Exportrisikogarantie für das umstrittene Staudammprojekt Bujagali in Uganda

ShortId
02.3082
Id
20023082
Updated
10.04.2024 08:43
Language
de
Title
Exportrisikogarantie für das umstrittene Staudammprojekt Bujagali in Uganda
AdditionalIndexing
15;Wasserkraftwerk;Umweltschädigung;Exportrisikoversicherung;Schuldennachlass;Uganda;Korruption;Entwicklungszusammenarbeit;Umweltverträglichkeit
1
  • L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K03040410, Uganda
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L02K0602, Umweltschädigung
  • L05K0501020104, Korruption
  • L05K1101010201, Schuldennachlass
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einmal mehr kommt die ERG einem höchst umstrittenen Staudammprojekt zugute. Die zuständigen Stellen scheinen weder aus den Erfahrungen mit dem Ilisu-Staudamm in der Türkei noch mit dem Drei-Schluchten-Projekt in China notwendige Lehren gezogen zu haben. Die Überprüfung des Garantiegesuches zum umstrittenen Staudammprojekt Bujagali in Uganda erfolgte teilweise oberflächlich und im Verhältnis zur Entwicklungspolitik nicht kohärent.</p><p>Die Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>1. Die US-amerikanische Firma AES plant in Uganda einen grossen Staudamm im Rahmen einer so genannten public-private partnership zu bauen. Der Staudamm wird nicht nur die berühmten Wasserfälle des Weissen Nils unterhalb des Victoria-Sees in Uganda und ein einzigartiges ökologisches System überschwemmen, sondern auch 6000 Menschen zur Umsiedlung zwingen. Zwei Staudämme bestehen dort bereits, andere sollen noch folgen. Deshalb sind schwere kumulative ökologische Auswirkungen zu erwarten. Das Projekt ist seit sechs Jahren auch in Uganda heftig umstritten. Es steht unter starkem Korruptionsverdacht, weil keine öffentliche Ausschreibung vorlag und die Empfehlungen der Weltstaudamm-Kommission missachtet werden. Während die Regierung argumentiert, dass das arme Uganda dringend Strom braucht, um neue Industrie anzusiedeln, warnen Umweltschützer und Ökonomen davor, dass das Projekt viel zu teuer ist und unter Korruptionsverdacht steht.</p><p>2. Die Weltbank hat das Projekt im November gutgeheissen, obwohl Klagen aus der ugandischen Bevölkerung an die Ombudsstelle der International Finance Corporation (IFC-Weltbank) gegen das Projekt noch nicht geklärt waren.</p><p>3. Aus Informationen von ugandischen Parlamentariern wissen wir, dass die ugandische Regierung mit AES einen Vertrag abgeschlossen hat, wonach sie sich verpflichtet, dass das "Uganda Electricity Board" jährlich 100 Millionen US-Dollar für die ersten zwölf Jahre an AES bezahlt, unabhängig davon, wie viel Strom tatsächlich geliefert wird (d. h. auch im Fall einer Dürre). Für die weiteren zwanzig Jahre reduziert sich dieser Tarif. Die ugandische Regierung deckt diese Kosten mit einer staatlichen Garantie, die wiederum von einem IDA-Kredit gedeckt wird. Weil die Summe in US-Dollar zurückgezahlt werden muss, muss Uganda Devisen erwirtschaften. Dies kann es jedoch nur zu einem Teil über den Verkauf von Strom an das Nachbarland Kenya.</p><p>4. Die schweizerische ERG hat einen Antrag der Firma Alstom positiv beschieden. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die gesamte Finanzierung des Projektes zustande kommt, die noch von der schwedischen EKN abhängt.</p>
  • <p>Allgemein:</p><p>Das projektierte Wasserkraftwerk Bujagali in Uganda ist ein Laufkraftwerk, verbunden mit einem 30 Meter hohen Staudamm und einer installierten Kapazität von 4 mal 50 Megawatt. Für die spätere Installation einer fünften Einheit von 50 Megawatt besteht eine Option. Bestandteil des Projektes bilden 100 Kilometer Übertragungsleitungen sowie dazugehörige Unterstationen. Bujagali wird im Besitz einer eigens dazu gegründeten privaten Betreibergesellschaft (AES Nile Power Limited, AESNP) sein und von dieser gebaut und während dreissig Jahren betrieben. Die Gesamtkosten von 582 Millionen US-Dollar werden zu 20 Prozent durch Aktienkapital und zu je 40 Prozent aus multilateralen Quellen und durch Bankkredite mit ERG-Versicherungen aus verschiedenen Ländern finanziert. Multilaterale Unterstützung kommt von der Weltbankgruppe (115 Millionen Dollar IDA-Garantie, 60 Millionen Dollar IFC-Kredit) sowie von der Afrikanischen Entwicklungsbank (55 Millionen Dollar Darlehen). Die ERG wird für elektromechanische Lieferungen aus der Schweiz von rund 52 Millionen US-Dollar (plus Zinsen) gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und alle Projektverträge in Kraft getreten sind. Bezogen auf die gesamten Projektkosten beträgt der ERG-Anteil rund 9 Prozent.