Uno-Mandat für die Altstadt von Jerusalem
- ShortId
-
02.3067
- Id
-
20023067
- Updated
-
10.04.2024 09:31
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Mandat für die Altstadt von Jerusalem
- AdditionalIndexing
-
08;UNO (speziell);Israel;Palästina-Frage;Friedenspolitik
- 1
-
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L03K150402, UNO (speziell)
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K03030108, Israel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern spielt Jerusalem eine zentrale Rolle, um Ansprüche zu legitimieren. Diese Ansprüche werden stets religiös begründet. Genau betrachtet geht es nicht um die Stadt Jerusalem als Ganzes, sondern um die Altstadt in ihrer historischen Ummauerung (Tempelberg, Felsendom, Klagemauer, Grabeskirche, Via dolorosa usw.). Um diesem Argument seine Schärfe zu nehmen, ist es von Vorteil, diesen historisch belasteten Teil der Stadt Jerusalem der Universalität anheim zu stellen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Verfasser, wonach Jerusalem - eine heilige Stadt für jede der drei grossen monotheistischen Religionen - im Zentrum der Auseinandersetzung zwischen Israeli und Palästinensern steht. Jerusalem wurde unter dem britischen Mandat zur Hauptstadt Palästinas erklärt. Der Teilungsplan der Uno von 1947 befürwortete danach die Internationalisierung der Stadt: Mit der Verabschiedung der Resolution Nr. 181 erhob die Generalversammlung Jerusalem und seine Umgebung zum "corpus separatum" unter einem "Besonderen Internationalen Regime der Vereinten Nationen". Indes überstürzten sich die Ereignisse mit dem Ausbruch des ersten israelisch-arabischen Krieges. Beim Waffenstillstand im Jahre 1948 fand sich Jerusalem als zweigeteilte Stadt: der östliche Teil wurde von den Transjordaniern besetzt, der westliche Teil von Israel annektiert.</p><p>Im Krieg vom Juni 1967 bemächtigten sich die Israeli Ostjerusalems und brachten sofort die Bedingungen einer militärischen Besatzung zur Anwendung. Sämtliche Gebiete, die vom Verteidigungsministerium zu Sicherheitszonen erklärt wurden, wurden dem Recht des Staates Israel unterworfen. Die Stadtplanung der arabischen Stadt wurde aufs Eis gelegt, und anstelle der vorgesehenen palästinensischen Wohnzonen wurden jüdische Siedlungen gebaut. Schliesslich verabschiedete die Knesset am 30. Juni 1980 ein grundlegendes Gesetz, wonach "das vereinigte Jerusalem die immerwährende Hauptstadt des Staates Israel" sei. Dieser Akt wurde und wird von der gesamten internationalen Gemeinschaft missbilligt. Er wurde durch mehrere Resolutionen der Vereinten Nationen verurteilt, so z. B. durch die Resolution Nr. 476 des Sicherheitsrates, die "bekräftigt, dass sämtliche Massnahmen zur Veränderung des geographischen, demographischen, historischen Charakters und der Stellung der Heiligen Stadt Jerusalem null und nichtig sind". Auch die von den Vereinigten Staaten unterstützte Resolution Nr. 478 betont, dass der israelische Annektierungsentscheid "eine Verletzung des Völkerrechtes ist und die Einhaltung des Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten in den palästinensischen Territorien und anderen seit Juni 1967 besetzten arabischen Gebieten einschliesslich Jerusalems nicht tangiert". Seither behielt die Schweiz wie praktisch die gesamte internationale Gemeinschaft ihre Botschaft in Tel Aviv; die Gründe dafür wurden vom Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf das Postulat Zwygart 95.3289 erläutert.</p><p>Die Friedensabkommen I und II von Oslo verschoben die Jerusalem-Frage auf die Schlussverhandlungen. Zwischenzeitlich hat Israel Anstrengungen unternommen, das Aussehen der Altstadt zu verwandeln, um seine Einflussnahme auf ewige Zeiten hinaus baulich festzulegen. Zu diesen Problemen gesellt sich die Beschlagnahmung der Niederlassungsbewilligung für die Palästinenser Jerusalems, die das israelische Bürgerrecht nicht annehmen wollen, sowie bestimmte Formen der Diskriminierung arabischer Einwohner Jerusalems auf dem Gebiet der Besteuerung und der öffentlichen Dienste.