Förderung der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung

ShortId
02.3135
Id
20023135
Updated
25.06.2025 01:50
Language
de
Title
Förderung der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsförderung;Ernährungsgewohnheit;Gesundheitserziehung;Ernährung;Ernährungspolitik
1
  • L04K01050603, Ernährungspolitik
  • L03K010506, Ernährung
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L04K01050601, Ernährungsgewohnheit
  • L04K13020103, Gesundheitserziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Thema Ernährung nimmt in der Gesundheitsförderung einen Sonderstatus ein: Risiken wie Drogen-, Tabak- und Alkoholkonsum, Aids usw. bewirken durch ihr unmittelbar ersichtliches, in den Medien immer wieder dokumentiertes Schädigungspotenzial bei der Bevölkerung Furcht und damit wohl eine gewisse Motivation zum Masshalten. Oft verstärken gesetzliche Vorschriften und Verbote dieses generalpräventive Abschreckungspotenzial. Bei der Ernährung treten Gesundheitsprobleme meist in einer späteren Lebensphase und für die Öffentlichkeit unspektakulär zutage (Kalziummangel und Osteoporose, Übergewicht und Herzkreislaufkrankheiten, Diabetes und Bluthochdruck usw.). Obschon die Schweizer über diese Zusammenhänge recht gut im Bilde sind, fehlen im Alltag die Einsicht und die Umsetzung in positives Gesundheitsverhalten. Studien belegen, dass viele ernährungsabhängige Krankheiten weiter zunehmen - insbesondere Übergewicht und Osteoporose. Die WHO spricht in diesem Zusammenhang in den westlichen Industrienationen von Pandemien.</p><p>Heute setzt der Bund seine Prioritäten in der Prävention jedoch anders, etwa bei der Vorbeugung von Aids (Budget BAG 2000: 10 Millionen Franken) oder bei der Bekämpfung von Suchtproblemen (EAV, Beiträge aus dem Alkoholzehntel 2000: 24,5 Millionen Franken). Im Ernährungssektor stehen dem BAG zurzeit nur 600 000 Franken zur Verfügung (Budget BAG 2000). Dies trägt dazu bei, dass praktisch alle privaten Fachorganisationen unter chronischem Finanzmangel leiden. Im Gegensatz zu "emotional besetzten" Themen wie etwa Krebs, Herzinfarkt, Aids usw. können mit Ernährungsthemen auch keine Spenden generiert werden. Daher müssen private Träger praktisch alle Projekte und Dienstleistungen kommerzialisieren, während die breit gestreuten Angebote des Agrarsektors, der Produzenten und der Grossverteiler oft gratis sind. Fazit: Die im Lebensmittelgesetz (Art. 12) vorgesehene Aufklärung der Bevölkerung über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse, welche namentlich für die Gesundheitsvorsorge und den Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, ist nicht im erforderlichen Ausmass gewährleistet. Gemäss Nutri-Trend-Studie 2000 beklagen sich denn auch viele Schweizer über mangelnde neutrale Orientierungshilfen im lauten Konzert der Nahrungs- und Genussmittelwerbung.</p><p>Im Jahr 1992 hat die Schweiz die Schlussverlautbarung der WHO-FAO-Ernährungskonferenz von Rom unterzeichnet und sich damit verpflichtet, eine nationale Ernährungspolitik zu definieren und folgende Aspekte zu regeln:</p><p>- Analyse der nationalen Gegebenheiten;</p><p>- Planung künftiger Strategien und Aktionen und Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen;</p><p>- Verbesserung der Kooperation der Akteure;</p><p>- Bestimmung der Forschungsschwerpunkte und Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten.</p><p>Der Entwurf einer "Nationalen Ernährungspolicy" des BAG liegt inzwischen vor. Allerdings erst heute, neun Jahre nach der Unterzeichnung der Schlussverlautbarung, die einzelne Punkte in sehr unterschiedlichem Masse realisiert.