Schaffung eines Sicherheitsdepartementes
- ShortId
-
02.3105
- Id
-
20023105
- Updated
-
10.04.2024 15:05
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung eines Sicherheitsdepartementes
- AdditionalIndexing
-
09;04;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Bevölkerungsschutz;Armee;Armeereform;Grenzwachtkorps;VBS;Nachrichtendienst
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L03K040203, Armee
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L03K080403, VBS
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In vielen Bereichen der Kriminalität ist die Grenze zwischen innerer und äusserer Sicherheit nicht mehr auszumachen und es erscheint deshalb notwendig, eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsorganen anzustreben. Mit der heutigen Zuteilung der Sicherheitsinstrumente auf drei verschiedene Departemente lässt sich ein sektorielles Denken indes nicht verhindern. Die aktuellen Sicherheitsanforderungen verlangen nach einer gesamtheitlichen Betrachtung, was nur mit einer Zusammenfassung von Nachrichtendiensten, Armee mit Festungswachtkorps, Grenzwachtkorps und Bevölkerungsschutz unter einem Dach erreicht werden kann.</p><p>Die im November 1999 eingesetzte Projektgruppe zur Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) legte Mitte September 2001 ihren zweiten Bericht vor. Diesem ist zu entnehmen, dass der Bund seine Aufgaben mit 200 ihm von den Kantonen allenfalls zur Verfügung gestellten Polizisten nicht bewältigen kann. Allein für den Botschaftsschutz und die Sicherheit im Luftverkehr werden gemäss Bericht 300 bis 350 Einsatzkräfte benötigt. Den Kantonen fehlen gemäss Bericht 800 bis 1000 Polizisten. Auch die Aufstockung des Grenzwachtkorps, welches seit Jahren einen Unterbestand von 200 Personen aufweist, erachtet der Bericht Usis II als dringlich. Diesem Personalunterbestand kann mit einem Sicherheitsdepartement zu einem erheblichen Teil entgegengewirkt werden. Dem Sicherheitsdepartement könnten nämlich Bundesaufgaben übertragen werden, die heute von den kantonalen Polizeikorps zu leisten sind, so z. B. die Personen- und Warenkontrollen im internationalen Bahnverkehr, die Sicherheitsbegleitung im Flugverkehr und die Sicherheitskontrollen in sensiblen Destinationen, die Verantwortung für den Schutz hoher Staatsgäste, die Ausschaffungsbegleitung usw. Die Übertragung dieser Bundesaufgaben an das Sicherheitsdepartement spart nicht nur Personal, sondern erleichtert auch die Zusammenarbeit der einzelnen Sicherheitsinstrumente.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits im Bericht an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 (Sipol B 2000) darauf hingewiesen, dass Fragen der inneren und äusseren Sicherheit immer mehr ineinander übergreifen und dass sich daraus eine wachsende Komplexität der Sicherheitsfragen und ein Bedarf nach wirksamer Koordination ergibt.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates 01.3009, "Straffung im Sicherheitsbereich", welche im März 2002 als Postulat überwiesen wurde, teilt der Bundesrat die Ansicht der Motionäre, dass die Aufgaben im Sicherheitsbereich unter den Departementen möglichst effizient aufgeteilt werden müssen und dass sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene die Koordination unter den Sicherheitsorganen verbessert werden muss.</p><p>Auf Bundesebene sind vor allem das EDA, das EJPD, das VBS und das EFD (Grenzwachtkorps, GWK) mit Sicherheitsfragen betraut. Der Bundesrat nimmt die strategische Führung wahr.</p><p>Im Jahre 1997 hatte der Bundesrat im Rahmen des Projektes "Regierungsreform 93" beschlossen, dass das GWK beim EFD verbleiben soll, dies mit der Option eines Transfers ins EJPD oder EMD (heute VBS) zum Zeitpunkt der Integration der Schweiz in den europäischen Sicherheitsraum.