Optimierung der vollzogenen Trennung der zivilen und militärischen Nachrichtendienste
- ShortId
-
02.3137
- Id
-
20023137
- Updated
-
10.04.2024 08:57
- Language
-
de
- Title
-
Optimierung der vollzogenen Trennung der zivilen und militärischen Nachrichtendienste
- AdditionalIndexing
-
09;Informationsnutzung;Nachrichtendienst;Informationsverbreitung;Staatsschutz;Informationsaustausch
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K04030303, Staatsschutz
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K12040104, Informationsnutzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die von der PUK angeregte und vom Parlament verlangte Trennung der Nachrichtendienste ist in dem Sinne zu korrigieren, dass eine Stelle mit dem Recht ausgestattet werden muss, dass die Erkenntnisse der beiden Nachrichtendienste wieder zusammengeführt werden. Der damit betraute Stelleninhaber ist rang- und verantwortungsmässig entsprechend den bestehenden oder neuen gesetzlichen Möglichkeiten auszustatten. Das Ziel ist darin zu sehen, dass derzeit die Erkenntnisse wegen fehlender Kompetenzen nur suboptimal genutzt werden können, da kein Recht auf Abruf der gewonnenen Informationen besteht. Es kann zudem angezeigt sein, dass die Stelle auch mit einem Auftragsrecht ausgestattet wird, um gezielt Lücken der Informationen schliessen lassen zu können.</p>
- <p>Im Juni 2000 nahm die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates in vollem Umfang ihre Funktionen auf, wie sie in den Weisungen des Bundesrates vom 3. November 1999 festgelegt worden waren. Im Rahmen ihrer ordentlichen Tätigkeit, aber auch in Krisen wie während des Sturzes von Milosevic im Oktober 2000 oder nach den Anschläge in den USA vom September 2001, konnten die vorgegebenen Instrumente ihren Beitrag zur Stärkung der Führungsfähigkeit des Bundesrates leisten.</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass die Instrumente der sicherheitspolitischen Führung das Informationsaufkommen sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland in die Entscheidungsprozesse einbinden konnten. Durch die Mechanismen der Lenkungsgruppe Sicherheit konnte der Informationsfluss von den zivilen Nachrichtendiensten, aber auch von den Diensten der Armee und der Luftwaffe, zuhanden der strategischen Führung gewährleistet werden.</p><p>In der am 3. November 1999 festgelegten Organisation der sicherheitspolitischen Führung fliessen die Erkenntnisse der Nachrichtendienste des EJPD und des VBS neben den Informationen anderer Bundesstellen in der Lenkungsgruppe Sicherheit zusammen. Über den Nachrichtenkoordinator erhält der Sicherheitsausschuss des Bundesrates eine Synthese der in der Lenkungsgruppe erarbeiteten Beurteilungen.</p><p>Die Nachrichtenbedürfnisse an die verschiedenen Nachrichtendienste werden vom Nachrichtenkoordinator und der Lenkungsgruppe Sicherheit vorbereitet und von den drei Bundesräten des Sicherheitsausschusses verabschiedet. Aufgrund dieser Nachrichtenbedürfnisse leisten die Nachrichtendienste ihren Beitrag zur Erstellung längerfristiger interdepartementaler Analysen und zur Lagebeurteilung für die ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen des Sicherheitsausschusses.</p><p>Der Nachrichtenkoordinator und das Lage- und Früherkennungsbüro sind dem VBS administrativ unterstellt. Für diese Belange greifen ähnliche Kontrollmechanismen wie für die Nachrichtendienste des VBS. Die fachliche Führung obliegt den Vorsitzenden der Lenkungsgruppe Sicherheit und des Sicherheitsausschusses. Die Geschäftsprüfungsdelegation beider Räte nimmt die Oberaufsicht wahr.</p><p>Aufgrund des Evaluationsberichtes über die strategischen Führungsinstrumente, welche der Bundesrat am 20. Februar 2002 zur Kenntnis genommen hat, ist er der Ansicht, dass die von der Motion geforderten Mechanismen bereits existieren. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auch auf seine Antwort zur Motion 01.3705 (CVP-Fraktion, Kooperation und Professionalität im ND).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Möglichkeiten auszunutzen bzw. neue zu schaffen, damit die Ergebnisse der zivilen und militärischen Nachrichtendienste in Krisen- und Nichtkrisenzeiten zusammengeführt und nutzbar gemacht werden können. Insbesondere ist eine dem Parlament verantwortliche Stelle mit dem Recht auszustatten, die entsprechenden Informationen bei diesen Diensten abzuholen und dem Bundesrat zur Verfügung zu stellen.</p><p>Es ist weiter zu prüfen, ob diese Stelle mit einem Auftragsrecht gegenüber den inländischen und militärischen Nachrichtendiensten auszustatten ist.</p>
