Sans-papiers. Kontrollen, Verhaftungen, Ausweisungen
- ShortId
-
02.3072
- Id
-
20023072
- Updated
-
14.11.2025 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Sans-papiers. Kontrollen, Verhaftungen, Ausweisungen
- AdditionalIndexing
-
2811;Festnahme;Ausschaffung;Papierlose/r;Kirchenasyl;Polizeikontrolle
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- L04K05040104, Festnahme
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L07K01080102010201, Kirchenasyl
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bestimmungen des Ausländer- und Asylrechtes sehen vor, dass rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen müssen, wenn die Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall gemäss der Praxis der Bundesbehörden vorliegt.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind die zuständigen Vollzugsbehörden der Kantone gesetzlich verpflichtet, bei Bedarf Personenkontrollen durchzuführen und allfällige Wegweisungsentscheide zu vollziehen. Besondere Weisungen der Bundesbehörden sind dafür nicht erforderlich.</p><p>Die Vorkommnisse und Diskussionen der letzten Zeit veranlassten das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge, die Praxis bei der Erteilung von Bewilligungen aus humanitären Gründen in einem Rundschreiben vom 21. Dezember 2001 näher zu erläutern. Das BFA und das BFF haben danach bis Mitte April 2002 Gesuche von 405 rechtswidrig anwesenden Personen geprüft. Bei 246 dieser Personen wurde der Aufenthalt legalisiert. Den Gesuchen von 113 Personen konnte nicht entsprochen werden. Mitte April 2002 waren beim BFF noch Gesuche von 46 Personen und beim BFA keine Gesuche mehr hängig.</p><p>Gleichzeitig wurden die kantonalen Behörden aufgefordert, vor einem Wegweisungsentscheid den Einzelfall sorgfältig zu prüfen. In der Folge bezeichneten einige Kantone Anlaufstellen, die bis zu einem bestimmten Datum Gesuche auch anonymisiert zur Prüfung entgegennahmen. Während dieser Zeit wurde bei den Personenkontrollen zudem eine gewisse Zurückhaltung ausgeübt.</p><p>Den zuständigen Bundesbehörden sind danach keine Fälle von rechtswidrigen Ausschaffungen oder von Massnahmen gegen Personen bekannt, denen eine vertiefte Prüfung ihres Bewilligungsgesuches tatsächlich zugesichert wurde. Die klaren rechtlichen Grundlagen für die Bewilligungs-, Aus- und Wegweisungsverfahren in der Schweiz finden sich im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und im Asylgesetz. Es besteht zudem immer die Möglichkeit, gegen entsprechende Verfügungen Beschwerde zu erheben.</p><p>Im Auftrag der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wurde durch eine Projektgruppe (Passagier 2) ein gesamtschweizerisches Konzept für Weg- und Ausweisungen auf dem Luftweg erstellt, das auch die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone umfasst. Am 13. April 2002 hat die KKJPD dazu Empfehlungen verabschiedet, die einer Vereinheitlichung der Praxis dienen.</p><p>In der Antwort auf die vom Nationalrat abgelehnte Motion der grünen Fraktion 01.3476, "'Sans-papiers'. Vorläufiger Verzicht auf Ausweisungen" legte der Bundesrat dar, dass kein Grund für einen vorläufigen Verzicht auf sämtliche Wegweisungen besteht. Diese Haltung wird auch von der KKJPD geteilt. Die Migrationspolitik bleibt nur dann glaubwürdig, wenn einmal getroffene Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist auch die Voraussetzung dafür, dass die geltenden Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. In seiner Antwort auf die Interpellation Hess Bernard 01.3447, die im Dezember 2001 im Plenum behandelt wurde, schreibt der Bundesrat, "dass eine Inhaftierung sämtlicher ausländischer Kirchenbesetzerinnen und -besetzer ohne Anwesenheitsregelung unverhältnismässig wäre" und dass "freiheitsbeschränkende oder -entziehende Massnahmen sowie Rückführungen .... erst dann angeordnet werden (können), wenn die Umstände im Einzelfall abgeklärt sind". Seither waren die Papierlosen jedoch Opfer zahlreicher Repressalien, und zwar überall in der Schweiz, darunter auch in einer Kirche in Bern. Die Kirchgemeinde war empört. Bei den betroffenen Personen, zumindest denjenigen Personen, deren Schicksal uns bekannt ist, handelt es sich nämlich um Papierlose, die sich innerhalb dieser Gruppe besonders profiliert haben.