Tierverkehrsdatenbank. Neugestaltung

ShortId
02.3207
Id
20023207
Updated
10.04.2024 12:48
Language
de
Title
Tierverkehrsdatenbank. Neugestaltung
AdditionalIndexing
34;55;Software;landwirtschaftliches Nutztier;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Datenbasis
1
  • L05K1401010304, landwirtschaftliches Nutztier
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L04K12030202, Software
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die TVD steht seit ihrem Start im Jahre 1999 unter keinem guten Stern. Schon zu Beginn wurde darauf hingewiesen, dass die dannzumal gewählte Lösung kaum zum Ziel führen kann (Brief des Interpellanten vom 10. Dezember 1998 an das Bundesamt für Veterinärwesen).</p><p>Schon heute bestehen diverse landwirtschaftliche Adress- und Betriebsdatenbanken. Daraus entsteht das klare Erfordernis, diese vorhandenen Daten, deren Unterhalt einen erheblichen Aufwand bedeutet, nicht mehr prioritär zu gestalten und zu unterhalten. Es drängt sich deshalb die Überlegung auf, diese Applikation mit den anderen Verwaltungsapplikationen zu verbinden oder zu koordinieren. Letztlich sollte sich eine staatlich verordnete TVD, nunmehr mehrheitlich in Bundeskontrolle, auch an die Erfordernisse nach einer einheitlichen und wartungsfreundlichen Programmierung und Gestaltung analog den übrigen Bundesapplikationen anpassen. Dazu gehört die Verwendung entsprechender Werkzeuge, die koordinierte Ausbildung des Personals sowie die Gestaltung der User-Interfaces. Es besteht das erkennbare Risiko, dass nach wenigen Jahren Betrieb die Zusammenführung der Daten unumgänglich wird.</p><p>Die Praxis reklamiert heute, dass der Umfang und die Gestaltung der Tiermeldungen und die Datenzugänge über Formulare und Scanner, Telefon und Internet in ihrer Fehleranfälligkeit neu überdacht werden müssen. Der heutige Zustand ist unbefriedigend und unhaltbar. Die Mängel in der Datenbank werden zunehmend grösser. Sie sind vielfach vom System verursacht. Die doppelten Meldungen (Ab- und Anmeldung) führen offensichtlich dazu, dass es zu zusätzlichen Fehlermeldungen und Sanktionsandrohungen kommt, deren Ursache nicht auf dem jeweiligen Betrieb liegen. Offensichtlich ist bei der Einführung zu wenig auf eine gewisse Fehlertoleranz geachtet worden. Es ist nicht einsichtig, dass bei einer derart gehäuften Fehlerzahl aufseiten der TVD bereits von einem Strafsystem gegen die Tierhalter gesprochen wird. Die genannten Fehler erzeugen im Gegenteil bei den Tierhaltern enorme Mehraufwendungen, die offensichtlich auf die Mängel in der Vorbereitung und Ausführung der TVD zurückzuführen sind.</p><p>Wenn nun der Bund Mehrheitsaktionär und Hauptverantwortlicher der TVD wird, sind den Erfordernissen des Datenschutzes bzw. der geschützten Datenverwendung besondere Beachtung zu schenken. Es ist dabei auch die Frage zu klären, ob der Mitbesitz der Applikation durch Teilhaber, die ein besonderes Interesse an den möglichen (unerlaubten) Auswertungen haben, nicht besser zum vornherein vermieden werden sollte.</p>
  • <p>Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist ein wichtiger Teil der neuen Tierverkehrskontrolle, die 1998 mit einer Änderung des Tierseuchengesetzes eingeführt worden ist. Sie dient der Rückverfolgung des Tierverkehrs zum Zweck der Seuchenbekämpfung und - im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten - der Transparenz über die Herkunft des Fleisches. Zudem ist die TVD aufgrund des bilateralen Agrarabkommens die Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft in die EU.</p><p>Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung wurde der Aufbau und der Betrieb der TVD einer Aktiengesellschaft, bestehend aus Organisationen der Tierhaltung, der Fleischwirtschaft und Tierärzteschaft sowie einer Informatikfirma, übertragen. Die aktuelle Problematik hat ihren Ursprung im hohen Zeitdruck, der bei der Einführung im Jahr 1999 zu erheblichen Startschwierigkeiten führte. Die TVD litt deshalb an mangelnder Akzeptanz bei den Tierhaltern, Viehhändlern und Schlachtbetrieben.