Elektronische Gesundheitskarte

ShortId
02.3081
Id
20023081
Updated
25.06.2025 02:26
Language
de
Title
Elektronische Gesundheitskarte
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitspass;Datenschutz;Datenbasis;Patient/in
1
  • L04K01050508, Gesundheitspass
  • L04K01050517, Patient/in
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L06K120301010301, Datenbasis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine elektronische Gesundheitskarte müsste Verwaltungsdaten über die versicherte Person enthalten. Sie müsste ebenfalls wichtige medizinische Angaben und Untersuchungen der Patientin oder des Patienten erfassen, wobei diese Daten durch einen mehrfachen Code geschützt wären. Sensible Informationen wären nur mit der Zustimmung der Patientin oder des Patienten, oder allenfalls der nächsten Familienangehörigen, zugänglich.</p><p>In der Elektronik werden sehr grosse Fortschritte erzielt. Ich bin der Meinung, dass es an der Zeit ist, dieses Problem anzupacken und auf eine Weise zu lösen, die für alle Akteure im Gesundheitswesen akzeptabel ist. In nicht allzu ferner Zukunft sollten alle Erbringer von medizinischen Sachleistungen elektronisch so ausgerüstet sein, dass sie am System angeschlossen sein können, das die Rückerstattung medizinischer Sachleistungen durch die Sozialversicherungen regelt.</p><p>Im Hinblick auf das Ziel, das Krankenversicherungssystem dadurch zu verbessern, dass Qualität mit Wirtschaftlichkeit vereint wird, könnte dieses Instrument von grosser Hilfe sein. Es hätte folgende augenfällige Vorteile: eine rasche Erfassung, weil die wichtigsten Verwaltungsdaten sofort zugänglich sind; Sicherheit für Patientinnen und Patienten, die mit ihrer Zustimmung präzise Informationen zur Verfügung stellen können. Damit die beste medizinische Behandlung möglichst schnell erfolgen kann, werden diese Informationen den verschiedenen Leistungserbringern rasch weitergeleitet; Doppeluntersuchungen, die unnötige Zusatzkosten verursachen (Analysen, Röntgenaufnahmen), würden wegfallen.</p><p>Falls nötig, könnte das System auch in mehreren Etappen entwickelt werden.</p>
  • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat im August 2001 eine nationale Konferenz zum Thema Gesundheitskarte durchgeführt. Dabei ging es darum, sich über Zweck, System und Inhalt einer solchen Karte wie auch über die Rolle des Bundes im Rahmen dieses Projektes einig zu werden. Für die Diskussionsteilnehmer besteht ein klarer Handlungsbedarf des Bundes. Sie sind übereingekommen, der Harmonisierung laufender Projekte Priorität einzuräumen, und zwar insbesondere jener Modelle, die eine vereinfachte Handhabung von Versichertendaten ermöglichen. Das Bundesamt für Sozialversicherung organisiert im Mai 2002 ein Treffen mit den Organisationen, die ein solches Instrument einsetzen, um die Möglichkeiten einer Standardisierung zu prüfen. Die Bundesverwaltung fungiert dabei als Koordinatorin. Sie ist beauftragt, im Laufe des Jahres 2002 eine Lösung für ein eindeutiges Identifikationsmerkmal vorzustellen.</p><p>Die Einführung eines gesamtschweizerisch obligatorischen Kartensystems ermöglicht auch den Zugang zu medizinischen Akten. Deshalb müssen zunächst verschiedene komplexe Fragen geklärt werden: Datenschutz, Vor- und Nachteile für die Patienten, Gesetzgebung, technische Kompatibilität und Finanzierung. Das Eidgenössische Departement des Innern und die beteiligten Partner stellen weitere Überlegungen dazu an, so dass bis Ende 2002 erste Ergebnisse zu erwarten sein dürften.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bei den Einführungsmodalitäten eines solchen Instrumentes ein gewisser Handlungsspielraum belassen werden sollte.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung abzuändern, damit ein System eingeführt werden kann, wonach jede versicherte Person über eine persönliche elektronische Gesundheitskarte verfügt. Diese Karte sollte die strenge Geheimhaltung sensibler Daten garantieren und in Einklang mit dem Datenschutzgesetz stehen.</p>