</p><p>Analyse der nationalen Gegebenheiten: Zwar werden im Rahmen der schweizerischen Gesundheitsstatistik inzwischen auch ernährungsbezogene Indikatoren erfasst. Die Nutri-Trend-Studie als einzige regelmässige und umfassende Erhebung wird zum grössten Teil privat finanziert. Darüber hinaus fehlen kontinuierliche, repräsentative Untersuchungen zum Verzehr von Lebensmitteln und zum ernährungsbezogenen Gesundheitsstatus der Bevölkerung ebenso wie ein umfassendes Monitoring laufender Präventionsmassnahmen. Sodann verfügt die Schweiz (im Gegensatz zu vielen europäischen Staaten) über keine nationale Nährwertdatenbank. Die Zukunft eines bei der ETH laufenden Projektes ist aus finanziellen Gründen ungewiss - dabei ist ein solches Instrument für Ausbildungs- und Forschungszwecke ebenso unverzichtbar, wie für viele praktische Anwendungsbereiche.</p><p>Planung von Projekten und Massnahmen, Bereitstellung von Ressourcen und Koordination: BAG und Gesundheitsförderung Schweiz realisieren momentan das Projekt "Gesundheit und Ernährung": Dieses bezweckt eine Zusammenlegung finanzieller Mittel und eine koordinierte Vorgehensweise bei der Förderung von kurzfristigen Ernährungsprojekten. Leider ist offen, welche Summen hier künftig zur Verfügung gestellt werden können. Sodann beschränkt sich "Gesundheit und Ernährung" ausschliesslich auf Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung, und diese dürfen nicht länger als ein bis drei Jahre dauern.</p><p>Damit löst das Vorhaben zwei dringende Kernprobleme der privaten Fachorganisationen nicht: einerseits die Finanzierung nichtkommerzialisierbarer, längerfristiger Angebote, Dienstleistungen und Kampagnen, andererseits die finanzielle Unterstützung von Massnahmen zur Krankheitsprävention oder zur Selbsthilfe. Es ist anzustreben, dass sich diese ungenügende Situation mit der Umsetzung der erwähnten "Nationalen Ernährungspolicy" des BAG künftig ändern wird.</p><p>Lehre und Forschung: Leider ist in der Schweiz, im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten, kein Vollstudium der Humanernährung möglich. An der Universität Lausanne und der ETH Zürich werden inzwischen einjährige Nachdiplomstudien angeboten. Diese Situation hat zur Folge, dass im Forschungsbereich, namentlich in den bekannten Forschungszentren der Privatwirtschaft, kaum Schweizer Ernährungswissenschafter zu finden sind. Ein weiteres Problem besteht in der vielerorts ungenügenden Ausbildung angehender Ärzte in Ernährungsfragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit der Bevölkerung bewusst. Eine gesetzliche Basis für die Information der Öffentlichkeit stellt Artikel 12 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 dar. Hierin wird festgehalten, dass der Bund über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse von allgemeinem Interesse, welche namentlich für die Gesundheitsvorsorge und den Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, informieren kann.</p><p>Die Schweiz hat zudem dem Abschlussdokument der WHO/FAO-Ernährungskonferenz von Rom im Jahre 1992 zugestimmt und auch im Herbst 2000 den WHO-Aktionsplan Ernährung für Europa gutgeheissen. In diesen Dokumenten wird auf das grosse präventive Potenzial einer ausgewogenen Ernährung hingewiesen und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Entwicklung einer Ernährungspolicy auf nationaler Ebene an die Hand zu nehmen. Darunter wird ein wissenschaftlich abgestütztes Aktionsprogramm verstanden, bei dem vermehrt gesundheitliche Aspekte bei der Lebensmittelversorgung und Ernährungsaspekte im Gesundheitssektor einbezogen werden. Basis dazu bildet eine Analyse der Ernährungsgewohnheiten bzw. deren Veränderungen sowie die Entwicklung ernährungsabhängiger Krankheiten im Laufe der Zeit.