Ausbau des Flugplatzes Altenrhein. Moratorium
- ShortId
-
02.3204
- Id
-
20023204
- Updated
-
10.04.2024 08:57
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau des Flugplatzes Altenrhein. Moratorium
- AdditionalIndexing
-
52;48;Flughafen;Konzession;Luftverunreinigung;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L04K18040104, Luftverkehr
- L05K0806010103, Konzession
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren forciert die Betreiberin des Flugplatzes Altenrhein den Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Dass mehr Flugbewegungen aber auf Kosten der Natur und der Anwohnerinnen und Anwohner gehen, ist bekannt. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass sich die Bevölkerung je länger, je kritischer zur Wachstumsstrategie der Altenrhein-Lobby stellt. So zeigt eine Umfrage des Forschungsinstitutes für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen, die vor Jahresfrist publiziert wurde, unter der direkt betroffenen Bevölkerung der Standortgemeinde Thal folgendes Bild: Eine Mehrheit favorisiert ein ökologisch orientiertes Szenario; an zweiter Stelle kommt der Status quo; die Konzessionierung hingegen kommt schlecht weg. Natürlich handelt es sich bei der Umfrage nicht um eine eigentliche Abstimmung. Die mit 51 Prozent sehr hohe Umfragebeteiligung der Gemeindebevölkerung zeigt aber, dass ein Ausbau des Flugverkehrs in der Region alles andere als erwünscht ist.</p><p>Die Verantwortlichen des Flugbetriebes scheinen sich darum zu futieren. So investieren sie in diesen Monaten 700 000 Franken in zusätzliche Infrastruktur. Aufhorchen lässt auch eine Umfrage von Anfang März dieses Jahres. Darin werden die bisherigen und potenziellen Kundinnen und Kunden angefragt, an welchen zusätzlichen Destinationen sie interessiert seien. Neben Städtereisen und Charterflügen in den Süden wird auch das Interesse an Fernreisen mit Umsteigen in Wien abgeklärt.</p><p>Erst wenige Monate ist es her, seit der Bund und zahlreiche Kantone mehr als eine Milliarde an Steuergeldern investiert haben, um dem Land eine schweizerische Fluggesellschaft zu erhalten. Wenn jetzt aber der Flugplatz Altenrhein ausgebaut wird und immer mehr zum Zuträger für Fernflüge ab Wien werden soll, ist dies volks- und betriebswirtschaftlich unsinnig. Wenn zudem das Angebot von Städteflügen nach Deutschland und Österreich ausgebaut wird, Destinationen also, die problemlos per Bahn erreichbar sind, liegt dies nur im Interesse der direkt Beteiligten. Die Last all dieses Mehrverkehrs tragen hingegen die Anwohner sowie die ohnehin schon stark beanspruchte Rheintaler Umwelt. Bekanntlich ist der Flugverkehr zudem der weltweit am schnellsten wachsende Verkehrsträger. Sein negativer und ständig steigender Einfluss auf die Klimaproblematik ist allgemein anerkannt.</p>
- <p>Vorerst möchte der Bundesrat daran erinnern, dass anlässlich der Sondersession des Parlamentes vom 17. November 2001 Artikel 1 des Bundesbeschlusses über das Redimensionierungskonzept für die nationale Zivilluftfahrt dahingehend formuliert wurde, dass die neue Fluggesellschaft die Interessen aller Landesflughäfen angemessen berücksichtigen soll. Das dem Bundesbeschluss zugrunde liegende Projekt "Phoenix Plus" zielt zwar auf eine Verkleinerung des ehemaligen Swissair-Streckennetzes, nicht aber auf eine Reduktion des Angebotes an Regionallinien, namentlich auch nicht auf den Flugplätzen Bern und Lugano. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seine Stellungnahme zur Motion Joder (01.3783) über die Sicherstellung des Anschlusses der Regionalflughäfen Bern und Lugano an das Luftverkehrs-Liniennetz der neuen Airline, worin der Bundesrat sein Interesse an der Bedienung der Regionalflughäfen nochmals bekräftigt hat.