GVO. Information, Dialog und Partizipation der Öffentlichkeit

ShortId
02.3192
Id
20023192
Updated
10.04.2024 09:36
Language
de
Title
GVO. Information, Dialog und Partizipation der Öffentlichkeit
AdditionalIndexing
2841;politische Mitbestimmung;Lebensmitteldeklaration;Gentechnologie;Informationsverbreitung;Gentechnikrecht;gentechnisch veränderte Organismen
1
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L07K07060105010403, Gentechnikrecht
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L06K070601050104, Gentechnologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bedarf für transparente Information der Öffentlichkeit im Bereich Gentechnologie ist erwiesen. Information ist die Vorbedingung für eine fruchtbare Auseinandersetzung mit diesen neuen Technologien.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Lalive d'Epinay (Kernkompetenzen für die Zukunft der Schweiz) vom 31. Mai 2000 führt der Bundesrat u. a. aus (Ziff. 8): "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Ängste in der Bevölkerung nur durch einen glaubhaften und komplexen Kommunikationsprozess abgebaut werden können. Wie die Erfahrung im In- und Ausland zeigt, sind einseitige Propagandafeldzüge, seien sie auch noch so gut argumentativ untermauert, erfolglos. Es muss vielmehr ein Dialog zwischen Bürgern und Bürgerinnen und Wissenschaftern und Wissenschafterinnen in Gang gebracht werden."</p><p>Unseres Erachtens ist es notwendig, dass dieser Dialog auch Wirtschaft und Behörden einbezieht, und zwar in einem fortlaufenden Verfahren, das immer wieder neue Laien in Kontakt mit der komplexen Materie und den Blickwinkeln verschiedener Fachleute bringt und die entsprechende Fachliteratur verarbeitet. Die Öffentlichkeit erwartet verständliche Informationen. Dazu genügt es nicht, spezifisch produktebezogene Angaben zu vermitteln. Um einen aufgeklärten Umgang mit der neuen Technologie vollziehen zu können, müssen die Mitglieder der Gesellschaft fortlaufend an Basisinformationen gelangen können, die dem gesamten Kontext Rechnung tragen. Dies ist am ehesten möglich, wenn Information und Dialog gekoppelt sind. Ein entsprechendes Instrument wäre gesamtgesellschaftlich äusserst wertvoll.</p><p>In seiner Stellungnahme zum Postulat Widmer, "Neue Technologien, Beratungsgremium", vom 28. Februar 2001, hält der Bundesrat bezüglich Partizipation und Technologiefolgenabschätzung u. a. fest: ".... Insbesondere soll dieses Zentrum (TA SWTR, Anmerkung durch die Postulanten) der Öffentlichkeit und dem Parlament Entscheidungshilfen (TA-Studien) für die Beurteilung der Auswirkungen dieser technologischen Entwicklungen zur Verfügung stellen; es soll für eine frühzeitige gesellschaftspolitische Diskussion positiver und negativer Folgen der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung sorgen und partizipative Verfahren (z. B. Publiforen) weiterentwickeln, die zur Meinungsbildung und demokratischen Entscheidfindung beitragen, namentlich in den Bereichen, in denen ein Informationsgefälle zwischen Experten und Expertinnen und Bürgern und Bürgerinnen langfristig zu einer Gefahr für die Demokratie werden könnte."</p><p>Die Erfahrung mit dem PubliForum "Gentechnologie und Ernährung" vom Juni 1999 hat gezeigt, dass die vom Bundesrat erwähnte Weiterentwicklung partizipativer Verfahren, vor allem aber auch deren Einbezug in die administrative und politische Entscheidfindung offensichtlich notwendig sind. So veröffentlichte die "NZZ" vom 10./11. Februar 2001 unter dem Titel "Politik und Verwaltung beachten Publiforen zu wenig", u. a. folgende Feststellungen einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung der ETH Zürich (Christian Suter, Thomas Oegerli) zu diesem Publiforum:</p><p>- ".... Untersuchung .... zeigt, dass die Resultate dieser Bürgerdiskussion kaum wahrgenommen werden. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf die fehlende institutionelle Verankerung. Publiforen könnten aber den Bürgern wertvolle Mitsprachemöglichkeiten bieten."