</p><p>Haben die Bundesbehörden den Kantonen Weisungen erteilt, Ausweisungen zu vollziehen? Wenn nicht, wie lässt sich diese Welle von Verhaftungen erklären?</p><p>2. Oft handelt es sich bei den verhafteten oder ausgewiesenen Personen um genau diejenigen Fälle, die in der Antwort auf die Interpellation Hess Bernhard erwähnt werden, um Fälle also, bei denen zuerst die "Umstände im Einzelfall abgeklärt" werden müssen, bevor Massnahmen angeordnet werden können. Es sind Menschen, die seit mehreren Jahren in der Schweiz leben und arbeiten, integriert sind, unsere Sprache sprechen und deren Kinder hier zur Schule gehen. Darunter sind allein stehende Frauen, mit oder ohne Kinder, ohne Ausbildung, die Opfer von Gewalttaten waren, Traumata erlitten haben und oft gesundheitliche Probleme haben.</p><p>Ende 2001 erläutert der Bund in einem Kreisschreiben seine Politik in dieser Sache und beteuert, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass diese Verhaftungen und Wegweisungen mit dieser Politik nicht zu vereinbaren sind und oft auf Willkür beruhen?</p><p>3. Mehrmals wurden Polizeikontrollen, Verhaftungen und Ausweisungen auf eine Art und Weise vorgenommen, die die Rechte dieser Personen verletzt. So waren es auch schon Kinder, die auf ihrem Schulweg kontrolliert und aufgehalten wurden. Wiederholt wurden Familien nicht informiert, wenn Angehörige verhaftet oder gar ausgewiesen wurden. Andere Male wurden Personen, die unter die Zwangsmassnahmen fallen, zu Unrecht gleich behandelt wie nach gemeinem Recht verhaftete Personen. Es ist auch schon vorgekommen, dass Papierlose ausgewiesen wurden, ohne dass sie die Zeit gehabt hatten, ihre persönliche Habe oder ihre bescheidenen Ersparnisse zusammenzusuchen. So fand sich z. B. ein Ecuadorianer in seinen Arbeitskleidern in einer Stadt wieder, die er nicht kannte, und eine Kolumbianerin kam in Bogota ohne einen Rappen an.</p><p>Wird der Bundesrat bei den Kantonen eingreifen, damit derartige Missbräuche nicht mehr vorkommen?</p><p>4. Bis heute ist niemand bereit, die Verantwortung für diese repressive Politik zu übernehmen. In einem Artikel vom 2. Februar 2002 im "Le Courrier" schrieb dazu ein Journalist: "Hinter der Jagd nach Papierlosen versteckt sich ein ganzer Verwaltungsapparat, und es ist äusserst schwierig, den obersten Entscheidungsträger ausfindig zu machen." Die kantonalen Polizeibehörden behaupten, den Gemeindepolizistinnen und -polizisten keinerlei Instruktionen in dieser Art erteilt zu haben, während die Gemeindepolizei beteuert, dass es sich um reine Routinekontrollen handle.</p><p>Wird der Bundesrat dem Lauf der Dinge tatenlos zuschauen, obwohl die gegenwärtigen Praktiken die Grundsätze verletzen, die er selbst beschlossen hat?</p><p>5. In ihrem Bericht vom Januar 2002 beklagt die Parlamentarische Versammlung des Europarates, die Ausschaffungsverfahren in den Mitgliedstaaten des Europarates seien nicht genügend transparent. Sie stellt ausserdem mit Besorgnis fest, dass der rechtliche Rahmen, der den Vollzug von Ausweisungen regelt, oft nicht eingehalten werde. Die Parlamentarische Versammlung schlägt dem Europarat deshalb vor, dass er von jedem Mitgliedstaat verlange, ihm einen Bericht über seine Praktiken vorzulegen.</p><p>Gedenkt der Bundesrat, dieser Forderung nach Transparenz und Kontrolle nachzukommen?</p>
