Lufttransport und Terrorismus. Verstärkung der Sicherheit

ShortId
02.3061
Id
20023061
Updated
10.04.2024 14:59
Language
de
Title
Lufttransport und Terrorismus. Verstärkung der Sicherheit
AdditionalIndexing
48;Terrorismus;Verkehrssicherheit;Luftrecht;Zivilluftfahrt;Beförderung auf dem Luftweg
1
  • L04K18040105, Zivilluftfahrt
  • L04K18020403, Luftrecht
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von der ECAC erarbeiteten Richtlinien beinhalten neue Massnahmen, die sich nach den Terroranschlägen in New York und Washington auf die neue Situation ausrichten, gegen die Mittel, mit denen Terroristen den Luftverkehr gefährden; es handelt sich dabei sowohl um Massnahmen am Boden sowie in der Luft (so sollen beispielsweise die Ausbildung der Crew angepasst und die Cockpittüren während des Fluges verriegelt werden).</p><p>Ein wirksamer Schutz der Zivilluftfahrt vor terroristischen Anschlägen lässt sich durch internationale, auf den Arbeiten der ECAC und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation aufbauende Vorkehrungen erzielen. Diese müssen koordiniert und wirksam getroffen werden. Zudem ist darauf hinzuwirken, dass diese Massnahmen am Abgangsort so effizient durchgeführt werden, dass sie nicht an jedem Transferpunkt wiederholt werden müssen.</p><p>Das in der Schweiz mit dem Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt festgelegte hohe Niveau der Sicherheit reicht grundsätzlich aus, um der bestehenden Bedrohungslage gerecht zu werden. Dennoch ist es angebracht, zusätzliche Massnahmen wie z. B. verstärkte Nachkontrollen der Gepäckstücke sowie häufigere Patrouillen auf dem Flughafengelände einzuführen usw. Diese sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie nicht nur in der Schweiz, sondern auch auf internationaler Ebene angewendet werden. Ein internationales Audit-System soll dazu beitragen, einen weltweit aufeinander abgestimmten Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Schliesslich muss im Interesse einer Konzentration auf das Wesentliche darauf hingewirkt werden, dass Passagiere nicht an jedem Transferpunkt dieselben Sicherheitsmassnahmen über sich ergehen lassen müssen. Dies würde zur Entlastung des Sicherheitspersonals beitragen, das sich auf die Kontrollen am Abgangsort konzentrieren könnte, was auch eine wesentliche Erleichterung für Transferpassagiere mit sich bringen würden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der christlichdemokratischen Fraktion über die Gefährdung der internationalen Zivilluftfahrt durch terroristische Anschläge, wie sie am 11. September 2001 in New York und Washington durchgeführt wurden.</p><p>Als zu Beginn der Siebzigerjahre die Luftfahrt zunehmend zum Ziel terroristischer Anschläge wurde, entwickelten die betroffenen Staaten ein System von Antiterror-Massnahmen. Die Schweiz war mehrmals unmittelbar von solchen Anschlägen betroffen und setzte sich daher früh für verstärkte Sicherheitsmassnahmen in der Zivilluftfahrt ein.</p><p>Nationale Vorschriften</p><p>Gestützt auf Artikel 122d der Luftfahrtverordnung (LFV) sind die international verbindlichen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in der Schweiz unmittelbar anwendbar. Die einzelnen Aufgaben betreffend Sicherheitsmassnahmen sind in der Verordnung über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) aufgeführt. Darauf gestützt erlässt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das Nationale Sicherheitsprogramm Luftfahrt (NASP), welches ein umfassendes Konzept von Sicherheitsmassnahmen definiert. Das Bazl wird bei dieser Aufgabe unterstützt durch den NASP, der sich aus Vertretern des Bazl, des Bundesamtes für Polizei (BAP), der zuständigen kantonalen Polizeiorgane sowie der betroffenen Flugplatzhalter und schweizerischen Luftverkehrsunternehmen zusammensetzt.