Artgerechte Tierhaltung auch für Fische
- ShortId
-
02.3165
- Id
-
20023165
- Updated
-
25.06.2025 01:50
- Language
-
de
- Title
-
Artgerechte Tierhaltung auch für Fische
- AdditionalIndexing
-
52;Krebstier;Fischzucht;Fisch;Tierschutz
- 1
-
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K1401060102, Fisch
- L05K1401060201, Fischzucht
- L05K1401060103, Krebstier
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Konsum von Fischen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Fisch ist als gesundes und wertvolles Lebensmittel breit anerkannt und geschätzt. Die Problematik des Leerfischens der Weltmeere veranlasst die Konsumenten und Konsumentinnen, vermehrt auf einheimische Fische zurückzugreifen. Diese Tendenz verdient aus ökologischen sowie gesundheitspolitischen Gründen unbedingt auch die politische Unterstützung.</p><p>Der Nachweis von Medikamentenrückständen in Schweizer Zuchtfischen und die Erkenntnis, dass Vorschriften bezüglich Tierhaltung und -fütterung weitgehend fehlen sowie die Kontrollen mangelhaft organisiert sind, verunsichert die Konsumenten und Konsumentinnen enorm.</p><p>1. Im allgemeinen Empfinden wurden Fische bis vor wenigen Jahren kaum als Tiere wahrgenommen. Heute sieht eine Mehrheit der Bevölkerung Fische, ähnlich wie Säugetiere, als leidensfähige Lebewesen. Auch die Wissenschaft anerkennt heute die Leidensfähigkeit der Fische. Die im Auftrag des Vereins "fair-fish" erstellte Literaturrecherche zuhanden des Ständigen Kommitees für Nutztierschutz beim Europarat kommt diesbezüglich zu folgendem Fazit: "Nach den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist von einem Schmerzempfinden bei Fischen auszugehen .... Die Untersuchungsergebnisse der verschiedenen Autoren belegen, dass bei Fischen eine Stressreaktion ohne jeden Zweifel nachzuweisen ist."</p><p>Die Praxis in Fischerei und Fischzucht sowie im Handel und im privaten Umgang mit Zierfischen hinkt dieser Erkenntnis noch hinterher und reagiert auf Tierschutzanliegen oft verständnislos. Damit der Gesinnungswandel auch in der Praxis Platz greift, soll im neuen Tierschutzgesetz dessen Geltung ausdrücklich auch für Fische festgehalten werden.</p><p>2. Der Tierschutz wird bisher bei Fischen nicht zuletzt deshalb kaum vollzogen, weil verbindliche Massstäbe fehlen. Diesbezüglich besteht nun dringender Handlungsbedarf. Anders als bei manch anderen Tierarten liegen für Fische erst wenige wissenschaftliche Untersuchungen vor; insbesondere über die Ethologie der Fische ist noch wenig geforscht worden. Die Resultate der erwähnten Literaturrecherche zuhanden des Ständigen Komitees für Nutztierschutz beim Europarat könnten als erste Grundlage dienen.</p><p>Zu regeln ist auch der Umgang mit Krustentieren. Viele Konsumenten sind recht schockiert über die noch immer übliche Haltung von lebenden Krebsen (Hummer, Langusten und Krabben) ausserhalb des Wassers auf Eis. Künftig sollen Krebse nur noch unter Bedingungen gehalten und getötet werden dürfen, bei welchen Leiden ausgeschlossen werden können.</p><p>3. Damit der Tierschutz bei Fischen künftig vollzogen wird, ist eine Bündelung von Kräften und Kompetenzen unabdingbar. Heute ist der Vollzug nicht nur föderal, sondern auch departemental zersplittert: für Wildfische sind das Buwal und die entsprechenden kantonalen Ämter zuständig, für Zuchtfische das BVET und die kantonalen Kantonstierärzte.