Volksabstimmungen. Staatspropaganda

ShortId
02.3147
Id
20023147
Updated
10.04.2024 18:14
Language
de
Title
Volksabstimmungen. Staatspropaganda
AdditionalIndexing
04;Public Relations;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
1
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L04K12010203, Public Relations
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist Mode geworden, dass der Bundesrat sehr engagiert Einfluss auf den Ausgang von Volksabstimmungen nimmt. Er tut dies neuerdings unter Beizug von externen Kommunikationsspezialisten, unter Einsatz beachtlicher personeller Ressourcen aus der Verwaltung und unter Verwendung von Informationsmitteln aus den Departementskrediten, welche eigentlich für Informationsaufgaben, nicht aber für Propagandazwecke vorgesehen sind. In den Augen andersdenkender Bürgerinnen und Bürger hat der Bundesrat das gute Mass bei den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 10. Juni 2001 und vom 3. März 2002 massiv überzogen.</p><p>Da dem Bundesrat im Hinblick auf seine Stellung als Beauftragter des ganzen Volkes eindeutig nur eine Informationsaufgabe, niemals aber ein Propagandamandat zukommen kann, wäre es zweckmässig, Spielregeln und Grenzen für den bundesrätlichen Informationsauftrag im voraus festzulegen, da dessen Bewertung im Laufe der jeweilig laufenden Abstimmungsauseinandersetzung stets betrachterorientiert einseitig ausfallen muss.</p>
  • <p>Der Bundesrat betreibt keine "Staatspropaganda", sondern nimmt die Pflichten wahr, die ihm Artikel 180 der Bundesverfassung und Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes auferlegen. Dafür gelten die Grundsätze der Kontinuität, der Transparenz, der Sachlichkeit und der Verhältnismässigkeit.</p><p>Der Bundesrat hat am 21. November 2001 vom Bericht "Das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen" Kenntnis genommen und dessen Inhalte und Empfehlungen als grundsätzliche Leitplanken in einer staatspolitisch wichtigen Frage anerkannt. Dieser Bericht wurde veröffentlicht (http://www.admin.ch/ch/d/pore/pdf/Eng_BR_d.pdf). Der Bundesrat ist gewillt, sich daran messen zu lassen. Das Postulat ist damit erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postualt als erfüllt abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Rahmen der Einflussnahme des Bundes auf die Meinungsbildung im Hinblick auf eidgenössische Volksabstimmungen verbindlich zu regeln und dabei namentlich die Grenzen der Zulässigkeit staatlicher Propaganda festzulegen.</p>
  • Volksabstimmungen. Staatspropaganda
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist Mode geworden, dass der Bundesrat sehr engagiert Einfluss auf den Ausgang von Volksabstimmungen nimmt. Er tut dies neuerdings unter Beizug von externen Kommunikationsspezialisten, unter Einsatz beachtlicher personeller Ressourcen aus der Verwaltung und unter Verwendung von Informationsmitteln aus den Departementskrediten, welche eigentlich für Informationsaufgaben, nicht aber für Propagandazwecke vorgesehen sind. In den Augen andersdenkender Bürgerinnen und Bürger hat der Bundesrat das gute Mass bei den eidgenössischen Volksabstimmungen vom 10. Juni 2001 und vom 3. März 2002 massiv überzogen.</p><p>Da dem Bundesrat im Hinblick auf seine Stellung als Beauftragter des ganzen Volkes eindeutig nur eine Informationsaufgabe, niemals aber ein Propagandamandat zukommen kann, wäre es zweckmässig, Spielregeln und Grenzen für den bundesrätlichen Informationsauftrag im voraus festzulegen, da dessen Bewertung im Laufe der jeweilig laufenden Abstimmungsauseinandersetzung stets betrachterorientiert einseitig ausfallen muss.</p>
    • <p>Der Bundesrat betreibt keine "Staatspropaganda", sondern nimmt die Pflichten wahr, die ihm Artikel 180 der Bundesverfassung und Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes auferlegen. Dafür gelten die Grundsätze der Kontinuität, der Transparenz, der Sachlichkeit und der Verhältnismässigkeit.</p><p>Der Bundesrat hat am 21. November 2001 vom Bericht "Das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen" Kenntnis genommen und dessen Inhalte und Empfehlungen als grundsätzliche Leitplanken in einer staatspolitisch wichtigen Frage anerkannt. Dieser Bericht wurde veröffentlicht (http://www.admin.ch/ch/d/pore/pdf/Eng_BR_d.pdf). Der Bundesrat ist gewillt, sich daran messen zu lassen. Das Postulat ist damit erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postualt als erfüllt abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Rahmen der Einflussnahme des Bundes auf die Meinungsbildung im Hinblick auf eidgenössische Volksabstimmungen verbindlich zu regeln und dabei namentlich die Grenzen der Zulässigkeit staatlicher Propaganda festzulegen.</p>
    • Volksabstimmungen. Staatspropaganda

Back to List