- Sans-papiers. Kontrollen, Verhaftungen, Ausweisungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bestimmungen des Ausländer- und Asylrechtes sehen vor, dass rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen müssen, wenn die Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall gemäss der Praxis der Bundesbehörden vorliegt.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind die zuständigen Vollzugsbehörden der Kantone gesetzlich verpflichtet, bei Bedarf Personenkontrollen durchzuführen und allfällige Wegweisungsentscheide zu vollziehen. Besondere Weisungen der Bundesbehörden sind dafür nicht erforderlich.</p><p>Die Vorkommnisse und Diskussionen der letzten Zeit veranlassten das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge, die Praxis bei der Erteilung von Bewilligungen aus humanitären Gründen in einem Rundschreiben vom 21. Dezember 2001 näher zu erläutern. Das BFA und das BFF haben danach bis Mitte April 2002 Gesuche von 405 rechtswidrig anwesenden Personen geprüft. Bei 246 dieser Personen wurde der Aufenthalt legalisiert. Den Gesuchen von 113 Personen konnte nicht entsprochen werden. Mitte April 2002 waren beim BFF noch Gesuche von 46 Personen und beim BFA keine Gesuche mehr hängig.</p><p>Gleichzeitig wurden die kantonalen Behörden aufgefordert, vor einem Wegweisungsentscheid den Einzelfall sorgfältig zu prüfen. In der Folge bezeichneten einige Kantone Anlaufstellen, die bis zu einem bestimmten Datum Gesuche auch anonymisiert zur Prüfung entgegennahmen. Während dieser Zeit wurde bei den Personenkontrollen zudem eine gewisse Zurückhaltung ausgeübt.</p><p>Den zuständigen Bundesbehörden sind danach keine Fälle von rechtswidrigen Ausschaffungen oder von Massnahmen gegen Personen bekannt, denen eine vertiefte Prüfung ihres Bewilligungsgesuches tatsächlich zugesichert wurde. Die klaren rechtlichen Grundlagen für die Bewilligungs-, Aus- und Wegweisungsverfahren in der Schweiz finden sich im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und im Asylgesetz. Es besteht zudem immer die Möglichkeit, gegen entsprechende Verfügungen Beschwerde zu erheben.</p><p>Im Auftrag der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wurde durch eine Projektgruppe (Passagier 2) ein gesamtschweizerisches Konzept für Weg- und Ausweisungen auf dem Luftweg erstellt, das auch die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone umfasst. Am 13. April 2002 hat die KKJPD dazu Empfehlungen verabschiedet, die einer Vereinheitlichung der Praxis dienen.</p><p>In der Antwort auf die vom Nationalrat abgelehnte Motion der grünen Fraktion 01.3476, "'Sans-papiers'. Vorläufiger Verzicht auf Ausweisungen" legte der Bundesrat dar, dass kein Grund für einen vorläufigen Verzicht auf sämtliche Wegweisungen besteht. Diese Haltung wird auch von der KKJPD geteilt. Die Migrationspolitik bleibt nur dann glaubwürdig, wenn einmal getroffene Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist auch die Voraussetzung dafür, dass die geltenden Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. In seiner Antwort auf die Interpellation Hess Bernard 01.3447, die im Dezember 2001 im Plenum behandelt wurde, schreibt der Bundesrat, "dass eine Inhaftierung sämtlicher ausländischer Kirchenbesetzerinnen und -besetzer ohne Anwesenheitsregelung unverhältnismässig wäre" und dass "freiheitsbeschränkende oder -entziehende Massnahmen sowie Rückführungen .... erst dann angeordnet werden (können), wenn die Umstände im Einzelfall abgeklärt sind". Seither waren die Papierlosen jedoch Opfer zahlreicher Repressalien, und zwar überall in der Schweiz, darunter auch in einer Kirche in Bern. Die Kirchgemeinde war empört. Bei den betroffenen Personen, zumindest denjenigen Personen, deren Schicksal uns bekannt ist, handelt es sich nämlich um Papierlose, die sich innerhalb dieser Gruppe besonders profiliert haben.