Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft
- ShortId
-
02.3133
- Id
-
20023133
- Updated
-
25.06.2025 01:50
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;landwirtschaftliches Einkommen;Einkommenspolitik
- 1
-
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L05K0704050203, Einkommenspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, innerhalb des beschlossenen Zahlungsrahmens 2000-2003, sein Möglichstes zu tun, um die Einkommenssituation der Bauernschaft zu verbessern. Bei der Umstellung auf einen vierjährigen Rahmenkredit (AP 2002) wurde gegenüber der Landwirtschaft immer wieder betont, dass der Rahmenkredit für die Bauernfamilien Sicherheit und Verlässlichkeit biete. Dieses Vertrauen gilt es durch das Ergreifen von geeigneten Massnahmen zu würdigen. </p><p>Der Übergang von staatlich regulierten zu freieren Märkten ist nicht ohne Schwierigkeiten abgelaufen. Die Produktepreise sind zwar gesunken, aber die Produktionskosten blieben hoch. Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren viele Opfer gebracht. Die Bauernschaft hat viel unternommen, um Kosteneinsparungen zu ermöglichen und durch Zusammenarbeit auch Arbeitsstunden zu reduzieren, um in der Nischenproduktion oder ausserhalb des Betriebes einen Zusatzverdienst zu erzielen. Der Abstand zu den Vergleichseinkommen ist immer grösser geworden. Die neusten Zahlen zeigen einen sich noch verschlechternden Trend. Die Einkommen der Landwirtschaft der letzten Jahre, die bereits auf tiefem Niveau waren, haben sich um weitere 20 Prozent verringert. Hier ist klarer Handlungsbedarf gegeben.</p>
- <p>Am 19. Juni 1999 setzte das Parlament für die Periode 2000 bis 2003 drei Zahlungsrahmen für die wichtigsten Agrarausgaben fest. Nach Artikel 32 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0) ist der Zahlungsrahmen ein Ausgabenplafond, der nicht überschritten werden darf. Es besteht keine Zusicherung, dass die im Zahlungsrahmen vorhandenen Mittel vollständig gewährt werden. Die Bewilligung der Finanzmittel erfolgt jährlich im Rahmen des Budgetverfahrens.</p><p>Am 2. Dezember 2001 sagten Volk und Stände ja zur Schuldenbremse, die als Grundsatz in der Verfassung verankert ist. Bei der Erstellung des Budgets 2003 sind die Anforderungen der Schuldenbremse zu beachten. Entsprechend müssen gemäss den Richtlinien des Bundesrates vom 20. Februar 2002 für den Voranschlag 2003 die Bundesausgaben im Budget 2003 gegenüber dem Finanzplan um 910 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p>Nach dem Grundsatz einer gewissen Opfersymmetrie vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Landwirtschaft ebenfalls an den Ausgabenkürzungen, die von der neuen Verfassungsbestimmung auferlegt sind, zu beteiligen hat. Aus diesem Grunde können die in den drei Zahlungsrahmen festgelegten Beträge im Umfang von insgesamt 14 029 Millionen Franken nicht vollständig gewährt werden. Es ist vorgesehen, dass die Landwirtschaft für das Jahr 2003 einen Beitrag zur Schuldenbremse in der Höhe von rund 80 Millionen Franken leistet.</p><p>Aus den Jahresrechnungen 2000 und 2001 ergeben sich Kreditreste von rund 70 Millionen Franken. Je nach Ausgang der Jahresrechnungen 2002 und 2003 beträgt die Differenz zum Total der drei Zahlungsrahmen für die Periode 2000 bis 2003 - nach Abzug der Schuldenbremse - rund 70 bis 80 Millionen Franken, was rund einem halben Prozent entspricht.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich die Einkommen der Landwirte 2001 nach dem Anstieg im Vorjahr verschlechtert haben. Angesichts dieser Situation hat der Bundesrat am 24. April 2002 beschlossen, die Beitragssätze und die Bedingungen für die Gewährung mehrerer Direktzahlungen insbesondere zugunsten von Bergbetrieben anzupassen. Diese Massnahme sprengt den Budgetrahmen nicht und wird sich positiv auf die Einkommenslage der Landwirte im Jahre 2002 und den Folgejahren auswirken. Mit den verfügbaren Mitteln wird es möglich sein, die Beitragssätze der Direktzahlungen trotz grösserer Beteiligung an den ökologischen und ethologischen Programmen auf dem jetzigen Stand zu halten.</p><p>Unter Berücksichtigung der Auflagen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und der Verschlechterung des eidgenössischen Finanzhaushaltes wird der Bundesrat alle Handlungsmöglichkeiten zur Stützung des bäuerlichen Einkommens und zur Schaffung angemessener Rahmenbedingungen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft (Art. 5 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes) den vom Parlament bewilligten Rahmenkredit 2000-2003 vollumfänglich für die Landwirtschaft einzusetzen.</p>
- Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, innerhalb des beschlossenen Zahlungsrahmens 2000-2003, sein Möglichstes zu tun, um die Einkommenssituation der Bauernschaft zu verbessern. Bei der Umstellung auf einen vierjährigen Rahmenkredit (AP 2002) wurde gegenüber der Landwirtschaft immer wieder betont, dass der Rahmenkredit für die Bauernfamilien Sicherheit und Verlässlichkeit biete. Dieses Vertrauen gilt es durch das Ergreifen von geeigneten Massnahmen zu würdigen. </p><p>Der Übergang von staatlich regulierten zu freieren Märkten ist nicht ohne Schwierigkeiten abgelaufen. Die Produktepreise sind zwar gesunken, aber die Produktionskosten blieben hoch. Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren viele Opfer gebracht. Die Bauernschaft hat viel unternommen, um Kosteneinsparungen zu ermöglichen und durch Zusammenarbeit auch Arbeitsstunden zu reduzieren, um in der Nischenproduktion oder ausserhalb des Betriebes einen Zusatzverdienst zu erzielen. Der Abstand zu den Vergleichseinkommen ist immer grösser geworden. Die neusten Zahlen zeigen einen sich noch verschlechternden Trend. Die Einkommen der Landwirtschaft der letzten Jahre, die bereits auf tiefem Niveau waren, haben sich um weitere 20 Prozent verringert. Hier ist klarer Handlungsbedarf gegeben.</p>
- <p>Am 19. Juni 1999 setzte das Parlament für die Periode 2000 bis 2003 drei Zahlungsrahmen für die wichtigsten Agrarausgaben fest. Nach Artikel 32 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0) ist der Zahlungsrahmen ein Ausgabenplafond, der nicht überschritten werden darf. Es besteht keine Zusicherung, dass die im Zahlungsrahmen vorhandenen Mittel vollständig gewährt werden. Die Bewilligung der Finanzmittel erfolgt jährlich im Rahmen des Budgetverfahrens.</p><p>Am 2. Dezember 2001 sagten Volk und Stände ja zur Schuldenbremse, die als Grundsatz in der Verfassung verankert ist. Bei der Erstellung des Budgets 2003 sind die Anforderungen der Schuldenbremse zu beachten. Entsprechend müssen gemäss den Richtlinien des Bundesrates vom 20. Februar 2002 für den Voranschlag 2003 die Bundesausgaben im Budget 2003 gegenüber dem Finanzplan um 910 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p>Nach dem Grundsatz einer gewissen Opfersymmetrie vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Landwirtschaft ebenfalls an den Ausgabenkürzungen, die von der neuen Verfassungsbestimmung auferlegt sind, zu beteiligen hat. Aus diesem Grunde können die in den drei Zahlungsrahmen festgelegten Beträge im Umfang von insgesamt 14 029 Millionen Franken nicht vollständig gewährt werden. Es ist vorgesehen, dass die Landwirtschaft für das Jahr 2003 einen Beitrag zur Schuldenbremse in der Höhe von rund 80 Millionen Franken leistet.</p><p>Aus den Jahresrechnungen 2000 und 2001 ergeben sich Kreditreste von rund 70 Millionen Franken. Je nach Ausgang der Jahresrechnungen 2002 und 2003 beträgt die Differenz zum Total der drei Zahlungsrahmen für die Periode 2000 bis 2003 - nach Abzug der Schuldenbremse - rund 70 bis 80 Millionen Franken, was rund einem halben Prozent entspricht.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich die Einkommen der Landwirte 2001 nach dem Anstieg im Vorjahr verschlechtert haben. Angesichts dieser Situation hat der Bundesrat am 24. April 2002 beschlossen, die Beitragssätze und die Bedingungen für die Gewährung mehrerer Direktzahlungen insbesondere zugunsten von Bergbetrieben anzupassen. Diese Massnahme sprengt den Budgetrahmen nicht und wird sich positiv auf die Einkommenslage der Landwirte im Jahre 2002 und den Folgejahren auswirken. Mit den verfügbaren Mitteln wird es möglich sein, die Beitragssätze der Direktzahlungen trotz grösserer Beteiligung an den ökologischen und ethologischen Programmen auf dem jetzigen Stand zu halten.</p><p>Unter Berücksichtigung der Auflagen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und der Verschlechterung des eidgenössischen Finanzhaushaltes wird der Bundesrat alle Handlungsmöglichkeiten zur Stützung des bäuerlichen Einkommens und zur Schaffung angemessener Rahmenbedingungen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft (Art. 5 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes) den vom Parlament bewilligten Rahmenkredit 2000-2003 vollumfänglich für die Landwirtschaft einzusetzen.</p>
- Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft
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