</p><p>- "Schwerer wiegt der Vorwurf, Verwaltung und Politik würden die Resultate solcher Verfahren nicht beachten. Schliesslich handelt es sich bei der organisierenden Instanz um ein Konsultativorgan von Regierung und Parlament."</p><p>- ".... In wichtigen Phasen der Entscheidfindung, in den vorparlamentarischen Verfahren, fehlt die Stimme der nicht organisierten Bürger, dies ganz im Gegensatz zu Experten aller Art, die von den Kommissionen angehört werden, oder zu organisierten Interessen, die in Vernehmlassungsverfahren ihren Einfluss geltend machen. In jüngster Zeit wird von politischen Beobachtern vermehrt auf den schwindenden Rückhalt der etablierten politischen Akteure und Institutionen in der Bevölkerung hingewiesen und auf deren mangelnde Fähigkeit zur Interessenvermittlung. Publiforen oder andere partizipative Verfahren könnten hier als Korrektiv wirken. Sie müssen aber als Stimme gehört und gleichberechtigt anerkannt werden."</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anliegen des Postulates mit der Aufnahme von Artikel 23 in den ständerätlichen Entwurf für ein Gentechnikgesetz im Ausserhumanbereich bereits erfüllt sind. Dieser findet seine Entsprechung in Artikel 51a des Umweltschutzgesetzes, welchen der Bundesrat im Rahmen der Gen-Lex-Botschaft den eidgenössischen Räten bereits unterbreitet hat.</p><p>Nach Artikel 23 Absatz 1 erhält der Bundesrat die Kompetenz, Forschungsarbeiten und insbesondere Technologiefolgen-Abschätzungen in Auftrag zu geben oder zu unterstützen.</p><p>Weit wichtiger ist in diesem Zusammenhang indes Absatz 2 desselben Artikels: Danach fördert der Bundesrat einerseits die Kenntnisse der Bevölkerung über den Einsatz sowie die Chancen und Risiken der Biotechnologie. Andererseits wird dem Bund der Auftrag erteilt, den öffentlichen Dialog über den Einsatz sowie die Chancen und Risiken der Biotechnologie zu ermutigen und finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat wird diesen Artikel, sofern er in dieser Form von den eidgenössischen Räten beschlossen wird, auf Verordnungsebene konkretisieren. Gleichzeitig wird er die Vollzugsbehörden sowie andere bestehende Institutionen, die sich mit dieser Thematik befassen - wie z. B. das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzungen, ZTA -, beauftragen, die Bevölkerung ausgewogen über die Biotechnologie zu informieren.</p><p>Im Übrigen hat das ZTA seit dem Frühjahr 2002 als Ergänzung zu den bestehenden Publiforen neue partizipative Formen für Bürgerinnen und Bürger initiiert, so genannte Publifoci. Das Ziel dieser Veranstaltungen besteht neben der Informationsvermittlung auch in der Erfassung und Auswertung von Argumenten, Befürchtungen und Wünschen von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Der Bund wird die Resultate dieser Veranstaltungen bei der ausgewogenen Information berücksichtigen.</p><p>Der Bund unterstützt weiter die Stiftung "Science et Cité", die den Auftrag hat, den Dialog zwischen der Wissenschaft und der Gesellschaft zu fördern. Gerade der Dialog über Fragen aus der Gesellschaft an die Wissenschaft im Bereich der Biowissenschaften nimmt dabei einen wichtigen Platz ein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
  • <p>Wir bitten den Bundesrat, im Rahmen der Gentechnikgesetzgebung zu prüfen, in welcher Form sichergestellt werden kann, dass folgenden vom Bürgerpanel formulierten Empfehlungen im Bericht zum "Publiforum" vom 4. bis 7. Juni 1999 (Gentechnik und Ernährung) Rechnung getragen wird:</p><p>- Schaffung eines Fonds zur neutralen Information des Publikums über GVO (S. 17);</p><p>- Information über die Anwendung und Umsetzung der Gentechnologie (S. 44, Punkt 3).</p><p>Gekoppelt an diese neutrale Information sollte eine institutionelle Verankerung der regelmässigen Mitwirkung von Laien in den Diskussionen und administrativen/politischen Entscheidungsfindungen zur Gentechnologie geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung eines solchen Instrumentes zu ermitteln und die konkrete Umsetzung im Gesetz oder in der Verordnung zu verankern.</p>