</p><p>Die Palästinenser ihrerseits haben immer behauptet, dass Ostjerusalem als integraler Teil der 1967 besetzten Gebiete den Bestimmungen der Resolution Nr. 242 des Sicherheitsrates unterstehe und die Stadt deshalb zum Gebiet gehöre, auf dem der dannzumalige Staat Palästina seine Souveränität ausüben werde. Diese Position wird von der gegenwärtigen israelischen Regierung vehement bestritten, welche das "Orienthaus", die offiziöse Vertretung der palästinensischen Behörde in Jerusalem während des gesamten Friedensprozesses, nun geschlossen hält.</p><p>Bei den Gesprächen von Camp David gelang es den israelischen und palästinensischen Verhandlungspartnern nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, obwohl die Regierung Clinton diesbezüglich Ideen vorbrachte sowie der damalige Premierminister Barak vorschlug, die Souveränität über die besetze Ostzone (und nicht die Westzone) der Heiligen Stadt zu teilen. Die palästinensische Partei hielt diesen Vorschlägen die Resolutionen Nr. 242, 252 und 267 des Uno-Sicherheitsrates sowie die 4. Genfer Konvention (Art. 137) entgegen. So blieb die Jerusalem-Frage ohne Lösung, und der Ostteil der Stadt ist im Sinne des Völkerrechtes nach wie vor besetztes Gebiet.</p><p>Die Schweiz hat sämtliche mit dem Völkerrecht im Einklang stehende politische Initiativen für einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten stets unterstützt. Als neues Uno-Mitglied ist sie auch heute bereit, bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft mitzuwirken, um den Teufelskreis der Gewalt und Rechtsverletzung zu durchbrechen, der eine Bedrohung für den ganzen Nahen Osten darstellt, und um den Friedensprozess wieder in Gang zu bringen. Sie ist diesbezüglich der Meinung, dass sich die Wiederherstellung der Sicherheit und die Wiederaufnahme von Verhandlungen in den Rahmen einer politischen Lösung einordnen müssen, die sowohl definitiv als auch umfassend sein muss und sich insbesondere auch auf die zahlreichen von der Uno verabschiedeten Resolutionen und auf die Umsetzung der zwischen Israelis und Palästinensern vorgängig abgeschlossenen Vereinbarungen gründen muss.</p><p>Was die Stadt Jerusalem betrifft, so ist die Umsetzung einer für sämtliche Parteien gerechten und befriedigenden Lösung von allgemeiner Bedeutung und bildet ein Schlüsselelement zur Förderung des "Dialogs zwischen den Zivilisationen". Die Jerusalem-Frage war ein heikles Dossier bei den Friedensgesprächen, und die Schweiz hält dafür, dass der endgültige Status der Stadt nur im Rahmen von Verhandlungen entschieden werden kann, an denen sämtliche interessierte Parteien teilnehmen und die sich an den erwähnten Grundsätzen orientieren; das Ergebnis dieser Verhandlungen müsste namentlich den Juden, Christen und Muslimen jedweder Staatszugehörigkeit gleichermassen freien Zugang zu den heiligen Stätten gewährleisten.</p><p>Die "interessierten Parteien" sind die zwei Nationen Israel und Palästina, die sich mit der Absicht tragen, Jerusalem zu ihrer Hauptstadt zu erklären, sowie die drei Religionen und damit - wie dies beim Christentum der Fall ist - die verschiedenen Gemeinschaften, die oftmals seit Jahrhunderten in der Altstadt ansässig sind, sowie die Konfessionen, denen sie angehören. Um die Jerusalem-Frage nachhaltig zu klären ist es von Bedeutung, dass in dieser Stadt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und ein auf der Achtung des Rechtes gründendes demokratisches System gewährleistet wird; ebenfalls von Bedeutung ist die Wahrung des empfindlichen demographischen Gleichgewichtes sowie der Gesamtheit der traditionellen Regeln und bilateralen Abkommen über die heiligen Stätten.