Weiterführung des Lawinenbulletins

ShortId
02.3070
Id
20023070
Updated
10.04.2024 08:56
Language
de
Title
Weiterführung des Lawinenbulletins
AdditionalIndexing
52;freie Schlagwörter: Lawinenbulletin;Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft;Berggebiet;Prognose;Informationsverbreitung;Naturgefahren;Finanzierung
1
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L05K1602020201, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
  • L05K1602010701, Prognose
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit 1945 versieht das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), Davos, heute eine Institution des ETH-Bereiches, die schweizerische Öffentlichkeit mit Informationen zur Lawinensituation in der Schweiz. Diese Aufgabe des Institutes ging aus einer analogen Tätigkeit für die Schweizer Armee während der Kriegsjahre hervor. Die rechtliche Verankerung dieses Dienstes durch das SLF ist nach der Zusammenführung des Institutes mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Birmensdorf, in Artikel 4 Absatz 4 der WSL-Verordnung vom 13. Januar 1993 (SR 414.164) festgelegt: "Sie versieht den Lawinenwarndienst der Schweiz und informiert die Öffentlichkeit über die Lawinengefahr."</p><p>Im Februar und März 2002 richtete sich das Interesse der Medien auf die Lawinenwarnung in der Schweiz. Ausschlag dazu gab ein Beitrag der Wissenschaftssendung des Schweizer Fernsehens DRS "Menschen - Technik - Wissenschaft" über die Lawinenwarnung im Rahmen einer Sendung über Lawinenbildung. Unter anderem wurde auch auf die Kosten der Lawinenwarnung hingewiesen, die sich, wie vom Interpellanten erwähnt, erhöht haben.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach präventive Massnahmen zur Vermeidung der Lawinengefahr von existenzieller Bedeutung für den Lebensraum in den Alpen sind. Nebst dem Schutzwald sowie den raumplanerischen und schutztechnischen Möglichkeiten spielt auch die Lawinenwarnung eine bedeutende Rolle. Das Lawinenbulletin des SLF Davos bildet eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung und der Feriengäste im Alpenraum sowie für die Benützer von Verkehrswegen. Der Lawinenwinter 1999 hat mit aller Deutlichkeit die Bedeutung der Lawinenwarnung sowie des Informations- und Krisenmanagementes in Lawinensituationen gezeigt. Die Analyse der Erfahrungen hat dargelegt, dass mit einer Erhöhung der Prognosegenauigkeit im Lawinenbulletin, einer noch besseren Ausbildung von Sicherheitsveranwortlichen sowie einer Intensivierung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Krisenstäben, den Sicherheitsverantworlichen und dem SLF die Sicherheit des Lebensraumes Alpen weiter erhöht werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung der Lawinenwarnung des SLF als Dienstleistung für die Öffentlichkeit im Sinne eines Service public. Diese Warninformationen sind insbesondere für die Sicherheitsverantwortlichen von Siedlungen, Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um über Evakuierungen von Personen, Sperrungen von Verkehrswegen, Sicherung von Skigebieten u. a. zu entscheiden. Die Forderungen nach örtlich und zeitlich stets präziserer Information werden in Zukunft noch zunehmen. Das Lawinenbulletin wird weitergeführt.</p><p>Da sich der Charakter der mit Lawinen verbundenen Risiken in der Schweiz im letzten Jahrzehnt stark gewandelt hat, haben neben der Bedrohung von Wohnorten und Verkehrsinfrastrukturen auch das geänderte Freizeit- und Risikoverhalten im touristischen Bereich (Skitouren, Variantenfahren usw.) an Gewicht gewonnen und zusätzliche Anforderungen an die Lawinenwarnung des SLF gestellt. Die Lawinenwarnung steht auch jeder interessierten Einzelperson zur Verfügung. Dies entspricht einem zunehmenden Bedürfnis, wie der Interpellant in seiner Anfrage ausführt.