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Punkten der Motion wie folgt Stellung:</p><p>1. Planung künftiger Strategien und Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen; Verbesserung der Koordination:</p><p>Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Ernährungskommission (EEK) und interessierten Kreisen ein Entwurf zu einer schweizerischen Ernährungspolicy entwickelt worden, die seither auch als Basis für die Umsetzung ernährungspolitischer Ziele des BAG dient. Die wesentlichen Aktionsschwerpunkte sind einerseits aus dem WHO-Aktionsplan Ernährung für Europa (2000), andererseits aus einer eingehenden Analyse des 4. Schweizerischen Ernährungsberichtes abgeleitet worden. Im Vordergrund stehen die Förderung eines gesunden Körpergewichtes, die Erhöhung des Früchte- und Gemüsekonsums, die Verbesserung des Ernährungsverhaltens von Schulkindern, die verbesserte Versorgung von gebärfähigen Frauen mit Folsäure und die Stillförderung. Zudem haben das BAG und die EEK eine "Ernährungsplattform" ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Koordination der Ernährungsinformation zu verbessern. Auf allen diesen Gebieten sind Massnahmen zur Umsetzung vorangebracht und zusammen mit Partnerorganisationen der öffentlichen Gesundheit wie Gesundheitsförderung Schweiz, der Krebsliga Schweiz und der Schweizerischen Vereinigung für Ernährung Projekte gestartet worden.</p><p>Bestrebungen zu einem koordinierten Vorgehen der Gesundheitsförderung Schweiz und dem BAG sind im Gange. Aus diesem Grund ist der Bereich Ernährungsprävention im BAG im Sinne des Motionärs verstärkt und die finanziellen Mittel sind im laufenden Jahr von 0,6 Millionen auf 0,93 Millionen Franken erhöht worden. Der Bund fördert den Bereich der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung jedoch nicht nur im Rahmen der Instrumente des BAG. Erwähnt seien ausserdem das Laboratorium für Humanernährung und das Nachdiplomstudium an der ETHZ sowie die Fördermittel, die vom Schweizerischen Nationalfonds ausgerichtet werden und die teilweise auch in diesen Bereich fliessen. Eine zusätzliche Erhöhung der finanziellen Mittel für diesen Bereich wird im Rahmen der künftigen Budgetierung, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Schuldenbremse, geprüft werden.</p><p>2. Analyse der nationalen Gegebenheiten:</p><p>Die Ernährungssituation in der Schweiz wird durch die in regelmässiger Folge erscheinenden schweizerischen Ernährungsberichte dokumentiert. Weitere Angaben liefern auch die schweizerischen Gesundheitsbefragungen sowie die vom Bund mitfinanzierten Nutri-Trend-Studien. Zusätzlich ist vom BAG im Herbst 2000 als Antwort auf das Postulat Grossenbacher 94.3533 ein Bericht über "Die Ernährungssituation von Schulkindern und das Thema Ernährung im Schulunterricht in der Schweiz" publiziert worden. Alle diese Berichte weisen darauf hin, dass das heutige Essverhalten mit den beiden extremen Folgen - einerseits Übergewicht, insbesondere Adipositas und andererseits Untergewicht, vor allem Anorexie - namentlich auch bei Kindern und Jugendlichen bedenkliche Ausmasse angenommen hat.</p><p>Neuerdings hat eine europäische Arbeitsgruppe Efcosum (European Food Consumption Survey Method) einen Mindeststandard für Studien zur Erfassung des Ernährungszustandes der Bevölkerung festgelegt, namentlich auch um die internationale Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Einen Beitrag kann hier auch die sich in der ETHZ im Aufbau befindliche und vom Bund mitfinanzierte Schweizerische Nährwertdatenbank leisten.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass den Forderungen des Motionärs bereits zu grossen Teilen Rechnung getragen wird. Er ist aber bereit, die laufenden Massnahmen einer Prüfung zu unterziehen, welche sich, unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 gemachten Äusserungen, auch mit der Frage der Finanzierung befasst.