Alpenkonvention und Bundesfinanzen
- ShortId
-
02.3047
- Id
-
20023047
- Updated
-
10.04.2024 09:25
- Language
-
de
- Title
-
Alpenkonvention und Bundesfinanzen
- AdditionalIndexing
-
52;internationales Abkommen;Protokoll zu einem Abkommen;Raumplanung;Vollzug von Beschlüssen;Haushaltsausgabe;Bundesamt für Raumentwicklung;Alpen
- 1
-
- L05K0603010201, Alpen
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L03K010204, Raumplanung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K08040703, Bundesamt für Raumentwicklung
- L05K1002020106, Protokoll zu einem Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am vergangenen 19. Dezember 2001 die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Seither haben die Regierungen von vier weiteren Alpenländern (Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich) ihren Parlamenten die Ratifizierung empfohlen. Die jeweiligen Parlamente werden im laufenden Jahr über den Antrag befinden.</p><p>Da die Alpenkonvention und ihre Protokolle für die Schweiz keine Anpassung der Gesetze erfordern, wird sich auch die künftige Umsetzung im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung in den verschiedenen Sektoralpolitiken bewegen und damit keinerlei zusätzliche Finanzen des Bundes in Anspruch nehmen.</p><p>Anlässlich der VI. Alpenkonferenz von Luzern, vom 30./31. Oktober 2000, wurde entschieden, ein ständiges Sekretariat für die Alpenkonvention einzurichten. Die Kosten für dieses Sekretariat werden auf die neun Vertragsparteien der Konvention aufgeteilt. Der für die Schweiz anfallende Betrag wurde in der Botschaft mit maximal 250 000 Franken festgelegt. Dieser Betrag wird vollständig im Budget des UVEK kompensiert. </p><p>Die Alpenkonvention geht ursprünglich auf die Initiative der "Commission pour la protection des Alpes (Cipra)" zurück. Die Cipra, in allen Ländern der Alpenkonvention aktiv, ist ein Dachverband von über hundert privaten Organisationen, die sich für Fragen der Umwelt und des Heimatschutzes engagieren. Darin vertreten sind auch Organisationen von Alpinistinnen und Alpinisten. Die Cipra als eine Nichtregierungsorganisation ist in den Gremien der Alpenkonvention als Beobachterin verteten. Sie ist nur eine von zwölf Beobachterorganisationen. </p><p>Die Alpenländer und die EU übernahmen im Jahre 1989 die Idee für die heute gültige Alpenkonvention. Die Cipra koordiniert in keiner Weise die Tätigkeiten der Alpenkonvention. Diese Funktion obliegt dem jeweiligen Vorsitzland, zurzeit ist dies Italien. Der Cipra wurde auch kein Mandat zur Erarbeitung irgendeines Protokolls übergeben. Die Erarbeitung von Protokollen obliegt den an der Konvention beteiligten Vertragsparteien. In der Schweiz sind mehrere Bundesämter mit den Arbeiten zur Konvention involviert. Unter der Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) sind dies: das Bundesamt für Verkehr, das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, das Bundesamt für Wasser und Geologie, die Direktion für Völkerrecht (EDA) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Kantone waren bei der Erarbeitung der Protokolle ab Anfang der Neunzigerjahre beteiligt (z. B. waren die Kantone Graubünden, Wallis und Tessin in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Protokolls "Berglandwirtschaft" beteiligt) und haben sich insbesondere aufgrund der Konferenz von Arosa im Jahre 1996 für die Erarbeitung der Botschaft zur Ratifizierung der Rahmenkonvention engagiert.</p><p>Anlässlich der bereits erwähnten VI. Alpenkonferenz von Luzern vom 30./31. Oktober 2000 wurde von den Vertragsparteien der Alpenkonvention entschieden, die Vorarbeiten für ein allfälliges Protokoll "Bevölkerung und Kultur" einzuleiten. Damit wurde das Vorsitzland Italien betraut. An der kommenden VII. Alpenkonferenz (voraussichtlich im November 2002) werden die zuständigen Minister der Vertragsparteien den definitiven Entscheid über die Erarbeitung fällen. Verbindliche Zusagen betreffend den Inhalt eines solchen Protokolls können zurzeit nicht gemacht werden. Die Schweiz vertritt die Haltung, dass die Priorität vorerst auf die Umsetzung der bereits abgeschlossenen Protokolle gelegt wird.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat bekräftigt das bereits mehrmals abgegebene Versprechen, wonach für die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle keine zusätzlichen Mittel gesprochen werden und der Personalbestand nicht aufgestockt wird. Das jährliche Budget für die Alpenkonvention beläuft sich auf 250 000 Franken, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zusätzlich beträgt der jährliche Beitrag der Schweiz ab 2003 an das ständige Sekretariat der Alpenkonvention 250 000 Franken. Dieser Betrag geht vollumfänglich zulasten des Budgets des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</p><p>2. Die Cipra hat in den Gremien der Alpenkonvention (Alpenkonferenz, ständiger Ausschuss und Arbeitsgruppen) Beobachterstatus. Ihre koordinierende Tätigkeit bezieht sich einzig auf ihre Funktion als Dachverband privater Organisationen. Es ist einer privaten Organisation unbenommen, ihren Unmut über den aus ihrer Sicht schleppenden Fortgang der Arbeiten an der Alpenkonvention sowie Forderungen nach der Umsetzung der Konvention zu formulieren und damit an die Öffentlichkeit zu gelangen. Der Bundesrat teilt die Haltung der Cipra nicht.</p><p>3. Der Direktor des ARE hat keine öffentliche Erklärung abgegeben, wonach ein bestimmtes Protokoll, in diesem Falle das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", Basis für die Schaffung eines Fonds sein könnte. </p><p>Die Schaffung eines Kohäsionsfonds hingegen wurde in der Tat in jüngster Vergangenheit mehrfach diskutiert. Sowohl bei der Beratung der Initiative 99.0449n "Gewinne von Post, SBB und Swisscom, Schaffung eines nationalen Kohäsionsfonds" als auch bei der Beratung der Standesinitiativen der Kantone Graubünden, Wallis, Tessin und Schaffhausen (99.309s, 00.305s, 00316s, 00.313s) wurde die Schaffung eines solchen Fonds abgelehnt. Der Ständerat verwarf am 5. Oktober 2000 einstimmig die erwähnten Standesinitiativen. Wohl anerkannte er Handlungsbedarf, die Bedenken gegenüber der Zweckbindung eines Fonds überwogen jedoch. Stattdessen wurde der Bundesrat aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um die landesweite Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sicherzustellen. Zurzeit überprüft eine Expertengruppe unter der Leitung des Seco die Regionalpolitik. Aussagen über die Ergebnisse der Überprüfung und die Stossrichtung einer erneuerten Regionalpolitik können noch nicht gemacht werden, dies umso weniger, als verschiedene parlamentarische Vorstösse zu zentralen Fragen der Grundversorgung und ihrer Finanzierung hängig sind.</p><p>4. Die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle wurde im Vorfeld des Entscheides des Bundesrates am 6. Juni 2001 mit den Gebirgs- und Alpenkantonen diskutiert. Die Kantone äusserten dabei ihre Unterstützung für die Ratifizierung. In die Erarbeitung der Botschaft involviert waren im Weiteren alle oben genannten Bundesämter. Auf Begehren und ausdrücklichen Wunsch wurde im Oktober 2001 eine zusätzliche Anhörung bei den Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Im Sinne der Ausgewogenheit wurde dabei auch die Cipra Schweiz (sie ist das Dach von zwölf schweizerischen Organisationen, die sich mit Fragen der Umwelt und des Heimatschutzes auseinandersetzen) mit einbezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat die Botschaft zur Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention verabschiedet. Es geht aus dieser Botschaft klar hervor, dass eine Ratifizierung nur bescheidene finanzielle Folgen für den Bund hätte. Zu diesen Folgen würden jährlich 250 000 Franken gehören, die für das ständige Sekretariat der Alpenkonferenz anfallen. Zudem müsste das federführende Bundesamt personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen. Mit anderen Worten werden die finanziellen Auswirkungen der Protokolle in der vorliegenden Botschaft nur sehr grob umrissen. Gewisse Vorkommnisse aus jüngster Zeit erscheinen mir in diesem Zusammenhang beunruhigend.</p><p>An der Pressekonferenz in Brig, vom 22. Februar 2002, hat sich die Cipra (die Internationale Alpenschutzkommission, welche die Arbeiten der Alpenkonferenz koordiniert) über das schwache Engagement der Vertragsstaaten enttäuscht gezeigt und alle Länder des Alpenraumes aufgerufen, "die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zur Verfügung zu stellen". Zudem wird in gewissen politischen Kreisen der Wunsch nach einem zehnten "sozio-ökonomischen" Protokoll laut. Die Anhängerinnen und Anhänger eines solchen Protokolls sehen darin die Grundlage zur Schaffung eines "fonds de cohésion et de solidarité en faveur des montagnes". Dieses Anliegen ist unrealistisch, denn es erfordert die Zustimmung der sechs anderen Vertragsparteien der Alpenkonvention. Nun vermögen jedoch, wie die Cipra deutlich gemacht hat, nicht einmal die bereits existierenden Protokolle die Alpenländer zu mobilisieren. Die politischen Voraussetzungen für ein zusätzliches Protokoll scheinen folglich nicht vorhanden zu sein.