Sanktionen gegen Israel

ShortId
02.3088
Id
20023088
Updated
10.04.2024 15:15
Language
de
Title
Sanktionen gegen Israel
AdditionalIndexing
08;Wirtschaftssanktion;militärische Besetzung;Bankeinlage;Israel;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage;Waffenausfuhr
1
  • L04K03030108, Israel
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L04K04010207, militärische Besetzung
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz setzt seit dem Ende des Kalten Krieges die vom Uno-Sicherheitsrat beschlossenen nichtmilitärischen Sanktionen in autonomer Weise um (Beispiele Taliban, Liberia, Sierra Leone). Sie hat sodann in drei Fällen Sanktionen der EU mitgetragen (Jugoslawien, Myanmar, Simbabwe). Der Bundesrat hatte diese Politik in seinem Neutralitätsbericht von 1993 (Anhang zum Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den Neunzigerjahren, 93.098) angekündigt. Er hat sie im Aussenpolitischen Bericht 2000 bestätigt (00.091).</p><p>Sämtliche heute in Kraft stehenden Sanktionen, mit Ausnahme jener gegen den Irak, sind gezielte Sanktionen ("smart sanctions"). Sie richten sich gegen die Machtelite eines Landes bzw. eine Rebellengruppe, nicht gegen die Bevölkerung (gezielte Finanzsanktionen, Reiserestriktionen, Waffenembargos). Die Schweiz hat die Entwicklung gezielter Sanktionen mit dem von ihr initiierten internationalen "Interlaken-Prozess" wesentlich mitgestaltet.</p><p>Der Bundesrat verfolgt mit seiner Politik der Beteiligung an multilateralen Sanktionen das Ziel, die Uno bzw. eine regional relevante Staatengruppe bei der Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit zu unterstützen sowie Umgehungsgeschäfte via die Schweiz zu vermeiden.</p><p>Es entspricht dagegen nicht der Praxis des Bundesrates, unilaterale Wirtschaftssanktionen gegen einen Staat zu ergreifen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass solche Massnahmen infolge der Umgehungsmöglichkeiten praktisch wirkungslos wären.</p><p>Die Schweiz verfolgt die Lage in den besetzten Gebieten aufmerksam. Sie prüft mögliche Reaktionen auf Völkerrechtsverletzungen Israels in den besetzten Gebieten. Kriegsmateriallieferungen nach Israel werden aufgrund der Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung bereits seit Jahren nicht mehr bewilligt. Dagegen sind einseitige Sanktionen im vorliegenden Fall aus den dargelegten Gründen keine Option.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat hat zu Recht beschlossen, Sanktionsmassnahmen gegen Simbabwe zu ergreifen, nachdem in diesem Land die Präsidentschaftswahlen manipuliert wurden und die Menschenrechte dauernd verletzt werden. Wenn Sanktionsmassnahmen der Schweiz gegen Drittländer aber überhaupt glaubwürdig sein sollen, müssen sie nach den Grundsätzen der Gleichheit und Verhältnismässigkeit gegen sämtliche Staaten ergriffen werden, welche die Menschenrechte und das Völkerrecht verletzen.</p><p>Die Welt ist Zeuge der unannehmbaren Gewalttaten, die von den Besatzungstruppen des Staates Israel begangen werden: Tötung von Zivilpersonen, darunter Frauen und Kinder, Kollektivstrafen, Deportationen, Apartheidpolitik, Bombardierungen, Inhaftierungen, Tötung wehrloser Gefangener usw. Ausserdem hat der Staat Israel in Missachtung der Uno-Resolutionen in den besetzten palästinensischen Gebieten 34 zusätzliche Siedlungen errichtet. Dieser Staat verstösst tagtäglich gegen die Genfer Konventionen, für deren Anwendung die Schweiz als Depositarstaat verantwortlich ist.</p><p>Aus den genannten Gründen ersuche ich den Bundesrat, Massnahmen gegen den Staat Israel zu ergreifen. Im Sinne von gezielten Sanktionen soll der Bundesrat namentlich:</p><p>- die in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte des Staates Israel sperren, sodass dieser auf dem Finanzplatz Schweiz nicht mehr agieren kann;</p><p>- Personen und Institutionen, die solche Vermögenswerte halten oder verwalten, dazu verpflichten, sie unverzüglich dem Staatssekretariat für Wirtschaft zu melden;</p><p>- die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Israel einstellen;</p><p>- die Ausfuhr von Rüstungsmaterial nach Israel und in die nahöstlichen Konfliktgebiete verbieten;</p><p>- Reisebeschränkungen erlassen; diese sollen sich jedoch nicht auf Friedensmissionen erstrecken.</p><p>Diese Sanktionen müssen so rasch wie möglich in Kraft treten. Sie sollen die Vertreterinnen und Vertreter der israelischen Regierung, aber nicht die Zivilbevölkerung treffen.</p>
