Erstaunliche Asylzahlen
- ShortId
-
02.3100
- Id
-
20023100
- Updated
-
10.04.2024 11:02
- Language
-
de
- Title
-
Erstaunliche Asylzahlen
- AdditionalIndexing
-
2811;Türkei;Asylbewerber/in;Einwanderung;Jugoslawien;Zwangswanderung;Statistik
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L03K020218, Statistik
- L04K01080310, Zwangswanderung
- L04K03010204, Jugoslawien
- L04K03010508, Türkei
- L04K01080303, Einwanderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Bewusstsein der grossen Bedeutung des Asylbereiches verfolgt der Bundesrat die Entwicklung im Asylwesen mit besonderer Aufmerksamkeit. Die im Jahr 2001 registrierte Zunahme der Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr ist ihm nicht entgangen. Er beurteilt die Situation hinsichtlich der Asylgesuchszahlen folgendermassen:</p><p>Nach den kriegerischen Ereignissen in Kosovo, welche in den Jahren 1998 und 1999 zu hohen Asylgesuchszahlen führten, lagen im Jahre 2000 die Gesuchseingänge vergleichsweise tief, sodass sich, verglichen mit diesem Jahr, für 2001 der Eindruck einer starken Zunahme von Asylgesuchen ergibt. Wird für einen Vergleich die Anzahl der eingereichten Asylgesuche über einen längeren Zeitraum berücksichtigt, ergibt sich jedoch, dass im Jahr 2001 die Asylgesuchszahlen unter dem langjährigen Mittel lagen. So wurden auch in den Jahren 1990, 1991, 1993 und 1997 deutlich mehr Asylgesuche als im Jahr 2001 eingereicht.</p><p>Wesentlich für die Beurteilung der Situation scheint dem Bundesrat auch das Total der Personen im Asylbereich. Darunter fallen anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, zum Vollzug Anstehende sowie die hängigen Verfahren des Bundesamtes für Flüchtlinge und der Asylrekurskommission. In diesem Bereich ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (95 954 Personen per 31. März 2001) eine leichte Abnahme zu verzeichnen (92 626 Personen per 31. März 2002).</p><p>Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund nicht der Ansicht, dass hinsichtlich der Gesuchseingänge die Situation zu Besorgnis Anlass gibt. Hingegen bestehen gegenwärtig in mehreren Kantonen Schwierigkeiten im Unterbringungsbereich, welche behoben werden müssen.</p><p>Um den raschen Veränderungen im Asylbereich Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Flüchtlinge auch für das Jahr 2002 Massnahmen im Hinblick auf die Optimierung des Verfahrensablaufes eingeleitet. So wird ab dem 1. August 2002 in jeder der vier Empfangsstellen eine Sektion der Hauptabteilung Asylverfahren Asylgesuche behandeln. Dadurch soll eine weitere Beschleunigung der Behandlung der Asylgesuche und damit eine Verminderung der Attraktivität der Schweiz als Asylland erzielt werden. Schliesslich hat der Bundesrat am 30. Januar 2002 ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union im Bereich Schengen/Dublin verabschiedet. Durch eine Assoziierung der Schweiz an das Dubliner Übereinkommen dürfte die Schweiz von Doppelgesuchen entlastet werden. </p><p>2. Die Anzahl der eingereichten Asylgesuche von Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien (Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und Slowenien) ist im Vergleich zu den Neunzigerjahren in den Jahren 2000 und 2001 auf einen Tiefstand gesunken.</p><p>Obwohl zurzeit auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien keine offenen kriegerischen Auseinandersetzungen ausgetragen werden, gibt es weiterhin nachvollziehbare Gründe, welche Menschen zur Ausreise veranlassen können:</p><p>Eine kritische Sicherheitssituation lag in Kosovo für ethnische Minderheiten vor. Da die Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, hat das Bundesamt für Flüchtlinge im März 2001 beschlossen, für Angehörige von Minoritäten in der Regel die vorläufige Aufnahme zu verfügen. </p><p>Im Mai 2002 hat das Bundesamt für Flüchtlinge an einer erneuten Lagebeurteilung festgestellt, dass sich die Sicherheitssituation der ethnischen Minderheiten in Kosovo verbessert hat und die Rückkehr von Angehörigen der ethnischen Minderheiten aus Kosovo in der Regel als zumutbar zu erachten ist. Deshalb wurde beschlossen, diese Personen nicht mehr generell vorläufig aufzunehmen und Rückführungen durchzuführen.