</p><p>Im Gefolge der Gespräche von Camp David und Taba und eingedenk des kürzlich gemachten saudiarabischen Friedensvorschlages, der von der internationalen Gemeinschaft weitgehend unterstützt wurde, steht eine permanente Verwaltung der Jerusalemer Altstadt durch die Uno heute nicht mehr auf dem Programm.</p><p>Infolgedessen hätte ein derartiger Vorschlag der Schweiz zur Jerusalem-Frage, der ausserhalb des politischen Rahmens steht, in dem sich die internationale Gemeinschaft und die Konfliktparteien bemühen, eine Verhandlungsperspektive für die Verhandlungen über die "final status issues" - den Status von Jerusalem, der palästinensischen Flüchtlinge, der Besiedlungskolonien und der künftigen Grenzen des Staates Palästina - zu definieren, zum jetzigen Zeitpunkt kaum Aussicht auf Erfolg.</p><p>Die internationale Gesellschaft kann ihre Interessen in dieser Angelegenheit auch geltend machen, ohne so weit zu gehen, die Altstadt Jerusalems einer permanenten Verwaltung zu unterstellen; wenn nötig, kann sie den Verhandlungen einen adäquaten Rahmen verleihen und die Achtung der abgeschlossenen Abkommen unterstützen. Darüber hinaus beabsichtigt die Unesco, einen aktiven Beitrag an die Erhaltung und Restaurierung des Kulturgutes der Altstadt von Jerusalem zu leisten; die Schweiz unterstützt die Tätigkeiten und Vorschläge der Unesco auf diesem Gebiet.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Wir bitten den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass die Schweiz als Uno-Mitglied sich dafür stark macht, dass:</p><p>1. die Altstadt von Jerusalem in ihrer historischen Ummauerung zur Verwaltung unter ein dauerndes Uno-Mandat gestellt wird;</p><p>2. sich diese Verwaltung aus je einem Vertreter der drei Religionen Judentum, Christentum und Islam, dem Stadtpräsidenten von Jerusalem ex officio, sowie drei neutralen Mitgliedern, die vom Sicherheitsrat zu ernennen sind, zusammensetzt.</p>
- Uno-Mandat für die Altstadt von Jerusalem
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern spielt Jerusalem eine zentrale Rolle, um Ansprüche zu legitimieren. Diese Ansprüche werden stets religiös begründet. Genau betrachtet geht es nicht um die Stadt Jerusalem als Ganzes, sondern um die Altstadt in ihrer historischen Ummauerung (Tempelberg, Felsendom, Klagemauer, Grabeskirche, Via dolorosa usw.). Um diesem Argument seine Schärfe zu nehmen, ist es von Vorteil, diesen historisch belasteten Teil der Stadt Jerusalem der Universalität anheim zu stellen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Verfasser, wonach Jerusalem - eine heilige Stadt für jede der drei grossen monotheistischen Religionen - im Zentrum der Auseinandersetzung zwischen Israeli und Palästinensern steht. Jerusalem wurde unter dem britischen Mandat zur Hauptstadt Palästinas erklärt. Der Teilungsplan der Uno von 1947 befürwortete danach die Internationalisierung der Stadt: Mit der Verabschiedung der Resolution Nr. 181 erhob die Generalversammlung Jerusalem und seine Umgebung zum "corpus separatum" unter einem "Besonderen Internationalen Regime der Vereinten Nationen". Indes überstürzten sich die Ereignisse mit dem Ausbruch des ersten israelisch-arabischen Krieges. Beim Waffenstillstand im Jahre 1948 fand sich Jerusalem als zweigeteilte Stadt: der östliche Teil wurde von den Transjordaniern besetzt, der westliche Teil von Israel annektiert.