  • Sanktionen gegen Israel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz setzt seit dem Ende des Kalten Krieges die vom Uno-Sicherheitsrat beschlossenen nichtmilitärischen Sanktionen in autonomer Weise um (Beispiele Taliban, Liberia, Sierra Leone). Sie hat sodann in drei Fällen Sanktionen der EU mitgetragen (Jugoslawien, Myanmar, Simbabwe). Der Bundesrat hatte diese Politik in seinem Neutralitätsbericht von 1993 (Anhang zum Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den Neunzigerjahren, 93.098) angekündigt. Er hat sie im Aussenpolitischen Bericht 2000 bestätigt (00.091).</p><p>Sämtliche heute in Kraft stehenden Sanktionen, mit Ausnahme jener gegen den Irak, sind gezielte Sanktionen ("smart sanctions"). Sie richten sich gegen die Machtelite eines Landes bzw. eine Rebellengruppe, nicht gegen die Bevölkerung (gezielte Finanzsanktionen, Reiserestriktionen, Waffenembargos). Die Schweiz hat die Entwicklung gezielter Sanktionen mit dem von ihr initiierten internationalen "Interlaken-Prozess" wesentlich mitgestaltet.</p><p>Der Bundesrat verfolgt mit seiner Politik der Beteiligung an multilateralen Sanktionen das Ziel, die Uno bzw. eine regional relevante Staatengruppe bei der Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit zu unterstützen sowie Umgehungsgeschäfte via die Schweiz zu vermeiden.</p><p>Es entspricht dagegen nicht der Praxis des Bundesrates, unilaterale Wirtschaftssanktionen gegen einen Staat zu ergreifen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass solche Massnahmen infolge der Umgehungsmöglichkeiten praktisch wirkungslos wären.</p><p>Die Schweiz verfolgt die Lage in den besetzten Gebieten aufmerksam. Sie prüft mögliche Reaktionen auf Völkerrechtsverletzungen Israels in den besetzten Gebieten. Kriegsmateriallieferungen nach Israel werden aufgrund der Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung bereits seit Jahren nicht mehr bewilligt. Dagegen sind einseitige Sanktionen im vorliegenden Fall aus den dargelegten Gründen keine Option.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat hat zu Recht beschlossen, Sanktionsmassnahmen gegen Simbabwe zu ergreifen, nachdem in diesem Land die Präsidentschaftswahlen manipuliert wurden und die Menschenrechte dauernd verletzt werden. Wenn Sanktionsmassnahmen der Schweiz gegen Drittländer aber überhaupt glaubwürdig sein sollen, müssen sie nach den Grundsätzen der Gleichheit und Verhältnismässigkeit gegen sämtliche Staaten ergriffen werden, welche die Menschenrechte und das Völkerrecht verletzen.</p><p>Die Welt ist Zeuge der unannehmbaren Gewalttaten, die von den Besatzungstruppen des Staates Israel begangen werden: Tötung von Zivilpersonen, darunter Frauen und Kinder, Kollektivstrafen, Deportationen, Apartheidpolitik, Bombardierungen, Inhaftierungen, Tötung wehrloser Gefangener usw. Ausserdem hat der Staat Israel in Missachtung der Uno-Resolutionen in den besetzten palästinensischen Gebieten 34 zusätzliche Siedlungen errichtet. Dieser Staat verstösst tagtäglich gegen die Genfer Konventionen, für deren Anwendung die Schweiz als Depositarstaat verantwortlich ist.</p><p>Aus den genannten Gründen ersuche ich den Bundesrat, Massnahmen gegen den Staat Israel zu ergreifen. Im Sinne von gezielten Sanktionen soll der Bundesrat namentlich:</p><p>- die in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte des Staates Israel sperren, sodass dieser auf dem Finanzplatz Schweiz nicht mehr agieren kann;</p><p>- Personen und Institutionen, die solche Vermögenswerte halten oder verwalten, dazu verpflichten, sie unverzüglich dem Staatssekretariat für Wirtschaft zu melden;</p><p>- die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Israel einstellen;</p><p>- die Ausfuhr von Rüstungsmaterial nach Israel und in die nahöstlichen Konfliktgebiete verbieten;</p><p>- Reisebeschränkungen erlassen; diese sollen sich jedoch nicht auf Friedensmissionen erstrecken.</p><p>Diese Sanktionen müssen so rasch wie möglich in Kraft treten. Sie sollen die Vertreterinnen und Vertreter der israelischen Regierung, aber nicht die Zivilbevölkerung treffen.</p>
    • Sanktionen gegen Israel

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