Alpenkonvention. Alpen als "Indianerreservat"

ShortId
02.3050
Id
20023050
Updated
10.04.2024 09:36
Language
de
Title
Alpenkonvention. Alpen als "Indianerreservat"
AdditionalIndexing
52;nationales Recht;Kompetenzregelung;Evaluation;internationales Abkommen;Protokoll zu einem Abkommen;Beziehung Legislative-Exekutive;Ratifizierung eines Abkommens;Alpen
1
  • L05K0603010201, Alpen
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K1002020106, Protokoll zu einem Abkommen
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K05030205, nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Alpenkonvention (die Rahmenkonvention) wurde von der Schweiz am 7. November 1991 unterzeichnet und am 28. Januar 1999 ratifiziert. In den Jahren von 1991 bis 2000 wurden insgesamt neun Protokolle von den Vertragsparteien der Konvention (Deutschland, EU, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Slowenien und Schweiz) erarbeitet, die konkrete Massnahmen in den Bereichen: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr und Streitbeilegung enthalten. In der Rahmenkonvention wurden vier weitere Themen festgelegt, die möglicherweise in Zukunft in Protokollen behandelt werden: das betrifft die Bereiche Bevölkerung und Kultur, Luft, Wasser und Abfall.</p><p>Anlässlich der VI. Alpenkonferenz von Luzern, vom 30./31. Oktober 2000, haben die anwesende Ministerin und die Minister entschieden, Vorarbeiten für ein allfälliges Protokoll "Bevölkerung und Kultur" einzuleiten. Ob es ein solches Protokoll geben wird, wird erst anlässlich der VII. Alpenkonferenz, voraussichtlich im November 2002, entschieden. Die Schweiz vertritt die Haltung, dass die Priorität vorerst auf die Umsetzung der bereits abgeschlossenen Protokolle gelegt wird. Die Erarbeitung von Protokollen ist den Vertragsparteien vorbehalten.</p><p>Die international tätige Cipra (Dachorganisation von über 100 privaten Organisationen des gesamten Alpenbogens) ist eine Nichtregierungsorganisation und hat in den Gremien Beobachterstatus (sie ist eine von 12 Beobachterorganisationen). Sie hat weder national noch international einen Auftrag zur Erarbeitung eines Protokolls erhalten. Es ist einer privaten Organisation unbenommen, sich zu Themen rund um die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete Gedanken zu machen und diese in der Öffentlichkeit zu äussern. </p><p>Als Folge des Brandes im Gotthardtunnel vom 24. Oktober 2001 trafen sich am 30. November 2001 auf Einladung von Bundesrat Moritz Leuenberger die Verkehrsminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Österreichs. Die Präsidentin der Verkehrsministerkonferenz der EU und die Vizepräsidentin der EU-Kommission waren ebenfalls anwesend. In der gemeinsamen Erklärung der Verkehrsminister der Alpenländer wurde auf Wunsch Frankreichs speziell auf die Umsetzung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention hingewiesen. Alle an der Konferenz von Zürich beteiligten, vom alpenquerenden Verkehr direkt betroffenen Länder sind zugleich Vertragsparteien der Alpenkonvention und haben anlässlich der VI. Alpenkonferenz vom 30./31. Oktober 2000 dieses Protokoll unterzeichnet. Es enthält keine Formulierungen, die nicht der schweizerischen Verkehrspolitik entsprechen würden, einer Verkehrspolitik, die in demokratischen Abstimmungen vom Volk mehrmals gutgeheissen wurde.</p><p>Antwort zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Regierungen Italiens, Deutschlands, Liechtensteins und Österreichs haben in der Zeit zwischen dem 7. Februar und dem 21. März 2002 die Ratifizierung aller Protokolle zuhanden ihrer Parlamente verabschiedet. Die Parlamente dieser Länder, ebenso wie vermutlich diejenigen Monacos und Sloweniens, werden noch in diesem Jahr über die Ratifizierung beraten und entscheiden, d. h. bis Ende Jahr sollte im Rahmen des Uno-Jahres der Berge die Ratifizierung aller Protokolle der Alpenkonvention durch die Mehrheit der Vertragsparteien erfolgen. Die Ratifizierung der Protokolle zur Alpenkonvention durch die Schweiz bedingt im Übrigen keine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung.</p><p>2. Die Alpenkonvention geht auf eine Initiative der "Commission pour la protection des Alpes" (Cipra) zurück. Seit 1989 haben die Alpenländer und die EU den Schutz und die Nutzung des Alpenraumes zu ihrem Thema gemacht. Die Cipra hat in den Gremien der Alpenkonvention Beobachterstatus (diesen Status geniessen noch elf weitere Organisationen, die zum grössten Teil Gebietskörperschaften vertreten). Die Cipra ist eine private Organisation. Es ist ihr unbenommen, öffentlich ihren Unmut zu bekunden und Forderungen an die Vertragsparteien der Konvention zu stellen. Der Bundesrat teilt die Haltung der Cipra nicht.</p><p>Der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) hat keine Aussagen gemacht, die im Widerspruch zur Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention stehen.</p><p>Der Bundesrat bekräftigt, dass die Alpenkonvention und ihre Protokolle schweizerischer Gesetzgebung entsprechen und es keinerlei neuer Regelungen bedarf. Die Bestimmungen stellen nicht direkt anwendbares Recht dar, d. h. sie haben innerstaatlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Rechte und Pflichten des Einzelnen. Die Konvention und ihre Protokolle sollen zu einer Dynamisierung und Absicherung schweizerischer Berggebietspolitik, vor allem in Zusammenarbeit mit den anderen Alpenländern, führen. Die innerstaatliche Kompetenzordnung bleibt gewahrt.</p><p>Die Ratifizierung zieht direkt keine finanziellen Auswirkungen nach sich. Die in der Botschaft erwähnten Kosten von maximal 250 000 Franken für das künftige ständige Sekretariat fallen in jedem Falle an, da die Schweiz seit der Ratifizierung der Rahmenkonvention Vertragspartei der Alpenkonvention ist. Der für die Umsetzung der Konvention im ARE zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf jährlich 250 000 Franken. Es besteht nicht die Absicht, diesen Betrag zu erhöhen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinerlei Übertretung der eigenen Kompetenzen oder Verletzung der Kompetenzen des Parlamentes in der Vorbereitung und Verabschiedung der Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle.</p><p>4. Anlässlich der VI. Alpenkonferenz von Luzern vom 30./31. Oktober 2000 wurde entschieden, Vorarbeiten in Bezug auf ein allfälliges zukünftiges Protokoll "Bevölkerung und Kultur" einzuleiten. Damit wurde das Vorsitzland Italien bei der Alpenkonvention beauftragt. An der kommenden VII. Alpenkonferenz vom November 2002 werden die zuständigen Minister der Alpenländer voraussichtlich den definitiven Entscheid bezüglich der Ausarbeitung eines solchen Protokolls treffen und die Themen festlegen. Die Erarbeitung von Protokollen ist Sache der Vertragsparteien und nicht einer privaten Organisation. Beim UVEK ist zurzeit kein neues Protokoll in Erarbeitung. Weder das UVEK noch das für die Alpenkonvention zuständige ARE hat der Cipra oder einer anderen Organisation ein Mandat für die Vorbereitung oder Erarbeitung eines Protokolls erteilt.</p><p>5. Die Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention ändert nichts an der innerstaatlichen Kompetenzordnung der Vertragsparteien. Das für die schweizerische Staatsordnung zentrale Prinzip der Subsidiarität wurde nicht zuletzt dank schweizerischer Insistenz von den anderen Vertragsparteien als Handlungsmaxime ebenso übernommen wie die Leitidee der nachhaltigen Entwicklung, d. h. die gleichwertige Berücksichtigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Interessen. Im Übrigen wird die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle im Rahmen der bestehenden, nicht auf den Alpenraum beschränkten Sachpolitiken und deren Vollzug erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention unterbreitet. Leider ist diese Botschaft ebenso vage gehalten und ungenau wie die Protokolle selbst, die der Bundesversammlung zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Die Umsetzung der Konvention in den Alpenländern geht kaum voran. Die Internationale Alpenschutzkommission Cipra, welche die Arbeiten im Rahmen der Alpenkonvention koordiniert, zeigte sich an der Pressekonferenz von letzter Woche in Brig darüber sehr enttäuscht. Ziel dieser Pressekonferenz war es, die Ratifizierungen voranzutreiben. </p><p>Doch nicht nur der "Eintopf"-Charakter der Protokolle, sondern auch zahlreiche widersprüchliche Signale erschweren es, sich eine klare Meinung über dieses Geschäft zu bilden. An der bereits erwähnten Pressekonferenz hat die Cipra alle Vertragspartner der Alpenkonvention dazu aufgefordert, "die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Protokolle zur Verfügung zu stellen", worauf sich der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) beeilte, die politische und finanzielle Neutralität dieser Texte hervorzuheben. Die Worte, die er jedoch am 19. Februar an einer öffentlichen Veranstaltung der Ingenieurschule in Sitten äusserte, widersprechen ganz klar dem beruhigenden Ton der bundesrätlichen Botschaft. Und auf die Frage, ob die Protokolle politische Einschränkungen zur Folge hätten, hat der Direktor des ARE geantwortet, dass er nicht das Gegenteil behaupten könne!</p><p>Derart widersprüchliche Signale sind für die Zukunft der Alpenregionen sehr beunruhigend. Wenn ein Spitzenbeamter des Bundes sich in Widersprüchlichkeiten verstrickt und eine internationale Kommission am Ende ihrer Kräfte mit Drohgebärden versucht, ihre ökologischen Visionen durchzusetzen, dann scheint die Ratifizierung der Alpenkonvention wahrhaftig unter einem unguten Stern zu stehen.</p><p>Schockierend sind auch andere Tatsachen. Zu einem Zeitpunkt, als sich die Kommission noch nicht mit dem Geschäft befasst hatte (das Büro hat die Beratung in der Kommission auf den 15. Februar 2002 festgelegt), häuften sich die Provokationen des zuständigen Bundesrates Leuenberger gegenüber dem Parlament. Letzten November, als die Botschaft dem Bundesrat noch nicht zur Genehmigung unterbreitet worden war, hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seinen europäischen Kollegen eine Resolution vorgelegt, in der mehrmals auf die Verpflichtung hingewiesen wird, die Bestimmungen des Protokolls "Verkehr" der Alpenkonvention anzuwenden. Ich habe ebenfalls erfahren, dass die Ämter des UVEK gegenwärtig mit der Cipra zusammenarbeiten, um weitere Protokolle in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung auszuarbeiten und um einen dreizehnten Text mit dem Titel "Bevölkerung und Kultur" vorzubereiten!</p><p>Ein solches politisches Klima ist beklagenswert, und rasche Erklärungen sind vonnöten. In den Alpenregionen, die 60 Prozent der Schweiz ausmachen, ist man sehr stolz auf die starken gesellschaftlichen Verbindungen, die sich im Lauf der Geschichte in unserer Eidgenossenschaft entwickelt haben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass mittels Sonderrecht ein "Indianerreservat" für fantasielose Ökologen geschaffen wird.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den internationalen Stand der Dinge, was die Ratifizierung der Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention betrifft? Gedenkt er, diesen Stand der Dinge zu berücksichtigen, bevor die Protokolle in unsere Gesetzgebung aufgenommen werden?</p><p>2. Wie interpretiert er die widersprüchlichen Aussagen der wichtigen Akteure in dieser Angelegenheit? Inwiefern auferlegen diese Texte den Alpenregionen Einschränkungen? Welche politischen und finanziellen Folgen hätte eine Ratifizierung?</p><p>3. Ist nach seiner Ansicht in diesem Geschäft das politische Gleichgewicht zwischen seinen eigenen Rechten und den Rechten des Parlamentes gewährleistet?</p><p>4. Arbeitet das UVEK zurzeit an neuen Protokollen? Falls ja, in welchen Bereichen? Wenn nicht, ist es möglich, dass die Cipra den Auftrag erhalten hat, neue Texte auszuarbeiten?</p><p>5. Wenn die Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention ratifiziert worden sind, kann der Bundesrat dann gewährleisten, dass in der gesamten Schweiz weiterhin die bundespolitischen Entscheide Vorrang haben?</p>