</p><p>Mit dem NASP hat die Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau festgelegt, das der bestehenden Bedrohungslage gerecht wird. Die weiterhin konsequente Umsetzung des NASP wird wesentlich zur Gewährleistung der Sicherheit in der schweizerischen Zivilluftfahrt beitragen. Die Analyse der Bedrohungslage unseres Landes im Allgemeinen und der Zivilluftfahrt im Besonderen zählt zu den ständigen Aufgaben des BAP. Gestützt auf diese Analysen werden die Sicherheitsmassnahmen laufend dem aktuellen Stand der Bedrohungslage angepasst.</p><p>Der NASP koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen Stellen, die mit der Ausarbeitung und Durchführung des NASP beauftragt sind. Auch stellt er den Austausch von Informationen, namentlich über die Entscheide der für die Sicherheit zuständigen internationalen Organisationen, sicher. Da die einzelnen Sicherheitsmassnahmen stark von der jeweiligen Bedrohungslage abhängen, erfolgt eine regelmässige Überprüfung und allfällige Anpassung der Umsetzung des Sicherheitsprogramms in Absprache mit dem BAP.</p><p>Einsatz von Sicherheitsbeauftragten</p><p>Die Zivilluftfahrt in der Schweiz war bereits in den Siebzigerjahren Ziel terroristischer Aktionen. Als Reaktion darauf setzte die Schweiz als einer der ersten Staaten überhaupt bewaffnete Sicherheitsbeauftragte an Bord von Flugzeugen, so genannte Tigers, ein. Dies geschah aus der Überlegung, dass sich derartige terroristische Handlungen weniger gegen die betroffene Fluggesellschaft als vielmehr gegen den Staat richten, unter dessen Flagge die Gesellschaft fliegt. Die Sicherheitsbeauftragten sollen somit eine mögliche Erpressbarkeit des betroffenen Staates verhindern. Aus diesem Grund übernimmt denn auch der Bund die Kosten für den Einsatz der Sicherheitsbeauftragten (Art. 122c LFV). Die Fortführung dieser Massnahme ist vorerst bis ins Jahr 2009 vorgesehen und muss dann gestützt auf die subventionsrechtlichen Vorschriften des Bundes erneut überprüft werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten als wirksames und angemessenes Mittel, um die schweizerische Zivilluftfahrt vor möglichen terroristischen Aktionen zu schützen und sieht keinen Anlass, die laufenden Massnahmen einzuschränken. Über einen allfälligen Ausbau wäre im Lichte einer neuen Analyse der Bedrohungslage zu beschliessen. Nach Abschluss des Projektes "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" im Frühjahr 2003 und im Lichte der entsprechenden Resultate wird unter Umständen eine neue Gesamtanalyse vorzunehmen sein.</p><p>Bei den Sicherheitsbeauftragten handelt es sich um ausgebildete Polizeibeamte oder Angehörige des Grenzwachtkorps, die in einer Zusatzausbildung auf ihre besondere Mission an Bord eines Flugzeuges vorbereitet werden. Ihre Aufgaben, Ausbildung und Einsatz sind in der VSL geregelt. Der Einsatz der Tigers wird ergänzt durch so genannte Foxes, die an sicherheitsmässig relevanten Destinationen stationiert sind und die Sicherheitsmassnahmen auf den Flughäfen und bei den Vertretungen der schweizerischen Luftverkehrsunternehmungen überprüfen. Wo der Einsatz von Foxes nicht möglich ist, werden externe Sicherheitsfirmen mit dieser Aufgabe betraut. Mittlerweile werden auch Angehörige des Festungswachtkorps für Sicherheit auf Flugzeugen und Flughäfen eingesetzt, die Polizei und Grenzwachtkorps bei dieser Aufgabe verstärken.</p><p>Internationale Entwicklungen</p><p>Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC), die mittlerweile 38 Mitgliedstaaten zählt und deren Ziel es u. a. ist, in enger Zusammenarbeit mit der ICAO die Sicherheit des europäischen Luftverkehrssystems gewährleistet.</p><p>Zu diesem Zweck hat die ECAC ein europäisches Aufsichtsprogramm für Sicherheitsmassnahmen auf Flughäfen entwickelt; dies erfolgte unter aktiver Mitwirkung der Schweiz, leitete doch eine Vertreterin des Bazl die entsprechende Arbeitsgruppe. Auf der Grundlage dieser Arbeiten konnte im letzten Jahr das ECAC Aviation Security Audit Programm auf freiwilliger Ebene beginnen, mit welchem europäische Inspektorenteams die Sicherheitsmassnahmen auf Flughäfen überprüfen.