</p><p>Im Krieg vom Juni 1967 bemächtigten sich die Israeli Ostjerusalems und brachten sofort die Bedingungen einer militärischen Besatzung zur Anwendung. Sämtliche Gebiete, die vom Verteidigungsministerium zu Sicherheitszonen erklärt wurden, wurden dem Recht des Staates Israel unterworfen. Die Stadtplanung der arabischen Stadt wurde aufs Eis gelegt, und anstelle der vorgesehenen palästinensischen Wohnzonen wurden jüdische Siedlungen gebaut. Schliesslich verabschiedete die Knesset am 30. Juni 1980 ein grundlegendes Gesetz, wonach "das vereinigte Jerusalem die immerwährende Hauptstadt des Staates Israel" sei. Dieser Akt wurde und wird von der gesamten internationalen Gemeinschaft missbilligt. Er wurde durch mehrere Resolutionen der Vereinten Nationen verurteilt, so z. B. durch die Resolution Nr. 476 des Sicherheitsrates, die "bekräftigt, dass sämtliche Massnahmen zur Veränderung des geographischen, demographischen, historischen Charakters und der Stellung der Heiligen Stadt Jerusalem null und nichtig sind". Auch die von den Vereinigten Staaten unterstützte Resolution Nr. 478 betont, dass der israelische Annektierungsentscheid "eine Verletzung des Völkerrechtes ist und die Einhaltung des Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten in den palästinensischen Territorien und anderen seit Juni 1967 besetzten arabischen Gebieten einschliesslich Jerusalems nicht tangiert". Seither behielt die Schweiz wie praktisch die gesamte internationale Gemeinschaft ihre Botschaft in Tel Aviv; die Gründe dafür wurden vom Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf das Postulat Zwygart 95.3289 erläutert.</p><p>Die Friedensabkommen I und II von Oslo verschoben die Jerusalem-Frage auf die Schlussverhandlungen. Zwischenzeitlich hat Israel Anstrengungen unternommen, das Aussehen der Altstadt zu verwandeln, um seine Einflussnahme auf ewige Zeiten hinaus baulich festzulegen. Zu diesen Problemen gesellt sich die Beschlagnahmung der Niederlassungsbewilligung für die Palästinenser Jerusalems, die das israelische Bürgerrecht nicht annehmen wollen, sowie bestimmte Formen der Diskriminierung arabischer Einwohner Jerusalems auf dem Gebiet der Besteuerung und der öffentlichen Dienste.</p><p>Die Palästinenser ihrerseits haben immer behauptet, dass Ostjerusalem als integraler Teil der 1967 besetzten Gebiete den Bestimmungen der Resolution Nr. 242 des Sicherheitsrates unterstehe und die Stadt deshalb zum Gebiet gehöre, auf dem der dannzumalige Staat Palästina seine Souveränität ausüben werde. Diese Position wird von der gegenwärtigen israelischen Regierung vehement bestritten, welche das "Orienthaus", die offiziöse Vertretung der palästinensischen Behörde in Jerusalem während des gesamten Friedensprozesses, nun geschlossen hält.</p><p>Bei den Gesprächen von Camp David gelang es den israelischen und palästinensischen Verhandlungspartnern nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, obwohl die Regierung Clinton diesbezüglich Ideen vorbrachte sowie der damalige Premierminister Barak vorschlug, die Souveränität über die besetze Ostzone (und nicht die Westzone) der Heiligen Stadt zu teilen. Die palästinensische Partei hielt diesen Vorschlägen die Resolutionen Nr. 242, 252 und 267 des Uno-Sicherheitsrates sowie die 4. Genfer Konvention (Art. 137) entgegen. So blieb die Jerusalem-Frage ohne Lösung, und der Ostteil der Stadt ist im Sinne des Völkerrechtes nach wie vor besetztes Gebiet.</p><p>Die Schweiz hat sämtliche mit dem Völkerrecht im Einklang stehende politische Initiativen für einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten stets unterstützt. Als neues Uno-Mitglied ist sie auch heute bereit, bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft mitzuwirken, um den Teufelskreis der Gewalt und Rechtsverletzung zu durchbrechen, der eine Bedrohung für den ganzen Nahen Osten darstellt, und um den Friedensprozess wieder in Gang zu bringen. Sie ist diesbezüglich der Meinung, dass sich die Wiederherstellung der Sicherheit und die Wiederaufnahme von Verhandlungen in den Rahmen einer politischen Lösung einordnen müssen, die sowohl definitiv als auch umfassend sein muss und sich insbesondere auch auf die zahlreichen von der Uno verabschiedeten Resolutionen und auf die Umsetzung der zwischen Israelis und Palästinensern vorgängig abgeschlossenen Vereinbarungen gründen muss.