</p><p>4. Wie bereits erwähnt, sind die wissenschaftlichen Grundlagen für Anforderungen an den Tierschutz bei Fischen noch lückenhaft. Wenn der Bund solche Anforderungen festlegen will - und das muss er, wenn er den Geltungsbereich des Gesetzes (Wirbeltiere) ernst nimmt, dann muss er sich auch dafür einsetzen, dass Forschungslücken geschlossen werden.</p><p>5. Wenn die Berufe des Fischers und des Fischzüchters in der Schweiz auch künftig ausgeübt werden sollen, dann müssen Nachwuchskräfte und Praktiker eine mit anderen Branchen vergleichbare Chance haben, sich aus- und weiterzubilden. Der Bund soll mit Anreizen zum Ausbau, zur Ergänzung und zur Koordination bestehender Angebote anregen.</p><p>6. Vergleichbar den Landwirten bearbeiten Berufsfischer und Fischzüchter ein Stück Umwelt zur Gewinnung von Nahrungsmitteln und schaffen dabei gleichzeitig externe Nutzen. Die Berufsfischerei beispielsweise ist auch ein Frühwarnsystem für den Zustand der Gewässer, während Fischzuchten u. a. zur Pflege und Besiedlung des ländlichen Raumes beitragen. Beide Berufsgruppen helfen zudem tendenziell mit, Transporte und deren Folge zu reduzieren.</p><p>Spätestens jetzt, da auch an diese beiden Berufsgruppen strengere Tierschutzanforderungen gestellt werden sollen, wäre es nicht mehr verständlich, wenn ihnen weiterhin die Gleichstellung mit ihren Kollegen in der Landwirtschaft in Bezug auf Bundesförderung verwehrt bliebe. Die Schwierigkeiten bei der Bemessung von Direktzahlungen und Ökobeiträgen an die Gegebenheiten in Fischerei und Fischzucht dürfen nicht länger ein Grund sein, die Bauern des Wassers nicht ebenfalls direkt zu fördern.</p><p>7. Wenn uns daran liegt, dass nebst den inländischen Ressourcen zur Produktion von Fleisch, Getreide, Obst und Gemüse weiterhin auch jene zur Gewinnung von Fisch genutzt und erhalten werden, dann können wir nicht die Augen schliessen vor der Kostenschere, welche die Bauern des Wassers genau so schneidet wie ihre terrestrischen Kollegen. Importfische sind in jedem Fall erheblich billiger; diese Konkurrenz können die einheimischen Produzenten durch Kostensenkung allein niemals gewinnen. Die unserer Agrarpolitik entsprechende und WTO-kompatible Antwort hierauf sind Direktzahlungen und - wofern ein Betrieb besondere Leistungen in Bezug auf Tier- und Umweltschutz erbringt - Ökobeiträge.</p><p>8. In Individuen gezählt, sind Fische mit Abstand das Heimtier Nummer 1 in der Schweiz. Die private Aquarienhaltung von Zierfischen generiert einen Markt mit 60 Millionen Franken Umsatz pro Jahr, ein Zehntel des ganzen Heimtiermarktes. Allein schon diese Zahlen machen deutlich, dass der Tierschutz bei Fischen auch Zierfische einbeziehen muss. Und auch hier besteht Nachholbedarf. Die Ausbildung zum Tierpfleger, welche zur Führung eines Zoofachgeschäftes vorausgesetzt wird, widmet den Zierfischen lediglich ein paar Stunden. Das genügt bei weitem nicht; denn im Gegensatz zur Vielfalt von Rassen bei Hunden oder Katzen handelt es sich bei Zierfischen um eine Vielfalt sehr unterschiedlicher Arten, ganz abgesehen davon, dass Fische in einem uns fremden Medium leben und die Kommunikation mit ihnen ganz besonders erschwert ist. Es ist nicht verwunderlich, wenn heute Kunden, die mit der Zierfischhaltung beginnen wollen, in vielen Fachgeschäften mangelhaft, unzweckmässig oder sogar falsch beraten werden. Eine Folge davon ist, dass mancher enttäuschte oder überforderte Anfänger seine Zierfische wieder loswerden will - aber anders als nicht mehr erwünschte Katzen oder Hunde landen solche Zierfische nicht auf der Strasse oder im Tierheim, sondern werden meist einfach via Klo oder in die Bäche und Seen entsorgt.</p><p>Die richtige Beratung von Anfängern in Aquaristik ist der entsprechende Faktor bei der Vermeidung von Leiden für Zierfische. Diese Beratung kann nur durch entsprechende Ausbildung sichergestellt werden.</p>
