Uno-Sicherheitsrat. Aufhebung des Vetorechtes
- ShortId
-
02.3108
- Id
-
20023108
- Updated
-
10.04.2024 13:25
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Sicherheitsrat. Aufhebung des Vetorechtes
- AdditionalIndexing
-
08;Gleichbehandlung;Vetorecht;Sicherheitsrat UNO
- 1
-
- L04K15040207, Sicherheitsrat UNO
- L06K080602010103, Vetorecht
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 weist seit längerer Zeit verschiedene Mängel auf, wurde bisher jedoch - mit Ausnahme der Erhöhung der nicht Ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat - nie einer Revision unterzogen. Im Abstimmungskampf wurde auch von der Befürworterseite unterstrichen, dass insbesondere das undemokratische Vetorecht längst abgeschafft werden müsste. Dieses Vetorecht steht zudem in völligem Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 1 (Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder) der Uno-Charta.</p><p>Die Zielsetzung des Jalta-Abkommens war die Aufteilung der Welt in die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einflussgebiete der Siegermächte. Um die Vormachtstellung der Grossmächte zu garantieren, wurde diesen im Sicherheitsrat das Vetorecht eingeräumt. Damit haben diese ihre Vormachtstellung bis heute aufrechterhalten.</p><p>Inzwischen ist die Berliner Mauer gefallen, der Warschauer Pakt aufgelöst, der Kalte Krieg vorbei. Die ehemals bipolare Welt hat sich zu einer multipolaren Welt gewandelt. Dies hat sich auch auf die Uno als internationale Organisation übertragen. Die Uno vereinigt nunmehr sämtliche Staaten der Welt und steht als einzigartige Plattform zur Lösung von Problemen der Menschheit und unserer Welt. Es darf deshalb nicht mehr angehen, dass fünf Mitgliedstaaten eine Vormachtstellung zukommt, indem diese weiterhin Beschlüsse des Sicherheitsrates blockieren können. In der Uno muss allen Mitgliedstaaten das gleiche Stimmrecht zukommen, müssen alle Mitglieder gleichberechtigt sein.</p><p>Der Bundesrat hat im Abstimmungskampf in Aussicht gestellt, dass sich die Schweiz nach einem Uno-Beitritt für eine Aufhebung des Vetorechtes einsetzen werde. Es gilt nun, sich im Rahmen des laufenden Revisionsprozesses für die Abschaffung des Vetorechtes einzusetzen und die diesbezügliche Planung sofort an die Hand zu nehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt die im Verlauf der Kampagne zum Uno-Beitritt der Schweiz geäusserte Kritik am Vetorecht ernst. Seine Bewertung der Tragweite des Vetorechtes der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ist jedoch nuancierter als jene der Initianten der Motion. Seit dem Ende des Kalten Krieges versechsfachte sich die Anzahl der vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen. Das Vetorecht hingegen kam im gleichen Zeitraum in weitaus geringerem Masse zur Anwendung. Während des Kalten Krieges wurden jedes Jahr im Durchschnitt mehr als sechs Vetos eingelegt, im vergangenen Jahrzehnt reduzierte sich diese Zahl auf durchschnittlich ein Veto pro Jahr. Ausserdem - ungeachtet der Frage des Vetorechtes - ist die Unterstützung der Grossmächte und deren Bereitschaft, sich aktiv einzusetzen, unabdingbar für den Erfolg einer Uno-Aktion im Bereich des Friedens und der internationalen Sicherheit. Es stellt sich zudem die Frage, ob eine Abschaffung des Vetos zugunsten eines Majoritätsmechanismus nicht unter Umständen den Interessen der Schweiz zuwiderlaufen könnte.</p><p>Gegenwärtig befasst sich eine Arbeitsgruppe der Uno, die allen Mitgliedstaaten offen steht, mit der Frage der Reform des Sicherheitsrates. Sie behandelt nicht nur das Vetorecht. Auch die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates, die angemessene geographische Vertretung sowie eine Erhöhung der Mitgliederzahl und die Beziehungen zwischen dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung stehen zur Debatte. Dabei könnten diverse angestrebte Veränderungen durch Anpassung der Praxis der betreffenden Organe vorgenommen werden. Für andere müssten darüber hinaus formelle Anpassungen der Charta der Vereinten Nationen vorgenommen werden. Im Falle des Vetorechtes sehen die verschiedenen Vorschläge weniger dessen vollständige Abschaffung vor - was zudem eine Überarbeitung der Charta erforderlich machen würde -, sondern vielmehr eine Beschränkung der Anwendungsbereiche des Vetos oder eine Verknüpfung der Anwendung mit spezifischen Bedingungen.</p><p>Der Bundesrat spricht sich für eine Reform des Sicherheitsrates aus, welche die politischen Realitäten der Gegenwart besser widerspiegelt. Als Uno-Mitglied wird die Schweiz aktiv an den im Gang befindlichen Reformarbeiten teilnehmen und Vorschläge erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat erachtet es indessen als unangemessen, dass die Schweiz als erste Forderung als Mitglied eine sofortige Revision der Charta der Vereinten Nationen verlangt. Der Bundesrat zieht es vor, an den laufenden Arbeiten teilzunehmen und sich ein kritisches Bewusstsein zu bewahren, das offen ist für unterschiedliche zur Diskussion stehende Optionen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach vollzogenem Beitritt in die Uno vor der Uno-Generalversammlung eine Revision von Artikel 27 der Uno-Charta vorzuschlagen, in dem Sinne, dass das in Absatz 3 statuierte Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates aufgehoben wird.</p>