</p><p>Die Weltbank hat das Projekt an sich und die daraus erwachsende finanzielle Belastung für Uganda eingehend geprüft. Der Verwaltungsrat der Weltbank bezeichnet Bujagali als Schlüsselinvestition zur Armutsbekämpfung in Uganda, wo zurzeit weniger als 3 Prozent der Bevölkerung Zugang zum öffentlichen Stromnetz haben. Gleichzeitig mit dem Bau von Bujagali wird der Energiesektor des Landes reformiert und entwickelt. Die Energieverteilung wird privatisiert. Bujagali wird wichtige Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum schaffen und es dem lokalen Gewerbe und der Bevölkerung ermöglichen, den dringend notwendigen Zugang zu Energie zu erhalten und damit ihre Einkommen sowie die Lebensqualität zu verbessern. Das Projekt schafft Voraussetzungen für eine effiziente und wirtschaftliche Stromproduktion. Es entlastet den Staat von Investitionen im kapitalintensiven Energiesektor und macht Mittel für die Finanzierung anderer öffentlicher Aufgaben frei.</p><p>Der Stromkaufvertrag sieht feste monatliche Kapazitätszahlungen seitens der Strombezügerin, der Uganda Electricity Transmission Company Limited, an die private Betreibergesellschaft, die AESNP, bei einer gegebenen Liefermenge vor. Können die vereinbarten Strommengen aus Verschulden der Betreibergesellschaft nicht produziert werden, hat diese Strafzahlungen zu leisten. Höhere Bezüge werden mit entsprechenden Mehrzahlungen abgegolten.</p><p>Der Nil wird auf einer Strecke von sieben Kilometern gestaut; für 714 Personen (101 Haushalte) werden Umsiedlungen erforderlich. Für die im betroffenen Gebiet ansässige Bevölkerung sind flankierende Beschäftigungsmassnahmen vorgesehen. In einem mehrjährigen Prozess wurden in diesem Zusammenhang mit lokalen und internationalen Anspruchsgruppen (NGO) breit angelegte Konsultationen durchgeführt.</p><p>Die ERG hat ihrem Entscheid im Wesentlichen die ausführlichen Abklärungen und Abwägungen der Weltbank sowie den Bericht der Handelsbanken über die finanzielle Machbarkeit zugrunde gelegt. Ergänzend hat sie diese und weitere vorliegende Unterlagen zum Projekt durch eine Plausibilitäts- und Stärken-Schwächen-Analyse eines unabhängigen schweizerischen Experten überprüfen lassen. Die Analyse hat die Annahmen der vorliegenden Berichte bestätigt und kommt zu einer positiven Bilanz.</p><p>Ins Einzelne führende Daten und Angaben zu den umfangreichen projektbezogenen Untersuchungen der Weltbank sind in dem unter www.worldbank.org öffentlich zugänglichen Projektbericht Report No.: 22963-UG enthalten.</p><p>Zu den acht konkreten Fragen:</p><p>1. Weltkommission für Staudämme</p><p>Das Projekt Bujagali wurde im gleichen Zeitraum geplant, in dem der Bericht der Weltkommissison für Staudämme ausgearbeitet wurde. Obschon demnach die Schlussempfehlungen der Kommission zur Planung und Beurteilung von Staudämmen nicht bereits in der Planungsphase von Bujagali, sondern erst im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes im November 2000 vorlagen, betrachtet die Weltbank Bujagali als gutes Beispiel eines progressiven Entscheidprozesses. Wenn auch die Empfehlungen des Berichtes nicht bindend sind, haben Mitarbeiter der Weltbank bereits während der Arbeiten der Kommission mit ihren Vertretern einen intensiven Austausch zu Bujagali gepflegt und die gewonnenen Erkenntnisse der AESNP als Vorgaben mitgeteilt. Umfangreiche soziale, umweltbezogene und technische Analysen auf der Grundlage der bereits bestehenden anspruchsvollen Weltbank-Richtlinien wurden vorgenommen. Während des gesamten Planungsprozesses wurden die betroffenen Kreise inklusive der lokalen Bevölkerung mit einbezogen. Eine Vielzahl alternativer Produktionsformen und -standorte wurde untersucht und hat Bujagali als wirtschaftlichste Option bestätigt. Ein Umsiedlungs- und Entwicklungsplan für die vom Damm direkt betroffene Bevölkerung sowie ein Umsiedlungsplan für die Familien, die durch die Übertragungsleitung betroffen sind, wurden mit den Betroffenen vereinbart.</p><p>Uganda hat die neun Nil-Anrainerstaaten über seine Absichten zum Bau von Bujagali informiert und zu Stellungnahmen eingeladen. Ägypten hat Uganda ausdrücklich mitgeteilt, keine Einwände gegen Bujagali zu erheben; die anderen Anrainerstaaten haben sich nicht ausdrücklich geäussert. Die Weltbank hat die internationalen Aspekte von Bujagali geprüft und kommt zum Schluss, dass das Projekt den Anrainerstaaten keinen massgeblichen Schaden zufügt und das Projekt durch die mögliche Wassernutzung der Anrainerstaaten nicht massgeblich beeinträchtigt wird.</p><p>Eine vergleichende Analyse durch die International Union for the Conservation of Nature (November 2001) bestätigt, dass mit dem im Falle von Bujagali gewählten Vorgehen neue Wege beschritten wurden und dass den Empfehlungen der Weltkommission für Staudämme weitestgehend entsprochen wird.</p><p>2. Schuldenerlass</p><p>Die Schweiz hat Uganda in den Jahren 1991 bis 2000 25 Millionen Franken als Zahlungsbilanz- und Budgethilfe sowie 20,8 Millionen Franken als Entschuldungsmassnahme zur Verfügung gestellt. Ziel des schweizerischen Entschuldungsprogrammes war es, die öffentlichen und kommerziellen Schulden verschiedener gegenüber der Schweiz hoch verschuldeter Länder zu tilgen. Zudem wurde technische Hilfestellung zur besseren Verwaltung der Schulden angeboten.