</p><p>Zu den einzelnen Prüfungsanträgen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Grundsatzfragen zum Flugplatz St.Gallen-Altenrhein werden, wie für andere Flugplätze auch, im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) behandelt. Am 18. Oktober 2000 hat der Bundesrat den SIL in den konzeptionellen Teilen (I bis IIIB) verabschiedet.</p><p>Dabei ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein für die Region Ostschweiz-Vorarlberg auch in Zukunft einen wichtigen Stellenwert einnehmen wird. </p><p>Dementsprechend enthält der SIL folgende Festlegungen:</p><p>- St. Gallen-Altenrhein gehört zusammen mit Bern-Belp, Lugano-Agno und Sitten zum Netz der Regionalflugplätze mit Linienverkehr, besitzt aber den Status eines Flugfeldes. </p><p>- Falls sich der Linienverkehr auf diesem Flugplatz weiter entwickelt, wird er konzessioniert.</p><p>Weiter geht der konzeptionelle Teil des SIL nicht. Er postuliert weder einen binationalen Flugplatz St. Gallen-Vorarlberg à la Flughafen Basel-Mulhouse noch die zwingende Konzessionierung. </p><p>Es stellt sich allerdings die Frage, ob und allenfalls in welche Richtung sich der Linienverkehr auf diesem Flugplatz weiter entwickeln könnte. Diese Frage wird zurzeit im Rahmen der weiteren anlagespezifischen Arbeiten zum SIL (Teil IIIC) geprüft. </p><p>Bei dieser Prüfung werden zweifellos auch gewisse einschränkende Rahmenbedingungen mitspielen.</p><p>Zum einen muss die Schweiz den für diesen grenznahen Flugplatz geltenden Staatsvertrag mit Österreich einhalten. </p><p>Mit den täglich fünf bis sechs Linienflügen nach Wien und zurück wird das staatsvertraglich vereinbarte Lärmkorsett zurzeit voll ausgeschöpft. Es ist bekannt, dass es schwierig wäre, Vorarlberg für eine wesentliche substanzielle Lockerung auf Staatsvertragsebene zu gewinnen.</p><p>Aber auch unsere Umweltschutzgesetzgebung sowie die raumplanerischen Rahmenbedingungen werden einer flugbetrieblichen Weiterentwicklung enge Grenzen setzen. </p><p>Dabei steht nicht die Frage der Konzessionierung im Vordergrund, zu allererst stellt sich die Frage nach der im regionalen Interesse liegenden und wünschbaren Luftverkehrsentwicklung. Diese Frage muss die Region Ostschweiz-Vorarlberg im Rahmen der weiteren SIL-Arbeiten zunächst beantworten.</p><p>Im Lichte dieser Tatsachen besteht für den Bundesrat keine Veranlassung, auf welchem Weg auch immer, ein "Konzessionierungsmoratorium" zu erwirken. Mit dem SIL hat sich der Bund ein geeignetes und griffiges Planungsinstrument geschaffen, welches den Einbezug aller Planungsträger sicherstellt.</p><p>2. Natürlich steht der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein in einer gewissen Konkurrenz zu anderen regionalen Flugplätzen, genauso wie die Airlines, die möglichst attraktive und rentable Verbindungen zwischen den Destinationen anbieten wollen.</p><p>Die unter der Bezeichnung "Swiss" tätige neue Airline bedient heute 126 Destinationen in 59 Ländern weltweit. In Europa fliegt die Swiss 88 Destinationen an, darunter auch solche in gewisser Nähe zu Altenrhein, wie z. B. Friedrichshafen, oder sie fliegt Städte an, die ebenfalls von St. Gallen-Altenrhein aus bedient werden, wie beispielsweise Wien. Diese Konkurrenzsituationen sind das Ergebnis einer liberalen Gesetzgebung. Es kann daher nicht Aufgabe des Bundesrates sein, marktregulierend in dieses System einzugreifen.