</p><p>Was die Stadt Jerusalem betrifft, so ist die Umsetzung einer für sämtliche Parteien gerechten und befriedigenden Lösung von allgemeiner Bedeutung und bildet ein Schlüsselelement zur Förderung des "Dialogs zwischen den Zivilisationen". Die Jerusalem-Frage war ein heikles Dossier bei den Friedensgesprächen, und die Schweiz hält dafür, dass der endgültige Status der Stadt nur im Rahmen von Verhandlungen entschieden werden kann, an denen sämtliche interessierte Parteien teilnehmen und die sich an den erwähnten Grundsätzen orientieren; das Ergebnis dieser Verhandlungen müsste namentlich den Juden, Christen und Muslimen jedweder Staatszugehörigkeit gleichermassen freien Zugang zu den heiligen Stätten gewährleisten.</p><p>Die "interessierten Parteien" sind die zwei Nationen Israel und Palästina, die sich mit der Absicht tragen, Jerusalem zu ihrer Hauptstadt zu erklären, sowie die drei Religionen und damit - wie dies beim Christentum der Fall ist - die verschiedenen Gemeinschaften, die oftmals seit Jahrhunderten in der Altstadt ansässig sind, sowie die Konfessionen, denen sie angehören. Um die Jerusalem-Frage nachhaltig zu klären ist es von Bedeutung, dass in dieser Stadt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und ein auf der Achtung des Rechtes gründendes demokratisches System gewährleistet wird; ebenfalls von Bedeutung ist die Wahrung des empfindlichen demographischen Gleichgewichtes sowie der Gesamtheit der traditionellen Regeln und bilateralen Abkommen über die heiligen Stätten.</p><p>Im Gefolge der Gespräche von Camp David und Taba und eingedenk des kürzlich gemachten saudiarabischen Friedensvorschlages, der von der internationalen Gemeinschaft weitgehend unterstützt wurde, steht eine permanente Verwaltung der Jerusalemer Altstadt durch die Uno heute nicht mehr auf dem Programm.</p><p>Infolgedessen hätte ein derartiger Vorschlag der Schweiz zur Jerusalem-Frage, der ausserhalb des politischen Rahmens steht, in dem sich die internationale Gemeinschaft und die Konfliktparteien bemühen, eine Verhandlungsperspektive für die Verhandlungen über die "final status issues" - den Status von Jerusalem, der palästinensischen Flüchtlinge, der Besiedlungskolonien und der künftigen Grenzen des Staates Palästina - zu definieren, zum jetzigen Zeitpunkt kaum Aussicht auf Erfolg.</p><p>Die internationale Gesellschaft kann ihre Interessen in dieser Angelegenheit auch geltend machen, ohne so weit zu gehen, die Altstadt Jerusalems einer permanenten Verwaltung zu unterstellen; wenn nötig, kann sie den Verhandlungen einen adäquaten Rahmen verleihen und die Achtung der abgeschlossenen Abkommen unterstützen. Darüber hinaus beabsichtigt die Unesco, einen aktiven Beitrag an die Erhaltung und Restaurierung des Kulturgutes der Altstadt von Jerusalem zu leisten; die Schweiz unterstützt die Tätigkeiten und Vorschläge der Unesco auf diesem Gebiet.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Wir bitten den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass die Schweiz als Uno-Mitglied sich dafür stark macht, dass:</p><p>1. die Altstadt von Jerusalem in ihrer historischen Ummauerung zur Verwaltung unter ein dauerndes Uno-Mandat gestellt wird;</p><p>2. sich diese Verwaltung aus je einem Vertreter der drei Religionen Judentum, Christentum und Islam, dem Stadtpräsidenten von Jerusalem ex officio, sowie drei neutralen Mitgliedern, die vom Sicherheitsrat zu ernennen sind, zusammensetzt.</p>
- Uno-Mandat für die Altstadt von Jerusalem
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