Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)
- ShortId
-
02.3210
- Id
-
20023210
- Updated
-
10.04.2024 12:31
- Language
-
de
- Title
-
Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)
- AdditionalIndexing
-
34;Abschluss einer Ausbildung;Beruf in der Informationsbranche;Weiterbildung;Informationstechnologie;Beruf in der Kommunikationsbranche
- 1
-
- L04K12010102, Beruf in der Informationsbranche
- L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
- L04K12020307, Informationstechnologie
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ausgehend vom ICT-Umschulungsgesetz, das am 20. Juni 2001 im Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen wurde, aber an der Ausgabenbremse scheiterte, hat die WBK das Programm erneut überprüft und der momentanen Finanzlage des Bundes angepasst.</p><p>Da es sich bei vielen Personen, die in den Berufen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) tätig sind, um nicht offiziell qualifizierte Quereinsteiger handelt, ist anzunehmen, dass diese - ebenso wie die Betriebe - daran interessiert sind, ihr Know-how bescheinigen zu lassen und ihre Kenntnisse und Kompetenzen an modulartigen Weiterbildungskursen zu vertiefen und so ein anerkanntes und arbeitsmarktgängiges Fähigkeitszeugnis zu erlangen.</p><p>In unserem Land gibt es zahlreiche öffentliche und private Einrichtungen, die auf diesem Gebiet Weiterbildungskurse anbieten. Allerdings ist dieses Angebot schlecht verteilt, und es mangelt ihm an Transparenz.</p><p>Aus diesen Gründen verlangt die WBK, dass in der Schweiz, teilweise gestützt auf bestehende Einrichtungen, ein System geschaffen wird, das den interessierten Personen ermöglicht, über standardisierte Weiterbildungsmodule und Qualitätsentwicklungen schrittweise und nebenberuflich zu einer anerkannten Ausbildung zu gelangen.</p><p>Ein anerkanntes Zeugnis ist bei Betriebsschliessungen äusserst wichtig für die berufliche Mobilität. Allzu oft werden Personen arbeitslos, die zwar über ein grosses, aber an den früheren Betrieb gebundenes Know-how verfügen.</p><p>Da das neue BBG dem Bund Kompetenzen im Bereich der Weiterbildung verleiht und ihm besondere Instrumente in die Hand gibt, um auf diesem Gebiet lenkend einzugreifen (Koordination, Modularisierung, Qualitätssysteme, