Verwendung der Swisscom-Milliarden
- ShortId
-
02.3145
- Id
-
20023145
- Updated
-
10.04.2024 13:32
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung der Swisscom-Milliarden
- AdditionalIndexing
-
34;Telekommunikationstarif;Swisscom;Preisrückgang;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Gesellschaftskapital;service public;Kapitalerhöhung;Staatsverschuldung
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L06K070304020401, Gesellschaftskapital
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
- L07K07030402040101, Kapitalerhöhung
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L04K08060111, service public
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist seit 1998 dem Wettbewerb ausgesetzt. Im Gleichschritt mit der Marktöffnung wurde der ehemalige Monopolist Telecom PTT verselbstständigt und in die spezialgesetzliche Swisscom AG umgewandelt, an welcher der Bund gemäss Telekommunikationsunternehmensgesetz die Aktienmehrheit halten muss. Innerhalb der strategischen Vorgaben des Bundesrates ist die Swisscom eigenverantwortlich für die Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik.</p><p>Der mit der Marktöffnung ausgelöste Konkurrenz- und Preisdruck hat bei der Swisscom zu einem Rückgang der Marktanteile und der Gewinnmargen geführt. Das Unternehmen war daher darauf angewiesen seine Kostenstrukturen den rapide gesunkenen Marktpreisen anzupassen. Durch die Liberalisierung sind auch Arbeitsplätze bei den neuen Anbietern und der Telekommunikationsindustrie als Ganzes geschaffen wurden. Erhebungen des Bundesamtes für Kommunikation zeigen, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten im Schweizer Telecom-Sektor seit der Marktöffnung insgesamt ständig zugenommen hat.</p><p>Im Zuge der Marktöffnung wurde Swisscom verpflichtet, die Grundversorgung im Fernmeldebereich bis Ende 2002 ohne Abgeltungen zu erbringen. Danach wird jenes Unternehmen die Grundversorgung erbringen, welches die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission ausgeschriebene Konzession erhält. Mit dem Ausschreibverfahren wurde ein Wettbewerbselement eingeführt, welches die kostenoptimale Erbringung der vom Bundesrat vorgängig definierten Leistungen der Grundversorgung ermöglichen soll. Der Bundesrat hat im November 2001 die Leistungen der Grundversorgung ausgedehnt und damit der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung getragen.</p><p>Dank guten operativen Betriebsergebnissen und Sondererlösen wie dem Verkauf von Liegenschaften und von 25 Prozent der Swisscom Mobile AG an Vodafone verfügt Swisscom über eine solide finanzielle Basis. Zur Optimierung der Vermögens- und Kapitalstruktur hat der Verwaltungsrat von Swisscom nach einer eingehenden Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens im Februar dieses Jahres beschlossen, Überschussliquidität an die Aktionäre zurückzuführen.</p><p>Swisscom hat darauf ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von 10 Prozent des Aktienkapitals mit anschliessender Kapitalreduktion durchgeführt. Der Bund realisierte aus dem Aktienverkauf einen Nettoerlös von rund 3,7 Milliarden Franken. Der Betrag wurde als einmalige ausserordentliche Einnahme in der Finanzrechnung des Bundes verbucht und transparent ausgewiesen.</p><p>1. Die aktuell gute finanzielle Lage der Swisscom darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass echter Wettbewerb herrscht und der Konkurrenzdruck weiter ansteigen wird. Das gute Geschäftsergebnis im Jahre 2001 ist massgeblich durch ausserordentliche und einmalige Erträge beeinflusst worden. Auch dieses Jahr werden sich die Preise in der Telekommunikation weiter nach unten bewegen. Einen Hinweis auf die weitere Entwicklung zeigen die Preise für die Breitbanddienstleistung ADSL, die Swisscom erheblich nach unten korrigieren musste, um gegenüber dem dominanten Kabelnetzanbieter nicht ins Hintertreffen zu geraten. Swisscom ist daher gut beraten, das angekündigte Kostensparprogramm weiterzuziehen, um auch längerfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.</p><p>Das Unternehmen hat bis anhin eine sozial verantwortliche Personalpolitik verfolgt und Restrukturierungen ohne Entlassungen durchgeführt. Der Bundesrat erwartet, dass auch künftige Abbaumassnahmen ohne Entlassungen vorgenommen werden.</p><p>Der Einsatz der Erlöse aus dem Aktienverkauf für die generelle Verbilligung der Preise in der Telekommunikation oder die Erweiterung der Leistungen der Grundversorgung ist jedoch abzulehnen. Seit der Marktöffnung sind klar positive Auswirkungen für die Geschäfts- und Privatkunden und damit für den Standort Schweiz festzustellen. Das Angebot ist grösser, die Serviceleistungen sind besser und viele Dienste sind deutlich billiger geworden.</p><p>2. Der Bundesrat hat bereits vermehrt darauf hingewiesen, dass er ausserordentliche Einnahmen zur Tilgung der Bundesschuld verwenden will. Würden solche Einnahmen stattdessen zur Finanzierung von Tätigkeiten benutzt, wie sie vom Motionär vorgeschlagen werden, riskiert man erneut strukturelle Defizite, die in einen Schuldenzuwachs münden. Dieses Vorgehen steht in klarem Widerspruch zur Vorgabe der Schuldenbremse, deren Verfassungsbestimmungen (Art. 126 und 159 Abs. 3 Bst.c und Abs. 4 der Bundesverfassung) mit der Annahme durch Volk und Stände am 2. Dezember 2001 formell in Kraft getreten sind.</p><p>Die Bundesversammlung hat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) am 22. Juni 2001 verabschiedet, deren Referendumsfrist am 30. Mai 2002 abläuft. Dort wird vorgeschrieben (Art. 24a rev. FHG), dass die Ausgaben sich nach den konjunkturbereinigten ordentlichen Einnahmen richten, während ausserordentliche Einnahmen nicht zu einer Erhöhung des Ausgabenplafonds führen dürfen. Das bedeutet, dass sie zur Schuldentilgung verwendet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Eine weitere Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Swisscom fällt einer Restrukturierungsmassnahme zum Opfer und wird das Unternehmen verlassen. Sie werden zwar in den Genuss eines interessanten Sozialprogramms kommen, doch verliert der Anbieter damit hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Der Druck auf das Personal ist weiterhin sehr hoch und erzeugt ein ungutes Arbeitsklima. Als Folge davon nimmt die Zahl der unzufriedenen Kunden zu; auch sie sind die Leidtragenden der untragbaren negativen Folgen des Wettstreits um Rentabilität. Vor einem solchen Hintergrund kündigt Swisscom einen Aktienrückkauf mit anschliessender Kapitalreduktion an.</p><p>Der Bund als Hauptaktionär von Swisscom wird aufgefordert, tätig zu werden und alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit der Erlös aus diesem Aktienverkauf:</p><p>1. in erster Linie eingesetzt wird, um die Tarife für Leistungen zu senken und die Dienstleistungen des Service public im Sektor der Telekommunikation (Aufrechterhaltung der Kundennähe, Internetzugang usw.) auszuweiten;</p><p>2. nicht zum Abbau der Bundesschulden verwendet wird.</p>
- Verwendung der Swisscom-Milliarden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist seit 1998 dem Wettbewerb ausgesetzt. Im Gleichschritt mit der Marktöffnung wurde der ehemalige Monopolist Telecom PTT verselbstständigt und in die spezialgesetzliche Swisscom AG umgewandelt, an welcher der Bund gemäss Telekommunikationsunternehmensgesetz die Aktienmehrheit halten muss. Innerhalb der strategischen Vorgaben des Bundesrates ist die Swisscom eigenverantwortlich für die Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik.</p><p>Der mit der Marktöffnung ausgelöste Konkurrenz- und Preisdruck hat bei der Swisscom zu einem Rückgang der Marktanteile und der Gewinnmargen geführt. Das Unternehmen war daher darauf angewiesen seine Kostenstrukturen den rapide gesunkenen Marktpreisen anzupassen. Durch die Liberalisierung sind auch Arbeitsplätze bei den neuen Anbietern und der Telekommunikationsindustrie als Ganzes geschaffen wurden. Erhebungen des Bundesamtes für Kommunikation zeigen, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten im Schweizer Telecom-Sektor seit der Marktöffnung insgesamt ständig zugenommen hat.</p><p>Im Zuge der Marktöffnung wurde Swisscom verpflichtet, die Grundversorgung im Fernmeldebereich bis Ende 2002 ohne Abgeltungen zu erbringen. Danach wird jenes Unternehmen die Grundversorgung erbringen, welches die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission ausgeschriebene Konzession erhält. Mit dem Ausschreibverfahren wurde ein Wettbewerbselement eingeführt, welches die kostenoptimale Erbringung der vom Bundesrat vorgängig definierten Leistungen der Grundversorgung ermöglichen soll. Der Bundesrat hat im November 2001 die Leistungen der Grundversorgung ausgedehnt und damit der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung getragen.