</p><p>Trotzdem hat am 19. Februar 2001 der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) an einer Pressekonferenz in Sitten erklärt, dass der Forderung nach einem Kohäsions- und Solidaritätsfonds im Rahmen des Protokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" stattgegeben werden könnte (siehe Art. vom 20. Februar 2002 im "Le Nouvelliste"). Solche Aussagen widersprechen ganz klar dem gemässigten Ton der Botschaft. Wir haben Grund genug, uns zu fragen, ob das ARE nicht Lobbying betrieben hat, um politische Unterstützung für die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle zu bekommen.</p><p>Der Druck der Schuldenbremse verlangt von uns, eine klare politische Linie zu vertreten. Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention brauchen keine Zustimmung des Volkes, weshalb wir umso vorsichtiger sein müssen, was die Tragweite dieser Texte betrifft.</p><p>Ich fordere deshalb den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention nur geringe finanzielle Folgen für den Bund hat? Kann das ARE mitteilen, wie hoch die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Umsetzung dieser Protokolle voraussichtlich ausfällt?</p><p>2. Die Cipra koordiniert die Umsetzungsarbeiten der Alpenkonvention. Diese Kommission spielt in diesem Zusammenhang daher eine zentrale Rolle. Wie versteht der Bundesrat ihre Aussagen an der Pressekonferenz vom 22. Februar 2002?</p><p>3. Wird gemäss den Aussagen des Direktors des ARE das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" in Zukunft als rechtliche Grundlage dienen, um einen regionalen Subventionsmechanismus zu schaffen, den seine Anhängerinnen und Anhänger "fonds de cohésion et de solidarité en faveur des montagnes" nennen?</p><p>4. Hat sich das ARE vor und nach der Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft im Ratifikationsprozess politisch neutral verhalten? Hat es Lobbying betrieben, um sich politische Unterstützung für die Ratifizierung der Protokolle zu sichern?</p>
- Alpenkonvention und Bundesfinanzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am vergangenen 19. Dezember 2001 die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Seither haben die Regierungen von vier weiteren Alpenländern (Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich) ihren Parlamenten die Ratifizierung empfohlen. Die jeweiligen Parlamente werden im laufenden Jahr über den Antrag befinden.</p><p>Da die Alpenkonvention und ihre Protokolle für die Schweiz keine Anpassung der Gesetze erfordern, wird sich auch die künftige Umsetzung im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung in den verschiedenen Sektoralpolitiken bewegen und damit keinerlei zusätzliche Finanzen des Bundes in Anspruch nehmen.</p><p>Anlässlich der VI. Alpenkonferenz von Luzern, vom 30./31. Oktober 2000, wurde entschieden, ein ständiges Sekretariat für die Alpenkonvention einzurichten. Die Kosten für dieses Sekretariat werden auf die neun Vertragsparteien der Konvention aufgeteilt. Der für die Schweiz anfallende Betrag wurde in der Botschaft mit maximal 250 000 Franken festgelegt. Dieser Betrag wird vollständig im Budget des UVEK kompensiert. </p><p>Die Alpenkonvention geht ursprünglich auf die Initiative der "Commission pour la protection des Alpes (Cipra)" zurück. Die Cipra, in allen Ländern der Alpenkonvention aktiv, ist ein Dachverband von über hundert privaten Organisationen, die sich für Fragen der Umwelt und des Heimatschutzes engagieren. Darin vertreten sind auch Organisationen von Alpinistinnen und Alpinisten. Die Cipra als eine Nichtregierungsorganisation ist in den Gremien der Alpenkonvention als Beobachterin verteten. Sie ist nur eine von zwölf Beobachterorganisationen. </p><p>Die Alpenländer und die EU übernahmen im Jahre 1989 die Idee für die heute gültige Alpenkonvention. Die Cipra koordiniert in keiner Weise die Tätigkeiten der Alpenkonvention. Diese Funktion obliegt dem jeweiligen