen. </p><p>Zu den inhaltlichen Prioritäten für die 57. reguläre Session der Uno-Generalversammlung: Der Bundesrat wird gezielt Schwerpunkte setzen. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den Aktivitäten und Initiativen, bei denen die Schweiz sich besonders engagiert oder wo direkte schweizerische Interessen tangiert sind. Diese Schwerpunkte bewegen sich im Rahmen dessen, was durch den aussenpolitischen Bericht 2000 vorgegeben ist. Der Bundesrat befasst sich derzeit mit der Festlegung dieser Prioritäten und wird die aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes noch vor der 57. Session ausführlich über diese informieren.</p><p>Folgende Prioritäten zeichnen sich neben anderen ab: </p><p>- Im Bereich der Friedensförderung sind derzeit zwei Regionen oder Länder vorrangig: Der Nahe Osten, wo die Uno in den nächsten Monaten eine wichtigere Rolle spielen könnten und Afghanistan, wo durch die UNO der Aufbau einer zivilen und multiethnischen Regierung gefördert werden kann.</p><p>- Unter den thematischen Prioritäten kann die Schweiz eine besondere Rolle zur nachhaltigeren Beachtung des humanitären Völkerrechtes spielen. Weiter sollen unsere Initiativen zur Verbesserung der Sanktionenregimes weiterentwickelt werden. Die gezielten Sanktionen, also Sanktionen - die direkt die Regierenden treffen und die Zivilbevölkerungen weitmöglichst verschonen - sollen gefördert werden.</p><p>Im Bereich der Sicherheitspolitik ist die Non-Proliferation oder das Verbot der Massenvernichtungswaffen prioritär. Weiter prioritär ist die Entwicklung der zivilen Komponente der Friedensoperationen. Schliesslich sind die Entwicklungsfinanzierung, der Kampf gegen die Folter oder die Antipersonenminen weitere thematische Prioritäten.</p><p>- Im Finanz- und Budgetbereich der Uno wird die Schweiz bei den regulären Budgets das Prinzip des realen Nullwachstums weiterhin verteidigen. Betreffend der Budgets der Friedensoperationen wird sich die Schweiz für eine höhere Budgettransparenz einsetzen.</p><p>Neben den eigenen Schwerpunkten wird die Schweiz zu den Empfehlungen (Resolutionen) der Generalversammlung Stellung nehmen. Diese werden mehrheitlich im Konsens verabschiedet. Nur über einen Teil davon muss abgestimmt werden. Zudem kann die Schweiz Resolutionen mitunterzeichnen, um ihnen mehr Gewicht zu geben. Auch stünde der Schweiz die Möglichkeit offen, eigene Resolutionen einzubringen, wenngleich wir hier zu Beginn mit Zurückhaltung agieren dürften.</p><p>Die jeweils rasch notwendigen Stellungnahmen der Schweiz zu den Resolutionsentwürfen werden sich an den inhaltlichen Vorgaben des aussenpolitischen Berichtes 2000 orientieren. Mittels daraus abgeleiteter Kriterien wird es möglich sein, Resolutionstexte zu beurteilen und Stimmentscheide zu fällen. </p><p>Weiter stellen sich Wahl- und Kandidaturentscheide.</p><p>Die Schweiz kann sich als Mitglied aktiv an allen Wahlen der Uno-Generalversammlung beteiligen. Die anstehenden Wahlentscheide werden nach politischer Bedeutung und Tragweite gemeinsam mit den inhaltlichen Fragestellungen vom Bundesrat behandelt.</p><p>Das EDA wird in Absprache mit den anderen Departementen baldmöglichst eine mittelfristige Kandidaturplanung vorbereiten, wobei der Wahl der Schweiz in den Wirtschafts- und Sozialrat, die Menschenrechtskommission oder den beratenden Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen Priorität zukommen dürfte. Für die erste Generalversammlung als Mitglied besteht noch nicht die Absicht, eine grössere Zahl eigener Kandidaturen mit Nachdruck voranzutreiben. Nicht im Vordergrund steht vorläufig generell eine Wahl in den Uno-Sicherheitsrat. Ohnehin würden die Aussenpolitischen Kommissionen, so hat das EDA dies anlässlich von deren Anhörungen zum Uno-Beitritt vom 