</p><p>3. Bestimmung der Forschungsschwerpunkte und Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten:</p><p>Im 3. Schweizerischen Ernährungsbericht (1991) ist die Ernährungsforschung in der Schweiz ausführlich behandelt und auf fehlende Strukturen und Kapazitäten der Ernährungsforschung im Hochschulbereich hingewiesen worden. Seither ist das Laboratorium für Humanernährung an der ETHZ geschaffen worden, und sowohl an der ETHZ wie auch der Universität Lausanne werden einjährige Nachdiplomstudien für Ernährung angeboten.</p><p>Die beiden ETH sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes, welche ihre Angelegenheiten selbstständig regeln. Es liegt deshalb nicht im Kompetenzbereich des Bundesrates, in diese Autonomie einzugreifen und den ETH das Durchführen einzelner Studiengänge vorzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, Punkt 1 und 2 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und Punkt 3 abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen einer nationalen Ernährungspolicy:</p><p>1. den Anteil der Bundesmittel zur Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung von heute etwa 600 000 Franken auf 2 Millionen Franken zu erhöhen und damit insbesondere die Finanzierung längerfristiger, nachhaltiger Angebote, Dienstleistungen und Kampagnen der privaten Fachorganisationen über Leistungsverträge des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu sichern;</p><p>2. die Durchführung kontinuierlicher Studien zur Erhebung von Verzehrsdaten und epidemiologischen Grundlagen ebenso zu fördern, wie den Auf- und Ausbau einer nationalen Nährwertdatenbank;</p><p>3. den Bereich der Lehre durch Errichtung eines Vollzeitstudiums Humanernährung (mit Bachelors und Masters-Degree) an der ETH auszubauen und der Universitätskonferenz für Hochschulkoordination und der FMH die Schaffung von Postgraduate-Ausbildungsgängen für Mediziner im Bereich der Humanernährung zu empfehlen.</p>
  • Förderung der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Thema Ernährung nimmt in der Gesundheitsförderung einen Sonderstatus ein: Risiken wie Drogen-, Tabak- und Alkoholkonsum, Aids usw. bewirken durch ihr unmittelbar ersichtliches, in den Medien immer wieder dokumentiertes Schädigungspotenzial bei der Bevölkerung Furcht und damit wohl eine gewisse Motivation zum Masshalten. Oft verstärken gesetzliche Vorschriften und Verbote dieses generalpräventive Abschreckungspotenzial. Bei der Ernährung treten Gesundheitsprobleme meist in einer späteren Lebensphase und für die Öffentlichkeit unspektakulär zutage (Kalziummangel und Osteoporose, Übergewicht und Herzkreislaufkrankheiten, Diabetes und Bluthochdruck usw.). Obschon die Schweizer über diese Zusammenhänge recht gut im Bilde sind, fehlen im Alltag die Einsicht und die Umsetzung in positives Gesundheitsverhalten. Studien belegen, dass viele ernährungsabhängige Krankheiten weiter zunehmen - insbesondere Übergewicht und Osteoporose. Die WHO spricht in diesem Zusammenhang in den westlichen Industrienationen von Pandemien.</p><p>Heute setzt der Bund seine Prioritäten in der Prävention jedoch anders, etwa bei der Vorbeugung von Aids (Budget BAG 2000: 10 Millionen Franken) oder bei der Bekämpfung von Suchtproblemen (EAV, Beiträge aus dem Alkoholzehntel 2000: 24,5 Millionen Franken). Im Ernährungssektor stehen dem BAG zurzeit nur 600 000 Franken zur Verfügung (Budget BAG 2000). Dies trägt dazu bei, dass praktisch alle privaten Fachorganisationen unter chronischem Finanzmangel leiden. Im Gegensatz zu "emotional besetzten" Themen wie etwa Krebs, Herzinfarkt, Aids usw. können mit Ernährungsthemen auch keine Spenden generiert