- <p>In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Fisch als Lebensmittel stark zugenommen. Fische aus Schweizer Herkunft stammen einerseits aus Seen (Berufsfischerei) und andererseits aus Fischzuchten. Lebensmittelrechtlich gilt Fisch als Fleisch und muss sämtliche diesbezüglichen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Fische aus Fischzuchten gelten zudem als Nutztiere. Sie unterliegen damit bezüglich Einsatz und Kontrolle von Arzneimitteln oder landwirtschaftlichen Hilfsstoffen den gleichen Bestimmungen wie die anderen zum Zweck des menschlichen Konsums gehaltenen Tiere.</p><p>Das geltende Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit sämtlichen Wirbeltieren und ist somit auch auf Fische anwendbar. Spezifische Regelungen für Fische fehlen jedoch. Die laufende Revision der Tierschutzgesetzgebung gibt aber Gelegenheit, verschiedene sich daraus ergebende Probleme aufzurollen und zu diskutieren.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes umfasst sämtliche Wirbeltiere. Darin eingeschlossen sind somit auch die Fische. Zudem kann der Bundesrat bestimmen, auf welche wirbellosen Tiere das Gesetz in welchem Umfang anwendbar ist. Die Erwähnung einzelner Tierklassen oder -gattungen erachtet der Bundesrat aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit nicht als sinnvoll.</p><p>2. Die Festlegung von Mindestanforderungen bezüglich Haltung und Umgang mit Fischen wird im Rahmen der laufenden Revision des Tierschutzrechtes geprüft.</p><p>3. Die spezielle Situation bei den Fischen, welche einerseits als Wildtiere genutzt und andererseits als Nutztiere gehalten werden, macht eine Aufgabenteilung zwischen Fischerei- und Veterinärbehörden unabdingbar. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und dem Bundesamt für Veterinärwesen auf diesem Gebiet ist bereits eingespielt und wird im Zug der laufenden Arbeiten zur Revision der Tierschutzgesetzgebung noch intensiviert werden. Die Zuständigkeit der betreffenden Behörden in Bezug auf den Tierschutz bei Fischen wird dabei ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden.</p><p>4. Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren werden jeweils aufgrund der praktischen Erfahrungen und der vorhandenen wissenschaftlichen Kenntnisse aufgestellt. Falls auf einem Gebiet Wissenslücken bestehen, so ist es ein Anliegen des Bundes, diese gemäss Artikel 23 des Tierschutzgesetzes (SR 455) durch gezielte Forschungsförderung zu schliessen.</p><p>5. Die fachliche Aus- und Weiterbildung von Berufsfischern und Fischzüchtern ist heute in erster Linie Sache der jeweiligen Berufsverbände. Für die Berufsfischer existiert seit 1996 die Möglichkeit, einen eidgenössischen Fachausweis gemäss den Artikeln 51-57 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) zu erwerben; die Fischzüchter haben sich gegen die Schaffung eines Fachausweises entschieden.</p><p>Die Aufsicht über die Berufsausbildung liegt auch für die Berufe der Fischerei beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), welches u. a. Beiträge an Ausbildungswillige entrichtet, die eine ausländische Fischereischule besuchen. Bei Fachfragen kann das BBT auf das Know-how des Buwal zurückgreifen (Art. 13 Fischereigesetz, SR 923.0). Damit wird die Ausbildung dieser beiden Berufsgruppen bereits heute vom Bund unterstützt. Der Bundesrat ist jedoch bereit abzuklären, wie die Aus- und Weiterbildung von Berufsfischern und Fischzüchtern gefördert werden kann. </p><p>6. Mit dem 1999 im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" revidierten Landwirtschaftsgesetz wurden neu Unterstützungsmassnahmen für die Berufsfischer und Fischzüchter eingeführt. Neben Investitionskrediten für den Ausbau der Verarbeitungs- und Verkaufslokale betrifft dies vor allem die finanzielle Absatzförderung. Direktzahlungen wurden hingegen nicht eingeführt.