</p><p>Haben die Bundesbehörden den Kantonen Weisungen erteilt, Ausweisungen zu vollziehen? Wenn nicht, wie lässt sich diese Welle von Verhaftungen erklären?</p><p>2. Oft handelt es sich bei den verhafteten oder ausgewiesenen Personen um genau diejenigen Fälle, die in der Antwort auf die Interpellation Hess Bernhard erwähnt werden, um Fälle also, bei denen zuerst die "Umstände im Einzelfall abgeklärt" werden müssen, bevor Massnahmen angeordnet werden können. Es sind Menschen, die seit mehreren Jahren in der Schweiz leben und arbeiten, integriert sind, unsere Sprache sprechen und deren Kinder hier zur Schule gehen. Darunter sind allein stehende Frauen, mit oder ohne Kinder, ohne Ausbildung, die Opfer von Gewalttaten waren, Traumata erlitten haben und oft gesundheitliche Probleme haben.</p><p>Ende 2001 erläutert der Bund in einem Kreisschreiben seine Politik in dieser Sache und beteuert, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass diese Verhaftungen und Wegweisungen mit dieser Politik nicht zu vereinbaren sind und oft auf Willkür beruhen?</p><p>3. Mehrmals wurden Polizeikontrollen, Verhaftungen und Ausweisungen auf eine Art und Weise vorgenommen, die die Rechte dieser Personen verletzt. So waren es auch schon Kinder, die auf ihrem Schulweg kontrolliert und aufgehalten wurden. Wiederholt wurden Familien nicht informiert, wenn Angehörige verhaftet oder gar ausgewiesen wurden. Andere Male wurden Personen, die unter die Zwangsmassnahmen fallen, zu Unrecht gleich behandelt wie nach gemeinem Recht verhaftete Personen. Es ist auch schon vorgekommen, dass Papierlose ausgewiesen wurden, ohne dass sie die Zeit gehabt hatten, ihre persönliche Habe oder ihre bescheidenen Ersparnisse zusammenzusuchen. So fand sich z. B. ein Ecuadorianer in seinen Arbeitskleidern in einer Stadt wieder, die er nicht kannte, und eine Kolumbianerin kam in Bogota ohne einen Rappen an.</p><p>Wird der Bundesrat bei den Kantonen eingreifen, damit derartige Missbräuche nicht mehr vorkommen?</p><p>4. Bis heute ist niemand bereit, die Verantwortung für diese repressive Politik zu übernehmen. In einem Artikel vom 2. Februar 2002 im "Le Courrier" schrieb dazu ein Journalist: "Hinter der Jagd nach Papierlosen versteckt sich ein ganzer Verwaltungsapparat, und es ist äusserst schwierig, den obersten Entscheidungsträger ausfindig zu machen." Die kantonalen Polizeibehörden behaupten, den Gemeindepolizistinnen und -polizisten keinerlei Instruktionen in dieser Art erteilt zu haben, während die Gemeindepolizei beteuert, dass es sich um reine Routinekontrollen handle.</p><p>Wird der Bundesrat dem Lauf der Dinge tatenlos zuschauen, obwohl die gegenwärtigen Praktiken die Grundsätze verletzen, die er selbst beschlossen hat?</p><p>5. In ihrem Bericht vom Januar 2002 beklagt die Parlamentarische Versammlung des Europarates, die Ausschaffungsverfahren in den Mitgliedstaaten des Europarates seien nicht genügend transparent. Sie stellt ausserdem mit Besorgnis fest, dass der rechtliche Rahmen, der den Vollzug von Ausweisungen regelt, oft nicht eingehalten werde. Die Parlamentarische Versammlung schlägt dem Europarat deshalb vor, dass er von jedem Mitgliedstaat verlange, ihm einen Bericht über seine Praktiken vorzulegen.</p><p>Gedenkt der Bundesrat, dieser Forderung nach Transparenz und Kontrolle nachzukommen?</p>
- Sans-papiers. Kontrollen, Verhaftungen, Ausweisungen
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