Ratifikation von zwei WIPO-Abkommen

ShortId
02.3146
Id
20023146
Updated
10.04.2024 12:10
Language
de
Title
Ratifikation von zwei WIPO-Abkommen
AdditionalIndexing
12;WIPO;audiovisuelle Piraterie;Urheberrecht;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L05K1202040101, audiovisuelle Piraterie
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K15040314, WIPO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das prioritäre Ziel der laufenden Vorarbeiten zur Teilrevision des URG ist die Anpassung des Urheberrechtsschutzes an die Informationsgesellschaft. Dieses Ziel soll durch die Umsetzung der beiden in der Motion erwähnten WIPO-Verträge erreicht werden. Ihre Ratifikation gehört übrigens auch zu den Verpflichtungen, die sich für die Schweiz aus dem neuen Efta-Abkommen vom 21. Juni 2001 ergeben.</p><p>Mit Rücksicht auf eine ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen hat sich der Bundesrat dazu bereit erklärt, im Rahmen dieser Revisionsarbeiten auch Anliegen zu prüfen, die nicht direkt die Umsetzung der so genannten "Internetabkommen" der WIPO betreffen. Es geht dabei um urhebervertragsrechtliche Fragen (Postulat Weigelt 00.3127, Produzentenurheberrecht), um die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften (Postulat Widrig 98.3389, Überhöhte Kosten bei Pro Litteris; Postulat Imhof 99.3347, Schutz der Urheberrechtsnutzer; Postulat Christen 99.3557, Urheberrechtsentschädigung auf Subventionen) und um das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst (Postulat Aeppli Wartmann 01.3401, Folgerecht im Urheberrechtsgesetz).</p><p>Ob und gegebenenfalls welche dieser zusätzlichen Revisionsbegehren in die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation der WIPO-Abkommen aufgenommen werden können, soll mit den direkt betroffenen Kreisen weiter ausgelotet werden. Der Bundesrat wird jedenfalls keine Änderungen vorschlagen, welche die vom Gesetzgeber bei der Totalrevision vorgenommene Interessenabwägung in Frage stellen.</p><p>Die bisherigen Vorarbeiten haben ergeben, dass der tatsächliche Regelungsbedarf sehr sorgfältig geprüft werden muss, damit bei der Umsetzung der beiden Abkommen ein ausgewogenes Ergebnis erzielt werden kann. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es besteht jedoch nicht die Absicht, die auf die Ratifikation ausgerichteten Gesetzgebungsvorarbeiten wegen den anderen Revisionsbegehren zu verzögern oder sie von diesen abhängig zu machen.</p><p>Eine Beschränkung der laufenden Revisionsarbeiten auf die Ratifikation der WIPO-Abkommen würde kaum zu einem Zeitgewinn führen. Ausserdem müsste man später auf die umstrittenen Revisionsbegehren zurückkommen. Damit würde diesen Anliegen ein zu hoher Stellenwert eingeräumt und aus dem erst vor zehn Jahren totalrevidierten URG eine Dauerbaustelle gemacht, auf der eine Teilrevision der anderen folgt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Das Urheberrecht befindet sich im Wandel. Dank der Digitaltechnik und dem Internet ist das Kopieren bzw. das Raubkopieren von Inhalten zum Kinderspiel geworden. Die Urheber fürchten daher zu Recht um die Früchte ihrer Leistung.</p><p>Der Bundesrat hat zwar die beiden internationalen Abkommen der World Intellectual Property Organization (WIPO), das Copyright Treaty und das Performances and Phonogram Treaty, welche insbesondere die Piraterie bekämpfen wollen, unterzeichnet. Dem Vernehmen nach verzögert sich indes die rasche Ratifikation, weil das Institut für geistiges Eigentum nebst den notwendigen und unbestrittenen Anpassungen im URG auch weitergehende, höchst kontroverse Anliegen berücksichtigen möchte. Da diese eine erneute Grundsatzdebatte über den nach jahrzehntelangem Ringen gefundenen Interessenausgleich im Urheberrecht auslösen würde, verzögert sich durch dieses Vorgehen die im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz dringend notwendige Ratifikation der beiden internationalen Abkommen unnötig.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, dem Parlament rasch seine Botschaft zur Ratifikation der beiden genannten Abkommen zu unterbreiten und das Inkrafttreten des internationalen Schutzniveaus nicht von anderen das Urheberrecht betreffenden Revisionsbegehren abhängig zu machen.</p>