</p><p>Zurzeit wird im Rahmen der so genannten "Agrarpolitik 2007" das Landwirtschaftsgesetz aufgrund der Erfahrungen und der kommenden Herausforderungen überarbeitet. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Agrarrecht sind bezüglich der ökologischen Nachhaltigkeit positiv. Deshalb wird in der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 vorgeschlagen, das bisherige Konzept zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen ohne materielle Anpassungen weiterzuführen. Der Botschaftsentwurf wurde im Herbst 2001 einer breiten Vernehmlassung unterzogen. Das vorgenannte Konzept wurde dabei von der überwiegenden Mehrheit gutgeheissen.</p><p>In Anbetracht der angespannten Finanzsituation des Bundes lehnt der Bundesrat eine Ausweitung der Gesetzesgrundlage zur Ausrichtung von Direktzahlungen und Ökobeiträgen an Berufsfischer und Fischzüchter im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" ab. </p><p>7. Im gewerbsmässigen Tierhandel müssen Tiere, auch Fische, gemäss Artikel 11 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) grundsätzlich von einem Tierpfleger oder einer Tierpflegerin mit Fähigkeitsausweis betreut werden. In der Ausbildung zum Tierpfleger oder zur Tierpflegerin wird der Haltung von Zierfischen in etwa gleichviel Zeit eingeräumt wie der Haltung von Vögeln oder von Reptilien und Amphibien. Die Einführung einer speziellen Fachrichtung für Fische drängt sich daher nach Meinung des Bundesrates nicht auf. </p><p>Der Bundesrat teilt jedoch die Ansicht, dass nur gut informierte, ausgebildete und motivierte Tierhalterinnen und Tierhalter in der Lage sind, die Ziele des Tierschutzrechtes in der Praxis umzusetzen. Mit der Revision des Tierschutzgesetzes sollen dem Bund die Kompetenz und die Ressourcen zur Schaffung neuer Vollzugsinstrumente wie Information, Ausbildung und Motivation übertragen werden. So sieht der im Herbst 2001 zur Diskussion gestellte Vorentwurf zum Tierschutzgesetz z. B. vor, dass der Bund die Ausbildung der Personen, die mit Tieren umgehen, regelt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die jüngst in Schweizer Zuchtfischen gefundenen Medikamentenrückstände sind Folge einer zu intensiven und zu wenig artgerechten Tierhaltung. Das Tierschutzgesetz gilt zwar für alle Wirbeltiere, gegenüber den Fischen wird es bis heute aber kaum vollzogen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. den Geltungsbereich des neuen Tierschutzgesetzes explizit auf die Fische auszudehnen;</p><p>2. bezüglich Zucht, Haltung, Handling, Fang, Transport und Tötung von Fischen und Krustentieren Mindestanforderungen festzulegen;</p><p>3. den Vollzug des Tierschutzes bei Fischen zu vereinheitlichen;</p><p>4. die Forschung im Bereich der Ethologie von Fischen zu fördern;</p><p>5. die Aus- und Weiterbildung von Berufsfischern und Fischzüchtern zu fördern;</p><p>6. die Grundlagen für Direktzahlungen und Ökobeiträge an Berufsfischer und Fischzüchter im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes zu schaffen;</p><p>7. in der Tierpflegeausbildung eine Fachrichtung Fische einzuführen und den berufsmässigen Handel mit Zierfischen auf Personen mit entsprechendem Ausweis zu beschränken.</p>