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an diesem Aufsichtsprogramm sowohl in Inspektionsteams als auch durch das Zulassen von Inspektionen auf schweizerischen Flughäfen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die von der ECAC in Dokument 30, ihrem Grundsatzpapier für Sicherheitsfragen, enthaltenen Vorschriften von den Mitgliedstaaten tatsächlich erfüllt werden. Das Dokument 30 wurde im letzten Jahr überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die Schweiz wendet die darin enthaltenen neuen Vorschriften bereits heute weitestgehend an. Innerhalb der EG laufen derzeit Bestrebungen zur Einführung einer Sicherheitsverordnung Luftfahrt; auch dieser im Entstehen begriffene Erlass der EG stützt sich weitgehend auf Dokument 30.</p><p>Angesichts der überwiegenden Bedeutung internationaler Zusammenarbeit gerade im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt engagiert sich die Schweiz auch im Rahmen der ICAO, die heute 187 Mitgliedstaaten zählt. Dadurch konnte sie zahlreiche Projekte massgebend mitprägen, wie insbesondere die Revision von Anhang 17 (Security) zum Übereinkommen von Chicago.</p><p>Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September führte die ICAO am 19./20. Februar 2002 eine Ministerkonferenz über Sicherheitsmassnahmen in der Luftfahrt durch. Dabei wurde die Einführung eines obligatorischen und weltweiten Aufsichtsprogramms über Sicherheitsmassnahmen in der Luftfahrt beschlossen. Das Grundkonzept dieses Aufsichtsprogramms besteht aus Audits sowohl der Flughäfen als auch der nationalen Behörden. Die konkrete Ausarbeitung erfolgt im Aviation Security Panel, der Expertengruppe für Sicherheitsmassnahmen in der Luftfahrt der ICAO. Angesichts der Tatsache, dass dieser Ausschuss zurzeit unter schweizerischer Leitung steht, ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Folgearbeiten den schweizerischen Interessen nicht entgegenlaufen werden.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser weitgehenden Vereinheitlichung der Sicherheitsmassnahmen wäre es tatsächlich sinnvoll, wenn die Passagiere nicht an jedem Transferpunkt erneut kontrolliert werden müssten. Dies würde nicht nur Erleichterungen für die Passagiere bringen, sondern es den Flughäfen auch erlauben, ihre Kontrollen auf das Wesentliche, nämlich die an diesem Ort erstmals zusteigenden Passagiere, zu konzentrieren. Entsprechende Initiativen wurden von der Schweiz in der Vergangenheit bereits verschiedentlich unternommen, doch kamen sämtliche bisherigen Bestrebungen nach den Ereignissen vom 11. September zum Erliegen. Der Bundesrat wird das Bazl nun beauftragen, mit gleichgesinnten Staaten Verhandlungen aufzunehmen, um eine möglichst umfassende einheitliche Sicherheitszone zu schaffen, innerhalb welcher umsteigende Passagiere und ihr Gepäck nicht mehr kontrolliert werden müssen.</p><p>Die Ziele der Motion können ohne zusätzlichen gesetzgeberischen Akt erreicht werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich für eine rasche und wirksame Umsetzung der von der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) neu erarbeiteten Richtlinien einzusetzen.</p><p>Zudem wird der Bundesrat beauftragt, die Luftfahrtgesetzgebung so zu gestalten, dass auf allen konzessionierten Strecken diese Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Wo Lücken bestehen, müssen Sicherheitsbeauftragte (Festungswächter, Grenzwächter oder Foxes) die Sicherheit gewährleisten.</p><p>Des Weiteren ist sicherzustellen, dass diese Massnahmen langfristig weitergeführt und regelmässig dem neuen Gefahrenpotenzial angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat soll sich aktiv für diese Ziele im Bereich der Sicherheitsmassnahmen einsetzen.</p>