</p><p>Im Zuge des Projektes Regierungs- und Verwaltungsreform hat der Bundesrat innerhalb des EJPD zahlreiche Ämter und Dienststellen umgruppiert und anstelle des früheren EMD das VBS gebildet, das nun die mit dem Schutz und der Verteidigung der Bevölkerung betrauten Organisationseinheiten vereint. Des Weiteren schuf der Bundesrat im Jahre 1999 eine sicherheitspolitische Führungsorganisation (Sicherheitsausschuss, Lenkungsgruppe Sicherheit und Nachrichtenkoordination), die er kürzlich überprüft und evaluiert hat. Dabei hat sich gezeigt, dass diese eingespielte Organisation wesentliche Verbesserungen gebracht hat, auch angesichts von Herausforderungen wie der Bewältigung der Folgen der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington.</p><p>Weitere Projekte in sicherheitsrelevanten Bereichen, die teilweise bereits in der Umsetzung begriffen sind, kommen hinzu; so z. B. das Projekt zur Umsetzung der Effizienzvorlage, die dem Bund neue Befugnisse im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Wirtschaftskriminalität eingeräumt hat, das Projekt "EJPD-Strategie EU-Schweiz", das die bestehende und zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU u. a. in den Bereichen polizeiliche und justizielle Kooperation sowie Asyl und Migration analysiert, das Projekt "Armee XXI" sowie das Projekt Bevölkerungsschutz.</p><p>Das vom EJPD und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) gemeinsam verfolgte Projekt Usis, Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz untersucht, ob die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auf Bundesebene noch zeitgemäss ist. Dieses Projekt befasst sich auch mit der Frage des Zuständigkeitsbereiches und der Unterstellung des GWK. Der Schlussbericht zum Projekt Usis mit Umsetzungskonzept ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen.</p><p>Das GWK nimmt heute an den Strassenübergängen, im Schiffsverkehr und im Zwischengelände zoll- und sicherheitspolizeiliche Aufgaben in Personalunion wahr. Im Eisenbahn- und im internationalen Luftverkehr werden dagegen die Warenkontrolle durch das GWK oder zivile Angehörige der Zollverwaltung und die Personenkontrolle durch die kantonale Grenzpolizei wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2001 beschlossen, das EJPD zu beauftragen, nach Absprache mit der KKJPD beim Usis-Kernproblem "Grenze" drei grobe Soll-Varianten zu evaluieren. Bei der Variante "Verbesserung des Status quo" würde der Personalmehrbedarf des GWK ausgeglichen und ihm zusätzlich die grenzpolizeiliche Personenkontrolle in den internationalen Zügen übertragen. Bei der Variante "Bund" würden alle grenzpolizeilichen Personenkontrollen dem GWK übertragen, was möglicherweise zu einer Zusammenlegung der Waren- und Personenkontrolle in allen Verkehrsarten führen würde. Bei der Variante "Kantone" würden dagegen alle grenzpolizeilichen Personenkontrollen den Kantonen übertragen und das GWK würde sich eventuell ausschliesslich mit der Warenabfertigung und der Zollpolizei befassen. Bei einer Aufteilung von Personen- und Warenkontrolle auf zwei vollständig getrennte Organe ist zu klären, wie weit sich der Gesamtprozess "Grenzübertritt" verteuert.</p><p>Diese drei Varianten müssen je unter Berücksichtigung der drei integrationspolitischen Szenarien "keine Teilnahme an Schengen", "Teilnahme an Schengen" und "EU-Beitritt" erarbeitet werden. Im Szenario mit Schengen entfallen die grenzpolizeilichen Personenkontrollen direkt an der Landesgrenze; an ihre Stelle treten Ersatzmassnahmen. Solange die Schweiz jedoch nicht Mitglied der Zollunion der EU ist, wird sie die Warenkontrollen an der Zollgrenze aufrechterhalten müssen.