- Artgerechte Tierhaltung auch für Fische
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Konsum von Fischen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Fisch ist als gesundes und wertvolles Lebensmittel breit anerkannt und geschätzt. Die Problematik des Leerfischens der Weltmeere veranlasst die Konsumenten und Konsumentinnen, vermehrt auf einheimische Fische zurückzugreifen. Diese Tendenz verdient aus ökologischen sowie gesundheitspolitischen Gründen unbedingt auch die politische Unterstützung.</p><p>Der Nachweis von Medikamentenrückständen in Schweizer Zuchtfischen und die Erkenntnis, dass Vorschriften bezüglich Tierhaltung und -fütterung weitgehend fehlen sowie die Kontrollen mangelhaft organisiert sind, verunsichert die Konsumenten und Konsumentinnen enorm.</p><p>1. Im allgemeinen Empfinden wurden Fische bis vor wenigen Jahren kaum als Tiere wahrgenommen. Heute sieht eine Mehrheit der Bevölkerung Fische, ähnlich wie Säugetiere, als leidensfähige Lebewesen. Auch die Wissenschaft anerkennt heute die Leidensfähigkeit der Fische. Die im Auftrag des Vereins "fair-fish" erstellte Literaturrecherche zuhanden des Ständigen Kommitees für Nutztierschutz beim Europarat kommt diesbezüglich zu folgendem Fazit: "Nach den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist von einem Schmerzempfinden bei Fischen auszugehen .... Die Untersuchungsergebnisse der verschiedenen Autoren belegen, dass bei Fischen eine Stressreaktion ohne jeden Zweifel nachzuweisen ist."</p><p>Die Praxis in Fischerei und Fischzucht sowie im Handel und im privaten Umgang mit Zierfischen hinkt dieser Erkenntnis noch hinterher und reagiert auf Tierschutzanliegen oft verständnislos. Damit der Gesinnungswandel auch in der Praxis Platz greift, soll im neuen Tierschutzgesetz dessen Geltung ausdrücklich auch für Fische festgehalten werden.</p><p>2. Der Tierschutz wird bisher bei Fischen nicht zuletzt deshalb kaum vollzogen, weil verbindliche Massstäbe fehlen. Diesbezüglich besteht nun dringender Handlungsbedarf. Anders als bei manch anderen Tierarten liegen für Fische erst wenige wissenschaftliche Untersuchungen vor; insbesondere über die Ethologie der Fische ist noch wenig geforscht worden. Die Resultate der erwähnten Literaturrecherche zuhanden des Ständigen Komitees für Nutztierschutz beim Europarat könnten als erste Grundlage dienen.</p><p>Zu regeln ist auch der Umgang mit Krustentieren. Viele Konsumenten sind recht schockiert über die noch immer übliche Haltung von lebenden Krebsen (Hummer, Langusten und Krabben) ausserhalb des Wassers auf Eis. Künftig sollen Krebse nur noch unter Bedingungen gehalten und getötet werden dürfen, bei welchen Leiden ausgeschlossen werden können.</p><p>3. Damit der Tierschutz bei Fischen künftig vollzogen wird, ist eine Bündelung von Kräften und Kompetenzen unabdingbar. Heute ist der Vollzug nicht nur föderal, sondern auch departemental zersplittert: für Wildfische sind das Buwal und die entsprechenden kantonalen Ämter zuständig, für Zuchtfische das BVET und die kantonalen Kantonstierärzte.</p><p>4. Wie bereits erwähnt, sind die wissenschaftlichen Grundlagen für Anforderungen an den Tierschutz bei Fischen noch lückenhaft. Wenn der Bund solche Anforderungen festlegen will - und das muss er, wenn er den Geltungsbereich des Gesetzes (Wirbeltiere) ernst nimmt, dann muss er sich auch dafür einsetzen, dass Forschungslücken geschlossen werden.