Empfang der Télévision Suisse Romande im benachbarten Frankreich
- ShortId
-
02.3071
- Id
-
20023071
- Updated
-
10.04.2024 12:38
- Language
-
de
- Title
-
Empfang der Télévision Suisse Romande im benachbarten Frankreich
- AdditionalIndexing
-
34;Politik im audiovisuellen Bereich;audiovisuelles Programm;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;freie Verbreitung von Programmen;Frankreich;SRG;TSR;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K1202040103, freie Verbreitung von Programmen
- L04K12020401, Politik im audiovisuellen Bereich
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L05K1202050108, SRG
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- L07K12020501080202, TSR
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L04K03010106, Frankreich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die SRG wird die terrestrische Verbreitung der TV-Programme aus den anderen Sprachregionen etappenweise bis zum 30. Juni 2002 einstellen. Die gleichsprachigen TV-Programme werden weiterhin in den jeweiligen Regionen über terrestrische Sender verbreitet (z. B. TSR 1 und TSR 2 in der französischsprachigen Schweiz). Zudem werden sämtliche TV-Programme der SRG weiterhin über Satellit und Kabel empfangbar bleiben.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) war von Anfang an informiert über die Pläne der SRG. Es hat der SRG Anfang März 2002 die konzessionsrechtliche Kompetenz für ihr neues Verbreitungskonzept erteilt, sie gleichzeitig aber verpflichtet, entlang den Sprachgrenzen auf beide Sprachgemeinschaften Rücksicht zu nehmen und auf die Abschaltung der entsprechenden Programme zu verzichten; zudem hat sie in Härtefällen finanzielle Hilfe bei der Beschaffung einer Satellitenempfangsanlage zu leisten.</p><p>Der Bundesrat hat das neue Verbreitungskonzept der SRG in seiner Antwort vom 8. März 2002 auf die Einfache Anfrage Robbiani 01.1132 vom 12. Dezember 2001 zustimmend zur Kenntnis genommen.</p><p>2. Das UVEK hat die Vor- und Nachteile des neuen Verbreitungskonzeptes genau analysiert, bevor die SRG die notwendige konzessionsrechtliche Bewilligung erhalten hat. Es bedauert, dass die Realisierung des Konzeptes mit Nachteilen für einen Teil jener Haushalte verbunden ist, die Programme terrestrisch empfangen. Auf der anderen Seite ermöglicht das Konzept geplant den Aufbau des neuen terrestrischen digitalen Fernsehnetzes DVB-T (Digital Video Broadcasting-terrestrial). Mit der vorgesehenen Reduktion der terrestrischen Ausstrahlung auf die gleichsprachigen SRG-TV-Programme können die notwendigen und heute noch nicht zur Verfügung stehenden technischen Ressourcen (Frequenzen) für DVB-T beschafft werden. Diese neue TV-Technologie ist in vielen europäischen Ländern bereits eingeführt oder steht unmittelbar vor der Einführung.</p><p>Die SRG plant, die ersten DVB-T-Sender im Zeitraum 2003/04 in Betrieb zu nehmen. DVB-T wird erlauben, bedeutend mehr TV-Programme als heute terrestrisch auszustrahlen und damit die existierenden Ressourcen effizienter zu nutzen. Mit den erhofften Kapazitäten wird das bisherige terrestrische Angebot um ein Vielfaches vergrössert werden können, was der SRG ermöglichen wird, nach dem Ausbau des digitalen TV-Netzes die anderssprachigen SRG-Programme wieder im heutigen Umfang terrestrisch anzubieten.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat schon in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Robbiani die Meinung vertreten, dass der vorübergehende Verzicht auf die terrestrische Abstrahlung der anderssprachigen SRG-TV-Programme aus medienpolitischer Sicht notwendig und aus staatspolitischer Sicht zu verantworten ist.</p><p>3. Der Bundesrat hat Verständnis für die Sorgen und Bedenken des Interpellanten. Da sich die Schweiz der neuen technologischen Entwicklung nicht verschliessen kann und will, erachtet er die Massnahme aber als unausweichlich. Die negativen Auswirkungen sind zudem zeitlich beschränkt und erlauben den Aufbau eines viel effizienteren digitalen Netzes.</p><p>Vorerst ändert sich in den Sprachregionen und im benachbarten Ausland beim Empfang der gleichsprachigen SRG-Programme nichts. Die beiden Programme der Télévision Suisse Romande (TSR) werden weiterhin in den Grenzgebieten Frankreichs empfangbar bleiben. Eine Ausnahme bildet hingegen das Elsass, das bisher vom Overspill der Verbreitung von TSR1 in der deutschsprachigen Schweiz profitierte; die Abstrahlung dieses Programmes ab dem Sender St. Chrischona ist in der Zwischenzeit eingestellt worden.