  • Ratifikation von zwei WIPO-Abkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das prioritäre Ziel der laufenden Vorarbeiten zur Teilrevision des URG ist die Anpassung des Urheberrechtsschutzes an die Informationsgesellschaft. Dieses Ziel soll durch die Umsetzung der beiden in der Motion erwähnten WIPO-Verträge erreicht werden. Ihre Ratifikation gehört übrigens auch zu den Verpflichtungen, die sich für die Schweiz aus dem neuen Efta-Abkommen vom 21. Juni 2001 ergeben.</p><p>Mit Rücksicht auf eine ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen hat sich der Bundesrat dazu bereit erklärt, im Rahmen dieser Revisionsarbeiten auch Anliegen zu prüfen, die nicht direkt die Umsetzung der so genannten "Internetabkommen" der WIPO betreffen. Es geht dabei um urhebervertragsrechtliche Fragen (Postulat Weigelt 00.3127, Produzentenurheberrecht), um die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften (Postulat Widrig 98.3389, Überhöhte Kosten bei Pro Litteris; Postulat Imhof 99.3347, Schutz der Urheberrechtsnutzer; Postulat Christen 99.3557, Urheberrechtsentschädigung auf Subventionen) und um das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst (Postulat Aeppli Wartmann 01.3401, Folgerecht im Urheberrechtsgesetz).</p><p>Ob und gegebenenfalls welche dieser zusätzlichen Revisionsbegehren in die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation der WIPO-Abkommen aufgenommen werden können, soll mit den direkt betroffenen Kreisen weiter ausgelotet werden. Der Bundesrat wird jedenfalls keine Änderungen vorschlagen, welche die vom Gesetzgeber bei der Totalrevision vorgenommene Interessenabwägung in Frage stellen.</p><p>Die bisherigen Vorarbeiten haben ergeben, dass der tatsächliche Regelungsbedarf sehr sorgfältig geprüft werden muss, damit bei der Umsetzung der beiden Abkommen ein ausgewogenes Ergebnis erzielt werden kann. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es besteht jedoch nicht die Absicht, die auf die Ratifikation ausgerichteten Gesetzgebungsvorarbeiten wegen den anderen Revisionsbegehren zu verzögern oder sie von diesen abhängig zu machen.</p><p>Eine Beschränkung der laufenden Revisionsarbeiten auf die Ratifikation der WIPO-Abkommen würde kaum zu einem Zeitgewinn führen. Ausserdem müsste man später auf die umstrittenen Revisionsbegehren zurückkommen. Damit würde diesen Anliegen ein zu hoher Stellenwert eingeräumt und aus dem erst vor zehn Jahren totalrevidierten URG eine Dauerbaustelle gemacht, auf der eine Teilrevision der anderen folgt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Das Urheberrecht befindet sich im Wandel. Dank der Digitaltechnik und dem Internet ist das Kopieren bzw. das Raubkopieren von Inhalten zum Kinderspiel geworden. Die Urheber fürchten daher zu Recht um die Früchte ihrer Leistung.</p><p>Der Bundesrat hat zwar die beiden internationalen Abkommen der World Intellectual Property Organization (WIPO), das Copyright Treaty und das Performances and Phonogram Treaty, welche insbesondere die Piraterie bekämpfen wollen, unterzeichnet. Dem Vernehmen nach verzögert sich indes die rasche Ratifikation, weil das Institut für geistiges Eigentum nebst den notwendigen und unbestrittenen Anpassungen im URG auch weitergehende, höchst kontroverse Anliegen berücksichtigen möchte. Da diese eine erneute Grundsatzdebatte über den nach jahrzehntelangem Ringen gefundenen Interessenausgleich im Urheberrecht auslösen würde, verzögert sich durch dieses Vorgehen die im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz dringend notwendige Ratifikation der beiden internationalen Abkommen unnötig.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, dem Parlament rasch seine Botschaft zur Ratifikation der beiden genannten Abkommen zu unterbreiten und das Inkrafttreten des internationalen Schutzniveaus nicht von anderen das Urheberrecht betreffenden Revisionsbegehren abhängig zu machen.</p>
    • Ratifikation von zwei WIPO-Abkommen

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