</p><p>In Südserbien war die Sicherheitslage für die dort lebende albanische Minderheit bis zum Mai 2001 problematisch. Eine am 21. Mai 2001 von den Konfliktparteien verkündete Demilitarisierungserklärung hat zu einer deutlichen Entspannung geführt.</p><p>In Mazedonien war die Situation vom Februar bis August 2001 durch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen den mazedonischen Sicherheitskräften und den albanischen UCK-Rebellen gekennzeichnet. Ein am 13. August 2001 unterzeichnetes Friedensabkommen zwischen den Konfliktparteien hat, ebenso wie die Stationierung einer Friedenstruppe der Nato, zu einer Beruhigung geführt. </p><p>Der kritischen Lage in Mazedonien entsprechend verzeichnete die Schweiz im letzten Jahr einen starken Anstieg von Asylgesuchen mazedonischer Staatsangehöriger.</p><p>Bosnien und Herzegowina leidet noch unter den Folgen des im Dezember 1995 zu Ende gegangenen Bürgerkrieges. Die Aufarbeitung der Kriegsereignisse und die Überwindung des Nationalismus dauern an und sind schwierige, langwierige Prozesse. Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Stabilität und Sicherheit müssen aber weitgehend durch die Präsenz internationaler Streit- und Sicherheitskräfte (Stabilization Force, International Police Task Force) gewährleistet werden. Landminen machen viele Gebiete für die Landwirtschaft und den Wiederaufbau unzugänglich. Die ausbleibende wirtschaftliche Erholung führt zu einer bedrückenden Perspektivlosigkeit und ist massgebend für die hohe Auswanderungsbereitschaft, insbesondere der jungen Generation.</p><p>Ohne anhaltende Verbesserung der Sicherheits- und Wirtschaftslage in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens ist daher noch längere Zeit mit einer hohen Auswanderungsbereitschaft zu rechnen und demzufolge auch damit, dass Personen aus diesen Regionen weiterhin Asylgesuche einreichen. </p><p>Von diesen Auswirkungen ist aber nicht nur die Schweiz, sondern sind auch die anderen europäischen Aufnahmestaaten betroffen. Auch aus diesem Grund ist eine Assoziierung der Schweiz an das Dubliner Übereinkommen von Wichtigkeit.</p><p>3. Personen mit einer humanitären oder anderen fremdenpolizeilichen Regelung sind nach den Bestimmungen des allgemeinen Ausländerrechtes (Anag) und nicht nach dem Asylgesetz geregelt. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat deshalb beschlossen, auf die Ausweisung dieser Zahlen in seiner Statistik ab Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes vom 1. Oktober 1999 zu verzichten. Diese Ausländerinnen und Ausländer werden indessen in dem vom Bundesamt für Ausländerfragen geführten zentralen Ausländerregister (ZAR) erfasst (als Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter oder Niedergelassene).</p><p>Per Ende März 2002 verfügen rund 41 500 Personen, welche ursprünglich aus dem Asylbereich stammen, über eine kantonale fremdenpolizeiliche Regelung, davon rund 23 000 Personen aufgrund einer humanitären Regelung nach Artikel 13 Buchstabe f BVO. Letztere Zahl wird vom Bundesamt für Ausländerfragen gesondert ausgewiesen. Die restlichen 18 500 geregelten Personen aus dem Asylbereich werden nicht gesondert erfasst. Es handelt sich aber in erster Linie um Regelungen, welche durch Heirat erfolgten.</p><p>4. Ein Land, das einen Krieg durchmachte, leidet in der Regel noch Jahre an dessen Folgen: Im Anschluss an kriegerische Auseinandersetzungen stellt sich der von vielen erhoffte wirtschaftliche Aufschwung häufig nicht rasch genug ein, und die Wiederaufbauhilfe entspricht nicht den Erwartungen. Die Infrastruktur im industriellen, im öffentlichen und im landwirtschaftlichen Bereich ist häufig grossflächig zerstört. Die Verminung breiter Landstriche führt dazu, dass ganze Gebiete nicht betreten werden können und somit weder für eine neue landwirtschaftliche Nutzung noch für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist für die Menschen somit entsprechend schwierig, ein Auskommen zu finden.