</p><p>Entschuldung ist notwendig, jedoch nicht ausreichend für eine nachhaltige zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Länder. Wie die Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Monterrey soeben feststellte, benötigen sie dazu auch innovative Entwicklungsprogramme, verbunden mit ausreichenden geeigneten Finanzmitteln. Wo angezeigt, soll die Privatwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten. Die Privatisierung der Energieerzeugung und -verteilung sowie ihre längerfristige Finanzierung über den Markt ist auch in den Entwicklungsländern eine sich verstärkende Tendenz. Im Falle Ugandas und des Projektes Bujagali hat die Weltbank die Bezahlung der Strombezüge durch die lokale Bevölkerung und die Tragbarkeit des externen Schuldendienstes für das Land geprüft und für machbar befunden.</p><p>Die ERG betrachtet es als eine ihrer Aufgaben, die Privatwirtschaft bei ihrer Beteiligung an derartigen Projekten in Entwicklungsländern zu begleiten, soweit die Vorhaben mit den Grundsätzen und Auflagen der ERG, die sich auch aus den aussenpolitischen Zielen der Schweiz ableiten, vereinbar sind.</p><p>3. Schuldenlast für Uganda</p><p>Die Weltbank bestätigt, dass es sich bei Bujagali um eine bedeutende Investition in einem Entwicklungsland handelt, das noch in einem beträchtlichen Umfang von konzessioneller Auslandhilfe abhängig ist und eine eher schmale Exportbasis hat. Bujagali ist nach Auffassung der Weltbank finanziell und wirtschaftlich lebensfähig und bezahlbar. Es ist für Uganda nicht wirtschaftlich, das Projekt und damit die entwicklungsbedingte zusätzliche Stromerzeugung aufzuschieben. Die wirtschaftlichen Kosten, um bei steigender Nachfrage den zusätzlichen Bedarf mit alternativen Produktionsformen zu decken, wären beträchtlich höher. Das Projekt ist zusammen mit einer privatisierten und effizienten Stromverteilung ein wichtiger Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Armutsbekämpfung. Zur Minimierung der Risiken sieht die Weltbank eine enge Zusammenarbeit bei der Privatisierung des Stromverteilungs- und der Regulierung des Energiesektors vor; die Koordination mit dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank soll intensiv weitergeführt werden.</p><p>Die jährlichen Kapazitätszahlungen für Bujagali setzen nach Fertigstellung des Projektes im Jahre 2006 mit 81 Millionen Dollar ein. Sie erreichen 2011 mit 111 Millionen Dollar ihren Höhepunkt, reduzieren sich bis 2020 auf 38 Millionen Dollar und entfallen ab 2036. Gemessen an den erwarteten jährlichen Deviseneinkünften Ugandas liegen diese Kapazitätszahlungen bis 2011 stets leicht unter 3 Prozent, um nachher stark zu sinken. Die Schuldendienstquote Ugandas, ausgedrückt als Anteil der Aufwendungen für Amortisations- und Zinszahlungen auf Auslandkrediten an den Exporterlösen, liegt nach den vorgesehenen Umschuldungen und einschliesslich der Aufwendungen für Bujagali in einem tragbaren Rahmen (2006 17 Prozent, 2011 15 Prozent, 2012 14 Prozent).</p><p>4. Öffentliche Ausschreibung</p><p>Wie die meisten Entwicklungsländer ist auch Uganda nicht Mitglied des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und deshalb nicht an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Dieses abweichende Vorgehen wurde den Entwicklungsländern aus Rücksicht auf ihre besondere Lage und besonderen Problemen zugestanden.</p><p>Die Kosten von Wasserkraftwerken werden im Wesentlichen vom jeweiligen Standort und den geologischen Bedingungen bestimmt. Jedes Projekt wird daher nach den spezifischen örtlichen Verhältnissen geplant. Um einen zuverlässigen Strompreis berechnen zu können, muss der Betreiber umfangreiche Vorausinvestitionen für Abklärungen vor Ort und Projektberechnungen auf sich nehmen. Wasserkraftwerke sind aus diesen Gründen für internationale Ausschreibungen, die auf dem Stromverkaufspreis basieren, ungeeignet. Betreiber beanspruchen in der Regel ein ausschliessliches Recht auf einen bestimmten Standort, bevor sie bedeutendere Auslagen für Projektentwicklungen auf sich nehmen. Aus diesen Gründen geben Regierungen geeigneten Unternehmen das Alleinrecht, ein Wasserkraftwerkprojekt zu entwickeln. Vorher beschaffen sich die Regierungen Gewissheit über deren Eignung, das Projekt zu entwickeln, zu bauen und zu betreiben. Obschon sich der Betreiber selbst, demnach im vorliegenden Fall, nicht über eine internationale Ausschreibung qualifiziert hat, widerspiegeln die Projektkosten und damit die Stromverkaufstarife Elemente von Wettbewerbspreisen, indem die Bauarbeiten, die elektromechanischen Anlagen und die Finanzierung vom Betreiber international ausgeschrieben wurden.</p><p>Die von verschiedener Seite geäusserten Korruptionsvorwürfe wurden von der Integritätseinheit der Weltbank eingehend untersucht. Die Weltbank fand keine Beweise für Bestechungszahlungen, die das Bujagali-Projekt direkt betreffen. </p><p>Im Garantiegesuch an die ERG hat der Exporteur unterschriftlich versichert, dass der Ausfuhrvertrag nicht durch eine strafbare Handlung gemäss den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung fremder Amtsträger (SR 311.0) herbeigeführt werden wird bzw. herbeigeführt worden ist.