werden. Daher müssen private Träger praktisch alle Projekte und Dienstleistungen kommerzialisieren, während die breit gestreuten Angebote des Agrarsektors, der Produzenten und der Grossverteiler oft gratis sind. Fazit: Die im Lebensmittelgesetz (Art. 12) vorgesehene Aufklärung der Bevölkerung über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse, welche namentlich für die Gesundheitsvorsorge und den Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, ist nicht im erforderlichen Ausmass gewährleistet. Gemäss Nutri-Trend-Studie 2000 beklagen sich denn auch viele Schweizer über mangelnde neutrale Orientierungshilfen im lauten Konzert der Nahrungs- und Genussmittelwerbung.</p><p>Im Jahr 1992 hat die Schweiz die Schlussverlautbarung der WHO-FAO-Ernährungskonferenz von Rom unterzeichnet und sich damit verpflichtet, eine nationale Ernährungspolitik zu definieren und folgende Aspekte zu regeln:</p><p>- Analyse der nationalen Gegebenheiten;</p><p>- Planung künftiger Strategien und Aktionen und Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen;</p><p>- Verbesserung der Kooperation der Akteure;</p><p>- Bestimmung der Forschungsschwerpunkte und Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten.</p><p>Der Entwurf einer "Nationalen Ernährungspolicy" des BAG liegt inzwischen vor. Allerdings erst heute, neun Jahre nach der Unterzeichnung der Schlussverlautbarung, die einzelne Punkte in sehr unterschiedlichem Masse realisiert.</p><p>Analyse der nationalen Gegebenheiten: Zwar werden im Rahmen der schweizerischen Gesundheitsstatistik inzwischen auch ernährungsbezogene Indikatoren erfasst. Die Nutri-Trend-Studie als einzige regelmässige und umfassende Erhebung wird zum grössten Teil privat finanziert. Darüber hinaus fehlen kontinuierliche, repräsentative Untersuchungen zum Verzehr von Lebensmitteln und zum ernährungsbezogenen Gesundheitsstatus der Bevölkerung ebenso wie ein umfassendes Monitoring laufender Präventionsmassnahmen. Sodann verfügt die Schweiz (im Gegensatz zu vielen europäischen Staaten) über keine nationale Nährwertdatenbank. Die Zukunft eines bei der ETH laufenden Projektes ist aus finanziellen Gründen ungewiss - dabei ist ein solches Instrument für Ausbildungs- und Forschungszwecke ebenso unverzichtbar, wie für viele praktische Anwendungsbereiche.</p><p>Planung von Projekten und Massnahmen, Bereitstellung von Ressourcen und Koordination: BAG und Gesundheitsförderung Schweiz realisieren momentan das Projekt "Gesundheit und Ernährung": Dieses bezweckt eine Zusammenlegung finanzieller Mittel und eine koordinierte Vorgehensweise bei der Förderung von kurzfristigen Ernährungsprojekten. Leider ist offen, welche Summen hier künftig zur Verfügung gestellt werden können. Sodann beschränkt sich "Gesundheit und Ernährung" ausschliesslich auf Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung, und diese dürfen nicht länger als ein bis drei Jahre dauern.</p><p>Damit löst das Vorhaben zwei dringende Kernprobleme der privaten Fachorganisationen nicht: einerseits die Finanzierung nichtkommerzialisierbarer, längerfristiger Angebote, Dienstleistungen und Kampagnen, andererseits die finanzielle Unterstützung von Massnahmen zur Krankheitsprävention oder zur Selbsthilfe. Es ist anzustreben, dass sich diese ungenügende Situation mit der Umsetzung der erwähnten "Nationalen Ernährungspolicy" des BAG künftig ändern wird.