</p><p>Diese Faktoren führen dazu, dass die Migrationsbereitschaft in befriedeten Gebieten noch Jahre nach Einstellung der Kampfhandlungen bestehen bleibt, was sich entsprechend auf die Asylgesuchszahlen auswirkt. In den letzten Jahren war diese Situation beispielsweise in gewissen südöstlichen Gebieten der Türkei zu beobachten, welche von den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der türkischen Armee betroffen waren.</p><p>5. Auf das Thema der Einreise Asylsuchender über sichere Drittstaaten ist der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" eingegangen. Er hält darin fest, dass erfahrungsgemäss nur ein kleiner Prozentsatz der Asylsuchenden ihr Gesuch am Flughafen, an einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland oder an der Grenze stellt. Die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden reist auf dem Landweg in die Schweiz und reicht das Asylgesuch an einer Empfangsstelle ein. Wer auf dem Landweg in die Schweiz gelangt, muss einen der Nachbarstaaten, also Frankreich, Italien, Österreich oder Deutschland, durchqueren. Gerade diese Staaten gelten als sichere Drittstaaten.</p><p>Aus dem Umstand, dass der Grossteil der Asylsuchenden auf dem Landweg in die Schweiz einreist, kann indessen nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich dabei allesamt um Wirtschaftsflüchtlinge handle. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass auch Personen, welche über Drittstaaten einreisen, Asylgründe haben können, welche den Anforderungen des Asylgesetzes entsprechen. Erweisen sich Asylgesuche hingegen als unbegründet, so stehen wirksame Instrumente zur Verfügung, um sie abzulehnen oder darauf nicht einzutreten.</p><p>Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision eine neue Drittstaatenregelung einzuführen, welche vermehrte Rückweisungen in sichere Drittstaaten ermöglichen soll. Insbesondere soll auf Gesuche von Personen, die über einen sicheren Drittstaat illegal in die Schweiz eingereist sind, nicht eingetreten werden, sofern eine Rückweisung in den betroffenen Drittstaat möglich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Asylstatistiken der letzten Monate weisen wieder eine steigende Tendenz der Gesuchszahlen aus. Was die Bestandesentwicklung anbelangt, erscheint die neue Form der Statistik ohne Einbezug der humanitären und Frepo-Regelungen ungenau und zunehmend unbefriedigend. An erster Stelle der neuen Asylgesuche stehen nach wie vor Gesuche von Personen aus dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens, obwohl dort keine offenen Konflikte herrschen. Zugenommen hat im Weiteren wieder die Zahl der Asylgesuche aus der Türkei, obwohl der Krieg der türkischen Armee gegen die PKK und verwandte Organisationen weitgehend als beendet betrachtet werden kann.</p><p>Offensichtlich ist die Attraktivität der Schweiz nicht nur unverändert hoch, sondern im Vergleich zu anderen Zielstaaten wieder im Wachsen begriffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die erneute Zunahme der Zahl von Asylgesuchen angesichts des bereits hohen Bestandes besorgniserregend ist?</p><p>2. Wie erklärt er die anhaltend hohe Zahl der Gesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien? Wann rechnet er damit, dass keine Gesuche aus diesem Gebiet eintreffen?</p><p>3. Trifft die Zahl 40 000, die seit Januar 2000 für die Personen mit humanitärer oder anderer Frepo-Regelung in einer Fussnote unter der Grafik "Bestandesentwicklung der Personen des Asylbereiches" angegeben ist, immer noch zu? Wie setzt sich die Zahl im Detail zusammen?</p><p>4. Wie beurteilt er den Anstieg von Asylgesuchen aus befriedeten Gebieten?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass der grösste Teil der Asylsuchenden in der Schweiz über sichere Drittstaaten eingereist ist und es sich somit nicht um Asylsuchende, sondern um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, welche gezielt die offensichtlich attraktive Schweiz ansteuern?</p>