</p><p>Wieweit die schweizerischen Programme künftig via DVB-T in den benachbarten Grenzregionen empfangbar sein werden, hängt von der Frequenzkoordination mit Frankreich ab.</p><p>4. Das Frequenzspektrum reicht nicht aus, das geplante DVB-T-Netz zusätzlich zu den heute terrestrisch verbreiteten SRG-Programmen zu betreiben. Es ist unumgänglich, Teile des heutigen analogen TV-Netzes ausser Betrieb zu nehmen. Da das UVEK und der Bundesrat den sprachregionalen Programmen in den eigenen Regionen Priorität einräumen, ist eine Abschaltung der Sender für die anderssprachigen SRG-Programme leider eine notwendige technische Massnahme.</p><p>Um die Vorarbeiten für die Einführung von DVB-T rechtzeitig an die Hand nehmen zu können, müssen die Frequenzressourcen bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres bereitgestellt werden. Sie werden benötigt, um vor dem Netzaufbau Pilotprojekte und Testabstrahlungen ohne Einschränkungen in den verschiedensten Geländegebieten durchführen zu können; zudem müssen in der Zwischenzeit verschiedene Kanalumstellungen, die Frequenzplanung und -koordination sowie technische Anpassungen auf den Senderstandorten vorgenommen werden. Die Einführung von DVB-T erfolgt in der Schweiz in Abstimmung mit dem benachbarten Ausland.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Verschiedentlich konnte man den Medien entnehmen, dass die SRG beschlossen hat, schrittweise alle Sendestationen zu schliessen, die in die französischen Nachbarregionen ausstrahlen. Grund für die Schliessungen ist die Einführung des neuen digitalen terrestrischen TV-Sendernetzes DVB-T (Digital Video Broadcasting-Terrestrial). Der Sender Basel, der namentlich die Regionen um Mülhausen und Belfort bedient hat, ist am 4. März 2002 geschlossen worden. Damit wurden Hunderttausende von Zuschauerinnen und Zuschauern in einem weiten Grenzgebiet von mehr als 200 Kilometer des Empfangs von Schweizer Fernsehprogrammen beraubt - ausgenommen natürlich die verkabelten oder mit Satellitenschüsseln versehenen Haushalte. In wenigen Wochen sollen auch die Sender bei La Chaux-de-Fonds und auf dem Chasseral abgeschaltet werden. Hiermit würde die Bevölkerung der Franche-Comté Programme verlieren, die sie sehr geschätzt hat.</p><p>Die technischen Umstellungen mögen teilweise erklären, weshalb die Ausstrahlung in die französischen Nachbargebiete aufgegeben wird. Dennoch halte ich die Schliessungen für ein sehr schlechtes Zeichen, das hier ausgerechnet in einer Zeit gesetzt wird, in der von allen Seiten eine verstärkte Präsenz der Schweiz im Ausland gewünscht wird. Die Entscheidung läuft somit dem Geist der Öffnung zuwider, dem sich der Bund und die Grenzkantone verpflichtet fühlen sollten. Haben sie doch ein Interesse daran, ihr Bild zu verbessern und die Verständigung zu vertiefen. Auch die beachtlichen Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft des Jura um eine Annäherung und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und französischen Nachbarregionen werden durch diese Entscheidung gefährdet.</p><p>Nicht zu vergessen ist, dass sich viele Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich für das hiesige Geschehen interessieren. Es wäre sehr bedauerlich, wenn infolge der Schliessungen vielen unter ihnen das Informationsangebot der TSR vorenthalten würde.</p><p>Schliesslich hatte die Berichterstattung der TSR über Anlässe in der Schweiz, etwa über die Expo.02 oder den Marché-Concours in Saignelégier, stets auch einen Werbeeffekt. Da dieser mit den Schliessungen entfallen würde, hätten unser Land und sein Tourismus ebenfalls unter negativen Auswirkungen zu leiden.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um Auskünfte zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wurden er und das zuständige Departement (UVEK) über den Beschluss, die Sendestationen zu schliessen, informiert?</p><p>2. Wenn dies der Fall ist: Welches war die Haltung der Bundesbehörden zu diesem Beschluss? Haben sie alle negativen Folgen der Schliessungen untersucht?</p><p>3. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Schliessungen die oben genannten Nachteile zur Folge hätten?</p><p>4. Beabsichtigt er gegenüber der SRG zu reagieren? Ist ein Nebeneinander des zukünftigen digitalen Sendernetzes in der Schweiz und der gegenwärtigen analogen Ausstrahlung der schweizerischen Programme in die französischen Nachbargebiete technisch möglich?</p>