  • Alpenkonvention. Alpen als "Indianerreservat"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Alpenkonvention (die Rahmenkonvention) wurde von der Schweiz am 7. November 1991 unterzeichnet und am 28. Januar 1999 ratifiziert. In den Jahren von 1991 bis 2000 wurden insgesamt neun Protokolle von den Vertragsparteien der Konvention (Deutschland, EU, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Slowenien und Schweiz) erarbeitet, die konkrete Massnahmen in den Bereichen: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr und Streitbeilegung enthalten. In der Rahmenkonvention wurden vier weitere Themen festgelegt, die möglicherweise in Zukunft in Protokollen behandelt werden: das betrifft die Bereiche Bevölkerung und Kultur, Luft, Wasser und Abfall.</p><p>Anlässlich der VI. Alpenkonferenz von Luzern, vom 30./31. Oktober 2000, haben die anwesende Ministerin und die Minister entschieden, Vorarbeiten für ein allfälliges Protokoll "Bevölkerung und Kultur" einzuleiten. Ob es ein solches Protokoll geben wird, wird erst anlässlich der VII. Alpenkonferenz, voraussichtlich im November 2002, entschieden. Die Schweiz vertritt die Haltung, dass die Priorität vorerst auf die Umsetzung der bereits abgeschlossenen Protokolle gelegt wird. Die Erarbeitung von Protokollen ist den Vertragsparteien vorbehalten.</p><p>Die international tätige Cipra (Dachorganisation von über 100 privaten Organisationen des gesamten Alpenbogens) ist eine Nichtregierungsorganisation und hat in den Gremien Beobachterstatus (sie ist eine von 12 Beobachterorganisationen). Sie hat weder national noch international einen Auftrag zur Erarbeitung eines Protokolls erhalten. Es ist einer privaten Organisation unbenommen, sich zu Themen rund um die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete Gedanken zu machen und diese in der Öffentlichkeit zu äussern. </p><p>Als Folge des Brandes im Gotthardtunnel vom 24. Oktober 2001 trafen sich am 30. November 2001 auf Einladung von Bundesrat Moritz Leuenberger die Verkehrsminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Österreichs. Die Präsidentin der Verkehrsministerkonferenz der EU und die Vizepräsidentin der EU-Kommission waren ebenfalls anwesend. In der gemeinsamen Erklärung der Verkehrsminister der Alpenländer wurde auf Wunsch Frankreichs speziell auf die Umsetzung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention hingewiesen. Alle an der Konferenz von Zürich beteiligten, vom alpenquerenden Verkehr direkt betroffenen Länder sind zugleich Vertragsparteien der Alpenkonvention und haben anlässlich der VI. Alpenkonferenz vom 30./31. Oktober 2000 dieses Protokoll unterzeichnet. Es enthält keine Formulierungen, die nicht der schweizerischen Verkehrspolitik entsprechen würden, einer Verkehrspolitik, die in demokratischen Abstimmungen vom Volk mehrmals gutgeheissen wurde.</p><p>Antwort zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Regierungen Italiens, Deutschlands, Liechtensteins und Österreichs haben in der Zeit zwischen dem 7. Februar und dem 21. März 2002 die Ratifizierung aller Protokolle zuhanden ihrer Parlamente verabschiedet. Die Parlamente dieser Länder, ebenso wie vermutlich diejenigen Monacos und Sloweniens, werden noch in diesem Jahr über die Ratifizierung beraten und entscheiden, d. h. bis Ende Jahr sollte im Rahmen des Uno-Jahres der Berge die Ratifizierung aller Protokolle der Alpenkonvention durch die Mehrheit der Vertragsparteien erfolgen. Die Ratifizierung der Protokolle zur Alpenkonvention durch die Schweiz bedingt im Übrigen keine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung.</p><p>2. Die Alpenkonvention geht auf eine Initiative der "Commission pour la protection des Alpes" (Cipra) zurück. Seit 1989 haben die Alpenländer und die EU den Schutz und die Nutzung des Alpenraumes zu ihrem Thema gemacht. Die Cipra hat in den Gremien der Alpenkonvention Beobachterstatus (diesen Status geniessen noch elf weitere Organisationen, die zum grössten Teil Gebietskörperschaften vertreten). Die Cipra ist eine private Organisation. Es ist ihr unbenommen, öffentlich ihren Unmut zu bekunden und Forderungen an die Vertragsparteien der Konvention zu stellen. Der Bundesrat teilt die Haltung der Cipra nicht.</p><p>Der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) hat keine Aussagen gemacht, die im Widerspruch zur Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention stehen.</p><p>Der Bundesrat bekräftigt, dass die Alpenkonvention und ihre Protokolle schweizerischer Gesetzgebung entsprechen und es keinerlei neuer Regelungen bedarf. Die Bestimmungen stellen nicht direkt anwendbares Recht dar, d. h. sie haben innerstaatlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Rechte und Pflichten des Einzelnen. Die Konvention und ihre Protokolle sollen zu einer Dynamisierung und Absicherung schweizerischer Berggebietspolitik, vor allem in Zusammenarbeit mit den anderen Alpenländern, führen. Die innerstaatliche Kompetenzordnung bleibt gewahrt.</p><p>Die Ratifizierung zieht direkt keine finanziellen Auswirkungen nach sich. Die in der Botschaft erwähnten Kosten von maximal 250 000 Franken für das künftige ständige Sekretariat fallen in jedem Falle an, da die Schweiz seit der Ratifizierung der Rahmenkonvention Vertragspartei der Alpenkonvention ist. Der für die Umsetzung der Konvention im ARE zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf jährlich 250 000 Franken. Es besteht nicht die Absicht, diesen Betrag zu erhöhen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinerlei Übertretung der eigenen Kompetenzen oder Verletzung der Kompetenzen des Parlamentes in der Vorbereitung und Verabschiedung der Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle.</p><p>4. Anlässlich der VI. Alpenkonferenz von Luzern vom 30./31. Oktober 2000 wurde entschieden, Vorarbeiten in Bezug auf ein allfälliges zukünftiges Protokoll "Bevölkerung und Kultur" einzuleiten. Damit wurde das Vorsitzland Italien bei der Alpenkonvention beauftragt. An der kommenden VII. Alpenkonferenz vom November 2002 werden die zuständigen Minister der Alpenländer voraussichtlich den definitiven Entscheid bezüglich der Ausarbeitung eines solchen Protokolls treffen und die Themen festlegen. Die Erarbeitung von Protokollen ist Sache der Vertragsparteien und nicht einer privaten Organisation. Beim UVEK ist zurzeit kein neues Protokoll in Erarbeitung. Weder das UVEK noch das für die Alpenkonvention zuständige ARE hat der Cipra oder einer anderen Organisation ein Mandat für die Vorbereitung oder Erarbeitung eines Protokolls erteilt.</p><p>5. Die Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention ändert nichts an der innerstaatlichen Kompetenzordnung der Vertragsparteien. Das für die schweizerische Staatsordnung zentrale Prinzip der Subsidiarität wurde nicht zuletzt dank schweizerischer Insistenz von den anderen Vertragsparteien als Handlungsmaxime ebenso übernommen wie die Leitidee der nachhaltigen Entwicklung, d. h. die gleichwertige Berücksichtigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Interessen. Im Übrigen wird die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle im Rahmen der bestehenden, nicht auf den Alpenraum beschränkten Sachpolitiken und deren Vollzug erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention unterbreitet. Leider ist diese Botschaft ebenso vage gehalten und ungenau wie die Protokolle selbst, die der Bundesversammlung zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Die Umsetzung der Konvention in den Alpenländern geht kaum voran. Die Internationale Alpenschutzkommission Cipra, welche die Arbeiten im Rahmen der Alpenkonvention koordiniert, zeigte sich an der Pressekonferenz von letzter Woche in Brig darüber sehr enttäuscht. Ziel