- Erstaunliche Asylzahlen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Bewusstsein der grossen Bedeutung des Asylbereiches verfolgt der Bundesrat die Entwicklung im Asylwesen mit besonderer Aufmerksamkeit. Die im Jahr 2001 registrierte Zunahme der Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr ist ihm nicht entgangen. Er beurteilt die Situation hinsichtlich der Asylgesuchszahlen folgendermassen:</p><p>Nach den kriegerischen Ereignissen in Kosovo, welche in den Jahren 1998 und 1999 zu hohen Asylgesuchszahlen führten, lagen im Jahre 2000 die Gesuchseingänge vergleichsweise tief, sodass sich, verglichen mit diesem Jahr, für 2001 der Eindruck einer starken Zunahme von Asylgesuchen ergibt. Wird für einen Vergleich die Anzahl der eingereichten Asylgesuche über einen längeren Zeitraum berücksichtigt, ergibt sich jedoch, dass im Jahr 2001 die Asylgesuchszahlen unter dem langjährigen Mittel lagen. So wurden auch in den Jahren 1990, 1991, 1993 und 1997 deutlich mehr Asylgesuche als im Jahr 2001 eingereicht.</p><p>Wesentlich für die Beurteilung der Situation scheint dem Bundesrat auch das Total der Personen im Asylbereich. Darunter fallen anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, zum Vollzug Anstehende sowie die hängigen Verfahren des Bundesamtes für Flüchtlinge und der Asylrekurskommission. In diesem Bereich ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (95 954 Personen per 31. März 2001) eine leichte Abnahme zu verzeichnen (92 626 Personen per 31. März 2002).</p><p>Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund nicht der Ansicht, dass hinsichtlich der Gesuchseingänge die Situation zu Besorgnis Anlass gibt. Hingegen bestehen gegenwärtig in mehreren Kantonen Schwierigkeiten im Unterbringungsbereich, welche behoben werden müssen.</p><p>Um den raschen Veränderungen im Asylbereich Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Flüchtlinge auch für das Jahr 2002 Massnahmen im Hinblick auf die Optimierung des Verfahrensablaufes eingeleitet. So wird ab dem 1. August 2002 in jeder der vier Empfangsstellen eine Sektion der Hauptabteilung Asylverfahren Asylgesuche behandeln. Dadurch soll eine weitere Beschleunigung der Behandlung der Asylgesuche und damit eine Verminderung der Attraktivität der Schweiz als Asylland erzielt werden. Schliesslich hat der Bundesrat am 30. Januar 2002 ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union im Bereich Schengen/Dublin verabschiedet. Durch eine Assoziierung der Schweiz an das Dubliner Übereinkommen dürfte die Schweiz von Doppelgesuchen entlastet werden. </p><p>2. Die Anzahl der eingereichten Asylgesuche von Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien (Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und Slowenien) ist im Vergleich zu den Neunzigerjahren in den Jahren 2000 und 2001 auf einen Tiefstand gesunken.</p><p>Obwohl zurzeit auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien keine offenen kriegerischen Auseinandersetzungen ausgetragen werden, gibt es weiterhin nachvollziehbare Gründe, welche Menschen zur Ausreise veranlassen können:</p><p>Eine kritische Sicherheitssituation lag in Kosovo für ethnische Minderheiten vor. Da die Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, hat das Bundesamt für Flüchtlinge im März 2001 beschlossen, für Angehörige von Minoritäten in der Regel die vorläufige Aufnahme zu verfügen. </p><p>Im Mai 2002 hat das Bundesamt für Flüchtlinge an einer erneuten Lagebeurteilung festgestellt, dass sich die Sicherheitssituation der ethnischen Minderheiten in Kosovo verbessert hat und die Rückkehr von Angehörigen der ethnischen Minderheiten aus Kosovo in der Regel als zumutbar zu erachten ist. Deshalb wurde beschlossen, diese Personen nicht mehr generell vorläufig aufzunehmen und Rückführungen durchzuführen.