- Empfang der Télévision Suisse Romande im benachbarten Frankreich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die SRG wird die terrestrische Verbreitung der TV-Programme aus den anderen Sprachregionen etappenweise bis zum 30. Juni 2002 einstellen. Die gleichsprachigen TV-Programme werden weiterhin in den jeweiligen Regionen über terrestrische Sender verbreitet (z. B. TSR 1 und TSR 2 in der französischsprachigen Schweiz). Zudem werden sämtliche TV-Programme der SRG weiterhin über Satellit und Kabel empfangbar bleiben.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) war von Anfang an informiert über die Pläne der SRG. Es hat der SRG Anfang März 2002 die konzessionsrechtliche Kompetenz für ihr neues Verbreitungskonzept erteilt, sie gleichzeitig aber verpflichtet, entlang den Sprachgrenzen auf beide Sprachgemeinschaften Rücksicht zu nehmen und auf die Abschaltung der entsprechenden Programme zu verzichten; zudem hat sie in Härtefällen finanzielle Hilfe bei der Beschaffung einer Satellitenempfangsanlage zu leisten.</p><p>Der Bundesrat hat das neue Verbreitungskonzept der SRG in seiner Antwort vom 8. März 2002 auf die Einfache Anfrage Robbiani 01.1132 vom 12. Dezember 2001 zustimmend zur Kenntnis genommen.</p><p>2. Das UVEK hat die Vor- und Nachteile des neuen Verbreitungskonzeptes genau analysiert, bevor die SRG die notwendige konzessionsrechtliche Bewilligung erhalten hat. Es bedauert, dass die Realisierung des Konzeptes mit Nachteilen für einen Teil jener Haushalte verbunden ist, die Programme terrestrisch empfangen. Auf der anderen Seite ermöglicht das Konzept geplant den Aufbau des neuen terrestrischen digitalen Fernsehnetzes DVB-T (Digital Video Broadcasting-terrestrial). Mit der vorgesehenen Reduktion der terrestrischen Ausstrahlung auf die gleichsprachigen SRG-TV-Programme können die notwendigen und heute noch nicht zur Verfügung stehenden technischen Ressourcen (Frequenzen) für DVB-T beschafft werden. Diese neue TV-Technologie ist in vielen europäischen Ländern bereits eingeführt oder steht unmittelbar vor der Einführung.</p><p>Die SRG plant, die ersten DVB-T-Sender im Zeitraum 2003/04 in Betrieb zu nehmen. DVB-T wird erlauben, bedeutend mehr TV-Programme als heute terrestrisch auszustrahlen und damit die existierenden Ressourcen effizienter zu nutzen. Mit den erhofften Kapazitäten wird das bisherige terrestrische Angebot um ein Vielfaches vergrössert werden können, was der SRG ermöglichen wird, nach dem Ausbau des digitalen TV-Netzes die anderssprachigen SRG-Programme wieder im heutigen Umfang terrestrisch anzubieten.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat schon in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Robbiani die Meinung vertreten, dass der vorübergehende Verzicht auf die terrestrische Abstrahlung der anderssprachigen SRG-TV-Programme aus medienpolitischer Sicht notwendig und aus staatspolitischer Sicht zu verantworten ist.</p><p>3. Der Bundesrat hat Verständnis für die Sorgen und Bedenken des Interpellanten. Da sich die Schweiz der neuen technologischen Entwicklung nicht verschliessen kann und will, erachtet er die Massnahme aber als unausweichlich. Die negativen Auswirkungen sind zudem zeitlich beschränkt und erlauben den Aufbau eines viel effizienteren digitalen Netzes.</p><p>Vorerst ändert sich in den Sprachregionen und im benachbarten Ausland beim Empfang der gleichsprachigen SRG-Programme nichts. Die beiden Programme der Télévision Suisse Romande (TSR) werden weiterhin in den Grenzgebieten Frankreichs empfangbar bleiben. Eine Ausnahme bildet hingegen das Elsass, das bisher vom Overspill der Verbreitung von TSR1 in der deutschsprachigen Schweiz profitierte; die Abstrahlung dieses Programmes ab dem Sender St. Chrischona ist in der Zwischenzeit eingestellt worden.</p><p>Wieweit die schweizerischen Programme künftig via DVB-T in den benachbarten Grenzregionen empfangbar sein werden, hängt von der Frequenzkoordination mit Frankreich ab.