</p><p>5. Andere ERG-Institute</p><p>Vorgesehen war, dass sich neben der Schweiz auch die ERG-Institute von Schweden, Finnland und Norwegen am Projekt beteiligen würden. Diese Institute verhielten sich bisher eher zurückhaltend. Die Miga als Garantiefenster der am Projekt stark interessierten Weltbank prüft deshalb zurzeit, ob sie durch Garantien für die politischen Uganda-Risiken die Beteiligung von ERG-Instituten erleichtern soll. Nach dem heutigen Stand dürfte dies der Bereitschaft der erwähnten Länder, sich am Projekt zu beteiligen, förderlich sein.</p><p>6. Schweizerische Entwicklungspolitik</p><p>Nach Artikel 1 Absatz 2 des ERG-Gesetzes (SR 946.11) sind bei Garantien für Exporte nach ärmeren Entwicklungsländern die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichtigen. Uganda zählt zu diesem Länderkreis. Die ERG-Kommission hat sich vergewissert, dass das Bujagali-Projekt mit den erwähnten entwicklungspolitischen Grundsätzen konsistent ist. Bujagali soll einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten, ist finanziell und wirtschaftlich lebensfähig und für Ugandas Aussenverschuldung tragbar. Nichts deutet darauf hin, dass Friktionen mit andern Entwicklungsprojekten bestehen könnten. Die durch das Projekt generierten Einnahmen werden dem Staat im Kampf gegen die Armut dienlich sein.</p><p>7. Einwände von NGO</p><p>Öffentliche Anhörungen und Konsultationen nach den bestehenden Regeln der Weltbank und von Uganda wurden seit 1997 durchgeführt. Sie sind im Umweltbericht des Projektes dokumentiert. Die Betreibergesellschaft AESNP führte 240 Konsultationen mit über 7000 lokalen Einwohnern durch. Die Weltbank diskutierte das Projekt im Juni 2000 in Washington mit NGO. Weitere öffentliche Anhörungen wurden im Juni 2001 in Uganda und im Juli 2001 erneut in Washington organisiert. Informelle Gespräche fanden u. a. auch mit der Weltkommission für Staudämme statt.</p><p>Die ERG hat schweizerischen NGO im August 2001 in der Prüfungsphase des Projektes und im Februar 2002 vor dem Inkrafttreten der Garantieverfügung Gelegenheit zur Darstellung ihres Standpunktes gegeben. Im Oktober 2001 hat die Erklärung von Bern der ERG in schriftlicher Form ihre Bedenken mitgeteilt. Darin kommen vor allem unterschiedliche Auffassungen zur Art und Angemessenheit des Projektes und seinem Zustandekommen, zur finanziellen Tragfähigkeit für Uganda und zur Vereinbarkeit der ERG-Gewährung für Bujagali mit den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik zum Ausdruck. Zu den zuversichtlichen Schlussfolgerungen der Weltbank nach ihren ausführlichen und detaillierten Prüfungen, der optimistischen Bilanz der unabhängigen schweizerischen Plausibilitätsstudie und den zu einem positiven Ergebnis führenden Abwägungen der ERG-Kommission verbleiben abweichende Meinungen der NGO.</p><p>8. Überprüfung des ERG-Entscheides</p><p>Das Eidgenössische Verkehrsdepartement hat im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement am 5. Februar 2002 eine Garantieverfügung zugunsten des schweizerischen Exporteurs erlassen. Als wesentliche Voraussetzungen zum Inkrafttreten der Verfügung gelten, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und alle Projektverträge in Kraft getreten sind.</p><p>Die Weltbank hat ihre Unterstützung an die gleichen Bedingungen geknüpft. Im Vorfeld ihres positiven Antrages an die Verfügungsinstanzen hat die ERG-Kommission die Projekt- und Länderrisiken eingehend geprüft und für angemessen befunden. Sie hat sich vergewissert, dass das Projekt mit den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik vereinbar ist. Es besteht kein Grund, die in Kenntnis aller massgebenden Umstände erlassene Bujagali-Verfügung zurückzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass das Bujagali-Projekt die "Empfehlungen der Weltstaudamm-Kommission (WCD)", in der sich die Schweiz engagiert hat, weitgehend ignoriert?</p><p>2. Wie ist der Widerspruch zu rechtfertigen, dass sich die Schweiz einerseits vorbildlich für den Schuldenerlass von ärmsten Ländern (HIPC-Ländern) einsetzt, andererseits die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) einem Projektantrag zustimmt, der für das hochverschuldete Uganda die Schuldenlast erweitert?</p><p>3. Wie kann bzw. soll Uganda den Betrag für AES erwirtschaften, wenn es gleichzeitig immer noch eine hohe Schuldenbelastung hat und seine "Terms of Trade" durch die gesunkenen Rohstoff- und Kaffepreise fallen?</p><p>4. Ist das Bujagali-Projekt öffentlich ausgeschrieben worden (Prinzip der WCD und auch der WTO)? Besteht ein begründeter Korruptionsverdacht?</p><p>5. Warum sind andere ausländische Exportrisikogarantien aus dem Projekt ausgestiegen?</p><p>6. Ist die Kohärenz des Projektes mit dem Leitbild der schweizerischen Entwicklungspolitik geprüft worden (Erfordernis des ERG-Gesetzes)? Allenfalls warum nicht?</p><p>7. Sind die Projekteinwände von internationalen Umweltorganisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen widerlegt bzw. berücksichtigt worden? Kennt der Bundesrat die eingehenden, ausserordentlich seriös begründeten Bedenken der Erklärung von Bern zum Vorgehen der schweizerischen ERG?</p><p>8. Ist der Bundesrat im Hinblick auf zahlreiche offene ökologische und wirtschaftliche Fragen bzw. noch ausstehende Gutachten (z. B. Bericht der Weltbank zur Kosten-Nutzen-Analyse) bereit, das Garantiegesuch einer erneuten kritischen Überprüfung zu unterziehen oder dieses direkt abzulehnen?</p>