</p><p>In Südserbien war die Sicherheitslage für die dort lebende albanische Minderheit bis zum Mai 2001 problematisch. Eine am 21. Mai 2001 von den Konfliktparteien verkündete Demilitarisierungserklärung hat zu einer deutlichen Entspannung geführt.</p><p>In Mazedonien war die Situation vom Februar bis August 2001 durch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen den mazedonischen Sicherheitskräften und den albanischen UCK-Rebellen gekennzeichnet. Ein am 13. August 2001 unterzeichnetes Friedensabkommen zwischen den Konfliktparteien hat, ebenso wie die Stationierung einer Friedenstruppe der Nato, zu einer Beruhigung geführt. </p><p>Der kritischen Lage in Mazedonien entsprechend verzeichnete die Schweiz im letzten Jahr einen starken Anstieg von Asylgesuchen mazedonischer Staatsangehöriger.</p><p>Bosnien und Herzegowina leidet noch unter den Folgen des im Dezember 1995 zu Ende gegangenen Bürgerkrieges. Die Aufarbeitung der Kriegsereignisse und die Überwindung des Nationalismus dauern an und sind schwierige, langwierige Prozesse. Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Stabilität und Sicherheit müssen aber weitgehend durch die Präsenz internationaler Streit- und Sicherheitskräfte (Stabilization Force, International Police Task Force) gewährleistet werden. Landminen machen viele Gebiete für die Landwirtschaft und den Wiederaufbau unzugänglich. Die ausbleibende wirtschaftliche Erholung führt zu einer bedrückenden Perspektivlosigkeit und ist massgebend für die hohe Auswanderungsbereitschaft, insbesondere der jungen Generation.</p><p>Ohne anhaltende Verbesserung der Sicherheits- und Wirtschaftslage in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens ist daher noch längere Zeit mit einer hohen Auswanderungsbereitschaft zu rechnen und demzufolge auch damit, dass Personen aus diesen Regionen weiterhin Asylgesuche einreichen. </p><p>Von diesen Auswirkungen ist aber nicht nur die Schweiz, sondern sind auch die anderen europäischen Aufnahmestaaten betroffen. Auch aus diesem Grund ist eine Assoziierung der Schweiz an das Dubliner Übereinkommen von Wichtigkeit.</p><p>3. Personen mit einer humanitären oder anderen fremdenpolizeilichen Regelung sind nach den Bestimmungen des allgemeinen Ausländerrechtes (Anag) und nicht nach dem Asylgesetz geregelt. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat deshalb beschlossen, auf die Ausweisung dieser Zahlen in seiner Statistik ab Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes vom 1. Oktober 1999 zu verzichten. Diese Ausländerinnen und Ausländer werden indessen in dem vom Bundesamt für Ausländerfragen geführten zentralen Ausländerregister (ZAR) erfasst (als Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter oder Niedergelassene).</p><p>Per Ende März 2002 verfügen rund 41 500 Personen, welche ursprünglich aus dem Asylbereich stammen, über eine kantonale fremdenpolizeiliche Regelung, davon rund 23 000 Personen aufgrund einer humanitären Regelung nach Artikel 13 Buchstabe f BVO. Letztere Zahl wird vom Bundesamt für Ausländerfragen gesondert ausgewiesen. Die restlichen 18 500 geregelten Personen aus dem Asylbereich werden nicht gesondert erfasst. Es handelt sich aber in erster Linie um Regelungen, welche durch Heirat erfolgten.</p><p>4. Ein Land, das einen Krieg durchmachte, leidet in der Regel noch Jahre an dessen Folgen: Im Anschluss an kriegerische Auseinandersetzungen stellt sich der von vielen erhoffte wirtschaftliche Aufschwung häufig nicht rasch genug ein, und die Wiederaufbauhilfe entspricht nicht den Erwartungen. Die Infrastruktur im industriellen, im öffentlichen und im landwirtschaftlichen Bereich ist häufig grossflächig zerstört. Die Verminung breiter Landstriche führt dazu, dass ganze Gebiete nicht betreten werden können und somit weder für eine neue landwirtschaftliche Nutzung noch für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist für die Menschen somit entsprechend schwierig, ein Auskommen zu finden.