</p><p>4. Das Frequenzspektrum reicht nicht aus, das geplante DVB-T-Netz zusätzlich zu den heute terrestrisch verbreiteten SRG-Programmen zu betreiben. Es ist unumgänglich, Teile des heutigen analogen TV-Netzes ausser Betrieb zu nehmen. Da das UVEK und der Bundesrat den sprachregionalen Programmen in den eigenen Regionen Priorität einräumen, ist eine Abschaltung der Sender für die anderssprachigen SRG-Programme leider eine notwendige technische Massnahme.</p><p>Um die Vorarbeiten für die Einführung von DVB-T rechtzeitig an die Hand nehmen zu können, müssen die Frequenzressourcen bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres bereitgestellt werden. Sie werden benötigt, um vor dem Netzaufbau Pilotprojekte und Testabstrahlungen ohne Einschränkungen in den verschiedensten Geländegebieten durchführen zu können; zudem müssen in der Zwischenzeit verschiedene Kanalumstellungen, die Frequenzplanung und -koordination sowie technische Anpassungen auf den Senderstandorten vorgenommen werden. Die Einführung von DVB-T erfolgt in der Schweiz in Abstimmung mit dem benachbarten Ausland.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Verschiedentlich konnte man den Medien entnehmen, dass die SRG beschlossen hat, schrittweise alle Sendestationen zu schliessen, die in die französischen Nachbarregionen ausstrahlen. Grund für die Schliessungen ist die Einführung des neuen digitalen terrestrischen TV-Sendernetzes DVB-T (Digital Video Broadcasting-Terrestrial). Der Sender Basel, der namentlich die Regionen um Mülhausen und Belfort bedient hat, ist am 4. März 2002 geschlossen worden. Damit wurden Hunderttausende von Zuschauerinnen und Zuschauern in einem weiten Grenzgebiet von mehr als 200 Kilometer des Empfangs von Schweizer Fernsehprogrammen beraubt - ausgenommen natürlich die verkabelten oder mit Satellitenschüsseln versehenen Haushalte. In wenigen Wochen sollen auch die Sender bei La Chaux-de-Fonds und auf dem Chasseral abgeschaltet werden. Hiermit würde die Bevölkerung der Franche-Comté Programme verlieren, die sie sehr geschätzt hat.</p><p>Die technischen Umstellungen mögen teilweise erklären, weshalb die Ausstrahlung in die französischen Nachbargebiete aufgegeben wird. Dennoch halte ich die Schliessungen für ein sehr schlechtes Zeichen, das hier ausgerechnet in einer Zeit gesetzt wird, in der von allen Seiten eine verstärkte Präsenz der Schweiz im Ausland gewünscht wird. Die Entscheidung läuft somit dem Geist der Öffnung zuwider, dem sich der Bund und die Grenzkantone verpflichtet fühlen sollten. Haben sie doch ein Interesse daran, ihr Bild zu verbessern und die Verständigung zu vertiefen. Auch die beachtlichen Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft des Jura um eine Annäherung und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und französischen Nachbarregionen werden durch diese Entscheidung gefährdet.</p><p>Nicht zu vergessen ist, dass sich viele Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich für das hiesige Geschehen interessieren. Es wäre sehr bedauerlich, wenn infolge der Schliessungen vielen unter ihnen das Informationsangebot der TSR vorenthalten würde.</p><p>Schliesslich hatte die Berichterstattung der TSR über Anlässe in der Schweiz, etwa über die Expo.02 oder den Marché-Concours in Saignelégier, stets auch einen Werbeeffekt. Da dieser mit den Schliessungen entfallen würde, hätten unser Land und sein Tourismus ebenfalls unter negativen Auswirkungen zu leiden.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um Auskünfte zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wurden er und das zuständige Departement (UVEK) über den Beschluss, die Sendestationen zu schliessen, informiert?</p><p>2. Wenn dies der Fall ist: Welches war die Haltung der Bundesbehörden zu diesem Beschluss? Haben sie alle negativen Folgen der Schliessungen untersucht?</p><p>3. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Schliessungen die oben genannten Nachteile zur Folge hätten?</p><p>4. Beabsichtigt er gegenüber der SRG zu reagieren? Ist ein Nebeneinander des zukünftigen digitalen Sendernetzes in der Schweiz und der gegenwärtigen analogen Ausstrahlung der schweizerischen Programme in die französischen Nachbargebiete technisch möglich?</p>
- Empfang der Télévision Suisse Romande im benachbarten Frankreich
Back to List