  • GVO. Information, Dialog und Partizipation der Öffentlichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bedarf für transparente Information der Öffentlichkeit im Bereich Gentechnologie ist erwiesen. Information ist die Vorbedingung für eine fruchtbare Auseinandersetzung mit diesen neuen Technologien.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Lalive d'Epinay (Kernkompetenzen für die Zukunft der Schweiz) vom 31. Mai 2000 führt der Bundesrat u. a. aus (Ziff. 8): "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Ängste in der Bevölkerung nur durch einen glaubhaften und komplexen Kommunikationsprozess abgebaut werden können. Wie die Erfahrung im In- und Ausland zeigt, sind einseitige Propagandafeldzüge, seien sie auch noch so gut argumentativ untermauert, erfolglos. Es muss vielmehr ein Dialog zwischen Bürgern und Bürgerinnen und Wissenschaftern und Wissenschafterinnen in Gang gebracht werden."</p><p>Unseres Erachtens ist es notwendig, dass dieser Dialog auch Wirtschaft und Behörden einbezieht, und zwar in einem fortlaufenden Verfahren, das immer wieder neue Laien in Kontakt mit der komplexen Materie und den Blickwinkeln verschiedener Fachleute bringt und die entsprechende Fachliteratur verarbeitet. Die Öffentlichkeit erwartet verständliche Informationen. Dazu genügt es nicht, spezifisch produktebezogene Angaben zu vermitteln. Um einen aufgeklärten Umgang mit der neuen Technologie vollziehen zu können, müssen die Mitglieder der Gesellschaft fortlaufend an Basisinformationen gelangen können, die dem gesamten Kontext Rechnung tragen. Dies ist am ehesten möglich, wenn Information und Dialog gekoppelt sind. Ein entsprechendes Instrument wäre gesamtgesellschaftlich äusserst wertvoll.</p><p>In seiner Stellungnahme zum Postulat Widmer, "Neue Technologien, Beratungsgremium", vom 28. Februar 2001, hält der Bundesrat bezüglich Partizipation und Technologiefolgenabschätzung u. a. fest: ".... Insbesondere soll dieses Zentrum (TA SWTR, Anmerkung durch die Postulanten) der Öffentlichkeit und dem Parlament Entscheidungshilfen (TA-Studien) für die Beurteilung der Auswirkungen dieser technologischen Entwicklungen zur Verfügung stellen; es soll für eine frühzeitige gesellschaftspolitische Diskussion positiver und negativer Folgen der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung sorgen und partizipative Verfahren (z. B. Publiforen) weiterentwickeln, die zur Meinungsbildung und demokratischen Entscheidfindung beitragen, namentlich in den Bereichen, in denen ein Informationsgefälle zwischen Experten und Expertinnen und Bürgern und Bürgerinnen langfristig zu einer Gefahr für die Demokratie werden könnte."</p><p>Die Erfahrung mit dem PubliForum "Gentechnologie und Ernährung" vom Juni 1999 hat gezeigt, dass die vom Bundesrat erwähnte Weiterentwicklung partizipativer Verfahren, vor allem aber auch deren Einbezug in die administrative und politische Entscheidfindung offensichtlich notwendig sind. So veröffentlichte die "NZZ" vom 10./11. Februar 2001 unter dem Titel "Politik und Verwaltung beachten Publiforen zu wenig", u. a. folgende Feststellungen einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung der ETH Zürich (Christian Suter, Thomas Oegerli) zu diesem Publiforum:</p><p>- ".... Untersuchung .... zeigt, dass die Resultate dieser Bürgerdiskussion kaum wahrgenommen werden. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf die fehlende institutionelle Verankerung. Publiforen könnten aber den Bürgern wertvolle Mitsprachemöglichkeiten bieten."</p><p>- "Schwerer wiegt der Vorwurf, Verwaltung und Politik würden die Resultate solcher Verfahren nicht beachten. Schliesslich handelt es sich bei der organisierenden Instanz um ein Konsultativorgan von Regierung und Parlament."