</p><p>Was die konkrete Forderung der vorliegenden Motion nach einer Eingliederung des GWK (heute im EFD) in das gleiche Departement, wo Armee (inklusive Festungswachtkorps), Strategischer Nachrichtendienst und Bevölkerungsschutz sind (heute alle im VBS), betrifft, kann der Bundesrat heute keine Entscheidungen treffen, ohne die Resultate des Projektes Usis zu präjudizieren.</p><p>Die Frage einer allfälligen Neuunterstellung des GWK stellt sich für den Bundesrat erst, wenn die Entscheide zu den oben beschriebenen Varianten - im Einvernehmen mit der KKJPD - gefallen sind. Der Bundesrat will heute den Handlungsspielraum für das Projekt Usis nicht vorzeitig einengen, sondern die Gesamtresultate der vertieften Analyse abwarten. Diese sollten noch im laufenden Jahr 2002 vorliegen. In der Folge soll dem Grundanliegen der vorliegenden Motion und des oben erwähnten Postulates 01.3009 nach optimaler Organisation im Sicherheitsbereich auch durch die Überprüfung der Unterstellung des GWK Nachachtung verschafft werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 19. Februar 1997 festgehalten, dass ein Transfer des GWK ins EJPD oder ins VBS eine Option im Falle der Integration der Schweiz in den europäischen Sicherheitsraum sei. Das GWK bleibe bis dahin im EFD. Im Rahmen der Variantenentscheide von Usis (Kernproblem Grenze) wird die Frage der Unterstellung des GWK erneut zu prüfen sein.</p><p>Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) liegt die Kompetenz, die Organisation der Bundesverwaltung zu bestimmen, beim Bundesrat (Art. 8 Abs. 1 RVOG). Gestützt auf diese Organisationskompetenz kommt es gegebenenfalls dem Bundesrat zu, den Transfer des GWK in ein anderes Departement zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Armee mit dem Festungswachtkorps, den strategischen Nachrichtendienst, das Grenzwachtkorps und den Bevölkerungsschutz in einem Sicherheitsdepartement zusammenzufassen. Die Schaffung des Sicherheitsdepartementes hat bis im Jahre 2004, also spätestens bis zum Start von "Armee XXI", zu erfolgen.</p>
- Schaffung eines Sicherheitsdepartementes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In vielen Bereichen der Kriminalität ist die Grenze zwischen innerer und äusserer Sicherheit nicht mehr auszumachen und es erscheint deshalb notwendig, eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsorganen anzustreben. Mit der heutigen Zuteilung der Sicherheitsinstrumente auf drei verschiedene Departemente lässt sich ein sektorielles Denken indes nicht verhindern. Die aktuellen Sicherheitsanforderungen verlangen nach einer gesamtheitlichen Betrachtung, was nur mit einer Zusammenfassung von Nachrichtendiensten, Armee mit Festungswachtkorps, Grenzwachtkorps und Bevölkerungsschutz unter einem Dach erreicht werden kann.</p><p>Die im November 1999 eingesetzte Projektgruppe zur Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) legte Mitte September 2001 ihren zweiten Bericht vor. Diesem ist zu entnehmen, dass der Bund seine Aufgaben mit 200 ihm von den Kantonen allenfalls zur Verfügung gestellten Polizisten nicht bewältigen kann. Allein für den Botschaftsschutz und die Sicherheit im Luftverkehr werden gemäss Bericht 300 bis 350 Einsatzkräfte benötigt. Den Kantonen fehlen gemäss Bericht 800 bis 1000 Polizisten. Auch die Aufstockung des Grenzwachtkorps, welches seit Jahren einen Unterbestand von 200 Personen aufweist, erachtet der Bericht Usis II als dringlich. Diesem Personalunterbestand kann mit einem Sicherheitsdepartement zu einem erheblichen Teil entgegengewirkt werden. Dem Sicherheitsdepartement könnten nämlich Bundesaufgaben übertragen werden, die heute von den kantonalen Polizeikorps zu leisten sind, so z. B. die Personen- und Warenkontrollen im internationalen Bahnverkehr, die Sicherheitsbegleitung im Flugverkehr und die Sicherheitskontrollen in sensiblen Destinationen, die Verantwortung für den Schutz hoher Staatsgäste, die Ausschaffungsbegleitung usw. Die Übertragung dieser Bundesaufgaben an das Sicherheitsdepartement spart nicht nur Personal, sondern erleichtert auch die Zusammenarbeit der einzelnen Sicherheitsinstrumente.