</p><p>Diese Faktoren führen dazu, dass die Migrationsbereitschaft in befriedeten Gebieten noch Jahre nach Einstellung der Kampfhandlungen bestehen bleibt, was sich entsprechend auf die Asylgesuchszahlen auswirkt. In den letzten Jahren war diese Situation beispielsweise in gewissen südöstlichen Gebieten der Türkei zu beobachten, welche von den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der türkischen Armee betroffen waren.</p><p>5. Auf das Thema der Einreise Asylsuchender über sichere Drittstaaten ist der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" eingegangen. Er hält darin fest, dass erfahrungsgemäss nur ein kleiner Prozentsatz der Asylsuchenden ihr Gesuch am Flughafen, an einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland oder an der Grenze stellt. Die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden reist auf dem Landweg in die Schweiz und reicht das Asylgesuch an einer Empfangsstelle ein. Wer auf dem Landweg in die Schweiz gelangt, muss einen der Nachbarstaaten, also Frankreich, Italien, Österreich oder Deutschland, durchqueren. Gerade diese Staaten gelten als sichere Drittstaaten.</p><p>Aus dem Umstand, dass der Grossteil der Asylsuchenden auf dem Landweg in die Schweiz einreist, kann indessen nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich dabei allesamt um Wirtschaftsflüchtlinge handle. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass auch Personen, welche über Drittstaaten einreisen, Asylgründe haben können, welche den Anforderungen des Asylgesetzes entsprechen. Erweisen sich Asylgesuche hingegen als unbegründet, so stehen wirksame Instrumente zur Verfügung, um sie abzulehnen oder darauf nicht einzutreten.</p><p>Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision eine neue Drittstaatenregelung einzuführen, welche vermehrte Rückweisungen in sichere Drittstaaten ermöglichen soll. Insbesondere soll auf Gesuche von Personen, die über einen sicheren Drittstaat illegal in die Schweiz eingereist sind, nicht eingetreten werden, sofern eine Rückweisung in den betroffenen Drittstaat möglich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Asylstatistiken der letzten Monate weisen wieder eine steigende Tendenz der Gesuchszahlen aus. Was die Bestandesentwicklung anbelangt, erscheint die neue Form der Statistik ohne Einbezug der humanitären und Frepo-Regelungen ungenau und zunehmend unbefriedigend. An erster Stelle der neuen Asylgesuche stehen nach wie vor Gesuche von Personen aus dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens, obwohl dort keine offenen Konflikte herrschen. Zugenommen hat im Weiteren wieder die Zahl der Asylgesuche aus der Türkei, obwohl der Krieg der türkischen Armee gegen die PKK und verwandte Organisationen weitgehend als beendet betrachtet werden kann.</p><p>Offensichtlich ist die Attraktivität der Schweiz nicht nur unverändert hoch, sondern im Vergleich zu anderen Zielstaaten wieder im Wachsen begriffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die erneute Zunahme der Zahl von Asylgesuchen angesichts des bereits hohen Bestandes besorgniserregend ist?</p><p>2. Wie erklärt er die anhaltend hohe Zahl der Gesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien? Wann rechnet er damit, dass keine Gesuche aus diesem Gebiet eintreffen?</p><p>3. Trifft die Zahl 40 000, die seit Januar 2000 für die Personen mit humanitärer oder anderer Frepo-Regelung in einer Fussnote unter der Grafik "Bestandesentwicklung der Personen des Asylbereiches" angegeben ist, immer noch zu? Wie setzt sich die Zahl im Detail zusammen?</p><p>4. Wie beurteilt er den Anstieg von Asylgesuchen aus befriedeten Gebieten?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass der grösste Teil der Asylsuchenden in der Schweiz über sichere Drittstaaten eingereist ist und es sich somit nicht um Asylsuchende, sondern um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, welche gezielt die offensichtlich attraktive Schweiz ansteuern?</p>
- Erstaunliche Asylzahlen
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