</p><p>- ".... In wichtigen Phasen der Entscheidfindung, in den vorparlamentarischen Verfahren, fehlt die Stimme der nicht organisierten Bürger, dies ganz im Gegensatz zu Experten aller Art, die von den Kommissionen angehört werden, oder zu organisierten Interessen, die in Vernehmlassungsverfahren ihren Einfluss geltend machen. In jüngster Zeit wird von politischen Beobachtern vermehrt auf den schwindenden Rückhalt der etablierten politischen Akteure und Institutionen in der Bevölkerung hingewiesen und auf deren mangelnde Fähigkeit zur Interessenvermittlung. Publiforen oder andere partizipative Verfahren könnten hier als Korrektiv wirken. Sie müssen aber als Stimme gehört und gleichberechtigt anerkannt werden."</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anliegen des Postulates mit der Aufnahme von Artikel 23 in den ständerätlichen Entwurf für ein Gentechnikgesetz im Ausserhumanbereich bereits erfüllt sind. Dieser findet seine Entsprechung in Artikel 51a des Umweltschutzgesetzes, welchen der Bundesrat im Rahmen der Gen-Lex-Botschaft den eidgenössischen Räten bereits unterbreitet hat.</p><p>Nach Artikel 23 Absatz 1 erhält der Bundesrat die Kompetenz, Forschungsarbeiten und insbesondere Technologiefolgen-Abschätzungen in Auftrag zu geben oder zu unterstützen.</p><p>Weit wichtiger ist in diesem Zusammenhang indes Absatz 2 desselben Artikels: Danach fördert der Bundesrat einerseits die Kenntnisse der Bevölkerung über den Einsatz sowie die Chancen und Risiken der Biotechnologie. Andererseits wird dem Bund der Auftrag erteilt, den öffentlichen Dialog über den Einsatz sowie die Chancen und Risiken der Biotechnologie zu ermutigen und finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat wird diesen Artikel, sofern er in dieser Form von den eidgenössischen Räten beschlossen wird, auf Verordnungsebene konkretisieren. Gleichzeitig wird er die Vollzugsbehörden sowie andere bestehende Institutionen, die sich mit dieser Thematik befassen - wie z. B. das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzungen, ZTA -, beauftragen, die Bevölkerung ausgewogen über die Biotechnologie zu informieren.</p><p>Im Übrigen hat das ZTA seit dem Frühjahr 2002 als Ergänzung zu den bestehenden Publiforen neue partizipative Formen für Bürgerinnen und Bürger initiiert, so genannte Publifoci. Das Ziel dieser Veranstaltungen besteht neben der Informationsvermittlung auch in der Erfassung und Auswertung von Argumenten, Befürchtungen und Wünschen von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Der Bund wird die Resultate dieser Veranstaltungen bei der ausgewogenen Information berücksichtigen.</p><p>Der Bund unterstützt weiter die Stiftung "Science et Cité", die den Auftrag hat, den Dialog zwischen der Wissenschaft und der Gesellschaft zu fördern. Gerade der Dialog über Fragen aus der Gesellschaft an die Wissenschaft im Bereich der Biowissenschaften nimmt dabei einen wichtigen Platz ein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
    • <p>Wir bitten den Bundesrat, im Rahmen der Gentechnikgesetzgebung zu prüfen, in welcher Form sichergestellt werden kann, dass folgenden vom Bürgerpanel formulierten Empfehlungen im Bericht zum "Publiforum" vom 4. bis 7. Juni 1999 (Gentechnik und Ernährung) Rechnung getragen wird:</p><p>- Schaffung eines Fonds zur neutralen Information des Publikums über GVO (S. 17);</p><p>- Information über die Anwendung und Umsetzung der Gentechnologie (S. 44, Punkt 3).</p><p>Gekoppelt an diese neutrale Information sollte eine institutionelle Verankerung der regelmässigen Mitwirkung von Laien in den Diskussionen und administrativen/politischen Entscheidungsfindungen zur Gentechnologie geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung eines solchen Instrumentes zu ermitteln und die konkrete Umsetzung im Gesetz oder in der Verordnung zu verankern.</p>
    • GVO. Information, Dialog und Partizipation der Öffentlichkeit

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