</p><p>Das gewählte Outsourcing-Modell, das auf den schnellen Aufbau der EVD-Lösung zugeschnitten war, nahm zu wenig Rücksicht auf die Komplexität des Vollzuges und auf die Anforderungen an einen kostengünstigen Betrieb. Die TVD funktionierte auch nach der Behebung der Startschwierigkeiten nicht befriedigend. Wiederholt mussten Systemverbesserungen und Massnahmen zur Schliessung von Meldelücken vorgenommen werden, was zu Mehrkosten führte.</p><p>Als weitere Ursachen der hohen Kosten sind aufzuführen: Die Komplexität des von der EU-Richtlinie 64/432 vorgegebenen Systems, die optimistische Offertstellung, verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz.</p><p>Aufgrund dieser Situation hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Herbst 2001 einen Massnahmenplan für die Sanierung der TVD und im Frühjahr 2002 die Übertragung der Verantwortung vom Bundesamt für Veterinärwesen an das Bundesamt für Landwirtschaft angeordnet. Damit der Sanierungsplan umgesetzt wird, ist der Nachtragskredit, der zur Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2002 zwingend ist, mit Auflagen verbunden.</p><p>1. Der Stand der bisherigen Abklärungen lässt den Schluss zu, dass die Applikation der TVD (Informatiktechnologie) zur weiteren Verwendung zwar geeignet ist, dass aber die Organisationsstruktur genauer zu analysieren und derart anzupassen ist, dass Transparenz und Ergebnisverantwortung gesichert sind.</p><p>2. Die Applikation und die Teilkomponenten wurden durch eine spezialisierte Firma im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen nach den Regeln der Technik überprüft und für gut befunden. Gegenüber dem Vertrag befinden sich die Abnahmen jedoch zeitlich im Rückstand. Der Source-Code und ein vollständiges Back-up werden monatlich dem zuständigen Bundesamt zugestellt.</p><p>3. Das Tierseuchengesetz hält fest, dass der Bund die TVD selbst betreiben oder durch Dritte betreiben lassen kann. Die aufgetretenen Probleme dürften teilweise auf die gewählte Form des Auftrages zurückzuführen sein. Diese weist möglicherweise für die Betriebsphase Mängel auf und ist im Moment Gegenstand einer kritischer Überprüfung. Im Weiteren erscheint rückblickend die eingereichte Offerte als zu knapp berechnet.</p><p>4. Der Datenschutz ist in der Verordnung vom 18. August 1999 über die TVD und im Vertrag mit der Betreiberin geregelt. Es sind bisher keine Verstösse festgestellt worden. Da die TVD auch ein Instrument ist, das durch Transparenz Vertrauen über die Herkunft des Fleisches schaffen soll, sind verschiedene Daten durch Verordnung allgemein zugänglich gemacht worden.</p><p>5. Die TVD AG hat vertraglich definierte Vollzugsaufgaben, wobei die Rechtsmittel der Betroffenen sichergestellt sind. Die Mehrheit der Aktionäre besteht übrigens aus Vertretern der betroffenen Branchen. Über die allfällige Änderung der Trägerschaft sind noch keine Entscheide getroffen worden. Den Interessen der Tierhalter wird hohe Priorität zugemessen. Die Organisationsform wird auch deshalb überprüft, weil die geplanten Anreiz- und Vollzugsmassnahmen eine verstärkte staatliche Aufsicht bedingen würden.</p><p>6. Die Zusammenführung der bestehenden Datenbanken über landwirtschaftliche Daten ist seit Beginn der Arbeiten ein anzustrebendes Ziel, das erst in Aussicht gestellt werden kann, wenn die TVD einwandfrei funktioniert. Bei den anstehenden Verbesserungen der TVD soll prioritär ihre Kompatibilität mit übrigen Datenbanken und Betriebsregistern gesteigert werden.</p><p>7. Der Aufbau der TVD wurde allein durch den Bund finanziert. Die bisher aufgelaufenen Fehlbeträge werden demnach nicht den Tierhaltern belastet. Eine einseitige Schuldzuweisung an die TVD AG wäre im Übrigen verfehlt.