  • Elektronische Gesundheitskarte
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine elektronische Gesundheitskarte müsste Verwaltungsdaten über die versicherte Person enthalten. Sie müsste ebenfalls wichtige medizinische Angaben und Untersuchungen der Patientin oder des Patienten erfassen, wobei diese Daten durch einen mehrfachen Code geschützt wären. Sensible Informationen wären nur mit der Zustimmung der Patientin oder des Patienten, oder allenfalls der nächsten Familienangehörigen, zugänglich.</p><p>In der Elektronik werden sehr grosse Fortschritte erzielt. Ich bin der Meinung, dass es an der Zeit ist, dieses Problem anzupacken und auf eine Weise zu lösen, die für alle Akteure im Gesundheitswesen akzeptabel ist. In nicht allzu ferner Zukunft sollten alle Erbringer von medizinischen Sachleistungen elektronisch so ausgerüstet sein, dass sie am System angeschlossen sein können, das die Rückerstattung medizinischer Sachleistungen durch die Sozialversicherungen regelt.</p><p>Im Hinblick auf das Ziel, das Krankenversicherungssystem dadurch zu verbessern, dass Qualität mit Wirtschaftlichkeit vereint wird, könnte dieses Instrument von grosser Hilfe sein. Es hätte folgende augenfällige Vorteile: eine rasche Erfassung, weil die wichtigsten Verwaltungsdaten sofort zugänglich sind; Sicherheit für Patientinnen und Patienten, die mit ihrer Zustimmung präzise Informationen zur Verfügung stellen können. Damit die beste medizinische Behandlung möglichst schnell erfolgen kann, werden diese Informationen den verschiedenen Leistungserbringern rasch weitergeleitet; Doppeluntersuchungen, die unnötige Zusatzkosten verursachen (Analysen, Röntgenaufnahmen), würden wegfallen.</p><p>Falls nötig, könnte das System auch in mehreren Etappen entwickelt werden.</p>
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat im August 2001 eine nationale Konferenz zum Thema Gesundheitskarte durchgeführt. Dabei ging es darum, sich über Zweck, System und Inhalt einer solchen Karte wie auch über die Rolle des Bundes im Rahmen dieses Projektes einig zu werden. Für die Diskussionsteilnehmer besteht ein klarer Handlungsbedarf des Bundes. Sie sind übereingekommen, der Harmonisierung laufender Projekte Priorität einzuräumen, und zwar insbesondere jener Modelle, die eine vereinfachte Handhabung von Versichertendaten ermöglichen. Das Bundesamt für Sozialversicherung organisiert im Mai 2002 ein Treffen mit den Organisationen, die ein solches Instrument einsetzen, um die Möglichkeiten einer Standardisierung zu prüfen. Die Bundesverwaltung fungiert dabei als Koordinatorin. Sie ist beauftragt, im Laufe des Jahres 2002 eine Lösung für ein eindeutiges Identifikationsmerkmal vorzustellen.</p><p>Die Einführung eines gesamtschweizerisch obligatorischen Kartensystems ermöglicht auch den Zugang zu medizinischen Akten. Deshalb müssen zunächst verschiedene komplexe Fragen geklärt werden: Datenschutz, Vor- und Nachteile für die Patienten, Gesetzgebung, technische Kompatibilität und Finanzierung. Das Eidgenössische Departement des Innern und die beteiligten Partner stellen weitere Überlegungen dazu an, so dass bis Ende 2002 erste Ergebnisse zu erwarten sein dürften.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bei den Einführungsmodalitäten eines solchen Instrumentes ein gewisser Handlungsspielraum belassen werden sollte.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung abzuändern, damit ein System eingeführt werden kann, wonach jede versicherte Person über eine persönliche elektronische Gesundheitskarte verfügt. Diese Karte sollte die strenge Geheimhaltung sensibler Daten garantieren und in Einklang mit dem Datenschutzgesetz stehen.</p>
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