- Uno-Sicherheitsrat. Aufhebung des Vetorechtes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 weist seit längerer Zeit verschiedene Mängel auf, wurde bisher jedoch - mit Ausnahme der Erhöhung der nicht Ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat - nie einer Revision unterzogen. Im Abstimmungskampf wurde auch von der Befürworterseite unterstrichen, dass insbesondere das undemokratische Vetorecht längst abgeschafft werden müsste. Dieses Vetorecht steht zudem in völligem Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 1 (Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder) der Uno-Charta.</p><p>Die Zielsetzung des Jalta-Abkommens war die Aufteilung der Welt in die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einflussgebiete der Siegermächte. Um die Vormachtstellung der Grossmächte zu garantieren, wurde diesen im Sicherheitsrat das Vetorecht eingeräumt. Damit haben diese ihre Vormachtstellung bis heute aufrechterhalten.</p><p>Inzwischen ist die Berliner Mauer gefallen, der Warschauer Pakt aufgelöst, der Kalte Krieg vorbei. Die ehemals bipolare Welt hat sich zu einer multipolaren Welt gewandelt. Dies hat sich auch auf die Uno als internationale Organisation übertragen. Die Uno vereinigt nunmehr sämtliche Staaten der Welt und steht als einzigartige Plattform zur Lösung von Problemen der Menschheit und unserer Welt. Es darf deshalb nicht mehr angehen, dass fünf Mitgliedstaaten eine Vormachtstellung zukommt, indem diese weiterhin Beschlüsse des Sicherheitsrates blockieren können. In der Uno muss allen Mitgliedstaaten das gleiche Stimmrecht zukommen, müssen alle Mitglieder gleichberechtigt sein.</p><p>Der Bundesrat hat im Abstimmungskampf in Aussicht gestellt, dass sich die Schweiz nach einem Uno-Beitritt für eine Aufhebung des Vetorechtes einsetzen werde. Es gilt nun, sich im Rahmen des laufenden Revisionsprozesses für die Abschaffung des Vetorechtes einzusetzen und die diesbezügliche Planung sofort an die Hand zu nehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt die im Verlauf der Kampagne zum Uno-Beitritt der Schweiz geäusserte Kritik am Vetorecht ernst. Seine Bewertung der Tragweite des Vetorechtes der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ist jedoch nuancierter als jene der Initianten der Motion. Seit dem Ende des Kalten Krieges versechsfachte sich die Anzahl der vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen. Das Vetorecht hingegen kam im gleichen Zeitraum in weitaus geringerem Masse zur Anwendung. Während des Kalten Krieges wurden jedes Jahr im Durchschnitt mehr als sechs Vetos eingelegt, im vergangenen Jahrzehnt reduzierte sich diese Zahl auf durchschnittlich ein Veto pro Jahr. Ausserdem - ungeachtet der Frage des Vetorechtes - ist die Unterstützung der Grossmächte und deren Bereitschaft, sich aktiv einzusetzen, unabdingbar für den Erfolg einer Uno-Aktion im Bereich des Friedens und der internationalen Sicherheit. Es stellt sich zudem die Frage, ob eine Abschaffung des Vetos zugunsten eines Majoritätsmechanismus nicht unter Umständen den Interessen der Schweiz zuwiderlaufen könnte.</p><p>Gegenwärtig befasst sich eine Arbeitsgruppe der Uno, die allen Mitgliedstaaten offen steht, mit der Frage der Reform des Sicherheitsrates. Sie behandelt nicht nur das Vetorecht. Auch die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates, die angemessene geographische Vertretung sowie eine Erhöhung der Mitgliederzahl und die Beziehungen zwischen dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung stehen zur Debatte. Dabei könnten diverse angestrebte Veränderungen durch Anpassung der Praxis der betreffenden Organe vorgenommen werden. Für andere müssten darüber hinaus formelle Anpassungen der Charta der Vereinten Nationen vorgenommen werden. Im Falle des Vetorechtes sehen die verschiedenen Vorschläge weniger dessen vollständige Abschaffung vor - was zudem eine Überarbeitung der Charta erforderlich machen würde -, sondern vielmehr eine Beschränkung der Anwendungsbereiche des Vetos oder eine Verknüpfung der Anwendung mit spezifischen Bedingungen.</p><p>Der Bundesrat spricht sich für eine Reform des Sicherheitsrates aus, welche die politischen Realitäten der Gegenwart besser widerspiegelt. Als Uno-Mitglied wird die Schweiz aktiv an den im Gang befindlichen Reformarbeiten teilnehmen und Vorschläge erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat erachtet es indessen als unangemessen, dass die Schweiz als erste Forderung als Mitglied eine sofortige Revision der Charta der Vereinten Nationen verlangt. Der Bundesrat zieht es vor, an den laufenden Arbeiten teilzunehmen und sich ein kritisches Bewusstsein zu bewahren, das offen ist für unterschiedliche zur Diskussion stehende Optionen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach vollzogenem Beitritt in die Uno vor der Uno-Generalversammlung eine Revision von Artikel 27 der Uno-Charta vorzuschlagen, in dem Sinne, dass das in Absatz 3 statuierte Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates aufgehoben wird.</p>
- Uno-Sicherheitsrat. Aufhebung des Vetorechtes
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