Vorsitzland, zurzeit ist dies Italien. Der Cipra wurde auch kein Mandat zur Erarbeitung irgendeines Protokolls übergeben. Die Erarbeitung von Protokollen obliegt den an der Konvention beteiligten Vertragsparteien. In der Schweiz sind mehrere Bundesämter mit den Arbeiten zur Konvention involviert. Unter der Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) sind dies: das Bundesamt für Verkehr, das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, das Bundesamt für Wasser und Geologie, die Direktion für Völkerrecht (EDA) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Kantone waren bei der Erarbeitung der Protokolle ab Anfang der Neunzigerjahre beteiligt (z. B. waren die Kantone Graubünden, Wallis und Tessin in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Protokolls "Berglandwirtschaft" beteiligt) und haben sich insbesondere aufgrund der Konferenz von Arosa im Jahre 1996 für die Erarbeitung der Botschaft zur Ratifizierung der Rahmenkonvention engagiert.</p><p>Anlässlich der bereits erwähnten VI. Alpenkonferenz von Luzern vom 30./31. Oktober 2000 wurde von den Vertragsparteien der Alpenkonvention entschieden, die Vorarbeiten für ein allfälliges Protokoll "Bevölkerung und Kultur" einzuleiten. Damit wurde das Vorsitzland Italien betraut. An der kommenden VII. Alpenkonferenz (voraussichtlich im November 2002) werden die zuständigen Minister der Vertragsparteien den definitiven Entscheid über die Erarbeitung fällen. Verbindliche Zusagen betreffend den Inhalt eines solchen Protokolls können zurzeit nicht gemacht werden. Die Schweiz vertritt die Haltung, dass die Priorität vorerst auf die Umsetzung der bereits abgeschlossenen Protokolle gelegt wird.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat bekräftigt das bereits mehrmals abgegebene Versprechen, wonach für die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle keine zusätzlichen Mittel gesprochen werden und der Personalbestand nicht aufgestockt wird. Das jährliche Budget für die Alpenkonvention beläuft sich auf 250 000 Franken, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zusätzlich beträgt der jährliche Beitrag der Schweiz ab 2003 an das ständige Sekretariat der Alpenkonvention 250 000 Franken. Dieser Betrag geht vollumfänglich zulasten des Budgets des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</p><p>2. Die Cipra hat in den Gremien der Alpenkonvention (Alpenkonferenz, ständiger Ausschuss und Arbeitsgruppen) Beobachterstatus. Ihre koordinierende Tätigkeit bezieht sich einzig auf ihre Funktion als Dachverband privater Organisationen. Es ist einer privaten Organisation unbenommen, ihren Unmut über den aus ihrer Sicht schleppenden Fortgang der Arbeiten an der Alpenkonvention sowie Forderungen nach der Umsetzung der Konvention zu formulieren und damit an die Öffentlichkeit zu gelangen. Der Bundesrat teilt die Haltung der Cipra nicht.</p><p>3. Der Direktor des ARE hat keine öffentliche Erklärung abgegeben, wonach ein bestimmtes Protokoll, in diesem Falle das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", Basis für die Schaffung eines Fonds sein könnte. </p><p>Die Schaffung eines Kohäsionsfonds hingegen wurde in der Tat in jüngster Vergangenheit mehrfach diskutiert. Sowohl bei der Beratung der Initiative 99.0449n "Gewinne von Post, SBB und Swisscom, Schaffung eines nationalen Kohäsionsfonds" als auch bei der Beratung der Standesinitiativen der Kantone Graubünden, Wallis, Tessin und Schaffhausen (99.309s, 00.305s, 00316s, 00.313s) wurde die Schaffung eines solchen Fonds abgelehnt. Der Ständerat verwarf am 5. Oktober 2000 einstimmig die erwähnten Standesinitiativen. Wohl anerkannte er Handlungsbedarf, die Bedenken gegenüber der Zweckbindung eines Fonds überwogen jedoch. Stattdessen wurde der Bundesrat aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um die landesweite Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sicherzustellen. Zurzeit überprüft eine Expertengruppe unter der Leitung des Seco die Regionalpolitik. Aussagen über die Ergebnisse der Überprüfung und die Stossrichtung einer erneuerten Regionalpolitik können noch nicht gemacht werden, dies umso weniger, als verschiedene parlamentarische Vorstösse zu zentralen Fragen der Grundversorgung und ihrer Finanzierung hängig sind.