</p><p>5. Wenn die Berufe des Fischers und des Fischzüchters in der Schweiz auch künftig ausgeübt werden sollen, dann müssen Nachwuchskräfte und Praktiker eine mit anderen Branchen vergleichbare Chance haben, sich aus- und weiterzubilden. Der Bund soll mit Anreizen zum Ausbau, zur Ergänzung und zur Koordination bestehender Angebote anregen.</p><p>6. Vergleichbar den Landwirten bearbeiten Berufsfischer und Fischzüchter ein Stück Umwelt zur Gewinnung von Nahrungsmitteln und schaffen dabei gleichzeitig externe Nutzen. Die Berufsfischerei beispielsweise ist auch ein Frühwarnsystem für den Zustand der Gewässer, während Fischzuchten u. a. zur Pflege und Besiedlung des ländlichen Raumes beitragen. Beide Berufsgruppen helfen zudem tendenziell mit, Transporte und deren Folge zu reduzieren.</p><p>Spätestens jetzt, da auch an diese beiden Berufsgruppen strengere Tierschutzanforderungen gestellt werden sollen, wäre es nicht mehr verständlich, wenn ihnen weiterhin die Gleichstellung mit ihren Kollegen in der Landwirtschaft in Bezug auf Bundesförderung verwehrt bliebe. Die Schwierigkeiten bei der Bemessung von Direktzahlungen und Ökobeiträgen an die Gegebenheiten in Fischerei und Fischzucht dürfen nicht länger ein Grund sein, die Bauern des Wassers nicht ebenfalls direkt zu fördern.</p><p>7. Wenn uns daran liegt, dass nebst den inländischen Ressourcen zur Produktion von Fleisch, Getreide, Obst und Gemüse weiterhin auch jene zur Gewinnung von Fisch genutzt und erhalten werden, dann können wir nicht die Augen schliessen vor der Kostenschere, welche die Bauern des Wassers genau so schneidet wie ihre terrestrischen Kollegen. Importfische sind in jedem Fall erheblich billiger; diese Konkurrenz können die einheimischen Produzenten durch Kostensenkung allein niemals gewinnen. Die unserer Agrarpolitik entsprechende und WTO-kompatible Antwort hierauf sind Direktzahlungen und - wofern ein Betrieb besondere Leistungen in Bezug auf Tier- und Umweltschutz erbringt - Ökobeiträge.</p><p>8. In Individuen gezählt, sind Fische mit Abstand das Heimtier Nummer 1 in der Schweiz. Die private Aquarienhaltung von Zierfischen generiert einen Markt mit 60 Millionen Franken Umsatz pro Jahr, ein Zehntel des ganzen Heimtiermarktes. Allein schon diese Zahlen machen deutlich, dass der Tierschutz bei Fischen auch Zierfische einbeziehen muss. Und auch hier besteht Nachholbedarf. Die Ausbildung zum Tierpfleger, welche zur Führung eines Zoofachgeschäftes vorausgesetzt wird, widmet den Zierfischen lediglich ein paar Stunden. Das genügt bei weitem nicht; denn im Gegensatz zur Vielfalt von Rassen bei Hunden oder Katzen handelt es sich bei Zierfischen um eine Vielfalt sehr unterschiedlicher Arten, ganz abgesehen davon, dass Fische in einem uns fremden Medium leben und die Kommunikation mit ihnen ganz besonders erschwert ist. Es ist nicht verwunderlich, wenn heute Kunden, die mit der Zierfischhaltung beginnen wollen, in vielen Fachgeschäften mangelhaft, unzweckmässig oder sogar falsch beraten werden. Eine Folge davon ist, dass mancher enttäuschte oder überforderte Anfänger seine Zierfische wieder loswerden will - aber anders als nicht mehr erwünschte Katzen oder Hunde landen solche Zierfische nicht auf der Strasse oder im Tierheim, sondern werden meist einfach via Klo oder in die Bäche und Seen entsorgt.</p><p>Die richtige Beratung von Anfängern in Aquaristik ist der entsprechende Faktor bei der Vermeidung von Leiden für Zierfische. Diese Beratung kann nur durch entsprechende Ausbildung sichergestellt werden.</p>