</p><p>3. Der Lawinenwinter 1999 hat gezeigt, dass die Prävention zum Schutz vor Lawinen weitgehend erfolgreich war, auch wenn 17 Menschen unverschuldet den Tod fanden und laut einer interdepartementalen Schätzung ein Sachschaden von rund 440 Millionen Franken an Gebäuden, Infrastrukturen sowie Wald- und Landwirtschaft entstand.</p><p>Die indirekten Schäden des Lawinenwinters 1999, vor allem für das Gastgewerbe und die Bergbahnen, wurden auf rund 180 Millionen Franken geschätzt. Dank der guten und zuverlässigen Lawinenwarnung konnte schlimmeres Leid verhindert werden, was ein positives Licht auf unser Land und unseren hohen Sicherheitsstandart geworfen hat.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die regelmässige Herausgabe des Lawinenbulletins von allgemeinem Interesse ist und vom Bund mit getragen wird. Durch den Aufbau eines integrierten Risikomanagements im Bund entwickelt sich die Lawinenwarnung zu einer gesamtschweizerischen Verbundaufgabe. Demzufolge besitzt das SLF Partner im ETH-Bereich, aber auch in verschiedenen anderen Departementen (UVEK/Buwal, EVD/Seco, VBS/Koordinierter Bereich Lawinen und Politikbereich B - Bevölkerungsschutz -, EDI/MeteoSchweiz). Die Forschung im Sektor der Naturgefahren bleibt auf jeden Fall Aufgabe des ETH-Bereiches.</p><p>Der Wintertourismus, eine starke Besiedelung sowie eine zunehmende Verkehrsdichte führen zu einem Anstieg der Sicherheitsansprüche seitens der Bewohner und Besucher im Alpenraum. Eine Lawinenwarnung auf hohem Niveau ist demzufolge für das Tourismusland Schweiz unabdingbar. In Anbetracht der ökonomischen, ökologischen und sicherheitstechnischen Grenzen der Machbarkeit technischer Massnahmen erhält die Lawinenwarnung einen noch höheren Stellenwert. Aufgrund der teilweisen Verlagerung der Schutzbemühungen von technischen Massnahmen (Lawinenverbauungen) hin zu organisatorischen Massnahmen (Lawinenwarnung) im Sinne eines integralen Risikomanagements ist eine Neuverteilung der dafür eingesetzten finanziellen Mittel unter den Partnern zu prüfen. Der Bundesrat sorgt dafür, dass unter den beteiligten Institutionen und Ämtern, namentlich des UVEK, des VBS, des EVD und des EDI, eine einvernehmliche Lösung herbei geführt wird. Die Federführung für die bereits in Angriff genommenen Verhandlungen liegt beim ETH-Rat.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung eines integrierten Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren bewusst. Aus diesem Grund hat er am 19. Dezember 2001 in Erfüllung des Postulates Föhn 00.3079 vom 23. März 2000 der MeteoSchweiz (EDI) den Auftrag erteilt, gemeinsam mit dem SLF (WSL/EDI), der Landeshydrologie (BWG/UVEK) und der Nationalen Alarmzentrale (GS/VBS) einen Antrag für die Koordination von Sturm- und Unwetterwarnungen auszuarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Leistungen und das Beobachtungsnetz des Lawinenwarndienstes wurden in den vergangenen Jahren laufend ausgebaut. Dieser Ausbau hat sich gerade im Lawinenwinter 1999/2000 bewährt. Täglich erstellt das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) in Davos während der Wintersaison mehrere Lawinenbulletins in Deutsch, Französisch und Italienisch. Sie finden in Radio, Fernsehen, Internet, aber auch per Telefon, SMS, WAP oder Fax-Abfrage viel Beachtung. Vom Bulletin profitieren zahlreiche Zielgruppen wie die einheimische Bevölkerung, der öffentliche Verkehr, die Strassendienste von Kantonen und Gemeinden, die Gäste, Transitreisende, das Militär usw. Allein die Internetseite wird pro Winter rund zwei Millionen Male abgerufen.