</p><p>8. Die Frage der Haftung für die Mehrkosten der TVD wurde weitgehend abgeklärt. Von einer Schädigung der Tierhalter ist dem Bundesrat nichts bekannt. Zusätzliche Funktionen der TVD, die nicht zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören, werden selbstverständlich den jeweiligen Auftraggebern belastet. Das System soll primär dem Tierhalter zur Förderung des Absatzes dienen, weshalb die Anlastung des Aufwandes an den Tierhalter grundsätzlich richtig ist. Der Aufwand soll jedoch inskünftig nicht ausschliesslich den Zuchtbetrieben belastet, sondern auf die verschiedenen Stufen der Fleischproduktion und -verwertungskette verteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Einer Pressemitteilung des Bundes vom 22. März 2002 ist zu entnehmen, dass der Bund die Aktienmehrheit der TVD AG und damit die Federführung für die Tierverkehrsdatenbank (TVD) übernimmt.</p><p>Die Vorgeschichte und der desolate Zustand dieser Applikation und die aus dem Ruder gelaufenen Kosten lassen befürchten, dass hier ein Fass ohne Boden bestehen bleibt und letztlich nebst dem Bund (Steuerzahler) auch die Tierhalter die Geprellten sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind die erforderlichen Abklärungen und Erkenntnisse vorhanden, um die vorhandenen Mängel richtig einzuschätzen und die Frage nach der weiteren Verwendbarkeit der bisherigen Applikation und der aufgebauten Strukturen mit der erforderlichen Sicherheit beurteilen zu können?</p><p>2. Ist gewährleistet, dass sich der Source-Code der TVD im Interesse der langfristigen Verwendung und tragbarer Kosten im Besitz der TVD befindet und nicht im Besitz und in der Kontrolle einer externen (ausländischen) Firma? Sind die Abnahmen der Applikation und Teilkomponenten mit der nötigen Sorgfalt erfolgt?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die bisher gewählte Form der Auftragsvergabe (GU-Auftrag) erhebliche Mängel und Risiken aufweist und eine Weiterführung der bestehenden Organisationsform demzufolge fragwürdig ist? Ist heute nicht mit Kosten ohne Ende durch unklare Besitz- und Lizenzregelungen sowie mit fehlendem Know-how zu rechnen?</p><p>4. Ist den Erfordernissen des Datenschutzes bei der vertraglichen Zusammenarbeit mit einer marktorientierten IT-Unternehmung und bei der Auswahl der Teilhaber genügend Rechnung getragen worden bzw. besteht nicht die Gefahr, dass marktschädigende Auswertungen von Datenbeständen erfolgen können?</p><p>5. Sind die notwendigen Schranken vorhanden, um einer halbstaatlichen Organisation (TVD AG) Vollzugsaufgaben zu übertragen? Entstehen nicht aus der Übernahme durch den Bund ohne Liquidation der bestehenden Organisation sehr unklare oder einseitige Besitz- und Mitspracheverhältnisse? Wäre nicht eine Liquidation der alten TVD AG angezeigt gewesen? Geht nicht die angestrebte Multifunktion der TVD entsprechend den unterschiedlichen Teilhabern letztlich einseitig zulasten der Tierhalter?</p><p>6. Ist es nicht eine problematische Strategie, zu den bestehenden Datenbanken mit landwirtschaftlichen Daten zusätzlich eine weitere proprietäre Datenbank aufzubauen und zu unterhalten? Wäre nicht die erfolgte Verantwortungsübernahme durch den Bund der geeignete Moment, um auf die letztlich unausweichliche Konzentration und Zusammenführung der Datenbestände hinzuarbeiten?</p><p>7. Besteht genügend Gewähr, dass die entstandenen Lasten für die enormen Leerläufe und Fehler im bestehenden Konzept, verursacht durch die TVD AG, nicht den Tierhaltern aufgebürdet werden?</p><p>8. Werden die Verursacher des TVD-Debakels in die Haftung entsprechend eingebunden, und ist der Bundesrat bereit - falls die TVD-Kosten weitergegeben werden - den geschädigten Tierhaltern die Aufwendungen und Ausfälle zu entschädigen? Werden für die zusätzlichen Funktionen der Datenbank, die weit über eine Tierverkehrskontrolle hinausgehen, die entsprechenden Kosten belastet?</p>