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits im Bericht an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 (Sipol B 2000) darauf hingewiesen, dass Fragen der inneren und äusseren Sicherheit immer mehr ineinander übergreifen und dass sich daraus eine wachsende Komplexität der Sicherheitsfragen und ein Bedarf nach wirksamer Koordination ergibt.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates 01.3009, "Straffung im Sicherheitsbereich", welche im März 2002 als Postulat überwiesen wurde, teilt der Bundesrat die Ansicht der Motionäre, dass die Aufgaben im Sicherheitsbereich unter den Departementen möglichst effizient aufgeteilt werden müssen und dass sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene die Koordination unter den Sicherheitsorganen verbessert werden muss.</p><p>Auf Bundesebene sind vor allem das EDA, das EJPD, das VBS und das EFD (Grenzwachtkorps, GWK) mit Sicherheitsfragen betraut. Der Bundesrat nimmt die strategische Führung wahr.</p><p>Im Jahre 1997 hatte der Bundesrat im Rahmen des Projektes "Regierungsreform 93" beschlossen, dass das GWK beim EFD verbleiben soll, dies mit der Option eines Transfers ins EJPD oder EMD (heute VBS) zum Zeitpunkt der Integration der Schweiz in den europäischen Sicherheitsraum.</p><p>Im Zuge des Projektes Regierungs- und Verwaltungsreform hat der Bundesrat innerhalb des EJPD zahlreiche Ämter und Dienststellen umgruppiert und anstelle des früheren EMD das VBS gebildet, das nun die mit dem Schutz und der Verteidigung der Bevölkerung betrauten Organisationseinheiten vereint. Des Weiteren schuf der Bundesrat im Jahre 1999 eine sicherheitspolitische Führungsorganisation (Sicherheitsausschuss, Lenkungsgruppe Sicherheit und Nachrichtenkoordination), die er kürzlich überprüft und evaluiert hat. Dabei hat sich gezeigt, dass diese eingespielte Organisation wesentliche Verbesserungen gebracht hat, auch angesichts von Herausforderungen wie der Bewältigung der Folgen der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington.</p><p>Weitere Projekte in sicherheitsrelevanten Bereichen, die teilweise bereits in der Umsetzung begriffen sind, kommen hinzu; so z. B. das Projekt zur Umsetzung der Effizienzvorlage, die dem Bund neue Befugnisse im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Wirtschaftskriminalität eingeräumt hat, das Projekt "EJPD-Strategie EU-Schweiz", das die bestehende und zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU u. a. in den Bereichen polizeiliche und justizielle Kooperation sowie Asyl und Migration analysiert, das Projekt "Armee XXI" sowie das Projekt Bevölkerungsschutz.</p><p>Das vom EJPD und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) gemeinsam verfolgte Projekt Usis, Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz untersucht, ob die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auf Bundesebene noch zeitgemäss ist. Dieses Projekt befasst sich auch mit der Frage des Zuständigkeitsbereiches und der Unterstellung des GWK. Der Schlussbericht zum Projekt Usis mit Umsetzungskonzept ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen.</p><p>Das GWK nimmt heute an den Strassenübergängen, im Schiffsverkehr und im Zwischengelände zoll- und sicherheitspolizeiliche Aufgaben in Personalunion wahr. Im Eisenbahn- und im internationalen Luftverkehr werden dagegen die Warenkontrolle durch das GWK oder zivile Angehörige der Zollverwaltung und die Personenkontrolle durch die kantonale Grenzpolizei wahrgenommen.