</p><p>Medienberichten muss nun entnommen werden, dass der Fortbestand des Lawinenbulletins gefährdet ist. Für die Fortführung des Lawinenbulletins sollen rund 4 Millionen Franken fehlen. Der zur Diskussion stehende Fehlbetrag begründet sich einerseits mit dem Ausbau des Beobachtungs- sowie Informationssystems, nicht zuletzt aufgrund des Massnahmenkatalogs aus dem Lawinenwinter 1999/2000, und andererseits damit, dass durch die Reorganisation der Armee weniger Personal für den Lawinenwarndienst zur Verfügung steht.</p><p>Bereits im vergangenen Jahr hat deshalb das SLF dem Buwal einen Antrag für die zusätzliche Finanzierung seiner Dienstleistungen gestellt. Das Buwal verweist jedoch auf die Waldverordnung, wonach es für Massnahmen zum Schutz von touristischen Anlagen keine Mittel verwenden dürfe. Da der Ausbau des Lawinenbulletins vor allem touristischen Anlagen zugute komme, könne es hier keine zusätzlichen Mittel sprechen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass präventiven Massnahmen zur Schadensvermeidung beim Umgang mit Naturgefahren eine zentrale Stellung zukommt und sie weit grössere Bedeutung haben als lediglich den Schutz touristischer Anlagen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass sich das Lawinenbulletin bis anhin bestens bewährt hat und auch in Zukunft einen äusserst wichtigen Stellenwert in der Vorbeugung von Schadensereignissen und insbesondere zum Schutz von Menschen, Siedlungen und Anlagen im Berggebiet einnehmen muss?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die Vorbeugung und damit die Vermeidung von Schadensereignissen von volkswirtschaftlichem Interesse sind, menschliches Leid verhüten können und Teil der Imagepflege der Schweiz als ein Land mit einem hohen Sicherheitsstandard sind?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass die regelmässige Herausgabe des Lawinenbulletins von allgemeinem Interesse ist und in diesem Sinne eine Dienstleistung für die Öffentlichkeit darstellt, welche auch durch den Bund zu finanzieren ist?</p>
  • Weiterführung des Lawinenbulletins
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1945 versieht das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), Davos, heute eine Institution des ETH-Bereiches, die schweizerische Öffentlichkeit mit Informationen zur Lawinensituation in der Schweiz. Diese Aufgabe des Institutes ging aus einer analogen Tätigkeit für die Schweizer Armee während der Kriegsjahre hervor. Die rechtliche Verankerung dieses Dienstes durch das SLF ist nach der Zusammenführung des Institutes mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Birmensdorf, in Artikel 4 Absatz 4 der WSL-Verordnung vom 13. Januar 1993 (SR 414.164) festgelegt: "Sie versieht den Lawinenwarndienst der Schweiz und informiert die Öffentlichkeit über die Lawinengefahr."</p><p>Im Februar und März 2002 richtete sich das Interesse der Medien auf die Lawinenwarnung in der Schweiz. Ausschlag dazu gab ein Beitrag der Wissenschaftssendung des Schweizer Fernsehens DRS "Menschen - Technik - Wissenschaft" über die Lawinenwarnung im Rahmen einer Sendung über Lawinenbildung. Unter anderem wurde auch auf die Kosten der Lawinenwarnung hingewiesen, die sich, wie vom Interpellanten erwähnt, erhöht haben.