  • Lufttransport und Terrorismus. Verstärkung der Sicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von der ECAC erarbeiteten Richtlinien beinhalten neue Massnahmen, die sich nach den Terroranschlägen in New York und Washington auf die neue Situation ausrichten, gegen die Mittel, mit denen Terroristen den Luftverkehr gefährden; es handelt sich dabei sowohl um Massnahmen am Boden sowie in der Luft (so sollen beispielsweise die Ausbildung der Crew angepasst und die Cockpittüren während des Fluges verriegelt werden).</p><p>Ein wirksamer Schutz der Zivilluftfahrt vor terroristischen Anschlägen lässt sich durch internationale, auf den Arbeiten der ECAC und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation aufbauende Vorkehrungen erzielen. Diese müssen koordiniert und wirksam getroffen werden. Zudem ist darauf hinzuwirken, dass diese Massnahmen am Abgangsort so effizient durchgeführt werden, dass sie nicht an jedem Transferpunkt wiederholt werden müssen.</p><p>Das in der Schweiz mit dem Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt festgelegte hohe Niveau der Sicherheit reicht grundsätzlich aus, um der bestehenden Bedrohungslage gerecht zu werden. Dennoch ist es angebracht, zusätzliche Massnahmen wie z. B. verstärkte Nachkontrollen der Gepäckstücke sowie häufigere Patrouillen auf dem Flughafengelände einzuführen usw. Diese sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie nicht nur in der Schweiz, sondern auch auf internationaler Ebene angewendet werden. Ein internationales Audit-System soll dazu beitragen, einen weltweit aufeinander abgestimmten Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Schliesslich muss im Interesse einer Konzentration auf das Wesentliche darauf hingewirkt werden, dass Passagiere nicht an jedem Transferpunkt dieselben Sicherheitsmassnahmen über sich ergehen lassen müssen. Dies würde zur Entlastung des Sicherheitspersonals beitragen, das sich auf die Kontrollen am Abgangsort konzentrieren könnte, was auch eine wesentliche Erleichterung für Transferpassagiere mit sich bringen würden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der christlichdemokratischen Fraktion über die Gefährdung der internationalen Zivilluftfahrt durch terroristische Anschläge, wie sie am 11. September 2001 in New York und Washington durchgeführt wurden.</p><p>Als zu Beginn der Siebzigerjahre die Luftfahrt zunehmend zum Ziel terroristischer Anschläge wurde, entwickelten die betroffenen Staaten ein System von Antiterror-Massnahmen. Die Schweiz war mehrmals unmittelbar von solchen Anschlägen betroffen und setzte sich daher früh für verstärkte Sicherheitsmassnahmen in der Zivilluftfahrt ein.</p><p>Nationale Vorschriften</p><p>Gestützt auf Artikel 122d der Luftfahrtverordnung (LFV) sind die international verbindlichen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in der Schweiz unmittelbar anwendbar. Die einzelnen Aufgaben betreffend Sicherheitsmassnahmen sind in der Verordnung über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) aufgeführt. Darauf gestützt erlässt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das Nationale Sicherheitsprogramm Luftfahrt (NASP), welches ein umfassendes Konzept von Sicherheitsmassnahmen definiert. Das Bazl wird bei dieser Aufgabe unterstützt durch den NASP, der sich aus Vertretern des Bazl, des Bundesamtes für Polizei (BAP), der zuständigen kantonalen Polizeiorgane sowie der betroffenen Flugplatzhalter und schweizerischen Luftverkehrsunternehmen zusammensetzt.