3./4. April 2001 versichert, vor Einreichen einer schweizerischen Kandidatur für den Sicherheitsrat konsultiert. </p><p>Zu den Organisationsstrukturen und Personalbedürfnissen für die 57. reguläre Session der Uno-Generalversammlung: Aufgrund der knappen Ressourcen plant der Bundesrat, während der ersten Generalversammlung als Mitglied mit weitgehend vorhandenen Strukturen zu arbeiten. Da die Uno thematisch breit arbeitet, stellt die Mitgliedschaft eine Herausforderung für alle Departemente dar. Die Schweiz kann ihre erste Generalversammlung als Mitglied nur bewältigen, wenn die departementsübergreifende Zusammenarbeit spielt und die notwendigen Absprachen vorgenommen werden können. Das EDA stellt dabei in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen die Kohärenz der Aussenpolitik der Schweiz in internationalen Organisationen sicher und koordiniert diese zwischen den Departementen.</p><p>Eine Verstärkung der wesentlichsten Dienste an der Zentrale sowie der Missionen der Schweiz bei der Uno in New York, Genf und Wien wird derzeit vorbereitet und kann durch Personalumteilungen im Rahmen dessen, was in der Beitrittsbotschaft aufgezeigt wurde, aufgefangen werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine jährliche Berichterstattung über das Engagement der Schweiz in der Uno stets beabsichtigt. Wie das EDA in den Anhörungen der Aussenpolitischen Kommissionen zum Uno-Beitritt dargelegt hat, wird es eine solche Berichterstattung zuhanden der Bundesversammlung (Aussenpolitische Kommissionen und Plenum) verfassen. Es will sich dabei derselben Mechanismen, wie diese etwa bereits für den Europarat bestehen, bedienen. Dies bedeutet konkret: Der Bundesrat wird den Aussenpolitischen Kommissionen im Juni 2002 im Hinblick auf den Beitritt im September seine Prioritäten, Schwerpunkte und Inhalte für die Generalversammlung vorlegen. In kommenden Jahren, d. h. ab 2003, wird dann der Jahresbericht jeweils im ersten Semester Rechenschaft über das vergangene Uno-Jahr (insbesondere die Uno-Generalversammlung) ablegen und gleichzeitig einen Ausblick auf die generelle schweizerische Politik bezüglich der Uno geben. Ebenfalls soll bereits der Ausblick auf die nachfolgende Generalversammlung in die Berichterstattung integriert werden. </p><p>3. Die Behandlung der oben erwähnten Berichterstattung wird den Aussenpolitischen Kommissionen Gelegenheit bieten, auf die vergangene Uno-Generalversammlung zurückzukommen. Sie werden dabei auch Gelegenheit haben, die Prioritäten der kommenden Generalversammlung aufzugreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Arbeit der Schweiz als Vollmitglied der Vereinten Nationen (Uno) ist innenpolitisch abzustützen, und die Bundesversammlung sowie die Öffentlichkeit sind in diese Aufgabe einzubeziehen. Wir bitten daher den Bundesrat, über die Ziele und Schwerpunkte seiner Arbeit in der Uno zu informieren und insbesondere folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind nach Auffassung des Bundesrates die Ziele und Schwerpunkte der Schweiz als Uno-Vollmitglied im Jahre 2002 und in den beiden folgenden Jahren? Mit welchen Ressourcen will er die Arbeit leisten?</p><p>2. Ist er gewillt, der Bundesversammlung periodisch, jährlich oder alle paar Jahre, einen Bericht vorzulegen, in welchem er die Schwerpunkte der schweizerischen Uno-Arbeit und die Haltung der Schweiz zu wichtigen Uno-Projekten darlegt?</p><p>3. Ist er bereit, jeweils vor der Generalversammlung mit den Aussenpolitischen Kommissionen die wesentlichen Traktanden zu diskutieren und ihre Meinung einzuholen, ebenso nach der Generalversammlung mit den Kommissionen die Ergebnisse zu besprechen?</p>
    • Ziele und Schwerpunkte der Schweiz als Uno-Vollmitglied

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