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach präventive Massnahmen zur Vermeidung der Lawinengefahr von existenzieller Bedeutung für den Lebensraum in den Alpen sind. Nebst dem Schutzwald sowie den raumplanerischen und schutztechnischen Möglichkeiten spielt auch die Lawinenwarnung eine bedeutende Rolle. Das Lawinenbulletin des SLF Davos bildet eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung und der Feriengäste im Alpenraum sowie für die Benützer von Verkehrswegen. Der Lawinenwinter 1999 hat mit aller Deutlichkeit die Bedeutung der Lawinenwarnung sowie des Informations- und Krisenmanagementes in Lawinensituationen gezeigt. Die Analyse der Erfahrungen hat dargelegt, dass mit einer Erhöhung der Prognosegenauigkeit im Lawinenbulletin, einer noch besseren Ausbildung von Sicherheitsveranwortlichen sowie einer Intensivierung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Krisenstäben, den Sicherheitsverantworlichen und dem SLF die Sicherheit des Lebensraumes Alpen weiter erhöht werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung der Lawinenwarnung des SLF als Dienstleistung für die Öffentlichkeit im Sinne eines Service public. Diese Warninformationen sind insbesondere für die Sicherheitsverantwortlichen von Siedlungen, Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um über Evakuierungen von Personen, Sperrungen von Verkehrswegen, Sicherung von Skigebieten u. a. zu entscheiden. Die Forderungen nach örtlich und zeitlich stets präziserer Information werden in Zukunft noch zunehmen. Das Lawinenbulletin wird weitergeführt.</p><p>Da sich der Charakter der mit Lawinen verbundenen Risiken in der Schweiz im letzten Jahrzehnt stark gewandelt hat, haben neben der Bedrohung von Wohnorten und Verkehrsinfrastrukturen auch das geänderte Freizeit- und Risikoverhalten im touristischen Bereich (Skitouren, Variantenfahren usw.) an Gewicht gewonnen und zusätzliche Anforderungen an die Lawinenwarnung des SLF gestellt. Die Lawinenwarnung steht auch jeder interessierten Einzelperson zur Verfügung. Dies entspricht einem zunehmenden Bedürfnis, wie der Interpellant in seiner Anfrage ausführt.</p><p>3. Der Lawinenwinter 1999 hat gezeigt, dass die Prävention zum Schutz vor Lawinen weitgehend erfolgreich war, auch wenn 17 Menschen unverschuldet den Tod fanden und laut einer interdepartementalen Schätzung ein Sachschaden von rund 440 Millionen Franken an Gebäuden, Infrastrukturen sowie Wald- und Landwirtschaft entstand.</p><p>Die indirekten Schäden des Lawinenwinters 1999, vor allem für das Gastgewerbe und die Bergbahnen, wurden auf rund 180 Millionen Franken geschätzt. Dank der guten und zuverlässigen Lawinenwarnung konnte schlimmeres Leid verhindert werden, was ein positives Licht auf unser Land und unseren hohen Sicherheitsstandart geworfen hat.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die regelmässige Herausgabe des Lawinenbulletins von allgemeinem Interesse ist und vom Bund mit getragen wird. Durch den Aufbau eines integrierten Risikomanagements im Bund entwickelt sich die Lawinenwarnung zu einer gesamtschweizerischen Verbundaufgabe. Demzufolge besitzt das SLF Partner im ETH-Bereich, aber auch in verschiedenen anderen Departementen (UVEK/Buwal, EVD/Seco, VBS/Koordinierter Bereich Lawinen und Politikbereich B - Bevölkerungsschutz -, EDI/MeteoSchweiz). Die Forschung im Sektor der Naturgefahren bleibt auf jeden Fall Aufgabe des ETH-Bereiches.</p><p>Der Wintertourismus, eine starke Besiedelung sowie eine zunehmende Verkehrsdichte führen zu einem Anstieg der Sicherheitsansprüche seitens der Bewohner und Besucher im Alpenraum. Eine Lawinenwarnung auf hohem Niveau ist demzufolge für das Tourismusland Schweiz unabdingbar. In Anbetracht der ökonomischen, ökologischen und sicherheitstechnischen Grenzen der Machbarkeit technischer Massnahmen erhält die Lawinenwarnung einen noch höheren Stellenwert. Aufgrund der teilweisen Verlagerung der Schutzbemühungen von technischen Massnahmen (Lawinenverbauungen) hin zu organisatorischen Massnahmen (Lawinenwarnung) im Sinne eines integralen Risikomanagements ist eine Neuverteilung der dafür eingesetzten finanziellen Mittel unter den Partnern zu prüfen. Der Bundesrat sorgt dafür, dass unter den beteiligten Institutionen und Ämtern, namentlich des UVEK, des VBS, des EVD und des EDI, eine einvernehmliche Lösung herbei geführt wird. Die Federführung für die bereits in Angriff genommenen Verhandlungen liegt beim ETH-Rat.