</p><p>Mit dem NASP hat die Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau festgelegt, das der bestehenden Bedrohungslage gerecht wird. Die weiterhin konsequente Umsetzung des NASP wird wesentlich zur Gewährleistung der Sicherheit in der schweizerischen Zivilluftfahrt beitragen. Die Analyse der Bedrohungslage unseres Landes im Allgemeinen und der Zivilluftfahrt im Besonderen zählt zu den ständigen Aufgaben des BAP. Gestützt auf diese Analysen werden die Sicherheitsmassnahmen laufend dem aktuellen Stand der Bedrohungslage angepasst.</p><p>Der NASP koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen Stellen, die mit der Ausarbeitung und Durchführung des NASP beauftragt sind. Auch stellt er den Austausch von Informationen, namentlich über die Entscheide der für die Sicherheit zuständigen internationalen Organisationen, sicher. Da die einzelnen Sicherheitsmassnahmen stark von der jeweiligen Bedrohungslage abhängen, erfolgt eine regelmässige Überprüfung und allfällige Anpassung der Umsetzung des Sicherheitsprogramms in Absprache mit dem BAP.</p><p>Einsatz von Sicherheitsbeauftragten</p><p>Die Zivilluftfahrt in der Schweiz war bereits in den Siebzigerjahren Ziel terroristischer Aktionen. Als Reaktion darauf setzte die Schweiz als einer der ersten Staaten überhaupt bewaffnete Sicherheitsbeauftragte an Bord von Flugzeugen, so genannte Tigers, ein. Dies geschah aus der Überlegung, dass sich derartige terroristische Handlungen weniger gegen die betroffene Fluggesellschaft als vielmehr gegen den Staat richten, unter dessen Flagge die Gesellschaft fliegt. Die Sicherheitsbeauftragten sollen somit eine mögliche Erpressbarkeit des betroffenen Staates verhindern. Aus diesem Grund übernimmt denn auch der Bund die Kosten für den Einsatz der Sicherheitsbeauftragten (Art. 122c LFV). Die Fortführung dieser Massnahme ist vorerst bis ins Jahr 2009 vorgesehen und muss dann gestützt auf die subventionsrechtlichen Vorschriften des Bundes erneut überprüft werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten als wirksames und angemessenes Mittel, um die schweizerische Zivilluftfahrt vor möglichen terroristischen Aktionen zu schützen und sieht keinen Anlass, die laufenden Massnahmen einzuschränken. Über einen allfälligen Ausbau wäre im Lichte einer neuen Analyse der Bedrohungslage zu beschliessen. Nach Abschluss des Projektes "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" im Frühjahr 2003 und im Lichte der entsprechenden Resultate wird unter Umständen eine neue Gesamtanalyse vorzunehmen sein.</p><p>Bei den Sicherheitsbeauftragten handelt es sich um ausgebildete Polizeibeamte oder Angehörige des Grenzwachtkorps, die in einer Zusatzausbildung auf ihre besondere Mission an Bord eines Flugzeuges vorbereitet werden. Ihre Aufgaben, Ausbildung und Einsatz sind in der VSL geregelt. Der Einsatz der Tigers wird ergänzt durch so genannte Foxes, die an sicherheitsmässig relevanten Destinationen stationiert sind und die Sicherheitsmassnahmen auf den Flughäfen und bei den Vertretungen der schweizerischen Luftverkehrsunternehmungen überprüfen. Wo der Einsatz von Foxes nicht möglich ist, werden externe Sicherheitsfirmen mit dieser Aufgabe betraut. Mittlerweile werden auch Angehörige des Festungswachtkorps für Sicherheit auf Flugzeugen und Flughäfen eingesetzt, die Polizei und Grenzwachtkorps bei dieser Aufgabe verstärken.</p><p>Internationale Entwicklungen</p><p>Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC), die mittlerweile 38 Mitgliedstaaten zählt und deren Ziel es u. a. ist, in enger Zusammenarbeit mit der ICAO die Sicherheit des europäischen Luftverkehrssystems gewährleistet.</p><p>Zu diesem Zweck hat die ECAC ein europäisches Aufsichtsprogramm für Sicherheitsmassnahmen auf Flughäfen entwickelt; dies erfolgte unter aktiver Mitwirkung der Schweiz, leitete doch eine Vertreterin des Bazl die entsprechende Arbeitsgruppe. Auf der Grundlage dieser Arbeiten konnte im letzten Jahr das ECAC Aviation Security Audit Programm auf freiwilliger Ebene beginnen, mit welchem europäische Inspektorenteams die Sicherheitsmassnahmen auf Flughäfen überprüfen.