  • Exportrisikogarantie für das umstrittene Staudammprojekt Bujagali in Uganda
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einmal mehr kommt die ERG einem höchst umstrittenen Staudammprojekt zugute. Die zuständigen Stellen scheinen weder aus den Erfahrungen mit dem Ilisu-Staudamm in der Türkei noch mit dem Drei-Schluchten-Projekt in China notwendige Lehren gezogen zu haben. Die Überprüfung des Garantiegesuches zum umstrittenen Staudammprojekt Bujagali in Uganda erfolgte teilweise oberflächlich und im Verhältnis zur Entwicklungspolitik nicht kohärent.</p><p>Die Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>1. Die US-amerikanische Firma AES plant in Uganda einen grossen Staudamm im Rahmen einer so genannten public-private partnership zu bauen. Der Staudamm wird nicht nur die berühmten Wasserfälle des Weissen Nils unterhalb des Victoria-Sees in Uganda und ein einzigartiges ökologisches System überschwemmen, sondern auch 6000 Menschen zur Umsiedlung zwingen. Zwei Staudämme bestehen dort bereits, andere sollen noch folgen. Deshalb sind schwere kumulative ökologische Auswirkungen zu erwarten. Das Projekt ist seit sechs Jahren auch in Uganda heftig umstritten. Es steht unter starkem Korruptionsverdacht, weil keine öffentliche Ausschreibung vorlag und die Empfehlungen der Weltstaudamm-Kommission missachtet werden. Während die Regierung argumentiert, dass das arme Uganda dringend Strom braucht, um neue Industrie anzusiedeln, warnen Umweltschützer und Ökonomen davor, dass das Projekt viel zu teuer ist und unter Korruptionsverdacht steht.</p><p>2. Die Weltbank hat das Projekt im November gutgeheissen, obwohl Klagen aus der ugandischen Bevölkerung an die Ombudsstelle der International Finance Corporation (IFC-Weltbank) gegen das Projekt noch nicht geklärt waren.</p><p>3. Aus Informationen von ugandischen Parlamentariern wissen wir, dass die ugandische Regierung mit AES einen Vertrag abgeschlossen hat, wonach sie sich verpflichtet, dass das "Uganda Electricity Board" jährlich 100 Millionen US-Dollar für die ersten zwölf Jahre an AES bezahlt, unabhängig davon, wie viel Strom tatsächlich geliefert wird (d. h. auch im Fall einer Dürre). Für die weiteren zwanzig Jahre reduziert sich dieser Tarif. Die ugandische Regierung deckt diese Kosten mit einer staatlichen Garantie, die wiederum von einem IDA-Kredit gedeckt wird. Weil die Summe in US-Dollar zurückgezahlt werden muss, muss Uganda Devisen erwirtschaften. Dies kann es jedoch nur zu einem Teil über den Verkauf von Strom an das Nachbarland Kenya.</p><p>4. Die schweizerische ERG hat einen Antrag der Firma Alstom positiv beschieden. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die gesamte Finanzierung des Projektes zustande kommt, die noch von der schwedischen EKN abhängt.</p>
    • <p>Allgemein:</p><p>Das projektierte Wasserkraftwerk Bujagali in Uganda ist ein Laufkraftwerk, verbunden mit einem 30 Meter hohen Staudamm und einer installierten Kapazität von 4 mal 50 Megawatt. Für die spätere Installation einer fünften Einheit von 50 Megawatt besteht eine Option. Bestandteil des Projektes bilden 100 Kilometer Übertragungsleitungen sowie dazugehörige Unterstationen. Bujagali wird im Besitz einer eigens dazu gegründeten privaten Betreibergesellschaft (AES Nile Power Limited, AESNP) sein und von dieser gebaut und während dreissig Jahren betrieben. Die Gesamtkosten von 582 Millionen US-Dollar werden zu 20 Prozent durch Aktienkapital und zu je 40 Prozent aus multilateralen Quellen und durch Bankkredite mit ERG-Versicherungen aus verschiedenen Ländern finanziert. Multilaterale Unterstützung kommt von der Weltbankgruppe (115 Millionen Dollar IDA-Garantie, 60 Millionen Dollar IFC-Kredit) sowie von der Afrikanischen Entwicklungsbank (55 Millionen Dollar Darlehen). Die ERG wird für elektromechanische Lieferungen aus der Schweiz von rund 52 Millionen US-Dollar (plus Zinsen) gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und alle Projektverträge in Kraft getreten sind. Bezogen auf die gesamten Projektkosten beträgt der ERG-Anteil rund 9 Prozent.</p><p>Die Weltbank hat das Projekt an sich und die daraus erwachsende finanzielle Belastung für Uganda eingehend geprüft. Der Verwaltungsrat der Weltbank bezeichnet Bujagali als Schlüsselinvestition zur Armutsbekämpfung in Uganda, wo zurzeit weniger als 3 Prozent der Bevölkerung Zugang zum öffentlichen Stromnetz haben. Gleichzeitig mit dem Bau von Bujagali wird der Energiesektor des Landes reformiert und entwickelt. Die Energieverteilung wird privatisiert. Bujagali wird wichtige Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum schaffen und es dem lokalen Gewerbe und der Bevölkerung ermöglichen, den dringend notwendigen Zugang zu Energie zu erhalten und damit ihre Einkommen sowie die Lebensqualität zu verbessern. Das Projekt schafft Voraussetzungen für eine effiziente und wirtschaftliche Stromproduktion. Es entlastet den Staat von Investitionen im kapitalintensiven Energiesektor und macht Mittel für die Finanzierung anderer öffentlicher Aufgaben frei.