- <p>In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Fisch als Lebensmittel stark zugenommen. Fische aus Schweizer Herkunft stammen einerseits aus Seen (Berufsfischerei) und andererseits aus Fischzuchten. Lebensmittelrechtlich gilt Fisch als Fleisch und muss sämtliche diesbezüglichen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Fische aus Fischzuchten gelten zudem als Nutztiere. Sie unterliegen damit bezüglich Einsatz und Kontrolle von Arzneimitteln oder landwirtschaftlichen Hilfsstoffen den gleichen Bestimmungen wie die anderen zum Zweck des menschlichen Konsums gehaltenen Tiere.</p><p>Das geltende Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit sämtlichen Wirbeltieren und ist somit auch auf Fische anwendbar. Spezifische Regelungen für Fische fehlen jedoch. Die laufende Revision der Tierschutzgesetzgebung gibt aber Gelegenheit, verschiedene sich daraus ergebende Probleme aufzurollen und zu diskutieren.</p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes umfasst sämtliche Wirbeltiere. Darin eingeschlossen sind somit auch die Fische. Zudem kann der Bundesrat bestimmen, auf welche wirbellosen Tiere das Gesetz in welchem Umfang anwendbar ist. Die Erwähnung einzelner Tierklassen oder -gattungen erachtet der Bundesrat aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit nicht als sinnvoll.</p><p>2. Die Festlegung von Mindestanforderungen bezüglich Haltung und Umgang mit Fischen wird im Rahmen der laufenden Revision des Tierschutzrechtes geprüft.</p><p>3. Die spezielle Situation bei den Fischen, welche einerseits als Wildtiere genutzt und andererseits als Nutztiere gehalten werden, macht eine Aufgabenteilung zwischen Fischerei- und Veterinärbehörden unabdingbar. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und dem Bundesamt für Veterinärwesen auf diesem Gebiet ist bereits eingespielt und wird im Zug der laufenden Arbeiten zur Revision der Tierschutzgesetzgebung noch intensiviert werden. Die Zuständigkeit der betreffenden Behörden in Bezug auf den Tierschutz bei Fischen wird dabei ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden.</p><p>4. Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren werden jeweils aufgrund der praktischen Erfahrungen und der vorhandenen wissenschaftlichen Kenntnisse aufgestellt. Falls auf einem Gebiet Wissenslücken bestehen, so ist es ein Anliegen des Bundes, diese gemäss Artikel 23 des Tierschutzgesetzes (SR 455) durch gezielte Forschungsförderung zu schliessen.</p><p>5. Die fachliche Aus- und Weiterbildung von Berufsfischern und Fischzüchtern ist heute in erster Linie Sache der jeweiligen Berufsverbände. Für die Berufsfischer existiert seit 1996 die Möglichkeit, einen eidgenössischen Fachausweis gemäss den Artikeln 51-57 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) zu erwerben; die Fischzüchter haben sich gegen die Schaffung eines Fachausweises entschieden.</p><p>Die Aufsicht über die Berufsausbildung liegt auch für die Berufe der Fischerei beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), welches u. a. Beiträge an Ausbildungswillige entrichtet, die eine ausländische Fischereischule besuchen. Bei Fachfragen kann das BBT auf das Know-how des Buwal zurückgreifen (Art. 13 Fischereigesetz, SR 923.0). Damit wird die Ausbildung dieser beiden Berufsgruppen bereits heute vom Bund unterstützt. Der Bundesrat ist jedoch bereit abzuklären, wie die Aus- und Weiterbildung von Berufsfischern und Fischzüchtern gefördert werden kann. </p><p>6. Mit dem 1999 im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" revidierten Landwirtschaftsgesetz wurden neu Unterstützungsmassnahmen für die Berufsfischer und Fischzüchter eingeführt. Neben Investitionskrediten für den Ausbau der Verarbeitungs- und Verkaufslokale betrifft dies vor allem die finanzielle Absatzförderung. Direktzahlungen wurden hingegen nicht eingeführt.