  • Tierverkehrsdatenbank. Neugestaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die TVD steht seit ihrem Start im Jahre 1999 unter keinem guten Stern. Schon zu Beginn wurde darauf hingewiesen, dass die dannzumal gewählte Lösung kaum zum Ziel führen kann (Brief des Interpellanten vom 10. Dezember 1998 an das Bundesamt für Veterinärwesen).</p><p>Schon heute bestehen diverse landwirtschaftliche Adress- und Betriebsdatenbanken. Daraus entsteht das klare Erfordernis, diese vorhandenen Daten, deren Unterhalt einen erheblichen Aufwand bedeutet, nicht mehr prioritär zu gestalten und zu unterhalten. Es drängt sich deshalb die Überlegung auf, diese Applikation mit den anderen Verwaltungsapplikationen zu verbinden oder zu koordinieren. Letztlich sollte sich eine staatlich verordnete TVD, nunmehr mehrheitlich in Bundeskontrolle, auch an die Erfordernisse nach einer einheitlichen und wartungsfreundlichen Programmierung und Gestaltung analog den übrigen Bundesapplikationen anpassen. Dazu gehört die Verwendung entsprechender Werkzeuge, die koordinierte Ausbildung des Personals sowie die Gestaltung der User-Interfaces. Es besteht das erkennbare Risiko, dass nach wenigen Jahren Betrieb die Zusammenführung der Daten unumgänglich wird.</p><p>Die Praxis reklamiert heute, dass der Umfang und die Gestaltung der Tiermeldungen und die Datenzugänge über Formulare und Scanner, Telefon und Internet in ihrer Fehleranfälligkeit neu überdacht werden müssen. Der heutige Zustand ist unbefriedigend und unhaltbar. Die Mängel in der Datenbank werden zunehmend grösser. Sie sind vielfach vom System verursacht. Die doppelten Meldungen (Ab- und Anmeldung) führen offensichtlich dazu, dass es zu zusätzlichen Fehlermeldungen und Sanktionsandrohungen kommt, deren Ursache nicht auf dem jeweiligen Betrieb liegen. Offensichtlich ist bei der Einführung zu wenig auf eine gewisse Fehlertoleranz geachtet worden. Es ist nicht einsichtig, dass bei einer derart gehäuften Fehlerzahl aufseiten der TVD bereits von einem Strafsystem gegen die Tierhalter gesprochen wird. Die genannten Fehler erzeugen im Gegenteil bei den Tierhaltern enorme Mehraufwendungen, die offensichtlich auf die Mängel in der Vorbereitung und Ausführung der TVD zurückzuführen sind.</p><p>Wenn nun der Bund Mehrheitsaktionär und Hauptverantwortlicher der TVD wird, sind den Erfordernissen des Datenschutzes bzw. der geschützten Datenverwendung besondere Beachtung zu schenken. Es ist dabei auch die Frage zu klären, ob der Mitbesitz der Applikation durch Teilhaber, die ein besonderes Interesse an den möglichen (unerlaubten) Auswertungen haben, nicht besser zum vornherein vermieden werden sollte.</p>
    • <p>Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist ein wichtiger Teil der neuen Tierverkehrskontrolle, die 1998 mit einer Änderung des Tierseuchengesetzes eingeführt worden ist. Sie dient der Rückverfolgung des Tierverkehrs zum Zweck der Seuchenbekämpfung und - im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten - der Transparenz über die Herkunft des Fleisches. Zudem ist die TVD aufgrund des bilateralen Agrarabkommens die Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft in die EU.</p><p>Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung wurde der Aufbau und der Betrieb der TVD einer Aktiengesellschaft, bestehend aus Organisationen der Tierhaltung, der Fleischwirtschaft und Tierärzteschaft sowie einer Informatikfirma, übertragen. Die aktuelle Problematik hat ihren Ursprung im hohen Zeitdruck, der bei der Einführung im Jahr 1999 zu erheblichen Startschwierigkeiten führte. Die TVD litt deshalb an mangelnder Akzeptanz bei den Tierhaltern, Viehhändlern und Schlachtbetrieben.