Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter in Stiftungsräten

ShortId
02.3201
Id
20023201
Updated
10.04.2024 10:32
Language
de
Title
Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter in Stiftungsräten
AdditionalIndexing
15;Arbeitnehmerschutz;Pensionskasse;Stiftung;Personalvertretung
1
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0702040105, Personalvertretung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der heutige Schutz von Arbeitnehmerstiftungsräten in Pensionskassen ist ausserordentlich schwach. Wird einem Arbeitnehmervertreter gekündigt, dann kann maximal eine Entschädigung in der Höhe von einem bis sechs Monatslöhnen zugesprochen werden. Eine Aufhebung der Kündigung ist nicht möglich.</p><p>Der fehlende bzw. zu schwache Kündigungsschutz unterläuft die paritätische Mitbestimmung in der beruflichen Vorsorge. Die Praxis kennt Beispiele, in denen sich Arbeitnehmervertreter rechtswidrigen Vorschlägen des Arbeitgebers im paritätischen Organ widersetzten und als Quittung mit der Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses bestraft wurden. Das Funktionieren der paritätischen Mitbestimmung setzt voraus, dass die Arbeitnehmervertreter ihr Mandat nach bestem Wissen und Gewissen ausüben können, ohne befürchten zu müssen, mit der Kündigung bestraft zu werden.</p><p>Ein wirksamer Kündigungsschutz muss einerseits die Möglichkeit vorsehen, dass die Kündigung vom Richter aufgehoben wird, analog zu den im Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Rechten. Andererseits sollte eine Kündigung während der Dauer des Mandats nur ausgesprochen werden können, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Entlassung erfüllt sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Regelung der Sozialpläne im schweizerischen Recht abzuklären, ob der Kündigungsschutz der Arbeitnehmervertreter in betrieblichen oder betriebsnahen Einrichtungen verstärkt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Räten eine Vorlage für die Verstärkung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen zuzuleiten.</p>
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter in Stiftungsräten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der heutige Schutz von Arbeitnehmerstiftungsräten in Pensionskassen ist ausserordentlich schwach. Wird einem Arbeitnehmervertreter gekündigt, dann kann maximal eine Entschädigung in der Höhe von einem bis sechs Monatslöhnen zugesprochen werden. Eine Aufhebung der Kündigung ist nicht möglich.</p><p>Der fehlende bzw. zu schwache Kündigungsschutz unterläuft die paritätische Mitbestimmung in der beruflichen Vorsorge. Die Praxis kennt Beispiele, in denen sich Arbeitnehmervertreter rechtswidrigen Vorschlägen des Arbeitgebers im paritätischen Organ widersetzten und als Quittung mit der Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses bestraft wurden. Das Funktionieren der paritätischen Mitbestimmung setzt voraus, dass die Arbeitnehmervertreter ihr Mandat nach bestem Wissen und Gewissen ausüben können, ohne befürchten zu müssen, mit der Kündigung bestraft zu werden.</p><p>Ein wirksamer Kündigungsschutz muss einerseits die Möglichkeit vorsehen, dass die Kündigung vom Richter aufgehoben wird, analog zu den im Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Rechten. Andererseits sollte eine Kündigung während der Dauer des Mandats nur ausgesprochen werden können, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Entlassung erfüllt sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Regelung der Sozialpläne im schweizerischen Recht abzuklären, ob der Kündigungsschutz der Arbeitnehmervertreter in betrieblichen oder betriebsnahen Einrichtungen verstärkt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Räten eine Vorlage für die Verstärkung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen zuzuleiten.</p>
    • Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter in Stiftungsräten

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