</p><p>Lehre und Forschung: Leider ist in der Schweiz, im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten, kein Vollstudium der Humanernährung möglich. An der Universität Lausanne und der ETH Zürich werden inzwischen einjährige Nachdiplomstudien angeboten. Diese Situation hat zur Folge, dass im Forschungsbereich, namentlich in den bekannten Forschungszentren der Privatwirtschaft, kaum Schweizer Ernährungswissenschafter zu finden sind. Ein weiteres Problem besteht in der vielerorts ungenügenden Ausbildung angehender Ärzte in Ernährungsfragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit der Bevölkerung bewusst. Eine gesetzliche Basis für die Information der Öffentlichkeit stellt Artikel 12 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 dar. Hierin wird festgehalten, dass der Bund über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse von allgemeinem Interesse, welche namentlich für die Gesundheitsvorsorge und den Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, informieren kann.</p><p>Die Schweiz hat zudem dem Abschlussdokument der WHO/FAO-Ernährungskonferenz von Rom im Jahre 1992 zugestimmt und auch im Herbst 2000 den WHO-Aktionsplan Ernährung für Europa gutgeheissen. In diesen Dokumenten wird auf das grosse präventive Potenzial einer ausgewogenen Ernährung hingewiesen und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Entwicklung einer Ernährungspolicy auf nationaler Ebene an die Hand zu nehmen. Darunter wird ein wissenschaftlich abgestütztes Aktionsprogramm verstanden, bei dem vermehrt gesundheitliche Aspekte bei der Lebensmittelversorgung und Ernährungsaspekte im Gesundheitssektor einbezogen werden. Basis dazu bildet eine Analyse der Ernährungsgewohnheiten bzw. deren Veränderungen sowie die Entwicklung ernährungsabhängiger Krankheiten im Laufe der Zeit.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Punkten der Motion wie folgt Stellung:</p><p>1. Planung künftiger Strategien und Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen; Verbesserung der Koordination:</p><p>Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Ernährungskommission (EEK) und interessierten Kreisen ein Entwurf zu einer schweizerischen Ernährungspolicy entwickelt worden, die seither auch als Basis für die Umsetzung ernährungspolitischer Ziele des BAG dient. Die wesentlichen Aktionsschwerpunkte sind einerseits aus dem WHO-Aktionsplan Ernährung für Europa (2000), andererseits aus einer eingehenden Analyse des 4. Schweizerischen Ernährungsberichtes abgeleitet worden. Im Vordergrund stehen die Förderung eines gesunden Körpergewichtes, die Erhöhung des Früchte- und Gemüsekonsums, die Verbesserung des Ernährungsverhaltens von Schulkindern, die verbesserte Versorgung von gebärfähigen Frauen mit Folsäure und die Stillförderung. Zudem haben das BAG und die EEK eine "Ernährungsplattform" ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Koordination der Ernährungsinformation zu verbessern. Auf allen diesen Gebieten sind Massnahmen zur Umsetzung vorangebracht und zusammen mit Partnerorganisationen der öffentlichen Gesundheit wie Gesundheitsförderung Schweiz, der Krebsliga Schweiz und der Schweizerischen Vereinigung für Ernährung Projekte gestartet worden.</p><p>Bestrebungen zu einem koordinierten Vorgehen der Gesundheitsförderung Schweiz und dem BAG sind im Gange. Aus diesem Grund ist der Bereich Ernährungsprävention im BAG im Sinne des Motionärs verstärkt und die finanziellen Mittel sind im laufenden Jahr von 0,6 Millionen auf 0,93 Millionen Franken erhöht worden. Der Bund fördert den Bereich der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung jedoch nicht nur im Rahmen der Instrumente des BAG. Erwähnt seien ausserdem das Laboratorium für Humanernährung und das Nachdiplomstudium an der ETHZ sowie die Fördermittel, die vom Schweizerischen Nationalfonds ausgerichtet werden und die teilweise auch in diesen Bereich fliessen. Eine zusätzliche Erhöhung der finanziellen Mittel für diesen Bereich wird im Rahmen der künftigen Budgetierung, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Schuldenbremse, geprüft werden.