</p><p>4. Die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle wurde im Vorfeld des Entscheides des Bundesrates am 6. Juni 2001 mit den Gebirgs- und Alpenkantonen diskutiert. Die Kantone äusserten dabei ihre Unterstützung für die Ratifizierung. In die Erarbeitung der Botschaft involviert waren im Weiteren alle oben genannten Bundesämter. Auf Begehren und ausdrücklichen Wunsch wurde im Oktober 2001 eine zusätzliche Anhörung bei den Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Im Sinne der Ausgewogenheit wurde dabei auch die Cipra Schweiz (sie ist das Dach von zwölf schweizerischen Organisationen, die sich mit Fragen der Umwelt und des Heimatschutzes auseinandersetzen) mit einbezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat die Botschaft zur Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention verabschiedet. Es geht aus dieser Botschaft klar hervor, dass eine Ratifizierung nur bescheidene finanzielle Folgen für den Bund hätte. Zu diesen Folgen würden jährlich 250 000 Franken gehören, die für das ständige Sekretariat der Alpenkonferenz anfallen. Zudem müsste das federführende Bundesamt personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen. Mit anderen Worten werden die finanziellen Auswirkungen der Protokolle in der vorliegenden Botschaft nur sehr grob umrissen. Gewisse Vorkommnisse aus jüngster Zeit erscheinen mir in diesem Zusammenhang beunruhigend.</p><p>An der Pressekonferenz in Brig, vom 22. Februar 2002, hat sich die Cipra (die Internationale Alpenschutzkommission, welche die Arbeiten der Alpenkonferenz koordiniert) über das schwache Engagement der Vertragsstaaten enttäuscht gezeigt und alle Länder des Alpenraumes aufgerufen, "die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zur Verfügung zu stellen". Zudem wird in gewissen politischen Kreisen der Wunsch nach einem zehnten "sozio-ökonomischen" Protokoll laut. Die Anhängerinnen und Anhänger eines solchen Protokolls sehen darin die Grundlage zur Schaffung eines "fonds de cohésion et de solidarité en faveur des montagnes". Dieses Anliegen ist unrealistisch, denn es erfordert die Zustimmung der sechs anderen Vertragsparteien der Alpenkonvention. Nun vermögen jedoch, wie die Cipra deutlich gemacht hat, nicht einmal die bereits existierenden Protokolle die Alpenländer zu mobilisieren. Die politischen Voraussetzungen für ein zusätzliches Protokoll scheinen folglich nicht vorhanden zu sein.</p><p>Trotzdem hat am 19. Februar 2001 der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) an einer Pressekonferenz in Sitten erklärt, dass der Forderung nach einem Kohäsions- und Solidaritätsfonds im Rahmen des Protokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" stattgegeben werden könnte (siehe Art. vom 20. Februar 2002 im "Le Nouvelliste"). Solche Aussagen widersprechen ganz klar dem gemässigten Ton der Botschaft. Wir haben Grund genug, uns zu fragen, ob das ARE nicht Lobbying betrieben hat, um politische Unterstützung für die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle zu bekommen.</p><p>Der Druck der Schuldenbremse verlangt von uns, eine klare politische Linie zu vertreten. Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention brauchen keine Zustimmung des Volkes, weshalb wir umso vorsichtiger sein müssen, was die Tragweite dieser Texte betrifft.</p><p>Ich fordere deshalb den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention nur geringe finanzielle Folgen für den Bund hat? Kann das ARE mitteilen, wie hoch die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Umsetzung dieser Protokolle voraussichtlich ausfällt?</p><p>2. Die Cipra koordiniert die Umsetzungsarbeiten der Alpenkonvention. Diese Kommission spielt in diesem Zusammenhang daher eine zentrale Rolle. Wie versteht der Bundesrat ihre Aussagen an der Pressekonferenz vom 22. Februar 2002?</p><p>3. Wird gemäss den Aussagen des Direktors des ARE das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" in Zukunft als rechtliche Grundlage dienen, um einen regionalen Subventionsmechanismus zu schaffen, den seine Anhängerinnen und Anhänger "fonds de cohésion et de solidarité en faveur des montagnes" nennen?</p><p>4. Hat sich das ARE vor und nach der Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft im Ratifikationsprozess politisch neutral verhalten? Hat es Lobbying betrieben, um sich politische Unterstützung für die Ratifizierung der Protokolle zu sichern?</p>
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