dieser Pressekonferenz war es, die Ratifizierungen voranzutreiben. </p><p>Doch nicht nur der "Eintopf"-Charakter der Protokolle, sondern auch zahlreiche widersprüchliche Signale erschweren es, sich eine klare Meinung über dieses Geschäft zu bilden. An der bereits erwähnten Pressekonferenz hat die Cipra alle Vertragspartner der Alpenkonvention dazu aufgefordert, "die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Protokolle zur Verfügung zu stellen", worauf sich der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) beeilte, die politische und finanzielle Neutralität dieser Texte hervorzuheben. Die Worte, die er jedoch am 19. Februar an einer öffentlichen Veranstaltung der Ingenieurschule in Sitten äusserte, widersprechen ganz klar dem beruhigenden Ton der bundesrätlichen Botschaft. Und auf die Frage, ob die Protokolle politische Einschränkungen zur Folge hätten, hat der Direktor des ARE geantwortet, dass er nicht das Gegenteil behaupten könne!</p><p>Derart widersprüchliche Signale sind für die Zukunft der Alpenregionen sehr beunruhigend. Wenn ein Spitzenbeamter des Bundes sich in Widersprüchlichkeiten verstrickt und eine internationale Kommission am Ende ihrer Kräfte mit Drohgebärden versucht, ihre ökologischen Visionen durchzusetzen, dann scheint die Ratifizierung der Alpenkonvention wahrhaftig unter einem unguten Stern zu stehen.</p><p>Schockierend sind auch andere Tatsachen. Zu einem Zeitpunkt, als sich die Kommission noch nicht mit dem Geschäft befasst hatte (das Büro hat die Beratung in der Kommission auf den 15. Februar 2002 festgelegt), häuften sich die Provokationen des zuständigen Bundesrates Leuenberger gegenüber dem Parlament. Letzten November, als die Botschaft dem Bundesrat noch nicht zur Genehmigung unterbreitet worden war, hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seinen europäischen Kollegen eine Resolution vorgelegt, in der mehrmals auf die Verpflichtung hingewiesen wird, die Bestimmungen des Protokolls "Verkehr" der Alpenkonvention anzuwenden. Ich habe ebenfalls erfahren, dass die Ämter des UVEK gegenwärtig mit der Cipra zusammenarbeiten, um weitere Protokolle in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung auszuarbeiten und um einen dreizehnten Text mit dem Titel "Bevölkerung und Kultur" vorzubereiten!</p><p>Ein solches politisches Klima ist beklagenswert, und rasche Erklärungen sind vonnöten. In den Alpenregionen, die 60 Prozent der Schweiz ausmachen, ist man sehr stolz auf die starken gesellschaftlichen Verbindungen, die sich im Lauf der Geschichte in unserer Eidgenossenschaft entwickelt haben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass mittels Sonderrecht ein "Indianerreservat" für fantasielose Ökologen geschaffen wird.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den internationalen Stand der Dinge, was die Ratifizierung der Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention betrifft? Gedenkt er, diesen Stand der Dinge zu berücksichtigen, bevor die Protokolle in unsere Gesetzgebung aufgenommen werden?</p><p>2. Wie interpretiert er die widersprüchlichen Aussagen der wichtigen Akteure in dieser Angelegenheit? Inwiefern auferlegen diese Texte den Alpenregionen Einschränkungen? Welche politischen und finanziellen Folgen hätte eine Ratifizierung?</p><p>3. Ist nach seiner Ansicht in diesem Geschäft das politische Gleichgewicht zwischen seinen eigenen Rechten und den Rechten des Parlamentes gewährleistet?</p><p>4. Arbeitet das UVEK zurzeit an neuen Protokollen? Falls ja, in welchen Bereichen? Wenn nicht, ist es möglich, dass die Cipra den Auftrag erhalten hat, neue Texte auszuarbeiten?</p><p>5. Wenn die Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention ratifiziert worden sind, kann der Bundesrat dann gewährleisten, dass in der gesamten Schweiz weiterhin die bundespolitischen Entscheide Vorrang haben?</p>
    • Alpenkonvention. Alpen als "Indianerreservat"

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