</p><p>Das gewählte Outsourcing-Modell, das auf den schnellen Aufbau der EVD-Lösung zugeschnitten war, nahm zu wenig Rücksicht auf die Komplexität des Vollzuges und auf die Anforderungen an einen kostengünstigen Betrieb. Die TVD funktionierte auch nach der Behebung der Startschwierigkeiten nicht befriedigend. Wiederholt mussten Systemverbesserungen und Massnahmen zur Schliessung von Meldelücken vorgenommen werden, was zu Mehrkosten führte.</p><p>Als weitere Ursachen der hohen Kosten sind aufzuführen: Die Komplexität des von der EU-Richtlinie 64/432 vorgegebenen Systems, die optimistische Offertstellung, verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz.</p><p>Aufgrund dieser Situation hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Herbst 2001 einen Massnahmenplan für die Sanierung der TVD und im Frühjahr 2002 die Übertragung der Verantwortung vom Bundesamt für Veterinärwesen an das Bundesamt für Landwirtschaft angeordnet. Damit der Sanierungsplan umgesetzt wird, ist der Nachtragskredit, der zur Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2002 zwingend ist, mit Auflagen verbunden.</p><p>1. Der Stand der bisherigen Abklärungen lässt den Schluss zu, dass die Applikation der TVD (Informatiktechnologie) zur weiteren Verwendung zwar geeignet ist, dass aber die Organisationsstruktur genauer zu analysieren und derart anzupassen ist, dass Transparenz und Ergebnisverantwortung gesichert sind.</p><p>2. Die Applikation und die Teilkomponenten wurden durch eine spezialisierte Firma im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen nach den Regeln der Technik überprüft und für gut befunden. Gegenüber dem Vertrag befinden sich die Abnahmen jedoch zeitlich im Rückstand. Der Source-Code und ein vollständiges Back-up werden monatlich dem zuständigen Bundesamt zugestellt.</p><p>3. Das Tierseuchengesetz hält fest, dass der Bund die TVD selbst betreiben oder durch Dritte betreiben lassen kann. Die aufgetretenen Probleme dürften teilweise auf die gewählte Form des Auftrages zurückzuführen sein. Diese weist möglicherweise für die Betriebsphase Mängel auf und ist im Moment Gegenstand einer kritischer Überprüfung. Im Weiteren erscheint rückblickend die eingereichte Offerte als zu knapp berechnet.</p><p>4. Der Datenschutz ist in der Verordnung vom 18. August 1999 über die TVD und im Vertrag mit der Betreiberin geregelt. Es sind bisher keine Verstösse festgestellt worden. Da die TVD auch ein Instrument ist, das durch Transparenz Vertrauen über die Herkunft des Fleisches schaffen soll, sind verschiedene Daten durch Verordnung allgemein zugänglich gemacht worden.</p><p>5. Die TVD AG hat vertraglich definierte Vollzugsaufgaben, wobei die Rechtsmittel der Betroffenen sichergestellt sind. Die Mehrheit der Aktionäre besteht übrigens aus Vertretern der betroffenen Branchen. Über die allfällige Änderung der Trägerschaft sind noch keine Entscheide getroffen worden. Den Interessen der Tierhalter wird hohe Priorität zugemessen. Die Organisationsform wird auch deshalb überprüft, weil die geplanten Anreiz- und Vollzugsmassnahmen eine verstärkte staatliche Aufsicht bedingen würden.</p><p>6. Die Zusammenführung der bestehenden Datenbanken über landwirtschaftliche Daten ist seit Beginn der Arbeiten ein anzustrebendes Ziel, das erst in Aussicht gestellt werden kann, wenn die TVD einwandfrei funktioniert. Bei den anstehenden Verbesserungen der TVD soll prioritär ihre Kompatibilität mit übrigen Datenbanken und Betriebsregistern gesteigert werden.</p><p>7. Der Aufbau der TVD wurde allein durch den Bund finanziert. Die bisher aufgelaufenen Fehlbeträge werden demnach nicht den Tierhaltern belastet. Eine einseitige Schuldzuweisung an die TVD AG wäre im Übrigen verfehlt.