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an diesem Aufsichtsprogramm sowohl in Inspektionsteams als auch durch das Zulassen von Inspektionen auf schweizerischen Flughäfen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die von der ECAC in Dokument 30, ihrem Grundsatzpapier für Sicherheitsfragen, enthaltenen Vorschriften von den Mitgliedstaaten tatsächlich erfüllt werden. Das Dokument 30 wurde im letzten Jahr überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die Schweiz wendet die darin enthaltenen neuen Vorschriften bereits heute weitestgehend an. Innerhalb der EG laufen derzeit Bestrebungen zur Einführung einer Sicherheitsverordnung Luftfahrt; auch dieser im Entstehen begriffene Erlass der EG stützt sich weitgehend auf Dokument 30.</p><p>Angesichts der überwiegenden Bedeutung internationaler Zusammenarbeit gerade im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt engagiert sich die Schweiz auch im Rahmen der ICAO, die heute 187 Mitgliedstaaten zählt. Dadurch konnte sie zahlreiche Projekte massgebend mitprägen, wie insbesondere die Revision von Anhang 17 (Security) zum Übereinkommen von Chicago.</p><p>Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September führte die ICAO am 19./20. Februar 2002 eine Ministerkonferenz über Sicherheitsmassnahmen in der Luftfahrt durch. Dabei wurde die Einführung eines obligatorischen und weltweiten Aufsichtsprogramms über Sicherheitsmassnahmen in der Luftfahrt beschlossen. Das Grundkonzept dieses Aufsichtsprogramms besteht aus Audits sowohl der Flughäfen als auch der nationalen Behörden. Die konkrete Ausarbeitung erfolgt im Aviation Security Panel, der Expertengruppe für Sicherheitsmassnahmen in der Luftfahrt der ICAO. Angesichts der Tatsache, dass dieser Ausschuss zurzeit unter schweizerischer Leitung steht, ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Folgearbeiten den schweizerischen Interessen nicht entgegenlaufen werden.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser weitgehenden Vereinheitlichung der Sicherheitsmassnahmen wäre es tatsächlich sinnvoll, wenn die Passagiere nicht an jedem Transferpunkt erneut kontrolliert werden müssten. Dies würde nicht nur Erleichterungen für die Passagiere bringen, sondern es den Flughäfen auch erlauben, ihre Kontrollen auf das Wesentliche, nämlich die an diesem Ort erstmals zusteigenden Passagiere, zu konzentrieren. Entsprechende Initiativen wurden von der Schweiz in der Vergangenheit bereits verschiedentlich unternommen, doch kamen sämtliche bisherigen Bestrebungen nach den Ereignissen vom 11. September zum Erliegen. Der Bundesrat wird das Bazl nun beauftragen, mit gleichgesinnten Staaten Verhandlungen aufzunehmen, um eine möglichst umfassende einheitliche Sicherheitszone zu schaffen, innerhalb welcher umsteigende Passagiere und ihr Gepäck nicht mehr kontrolliert werden müssen.</p><p>Die Ziele der Motion können ohne zusätzlichen gesetzgeberischen Akt erreicht werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich für eine rasche und wirksame Umsetzung der von der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) neu erarbeiteten Richtlinien einzusetzen.</p><p>Zudem wird der Bundesrat beauftragt, die Luftfahrtgesetzgebung so zu gestalten, dass auf allen konzessionierten Strecken diese Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Wo Lücken bestehen, müssen Sicherheitsbeauftragte (Festungswächter, Grenzwächter oder Foxes) die Sicherheit gewährleisten.</p><p>Des Weiteren ist sicherzustellen, dass diese Massnahmen langfristig weitergeführt und regelmässig dem neuen Gefahrenpotenzial angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat soll sich aktiv für diese Ziele im Bereich der Sicherheitsmassnahmen einsetzen.</p>
    • Lufttransport und Terrorismus. Verstärkung der Sicherheit

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