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung eines integrierten Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren bewusst. Aus diesem Grund hat er am 19. Dezember 2001 in Erfüllung des Postulates Föhn 00.3079 vom 23. März 2000 der MeteoSchweiz (EDI) den Auftrag erteilt, gemeinsam mit dem SLF (WSL/EDI), der Landeshydrologie (BWG/UVEK) und der Nationalen Alarmzentrale (GS/VBS) einen Antrag für die Koordination von Sturm- und Unwetterwarnungen auszuarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Leistungen und das Beobachtungsnetz des Lawinenwarndienstes wurden in den vergangenen Jahren laufend ausgebaut. Dieser Ausbau hat sich gerade im Lawinenwinter 1999/2000 bewährt. Täglich erstellt das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) in Davos während der Wintersaison mehrere Lawinenbulletins in Deutsch, Französisch und Italienisch. Sie finden in Radio, Fernsehen, Internet, aber auch per Telefon, SMS, WAP oder Fax-Abfrage viel Beachtung. Vom Bulletin profitieren zahlreiche Zielgruppen wie die einheimische Bevölkerung, der öffentliche Verkehr, die Strassendienste von Kantonen und Gemeinden, die Gäste, Transitreisende, das Militär usw. Allein die Internetseite wird pro Winter rund zwei Millionen Male abgerufen.</p><p>Medienberichten muss nun entnommen werden, dass der Fortbestand des Lawinenbulletins gefährdet ist. Für die Fortführung des Lawinenbulletins sollen rund 4 Millionen Franken fehlen. Der zur Diskussion stehende Fehlbetrag begründet sich einerseits mit dem Ausbau des Beobachtungs- sowie Informationssystems, nicht zuletzt aufgrund des Massnahmenkatalogs aus dem Lawinenwinter 1999/2000, und andererseits damit, dass durch die Reorganisation der Armee weniger Personal für den Lawinenwarndienst zur Verfügung steht.</p><p>Bereits im vergangenen Jahr hat deshalb das SLF dem Buwal einen Antrag für die zusätzliche Finanzierung seiner Dienstleistungen gestellt. Das Buwal verweist jedoch auf die Waldverordnung, wonach es für Massnahmen zum Schutz von touristischen Anlagen keine Mittel verwenden dürfe. Da der Ausbau des Lawinenbulletins vor allem touristischen Anlagen zugute komme, könne es hier keine zusätzlichen Mittel sprechen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass präventiven Massnahmen zur Schadensvermeidung beim Umgang mit Naturgefahren eine zentrale Stellung zukommt und sie weit grössere Bedeutung haben als lediglich den Schutz touristischer Anlagen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass sich das Lawinenbulletin bis anhin bestens bewährt hat und auch in Zukunft einen äusserst wichtigen Stellenwert in der Vorbeugung von Schadensereignissen und insbesondere zum Schutz von Menschen, Siedlungen und Anlagen im Berggebiet einnehmen muss?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die Vorbeugung und damit die Vermeidung von Schadensereignissen von volkswirtschaftlichem Interesse sind, menschliches Leid verhüten können und Teil der Imagepflege der Schweiz als ein Land mit einem hohen Sicherheitsstandard sind?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass die regelmässige Herausgabe des Lawinenbulletins von allgemeinem Interesse ist und in diesem Sinne eine Dienstleistung für die Öffentlichkeit darstellt, welche auch durch den Bund zu finanzieren ist?</p>
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