</p><p>Der Stromkaufvertrag sieht feste monatliche Kapazitätszahlungen seitens der Strombezügerin, der Uganda Electricity Transmission Company Limited, an die private Betreibergesellschaft, die AESNP, bei einer gegebenen Liefermenge vor. Können die vereinbarten Strommengen aus Verschulden der Betreibergesellschaft nicht produziert werden, hat diese Strafzahlungen zu leisten. Höhere Bezüge werden mit entsprechenden Mehrzahlungen abgegolten.</p><p>Der Nil wird auf einer Strecke von sieben Kilometern gestaut; für 714 Personen (101 Haushalte) werden Umsiedlungen erforderlich. Für die im betroffenen Gebiet ansässige Bevölkerung sind flankierende Beschäftigungsmassnahmen vorgesehen. In einem mehrjährigen Prozess wurden in diesem Zusammenhang mit lokalen und internationalen Anspruchsgruppen (NGO) breit angelegte Konsultationen durchgeführt.</p><p>Die ERG hat ihrem Entscheid im Wesentlichen die ausführlichen Abklärungen und Abwägungen der Weltbank sowie den Bericht der Handelsbanken über die finanzielle Machbarkeit zugrunde gelegt. Ergänzend hat sie diese und weitere vorliegende Unterlagen zum Projekt durch eine Plausibilitäts- und Stärken-Schwächen-Analyse eines unabhängigen schweizerischen Experten überprüfen lassen. Die Analyse hat die Annahmen der vorliegenden Berichte bestätigt und kommt zu einer positiven Bilanz.</p><p>Ins Einzelne führende Daten und Angaben zu den umfangreichen projektbezogenen Untersuchungen der Weltbank sind in dem unter www.worldbank.org öffentlich zugänglichen Projektbericht Report No.: 22963-UG enthalten.</p><p>Zu den acht konkreten Fragen:</p><p>1. Weltkommission für Staudämme</p><p>Das Projekt Bujagali wurde im gleichen Zeitraum geplant, in dem der Bericht der Weltkommissison für Staudämme ausgearbeitet wurde. Obschon demnach die Schlussempfehlungen der Kommission zur Planung und Beurteilung von Staudämmen nicht bereits in der Planungsphase von Bujagali, sondern erst im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes im November 2000 vorlagen, betrachtet die Weltbank Bujagali als gutes Beispiel eines progressiven Entscheidprozesses. Wenn auch die Empfehlungen des Berichtes nicht bindend sind, haben Mitarbeiter der Weltbank bereits während der Arbeiten der Kommission mit ihren Vertretern einen intensiven Austausch zu Bujagali gepflegt und die gewonnenen Erkenntnisse der AESNP als Vorgaben mitgeteilt. Umfangreiche soziale, umweltbezogene und technische Analysen auf der Grundlage der bereits bestehenden anspruchsvollen Weltbank-Richtlinien wurden vorgenommen. Während des gesamten Planungsprozesses wurden die betroffenen Kreise inklusive der lokalen Bevölkerung mit einbezogen. Eine Vielzahl alternativer Produktionsformen und -standorte wurde untersucht und hat Bujagali als wirtschaftlichste Option bestätigt. Ein Umsiedlungs- und Entwicklungsplan für die vom Damm direkt betroffene Bevölkerung sowie ein Umsiedlungsplan für die Familien, die durch die Übertragungsleitung betroffen sind, wurden mit den Betroffenen vereinbart.</p><p>Uganda hat die neun Nil-Anrainerstaaten über seine Absichten zum Bau von Bujagali informiert und zu Stellungnahmen eingeladen. Ägypten hat Uganda ausdrücklich mitgeteilt, keine Einwände gegen Bujagali zu erheben; die anderen Anrainerstaaten haben sich nicht ausdrücklich geäussert. Die Weltbank hat die internationalen Aspekte von Bujagali geprüft und kommt zum Schluss, dass das Projekt den Anrainerstaaten keinen massgeblichen Schaden zufügt und das Projekt durch die mögliche Wassernutzung der Anrainerstaaten nicht massgeblich beeinträchtigt wird.</p><p>Eine vergleichende Analyse durch die International Union for the Conservation of Nature (November 2001) bestätigt, dass mit dem im Falle von Bujagali gewählten Vorgehen neue Wege beschritten wurden und dass den Empfehlungen der Weltkommission für Staudämme weitestgehend entsprochen wird.</p><p>2. Schuldenerlass</p><p>Die Schweiz hat Uganda in den Jahren 1991 bis 2000 25 Millionen Franken als Zahlungsbilanz- und Budgethilfe sowie 20,8 Millionen Franken als Entschuldungsmassnahme zur Verfügung gestellt. Ziel des schweizerischen Entschuldungsprogrammes war es, die öffentlichen und kommerziellen Schulden verschiedener gegenüber der Schweiz hoch verschuldeter Länder zu tilgen. Zudem wurde technische Hilfestellung zur besseren Verwaltung der Schulden angeboten.</p><p>Entschuldung ist notwendig, jedoch nicht ausreichend für eine nachhaltige zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Länder. Wie die Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Monterrey soeben feststellte, benötigen sie dazu auch innovative Entwicklungsprogramme, verbunden mit ausreichenden geeigneten Finanzmitteln. Wo angezeigt, soll die Privatwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten. Die Privatisierung der Energieerzeugung und -verteilung sowie ihre längerfristige Finanzierung über den Markt ist auch in den Entwicklungsländern eine sich verstärkende Tendenz. Im Falle Ugandas und des Projektes Bujagali hat die Weltbank die Bezahlung der Strombezüge durch die lokale Bevölkerung und die Tragbarkeit des externen Schuldendienstes für das Land geprüft und für machbar befunden.