</p><p>3. Letztlich entscheidet der Markt, ob sich der Ausbau einer Luftverkehrslinie, namentlich auch einer Städteverbindung, rechtfertigen lässt. Hinzu kommt, dass am 1. Juni 2002 das sektorielle Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft in Kraft tritt. Demnach dürfen schweizerische Luftverkehrsgesellschaften als auch die Luftverkehrsgesellschaften aus der EU unbeschränkt Verkehrsrechte in 3. und 4. Freiheit ausüben. Das heisst, dass sowohl die Swiss als auch die EU-Gesellschaften unbeschränkt von der Schweiz in die EU und umgekehrt fliegen dürfen. Ein Verbot eines allfälligen Ausbaues von Luftverkehrslinien würde somit den bilateralen Abkommen zuwiderlaufen.</p><p>4. Bei den Verbindungen Basel-Zürich handelt es sich um historisch gewachsene Flugverbindungen. Weil gewisse, in Zürich eingesetzte Flugzeuge in Basel gewartet werden mussten, wurden diese nach Basel überflogen. Die kommerziellen Perspektiven, die technischen Überflüge mit dem Transport von Passagieren zu verbinden, führten schliesslich dazu, einen regelmässigen Linienverkehr anzubieten. Auch heute noch wird der Unterhalt der ab Zürich zum Einsatz gelangenden Saab 2000, Embraer 145 und AR Regional Jet in Basel durchgeführt.</p><p>Des Weiteren ist zu bemerken, dass gewisse Zugsverbindungen zwischen Basel und Zürich mit Flugnummern der Swiss versehen sind. Das heisst, dass im internationalen Linienverkehr Passagiere, welche von oder nach Basel über das Drehkreuz Zürich reisen, die Strecke zwischen Basel und Zürich unter Umständen nicht mit dem Flugzeug, sondern mit dem Zug zurücklegen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich bitte den Bundesrat zu prüfen:</p><p>- ob dem Flugplatz Altenrhein im Rahmen eines Moratoriums in den nächsten zehn Jahren keine Konzession für den Ausbau zu einem Regionalflugplatz gewährt werden soll;</p><p>- wie sichergestellt wird, dass Altenrhein und andere regionale Zubringer nicht die von Swiss ab Zürich, Basel und Genf angeflogenen Destinationen konkurrenzieren;</p><p>- wie sichergestellt werden kann, dass unsinnige Städteflüge ab der Schweiz nicht weiter zunehmen;</p><p>- wie die ökologisch und aufgrund der Konkurrenzierung der SBB auch volkswirtschaftlich sinnlose Verbindung der Swiss Basel-Zürich baldmöglichst gestrichen werden kann.</p>
- Ausbau des Flugplatzes Altenrhein. Moratorium
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren forciert die Betreiberin des Flugplatzes Altenrhein den Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Dass mehr Flugbewegungen aber auf Kosten der Natur und der Anwohnerinnen und Anwohner gehen, ist bekannt. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass sich die Bevölkerung je länger, je kritischer zur Wachstumsstrategie der Altenrhein-Lobby stellt. So zeigt eine Umfrage des Forschungsinstitutes für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen, die vor Jahresfrist publiziert wurde, unter der direkt betroffenen Bevölkerung der Standortgemeinde Thal folgendes Bild: Eine Mehrheit favorisiert ein ökologisch orientiertes Szenario; an zweiter Stelle kommt der Status quo; die Konzessionierung hingegen kommt schlecht weg. Natürlich handelt es sich bei der Umfrage nicht um eine eigentliche Abstimmung. Die mit 51 Prozent sehr hohe Umfragebeteiligung der Gemeindebevölkerung zeigt aber, dass ein Ausbau des Flugverkehrs in der Region alles andere als erwünscht ist.</p><p>Die Verantwortlichen des Flugbetriebes scheinen sich darum zu futieren. So investieren sie in diesen Monaten 700 000 Franken in zusätzliche Infrastruktur. Aufhorchen lässt auch eine Umfrage von Anfang März dieses Jahres. Darin werden die bisherigen und potenziellen Kundinnen und Kunden angefragt, an welchen zusätzlichen Destinationen sie interessiert seien. Neben Städtereisen und Charterflügen in den Süden wird auch das Interesse an Fernreisen mit Umsteigen in Wien abgeklärt.