Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen zum Schutz gegen Piraterie
- ShortId
-
02.3206
- Id
-
20023206
- Updated
-
10.04.2024 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen zum Schutz gegen Piraterie
- AdditionalIndexing
-
15;WIPO;audiovisuelle Piraterie;Urheberrecht;Ratifizierung eines Abkommens
- 1
-
- L04K16020403, Urheberrecht
- L05K1202040101, audiovisuelle Piraterie
- L04K15040314, WIPO
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die beiden vom Bundesrat vor über zwei Jahren unterzeichneten Wipo-Abkommen stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie verfolgen das Ziel, das Urheberrecht an die Entwicklungen und die technischen Möglichkeiten im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnologie anzupassen. Diese Entwicklung zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass Inhalte jeder Art, d. h. auch solche, die urheberrechtlich geschützt sind, grenzenlos und ohne Qualitätsverlust in ein weltumspannendes Datennetz verbreitet werden können. Damit ist der Schutz der Rechteinhaber nicht mehr gewährleistet.</p><p>Die Wipo, die EU, aber auch die Efta haben sich daher mit der Problematik befasst und entsprechende Abkommen verabschiedet. Die Schweiz ist durch das vom Parlament bereits ratifizierte Efta-Abkommen, das eine möglichst rasche Ratifizierung der beiden Wipo-Abkommen vorsieht, gebunden.</p><p>Das Institut für geistiges Eigentum plant nun ein Junktim zwischen dem Ratifikationsverfahren samt den damit verbundenen Anpassungen im URG mit anderen, zum Teil grundsätzlichen und damit auch hoch umstrittenen Revisionsbegehren herzustellen. Damit droht ein jahrelanges Seilziehen bevorzustehen und die Ratifikation auf die lange Bank geschoben zu werden. Das widerspricht unserer gängigen Ratifikationspraxis.</p><p>Die rasche Ratifikation, zu der sich unser Land verpflichtet hat, ist von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz, weil wir es uns weder leisten können noch dürfen, zu einer Insel für Piraterie zu werden. Eine vorgezogene Behandlung der Ratifikation drängt sich daher auf, dies insbesondere deshalb, weil dadurch kein Präjudiz für andere Vorstösse im Bereich des Urheberrechtes geschaffen wird.</p>
- <p>Die Gesetzgebungsvorarbeiten zur Ratifikation der im laufenden Jahr in Kraft getretenen Wipo-Abkommen sind bereits im Gang. Unter Berücksichtigung mehrerer parlamentarischer Vorstösse, die u. a. auch von Mitunterzeichnenden dieser Motion eingereicht worden sind (Aeppli Wartmann Regine, Christen Yves und Weigelt Peter), hat sich der Bundesrat dazu bereit erklärt, die Teilrevision auf zusätzliche Revisionsbegehren auszudehnen. Es war vorauszusehen, dass die Revisionsarbeiten unter diesen Umständen länger dauern würden.</p><p>Die Ratifikation der beiden Abkommen soll aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Sie bleibt das primäre Ziel der Vorarbeiten zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes. Das bedeutet, dass die Prüfung der zusätzlichen Begehren auch in zeitlicher Hinsicht den noch notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Wipo-Abkommen ins nationale Recht untergeordnet ist. Diese Arbeiten werden aber wegen noch offenen Fragen über den tatsächlichen Regelungsbedarf und wegen ihrer Abstimmung auf die in der EG laufenden Ratifikationsbestrebungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit soll genutzt werden, um parallel zu den Arbeiten für die Ratifikation der Wipo-Abkommen zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Anliegen in die Vorlage des Bundesrates aufgenommen werden können, die 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.</p><p>Eine Beschränkung der laufenden Gesetzgebungsvorarbeiten auf die Umsetzung der Abkommen würde also keinen grossen Zeitgewinn bringen. Sie würde aber aus dem erst vor zehn Jahren totalrevidierten Urheberrechtsgesetz eine Dauerbaustelle machen, weil der Bundesrat nach der Ratifikation der Wipo-Übereinkommen auf die zusätzlichen Revisionsbegehren zurückkommen müsste. Aus denselben Überlegungen hat der Bundesrat die Umwandlung der Motion Nabholz 02.3146, "Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen", in ein Postulat beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament die beiden von ihm unterzeichneten Wipo-Abkommen, nämlich das Copyright Treaty und das Performances and Phonogramm Treaty, samt den dadurch bedingten Anpassungen im Urheberrechtsgesetz, rasch und unabhängig von weiteren Revisionsbegehren als separate Vorlage zur Ratifikation zu unterbreiten.</p>
- Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen zum Schutz gegen Piraterie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die beiden vom Bundesrat vor über zwei Jahren unterzeichneten Wipo-Abkommen stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie verfolgen das Ziel, das Urheberrecht an die Entwicklungen und die technischen Möglichkeiten im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnologie anzupassen. Diese Entwicklung zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass Inhalte jeder Art, d. h. auch solche, die urheberrechtlich geschützt sind, grenzenlos und ohne Qualitätsverlust in ein weltumspannendes Datennetz verbreitet werden können. Damit ist der Schutz der Rechteinhaber nicht mehr gewährleistet.</p><p>Die Wipo, die EU, aber auch die Efta haben sich daher mit der Problematik befasst und entsprechende Abkommen verabschiedet. Die Schweiz ist durch das vom Parlament bereits ratifizierte Efta-Abkommen, das eine möglichst rasche Ratifizierung der beiden Wipo-Abkommen vorsieht, gebunden.</p><p>Das Institut für geistiges Eigentum plant nun ein Junktim zwischen dem Ratifikationsverfahren samt den damit verbundenen Anpassungen im URG mit anderen, zum Teil grundsätzlichen und damit auch hoch umstrittenen Revisionsbegehren herzustellen. Damit droht ein jahrelanges Seilziehen bevorzustehen und die Ratifikation auf die lange Bank geschoben zu werden. Das widerspricht unserer gängigen Ratifikationspraxis.</p><p>Die rasche Ratifikation, zu der sich unser Land verpflichtet hat, ist von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz, weil wir es uns weder leisten können noch dürfen, zu einer Insel für Piraterie zu werden. Eine vorgezogene Behandlung der Ratifikation drängt sich daher auf, dies insbesondere deshalb, weil dadurch kein Präjudiz für andere Vorstösse im Bereich des Urheberrechtes geschaffen wird.</p>
- <p>Die Gesetzgebungsvorarbeiten zur Ratifikation der im laufenden Jahr in Kraft getretenen Wipo-Abkommen sind bereits im Gang. Unter Berücksichtigung mehrerer parlamentarischer Vorstösse, die u. a. auch von Mitunterzeichnenden dieser Motion eingereicht worden sind (Aeppli Wartmann Regine, Christen Yves und Weigelt Peter), hat sich der Bundesrat dazu bereit erklärt, die Teilrevision auf zusätzliche Revisionsbegehren auszudehnen. Es war vorauszusehen, dass die Revisionsarbeiten unter diesen Umständen länger dauern würden.</p><p>Die Ratifikation der beiden Abkommen soll aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Sie bleibt das primäre Ziel der Vorarbeiten zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes. Das bedeutet, dass die Prüfung der zusätzlichen Begehren auch in zeitlicher Hinsicht den noch notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Wipo-Abkommen ins nationale Recht untergeordnet ist. Diese Arbeiten werden aber wegen noch offenen Fragen über den tatsächlichen Regelungsbedarf und wegen ihrer Abstimmung auf die in der EG laufenden Ratifikationsbestrebungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit soll genutzt werden, um parallel zu den Arbeiten für die Ratifikation der Wipo-Abkommen zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Anliegen in die Vorlage des Bundesrates aufgenommen werden können, die 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.</p><p>Eine Beschränkung der laufenden Gesetzgebungsvorarbeiten auf die Umsetzung der Abkommen würde also keinen grossen Zeitgewinn bringen. Sie würde aber aus dem erst vor zehn Jahren totalrevidierten Urheberrechtsgesetz eine Dauerbaustelle machen, weil der Bundesrat nach der Ratifikation der Wipo-Übereinkommen auf die zusätzlichen Revisionsbegehren zurückkommen müsste. Aus denselben Überlegungen hat der Bundesrat die Umwandlung der Motion Nabholz 02.3146, "Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen", in ein Postulat beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament die beiden von ihm unterzeichneten Wipo-Abkommen, nämlich das Copyright Treaty und das Performances and Phonogramm Treaty, samt den dadurch bedingten Anpassungen im Urheberrechtsgesetz, rasch und unabhängig von weiteren Revisionsbegehren als separate Vorlage zur Ratifikation zu unterbreiten.</p>
- Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen zum Schutz gegen Piraterie
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