</p><p>8. Die Frage der Haftung für die Mehrkosten der TVD wurde weitgehend abgeklärt. Von einer Schädigung der Tierhalter ist dem Bundesrat nichts bekannt. Zusätzliche Funktionen der TVD, die nicht zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören, werden selbstverständlich den jeweiligen Auftraggebern belastet. Das System soll primär dem Tierhalter zur Förderung des Absatzes dienen, weshalb die Anlastung des Aufwandes an den Tierhalter grundsätzlich richtig ist. Der Aufwand soll jedoch inskünftig nicht ausschliesslich den Zuchtbetrieben belastet, sondern auf die verschiedenen Stufen der Fleischproduktion und -verwertungskette verteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Einer Pressemitteilung des Bundes vom 22. März 2002 ist zu entnehmen, dass der Bund die Aktienmehrheit der TVD AG und damit die Federführung für die Tierverkehrsdatenbank (TVD) übernimmt.</p><p>Die Vorgeschichte und der desolate Zustand dieser Applikation und die aus dem Ruder gelaufenen Kosten lassen befürchten, dass hier ein Fass ohne Boden bestehen bleibt und letztlich nebst dem Bund (Steuerzahler) auch die Tierhalter die Geprellten sind.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind die erforderlichen Abklärungen und Erkenntnisse vorhanden, um die vorhandenen Mängel richtig einzuschätzen und die Frage nach der weiteren Verwendbarkeit der bisherigen Applikation und der aufgebauten Strukturen mit der erforderlichen Sicherheit beurteilen zu können?</p><p>2. Ist gewährleistet, dass sich der Source-Code der TVD im Interesse der langfristigen Verwendung und tragbarer Kosten im Besitz der TVD befindet und nicht im Besitz und in der Kontrolle einer externen (ausländischen) Firma? Sind die Abnahmen der Applikation und Teilkomponenten mit der nötigen Sorgfalt erfolgt?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die bisher gewählte Form der Auftragsvergabe (GU-Auftrag) erhebliche Mängel und Risiken aufweist und eine Weiterführung der bestehenden Organisationsform demzufolge fragwürdig ist? Ist heute nicht mit Kosten ohne Ende durch unklare Besitz- und Lizenzregelungen sowie mit fehlendem Know-how zu rechnen?</p><p>4. Ist den Erfordernissen des Datenschutzes bei der vertraglichen Zusammenarbeit mit einer marktorientierten IT-Unternehmung und bei der Auswahl der Teilhaber genügend Rechnung getragen worden bzw. besteht nicht die Gefahr, dass marktschädigende Auswertungen von Datenbeständen erfolgen können?</p><p>5. Sind die notwendigen Schranken vorhanden, um einer halbstaatlichen Organisation (TVD AG) Vollzugsaufgaben zu übertragen? Entstehen nicht aus der Übernahme durch den Bund ohne Liquidation der bestehenden Organisation sehr unklare oder einseitige Besitz- und Mitspracheverhältnisse? Wäre nicht eine Liquidation der alten TVD AG angezeigt gewesen? Geht nicht die angestrebte Multifunktion der TVD entsprechend den unterschiedlichen Teilhabern letztlich einseitig zulasten der Tierhalter?</p><p>6. Ist es nicht eine problematische Strategie, zu den bestehenden Datenbanken mit landwirtschaftlichen Daten zusätzlich eine weitere proprietäre Datenbank aufzubauen und zu unterhalten? Wäre nicht die erfolgte Verantwortungsübernahme durch den Bund der geeignete Moment, um auf die letztlich unausweichliche Konzentration und Zusammenführung der Datenbestände hinzuarbeiten?</p><p>7. Besteht genügend Gewähr, dass die entstandenen Lasten für die enormen Leerläufe und Fehler im bestehenden Konzept, verursacht durch die TVD AG, nicht den Tierhaltern aufgebürdet werden?</p><p>8. Werden die Verursacher des TVD-Debakels in die Haftung entsprechend eingebunden, und ist der Bundesrat bereit - falls die TVD-Kosten weitergegeben werden - den geschädigten Tierhaltern die Aufwendungen und Ausfälle zu entschädigen? Werden für die zusätzlichen Funktionen der Datenbank, die weit über eine Tierverkehrskontrolle hinausgehen, die entsprechenden Kosten belastet?</p>
    • Tierverkehrsdatenbank. Neugestaltung

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