- Optimierung der vollzogenen Trennung der zivilen und militärischen Nachrichtendienste
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die von der PUK angeregte und vom Parlament verlangte Trennung der Nachrichtendienste ist in dem Sinne zu korrigieren, dass eine Stelle mit dem Recht ausgestattet werden muss, dass die Erkenntnisse der beiden Nachrichtendienste wieder zusammengeführt werden. Der damit betraute Stelleninhaber ist rang- und verantwortungsmässig entsprechend den bestehenden oder neuen gesetzlichen Möglichkeiten auszustatten. Das Ziel ist darin zu sehen, dass derzeit die Erkenntnisse wegen fehlender Kompetenzen nur suboptimal genutzt werden können, da kein Recht auf Abruf der gewonnenen Informationen besteht. Es kann zudem angezeigt sein, dass die Stelle auch mit einem Auftragsrecht ausgestattet wird, um gezielt Lücken der Informationen schliessen lassen zu können.</p>
- <p>Im Juni 2000 nahm die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates in vollem Umfang ihre Funktionen auf, wie sie in den Weisungen des Bundesrates vom 3. November 1999 festgelegt worden waren. Im Rahmen ihrer ordentlichen Tätigkeit, aber auch in Krisen wie während des Sturzes von Milosevic im Oktober 2000 oder nach den Anschläge in den USA vom September 2001, konnten die vorgegebenen Instrumente ihren Beitrag zur Stärkung der Führungsfähigkeit des Bundesrates leisten.</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass die Instrumente der sicherheitspolitischen Führung das Informationsaufkommen sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland in die Entscheidungsprozesse einbinden konnten. Durch die Mechanismen der Lenkungsgruppe Sicherheit konnte der Informationsfluss von den zivilen Nachrichtendiensten, aber auch von den Diensten der Armee und der Luftwaffe, zuhanden der strategischen Führung gewährleistet werden.</p><p>In der am 3. November 1999 festgelegten Organisation der sicherheitspolitischen Führung fliessen die Erkenntnisse der Nachrichtendienste des EJPD und des VBS neben den Informationen anderer Bundesstellen in der Lenkungsgruppe Sicherheit zusammen. Über den Nachrichtenkoordinator erhält der Sicherheitsausschuss des Bundesrates eine Synthese der in der Lenkungsgruppe erarbeiteten Beurteilungen.</p><p>Die Nachrichtenbedürfnisse an die verschiedenen Nachrichtendienste werden vom Nachrichtenkoordinator und der Lenkungsgruppe Sicherheit vorbereitet und von den drei Bundesräten des Sicherheitsausschusses verabschiedet. Aufgrund dieser Nachrichtenbedürfnisse leisten die Nachrichtendienste ihren Beitrag zur Erstellung längerfristiger interdepartementaler Analysen und zur Lagebeurteilung für die ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen des Sicherheitsausschusses.</p><p>Der Nachrichtenkoordinator und das Lage- und Früherkennungsbüro sind dem VBS administrativ unterstellt. Für diese Belange greifen ähnliche Kontrollmechanismen wie für die Nachrichtendienste des VBS. Die fachliche Führung obliegt den Vorsitzenden der Lenkungsgruppe Sicherheit und des Sicherheitsausschusses. Die Geschäftsprüfungsdelegation beider Räte nimmt die Oberaufsicht wahr.</p><p>Aufgrund des Evaluationsberichtes über die strategischen Führungsinstrumente, welche der Bundesrat am 20. Februar 2002 zur Kenntnis genommen hat, ist er der Ansicht, dass die von der Motion geforderten Mechanismen bereits existieren. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auch auf seine Antwort zur Motion 01.3705 (CVP-Fraktion, Kooperation und Professionalität im ND).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Möglichkeiten auszunutzen bzw. neue zu schaffen, damit die Ergebnisse der zivilen und militärischen Nachrichtendienste in Krisen- und Nichtkrisenzeiten zusammengeführt und nutzbar gemacht werden können. Insbesondere ist eine dem Parlament verantwortliche Stelle mit dem Recht auszustatten, die entsprechenden Informationen bei diesen Diensten abzuholen und dem Bundesrat zur Verfügung zu stellen.</p><p>Es ist weiter zu prüfen, ob diese Stelle mit einem Auftragsrecht gegenüber den inländischen und militärischen Nachrichtendiensten auszustatten ist.</p>
- Optimierung der vollzogenen Trennung der zivilen und militärischen Nachrichtendienste
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