</p><p>Erst wenige Monate ist es her, seit der Bund und zahlreiche Kantone mehr als eine Milliarde an Steuergeldern investiert haben, um dem Land eine schweizerische Fluggesellschaft zu erhalten. Wenn jetzt aber der Flugplatz Altenrhein ausgebaut wird und immer mehr zum Zuträger für Fernflüge ab Wien werden soll, ist dies volks- und betriebswirtschaftlich unsinnig. Wenn zudem das Angebot von Städteflügen nach Deutschland und Österreich ausgebaut wird, Destinationen also, die problemlos per Bahn erreichbar sind, liegt dies nur im Interesse der direkt Beteiligten. Die Last all dieses Mehrverkehrs tragen hingegen die Anwohner sowie die ohnehin schon stark beanspruchte Rheintaler Umwelt. Bekanntlich ist der Flugverkehr zudem der weltweit am schnellsten wachsende Verkehrsträger. Sein negativer und ständig steigender Einfluss auf die Klimaproblematik ist allgemein anerkannt.</p>
- <p>Vorerst möchte der Bundesrat daran erinnern, dass anlässlich der Sondersession des Parlamentes vom 17. November 2001 Artikel 1 des Bundesbeschlusses über das Redimensionierungskonzept für die nationale Zivilluftfahrt dahingehend formuliert wurde, dass die neue Fluggesellschaft die Interessen aller Landesflughäfen angemessen berücksichtigen soll. Das dem Bundesbeschluss zugrunde liegende Projekt "Phoenix Plus" zielt zwar auf eine Verkleinerung des ehemaligen Swissair-Streckennetzes, nicht aber auf eine Reduktion des Angebotes an Regionallinien, namentlich auch nicht auf den Flugplätzen Bern und Lugano. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seine Stellungnahme zur Motion Joder (01.3783) über die Sicherstellung des Anschlusses der Regionalflughäfen Bern und Lugano an das Luftverkehrs-Liniennetz der neuen Airline, worin der Bundesrat sein Interesse an der Bedienung der Regionalflughäfen nochmals bekräftigt hat.</p><p>Zu den einzelnen Prüfungsanträgen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Grundsatzfragen zum Flugplatz St.Gallen-Altenrhein werden, wie für andere Flugplätze auch, im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) behandelt. Am 18. Oktober 2000 hat der Bundesrat den SIL in den konzeptionellen Teilen (I bis IIIB) verabschiedet.</p><p>Dabei ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein für die Region Ostschweiz-Vorarlberg auch in Zukunft einen wichtigen Stellenwert einnehmen wird. </p><p>Dementsprechend enthält der SIL folgende Festlegungen:</p><p>- St. Gallen-Altenrhein gehört zusammen mit Bern-Belp, Lugano-Agno und Sitten zum Netz der Regionalflugplätze mit Linienverkehr, besitzt aber den Status eines Flugfeldes. </p><p>- Falls sich der Linienverkehr auf diesem Flugplatz weiter entwickelt, wird er konzessioniert.</p><p>Weiter geht der konzeptionelle Teil des SIL nicht. Er postuliert weder einen binationalen Flugplatz St. Gallen-Vorarlberg à la Flughafen Basel-Mulhouse noch die zwingende Konzessionierung. </p><p>Es stellt sich allerdings die Frage, ob und allenfalls in welche Richtung sich der Linienverkehr auf diesem Flugplatz weiter entwickeln könnte. Diese Frage wird zurzeit im Rahmen der weiteren anlagespezifischen Arbeiten zum SIL (Teil IIIC) geprüft. </p><p>Bei dieser Prüfung werden zweifellos auch gewisse einschränkende Rahmenbedingungen mitspielen.</p><p>Zum einen muss die Schweiz den für diesen grenznahen Flugplatz geltenden Staatsvertrag mit Österreich einhalten. </p><p>Mit den täglich fünf bis sechs Linienflügen nach Wien und zurück wird das staatsvertraglich vereinbarte Lärmkorsett zurzeit voll ausgeschöpft. Es ist bekannt, dass es schwierig wäre, Vorarlberg für eine wesentliche substanzielle Lockerung auf Staatsvertragsebene zu gewinnen.</p><p>Aber auch unsere Umweltschutzgesetzgebung sowie die raumplanerischen Rahmenbedingungen werden einer flugbetrieblichen Weiterentwicklung enge Grenzen setzen. </p><p>Dabei steht nicht die Frage der Konzessionierung im Vordergrund, zu allererst stellt sich die Frage nach der im regionalen Interesse liegenden und wünschbaren Luftverkehrsentwicklung. Diese Frage muss die Region Ostschweiz-Vorarlberg im Rahmen der weiteren SIL-Arbeiten zunächst beantworten.