</p><p>Die ERG betrachtet es als eine ihrer Aufgaben, die Privatwirtschaft bei ihrer Beteiligung an derartigen Projekten in Entwicklungsländern zu begleiten, soweit die Vorhaben mit den Grundsätzen und Auflagen der ERG, die sich auch aus den aussenpolitischen Zielen der Schweiz ableiten, vereinbar sind.</p><p>3. Schuldenlast für Uganda</p><p>Die Weltbank bestätigt, dass es sich bei Bujagali um eine bedeutende Investition in einem Entwicklungsland handelt, das noch in einem beträchtlichen Umfang von konzessioneller Auslandhilfe abhängig ist und eine eher schmale Exportbasis hat. Bujagali ist nach Auffassung der Weltbank finanziell und wirtschaftlich lebensfähig und bezahlbar. Es ist für Uganda nicht wirtschaftlich, das Projekt und damit die entwicklungsbedingte zusätzliche Stromerzeugung aufzuschieben. Die wirtschaftlichen Kosten, um bei steigender Nachfrage den zusätzlichen Bedarf mit alternativen Produktionsformen zu decken, wären beträchtlich höher. Das Projekt ist zusammen mit einer privatisierten und effizienten Stromverteilung ein wichtiger Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Armutsbekämpfung. Zur Minimierung der Risiken sieht die Weltbank eine enge Zusammenarbeit bei der Privatisierung des Stromverteilungs- und der Regulierung des Energiesektors vor; die Koordination mit dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank soll intensiv weitergeführt werden.</p><p>Die jährlichen Kapazitätszahlungen für Bujagali setzen nach Fertigstellung des Projektes im Jahre 2006 mit 81 Millionen Dollar ein. Sie erreichen 2011 mit 111 Millionen Dollar ihren Höhepunkt, reduzieren sich bis 2020 auf 38 Millionen Dollar und entfallen ab 2036. Gemessen an den erwarteten jährlichen Deviseneinkünften Ugandas liegen diese Kapazitätszahlungen bis 2011 stets leicht unter 3 Prozent, um nachher stark zu sinken. Die Schuldendienstquote Ugandas, ausgedrückt als Anteil der Aufwendungen für Amortisations- und Zinszahlungen auf Auslandkrediten an den Exporterlösen, liegt nach den vorgesehenen Umschuldungen und einschliesslich der Aufwendungen für Bujagali in einem tragbaren Rahmen (2006 17 Prozent, 2011 15 Prozent, 2012 14 Prozent).</p><p>4. Öffentliche Ausschreibung</p><p>Wie die meisten Entwicklungsländer ist auch Uganda nicht Mitglied des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und deshalb nicht an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Dieses abweichende Vorgehen wurde den Entwicklungsländern aus Rücksicht auf ihre besondere Lage und besonderen Problemen zugestanden.</p><p>Die Kosten von Wasserkraftwerken werden im Wesentlichen vom jeweiligen Standort und den geologischen Bedingungen bestimmt. Jedes Projekt wird daher nach den spezifischen örtlichen Verhältnissen geplant. Um einen zuverlässigen Strompreis berechnen zu können, muss der Betreiber umfangreiche Vorausinvestitionen für Abklärungen vor Ort und Projektberechnungen auf sich nehmen. Wasserkraftwerke sind aus diesen Gründen für internationale Ausschreibungen, die auf dem Stromverkaufspreis basieren, ungeeignet. Betreiber beanspruchen in der Regel ein ausschliessliches Recht auf einen bestimmten Standort, bevor sie bedeutendere Auslagen für Projektentwicklungen auf sich nehmen. Aus diesen Gründen geben Regierungen geeigneten Unternehmen das Alleinrecht, ein Wasserkraftwerkprojekt zu entwickeln. Vorher beschaffen sich die Regierungen Gewissheit über deren Eignung, das Projekt zu entwickeln, zu bauen und zu betreiben. Obschon sich der Betreiber selbst, demnach im vorliegenden Fall, nicht über eine internationale Ausschreibung qualifiziert hat, widerspiegeln die Projektkosten und damit die Stromverkaufstarife Elemente von Wettbewerbspreisen, indem die Bauarbeiten, die elektromechanischen Anlagen und die Finanzierung vom Betreiber international ausgeschrieben wurden.</p><p>Die von verschiedener Seite geäusserten Korruptionsvorwürfe wurden von der Integritätseinheit der Weltbank eingehend untersucht. Die Weltbank fand keine Beweise für Bestechungszahlungen, die das Bujagali-Projekt direkt betreffen. </p><p>Im Garantiegesuch an die ERG hat der Exporteur unterschriftlich versichert, dass der Ausfuhrvertrag nicht durch eine strafbare Handlung gemäss den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung fremder Amtsträger (SR 311.0) herbeigeführt werden wird bzw. herbeigeführt worden ist.</p><p>5. Andere ERG-Institute</p><p>Vorgesehen war, dass sich neben der Schweiz auch die ERG-Institute von Schweden, Finnland und Norwegen am Projekt beteiligen würden. Diese Institute verhielten sich bisher eher zurückhaltend. Die Miga als Garantiefenster der am Projekt stark interessierten Weltbank prüft deshalb zurzeit, ob sie durch Garantien für die politischen Uganda-Risiken die Beteiligung von ERG-Instituten erleichtern soll. Nach dem heutigen Stand dürfte dies der Bereitschaft der erwähnten Länder, sich am Projekt zu beteiligen, förderlich sein.