</p><p>Zurzeit wird im Rahmen der so genannten "Agrarpolitik 2007" das Landwirtschaftsgesetz aufgrund der Erfahrungen und der kommenden Herausforderungen überarbeitet. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Agrarrecht sind bezüglich der ökologischen Nachhaltigkeit positiv. Deshalb wird in der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 vorgeschlagen, das bisherige Konzept zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen ohne materielle Anpassungen weiterzuführen. Der Botschaftsentwurf wurde im Herbst 2001 einer breiten Vernehmlassung unterzogen. Das vorgenannte Konzept wurde dabei von der überwiegenden Mehrheit gutgeheissen.</p><p>In Anbetracht der angespannten Finanzsituation des Bundes lehnt der Bundesrat eine Ausweitung der Gesetzesgrundlage zur Ausrichtung von Direktzahlungen und Ökobeiträgen an Berufsfischer und Fischzüchter im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" ab. </p><p>7. Im gewerbsmässigen Tierhandel müssen Tiere, auch Fische, gemäss Artikel 11 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) grundsätzlich von einem Tierpfleger oder einer Tierpflegerin mit Fähigkeitsausweis betreut werden. In der Ausbildung zum Tierpfleger oder zur Tierpflegerin wird der Haltung von Zierfischen in etwa gleichviel Zeit eingeräumt wie der Haltung von Vögeln oder von Reptilien und Amphibien. Die Einführung einer speziellen Fachrichtung für Fische drängt sich daher nach Meinung des Bundesrates nicht auf. </p><p>Der Bundesrat teilt jedoch die Ansicht, dass nur gut informierte, ausgebildete und motivierte Tierhalterinnen und Tierhalter in der Lage sind, die Ziele des Tierschutzrechtes in der Praxis umzusetzen. Mit der Revision des Tierschutzgesetzes sollen dem Bund die Kompetenz und die Ressourcen zur Schaffung neuer Vollzugsinstrumente wie Information, Ausbildung und Motivation übertragen werden. So sieht der im Herbst 2001 zur Diskussion gestellte Vorentwurf zum Tierschutzgesetz z. B. vor, dass der Bund die Ausbildung der Personen, die mit Tieren umgehen, regelt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die jüngst in Schweizer Zuchtfischen gefundenen Medikamentenrückstände sind Folge einer zu intensiven und zu wenig artgerechten Tierhaltung. Das Tierschutzgesetz gilt zwar für alle Wirbeltiere, gegenüber den Fischen wird es bis heute aber kaum vollzogen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. den Geltungsbereich des neuen Tierschutzgesetzes explizit auf die Fische auszudehnen;</p><p>2. bezüglich Zucht, Haltung, Handling, Fang, Transport und Tötung von Fischen und Krustentieren Mindestanforderungen festzulegen;</p><p>3. den Vollzug des Tierschutzes bei Fischen zu vereinheitlichen;</p><p>4. die Forschung im Bereich der Ethologie von Fischen zu fördern;</p><p>5. die Aus- und Weiterbildung von Berufsfischern und Fischzüchtern zu fördern;</p><p>6. die Grundlagen für Direktzahlungen und Ökobeiträge an Berufsfischer und Fischzüchter im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes zu schaffen;</p><p>7. in der Tierpflegeausbildung eine Fachrichtung Fische einzuführen und den berufsmässigen Handel mit Zierfischen auf Personen mit entsprechendem Ausweis zu beschränken.</p>
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