</p><p>Im Lichte dieser Tatsachen besteht für den Bundesrat keine Veranlassung, auf welchem Weg auch immer, ein "Konzessionierungsmoratorium" zu erwirken. Mit dem SIL hat sich der Bund ein geeignetes und griffiges Planungsinstrument geschaffen, welches den Einbezug aller Planungsträger sicherstellt.</p><p>2. Natürlich steht der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein in einer gewissen Konkurrenz zu anderen regionalen Flugplätzen, genauso wie die Airlines, die möglichst attraktive und rentable Verbindungen zwischen den Destinationen anbieten wollen.</p><p>Die unter der Bezeichnung "Swiss" tätige neue Airline bedient heute 126 Destinationen in 59 Ländern weltweit. In Europa fliegt die Swiss 88 Destinationen an, darunter auch solche in gewisser Nähe zu Altenrhein, wie z. B. Friedrichshafen, oder sie fliegt Städte an, die ebenfalls von St. Gallen-Altenrhein aus bedient werden, wie beispielsweise Wien. Diese Konkurrenzsituationen sind das Ergebnis einer liberalen Gesetzgebung. Es kann daher nicht Aufgabe des Bundesrates sein, marktregulierend in dieses System einzugreifen.</p><p>3. Letztlich entscheidet der Markt, ob sich der Ausbau einer Luftverkehrslinie, namentlich auch einer Städteverbindung, rechtfertigen lässt. Hinzu kommt, dass am 1. Juni 2002 das sektorielle Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft in Kraft tritt. Demnach dürfen schweizerische Luftverkehrsgesellschaften als auch die Luftverkehrsgesellschaften aus der EU unbeschränkt Verkehrsrechte in 3. und 4. Freiheit ausüben. Das heisst, dass sowohl die Swiss als auch die EU-Gesellschaften unbeschränkt von der Schweiz in die EU und umgekehrt fliegen dürfen. Ein Verbot eines allfälligen Ausbaues von Luftverkehrslinien würde somit den bilateralen Abkommen zuwiderlaufen.</p><p>4. Bei den Verbindungen Basel-Zürich handelt es sich um historisch gewachsene Flugverbindungen. Weil gewisse, in Zürich eingesetzte Flugzeuge in Basel gewartet werden mussten, wurden diese nach Basel überflogen. Die kommerziellen Perspektiven, die technischen Überflüge mit dem Transport von Passagieren zu verbinden, führten schliesslich dazu, einen regelmässigen Linienverkehr anzubieten. Auch heute noch wird der Unterhalt der ab Zürich zum Einsatz gelangenden Saab 2000, Embraer 145 und AR Regional Jet in Basel durchgeführt.</p><p>Des Weiteren ist zu bemerken, dass gewisse Zugsverbindungen zwischen Basel und Zürich mit Flugnummern der Swiss versehen sind. Das heisst, dass im internationalen Linienverkehr Passagiere, welche von oder nach Basel über das Drehkreuz Zürich reisen, die Strecke zwischen Basel und Zürich unter Umständen nicht mit dem Flugzeug, sondern mit dem Zug zurücklegen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich bitte den Bundesrat zu prüfen:</p><p>- ob dem Flugplatz Altenrhein im Rahmen eines Moratoriums in den nächsten zehn Jahren keine Konzession für den Ausbau zu einem Regionalflugplatz gewährt werden soll;</p><p>- wie sichergestellt wird, dass Altenrhein und andere regionale Zubringer nicht die von Swiss ab Zürich, Basel und Genf angeflogenen Destinationen konkurrenzieren;</p><p>- wie sichergestellt werden kann, dass unsinnige Städteflüge ab der Schweiz nicht weiter zunehmen;</p><p>- wie die ökologisch und aufgrund der Konkurrenzierung der SBB auch volkswirtschaftlich sinnlose Verbindung der Swiss Basel-Zürich baldmöglichst gestrichen werden kann.</p>
- Ausbau des Flugplatzes Altenrhein. Moratorium
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