</p><p>Dank guten operativen Betriebsergebnissen und Sondererlösen wie dem Verkauf von Liegenschaften und von 25 Prozent der Swisscom Mobile AG an Vodafone verfügt Swisscom über eine solide finanzielle Basis. Zur Optimierung der Vermögens- und Kapitalstruktur hat der Verwaltungsrat von Swisscom nach einer eingehenden Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens im Februar dieses Jahres beschlossen, Überschussliquidität an die Aktionäre zurückzuführen.</p><p>Swisscom hat darauf ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von 10 Prozent des Aktienkapitals mit anschliessender Kapitalreduktion durchgeführt. Der Bund realisierte aus dem Aktienverkauf einen Nettoerlös von rund 3,7 Milliarden Franken. Der Betrag wurde als einmalige ausserordentliche Einnahme in der Finanzrechnung des Bundes verbucht und transparent ausgewiesen.</p><p>1. Die aktuell gute finanzielle Lage der Swisscom darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass echter Wettbewerb herrscht und der Konkurrenzdruck weiter ansteigen wird. Das gute Geschäftsergebnis im Jahre 2001 ist massgeblich durch ausserordentliche und einmalige Erträge beeinflusst worden. Auch dieses Jahr werden sich die Preise in der Telekommunikation weiter nach unten bewegen. Einen Hinweis auf die weitere Entwicklung zeigen die Preise für die Breitbanddienstleistung ADSL, die Swisscom erheblich nach unten korrigieren musste, um gegenüber dem dominanten Kabelnetzanbieter nicht ins Hintertreffen zu geraten. Swisscom ist daher gut beraten, das angekündigte Kostensparprogramm weiterzuziehen, um auch längerfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.</p><p>Das Unternehmen hat bis anhin eine sozial verantwortliche Personalpolitik verfolgt und Restrukturierungen ohne Entlassungen durchgeführt. Der Bundesrat erwartet, dass auch künftige Abbaumassnahmen ohne Entlassungen vorgenommen werden.</p><p>Der Einsatz der Erlöse aus dem Aktienverkauf für die generelle Verbilligung der Preise in der Telekommunikation oder die Erweiterung der Leistungen der Grundversorgung ist jedoch abzulehnen. Seit der Marktöffnung sind klar positive Auswirkungen für die Geschäfts- und Privatkunden und damit für den Standort Schweiz festzustellen. Das Angebot ist grösser, die Serviceleistungen sind besser und viele Dienste sind deutlich billiger geworden.</p><p>2. Der Bundesrat hat bereits vermehrt darauf hingewiesen, dass er ausserordentliche Einnahmen zur Tilgung der Bundesschuld verwenden will. Würden solche Einnahmen stattdessen zur Finanzierung von Tätigkeiten benutzt, wie sie vom Motionär vorgeschlagen werden, riskiert man erneut strukturelle Defizite, die in einen Schuldenzuwachs münden. Dieses Vorgehen steht in klarem Widerspruch zur Vorgabe der Schuldenbremse, deren Verfassungsbestimmungen (Art. 126 und 159 Abs. 3 Bst.c und Abs. 4 der Bundesverfassung) mit der Annahme durch Volk und Stände am 2. Dezember 2001 formell in Kraft getreten sind.</p><p>Die Bundesversammlung hat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) am 22. Juni 2001 verabschiedet, deren Referendumsfrist am 30. Mai 2002 abläuft. Dort wird vorgeschrieben (Art. 24a rev. FHG), dass die Ausgaben sich nach den konjunkturbereinigten ordentlichen Einnahmen richten, während ausserordentliche Einnahmen nicht zu einer Erhöhung des Ausgabenplafonds führen dürfen. Das bedeutet, dass sie zur Schuldentilgung verwendet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Eine weitere Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Swisscom fällt einer Restrukturierungsmassnahme zum Opfer und wird das Unternehmen verlassen. Sie werden zwar in den Genuss eines interessanten Sozialprogramms kommen, doch verliert der Anbieter damit hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Der Druck auf das Personal ist weiterhin sehr hoch und erzeugt ein ungutes Arbeitsklima. Als Folge davon nimmt die Zahl der unzufriedenen Kunden zu; auch sie sind die Leidtragenden der untragbaren negativen Folgen des Wettstreits um Rentabilität. Vor einem solchen Hintergrund kündigt Swisscom einen Aktienrückkauf mit anschliessender Kapitalreduktion an.</p><p>Der Bund als Hauptaktionär von Swisscom wird aufgefordert, tätig zu werden und alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit der Erlös aus diesem Aktienverkauf:</p><p>1. in erster Linie eingesetzt wird, um die Tarife für Leistungen zu senken und die Dienstleistungen des Service public im Sektor der Telekommunikation (Aufrechterhaltung der Kundennähe, Internetzugang usw.) auszuweiten;</p><p>2. nicht zum Abbau der Bundesschulden verwendet wird.</p>
- Verwendung der Swisscom-Milliarden
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