</p><p>2. Analyse der nationalen Gegebenheiten:</p><p>Die Ernährungssituation in der Schweiz wird durch die in regelmässiger Folge erscheinenden schweizerischen Ernährungsberichte dokumentiert. Weitere Angaben liefern auch die schweizerischen Gesundheitsbefragungen sowie die vom Bund mitfinanzierten Nutri-Trend-Studien. Zusätzlich ist vom BAG im Herbst 2000 als Antwort auf das Postulat Grossenbacher 94.3533 ein Bericht über "Die Ernährungssituation von Schulkindern und das Thema Ernährung im Schulunterricht in der Schweiz" publiziert worden. Alle diese Berichte weisen darauf hin, dass das heutige Essverhalten mit den beiden extremen Folgen - einerseits Übergewicht, insbesondere Adipositas und andererseits Untergewicht, vor allem Anorexie - namentlich auch bei Kindern und Jugendlichen bedenkliche Ausmasse angenommen hat.</p><p>Neuerdings hat eine europäische Arbeitsgruppe Efcosum (European Food Consumption Survey Method) einen Mindeststandard für Studien zur Erfassung des Ernährungszustandes der Bevölkerung festgelegt, namentlich auch um die internationale Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Einen Beitrag kann hier auch die sich in der ETHZ im Aufbau befindliche und vom Bund mitfinanzierte Schweizerische Nährwertdatenbank leisten.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass den Forderungen des Motionärs bereits zu grossen Teilen Rechnung getragen wird. Er ist aber bereit, die laufenden Massnahmen einer Prüfung zu unterziehen, welche sich, unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 gemachten Äusserungen, auch mit der Frage der Finanzierung befasst.</p><p>3. Bestimmung der Forschungsschwerpunkte und Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten:</p><p>Im 3. Schweizerischen Ernährungsbericht (1991) ist die Ernährungsforschung in der Schweiz ausführlich behandelt und auf fehlende Strukturen und Kapazitäten der Ernährungsforschung im Hochschulbereich hingewiesen worden. Seither ist das Laboratorium für Humanernährung an der ETHZ geschaffen worden, und sowohl an der ETHZ wie auch der Universität Lausanne werden einjährige Nachdiplomstudien für Ernährung angeboten.</p><p>Die beiden ETH sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes, welche ihre Angelegenheiten selbstständig regeln. Es liegt deshalb nicht im Kompetenzbereich des Bundesrates, in diese Autonomie einzugreifen und den ETH das Durchführen einzelner Studiengänge vorzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, Punkt 1 und 2 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und Punkt 3 abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen einer nationalen Ernährungspolicy:</p><p>1. den Anteil der Bundesmittel zur Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung von heute etwa 600 000 Franken auf 2 Millionen Franken zu erhöhen und damit insbesondere die Finanzierung längerfristiger, nachhaltiger Angebote, Dienstleistungen und Kampagnen der privaten Fachorganisationen über Leistungsverträge des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu sichern;</p><p>2. die Durchführung kontinuierlicher Studien zur Erhebung von Verzehrsdaten und epidemiologischen Grundlagen ebenso zu fördern, wie den Auf- und Ausbau einer nationalen Nährwertdatenbank;</p><p>3. den Bereich der Lehre durch Errichtung eines Vollzeitstudiums Humanernährung (mit Bachelors und Masters-Degree) an der ETH auszubauen und der Universitätskonferenz für Hochschulkoordination und der FMH die Schaffung von Postgraduate-Ausbildungsgängen für Mediziner im Bereich der Humanernährung zu empfehlen.</p>
    • Förderung der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung

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