</p><p>6. Schweizerische Entwicklungspolitik</p><p>Nach Artikel 1 Absatz 2 des ERG-Gesetzes (SR 946.11) sind bei Garantien für Exporte nach ärmeren Entwicklungsländern die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichtigen. Uganda zählt zu diesem Länderkreis. Die ERG-Kommission hat sich vergewissert, dass das Bujagali-Projekt mit den erwähnten entwicklungspolitischen Grundsätzen konsistent ist. Bujagali soll einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten, ist finanziell und wirtschaftlich lebensfähig und für Ugandas Aussenverschuldung tragbar. Nichts deutet darauf hin, dass Friktionen mit andern Entwicklungsprojekten bestehen könnten. Die durch das Projekt generierten Einnahmen werden dem Staat im Kampf gegen die Armut dienlich sein.</p><p>7. Einwände von NGO</p><p>Öffentliche Anhörungen und Konsultationen nach den bestehenden Regeln der Weltbank und von Uganda wurden seit 1997 durchgeführt. Sie sind im Umweltbericht des Projektes dokumentiert. Die Betreibergesellschaft AESNP führte 240 Konsultationen mit über 7000 lokalen Einwohnern durch. Die Weltbank diskutierte das Projekt im Juni 2000 in Washington mit NGO. Weitere öffentliche Anhörungen wurden im Juni 2001 in Uganda und im Juli 2001 erneut in Washington organisiert. Informelle Gespräche fanden u. a. auch mit der Weltkommission für Staudämme statt.</p><p>Die ERG hat schweizerischen NGO im August 2001 in der Prüfungsphase des Projektes und im Februar 2002 vor dem Inkrafttreten der Garantieverfügung Gelegenheit zur Darstellung ihres Standpunktes gegeben. Im Oktober 2001 hat die Erklärung von Bern der ERG in schriftlicher Form ihre Bedenken mitgeteilt. Darin kommen vor allem unterschiedliche Auffassungen zur Art und Angemessenheit des Projektes und seinem Zustandekommen, zur finanziellen Tragfähigkeit für Uganda und zur Vereinbarkeit der ERG-Gewährung für Bujagali mit den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik zum Ausdruck. Zu den zuversichtlichen Schlussfolgerungen der Weltbank nach ihren ausführlichen und detaillierten Prüfungen, der optimistischen Bilanz der unabhängigen schweizerischen Plausibilitätsstudie und den zu einem positiven Ergebnis führenden Abwägungen der ERG-Kommission verbleiben abweichende Meinungen der NGO.</p><p>8. Überprüfung des ERG-Entscheides</p><p>Das Eidgenössische Verkehrsdepartement hat im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement am 5. Februar 2002 eine Garantieverfügung zugunsten des schweizerischen Exporteurs erlassen. Als wesentliche Voraussetzungen zum Inkrafttreten der Verfügung gelten, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und alle Projektverträge in Kraft getreten sind.</p><p>Die Weltbank hat ihre Unterstützung an die gleichen Bedingungen geknüpft. Im Vorfeld ihres positiven Antrages an die Verfügungsinstanzen hat die ERG-Kommission die Projekt- und Länderrisiken eingehend geprüft und für angemessen befunden. Sie hat sich vergewissert, dass das Projekt mit den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik vereinbar ist. Es besteht kein Grund, die in Kenntnis aller massgebenden Umstände erlassene Bujagali-Verfügung zurückzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass das Bujagali-Projekt die "Empfehlungen der Weltstaudamm-Kommission (WCD)", in der sich die Schweiz engagiert hat, weitgehend ignoriert?</p><p>2. Wie ist der Widerspruch zu rechtfertigen, dass sich die Schweiz einerseits vorbildlich für den Schuldenerlass von ärmsten Ländern (HIPC-Ländern) einsetzt, andererseits die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) einem Projektantrag zustimmt, der für das hochverschuldete Uganda die Schuldenlast erweitert?</p><p>3. Wie kann bzw. soll Uganda den Betrag für AES erwirtschaften, wenn es gleichzeitig immer noch eine hohe Schuldenbelastung hat und seine "Terms of Trade" durch die gesunkenen Rohstoff- und Kaffepreise fallen?</p><p>4. Ist das Bujagali-Projekt öffentlich ausgeschrieben worden (Prinzip der WCD und auch der WTO)? Besteht ein begründeter Korruptionsverdacht?</p><p>5. Warum sind andere ausländische Exportrisikogarantien aus dem Projekt ausgestiegen?</p><p>6. Ist die Kohärenz des Projektes mit dem Leitbild der schweizerischen Entwicklungspolitik geprüft worden (Erfordernis des ERG-Gesetzes)? Allenfalls warum nicht?</p><p>7. Sind die Projekteinwände von internationalen Umweltorganisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen widerlegt bzw. berücksichtigt worden? Kennt der Bundesrat die eingehenden, ausserordentlich seriös begründeten Bedenken der Erklärung von Bern zum Vorgehen der schweizerischen ERG?</p><p>8. Ist der Bundesrat im Hinblick auf zahlreiche offene ökologische und wirtschaftliche Fragen bzw. noch ausstehende Gutachten (z. B. Bericht der Weltbank zur Kosten-Nutzen-Analyse) bereit, das Garantiegesuch einer erneuten kritischen Überprüfung zu unterziehen oder dieses direkt abzulehnen?</p>
    • Exportrisikogarantie für das umstrittene Staudammprojekt Bujagali in Uganda

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