</p><p>Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2001 beschlossen, das EJPD zu beauftragen, nach Absprache mit der KKJPD beim Usis-Kernproblem "Grenze" drei grobe Soll-Varianten zu evaluieren. Bei der Variante "Verbesserung des Status quo" würde der Personalmehrbedarf des GWK ausgeglichen und ihm zusätzlich die grenzpolizeiliche Personenkontrolle in den internationalen Zügen übertragen. Bei der Variante "Bund" würden alle grenzpolizeilichen Personenkontrollen dem GWK übertragen, was möglicherweise zu einer Zusammenlegung der Waren- und Personenkontrolle in allen Verkehrsarten führen würde. Bei der Variante "Kantone" würden dagegen alle grenzpolizeilichen Personenkontrollen den Kantonen übertragen und das GWK würde sich eventuell ausschliesslich mit der Warenabfertigung und der Zollpolizei befassen. Bei einer Aufteilung von Personen- und Warenkontrolle auf zwei vollständig getrennte Organe ist zu klären, wie weit sich der Gesamtprozess "Grenzübertritt" verteuert.</p><p>Diese drei Varianten müssen je unter Berücksichtigung der drei integrationspolitischen Szenarien "keine Teilnahme an Schengen", "Teilnahme an Schengen" und "EU-Beitritt" erarbeitet werden. Im Szenario mit Schengen entfallen die grenzpolizeilichen Personenkontrollen direkt an der Landesgrenze; an ihre Stelle treten Ersatzmassnahmen. Solange die Schweiz jedoch nicht Mitglied der Zollunion der EU ist, wird sie die Warenkontrollen an der Zollgrenze aufrechterhalten müssen.</p><p>Was die konkrete Forderung der vorliegenden Motion nach einer Eingliederung des GWK (heute im EFD) in das gleiche Departement, wo Armee (inklusive Festungswachtkorps), Strategischer Nachrichtendienst und Bevölkerungsschutz sind (heute alle im VBS), betrifft, kann der Bundesrat heute keine Entscheidungen treffen, ohne die Resultate des Projektes Usis zu präjudizieren.</p><p>Die Frage einer allfälligen Neuunterstellung des GWK stellt sich für den Bundesrat erst, wenn die Entscheide zu den oben beschriebenen Varianten - im Einvernehmen mit der KKJPD - gefallen sind. Der Bundesrat will heute den Handlungsspielraum für das Projekt Usis nicht vorzeitig einengen, sondern die Gesamtresultate der vertieften Analyse abwarten. Diese sollten noch im laufenden Jahr 2002 vorliegen. In der Folge soll dem Grundanliegen der vorliegenden Motion und des oben erwähnten Postulates 01.3009 nach optimaler Organisation im Sicherheitsbereich auch durch die Überprüfung der Unterstellung des GWK Nachachtung verschafft werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 19. Februar 1997 festgehalten, dass ein Transfer des GWK ins EJPD oder ins VBS eine Option im Falle der Integration der Schweiz in den europäischen Sicherheitsraum sei. Das GWK bleibe bis dahin im EFD. Im Rahmen der Variantenentscheide von Usis (Kernproblem Grenze) wird die Frage der Unterstellung des GWK erneut zu prüfen sein.</p><p>Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) liegt die Kompetenz, die Organisation der Bundesverwaltung zu bestimmen, beim Bundesrat (Art. 8 Abs. 1 RVOG). Gestützt auf diese Organisationskompetenz kommt es gegebenenfalls dem Bundesrat zu, den Transfer des GWK in ein anderes Departement zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Armee mit dem Festungswachtkorps, den strategischen Nachrichtendienst, das Grenzwachtkorps und den Bevölkerungsschutz in einem Sicherheitsdepartement zusammenzufassen. Die Schaffung des Sicherheitsdepartementes hat bis im Jahre 2004, also spätestens bis zum Start von "Armee XXI", zu erfolgen.</p>
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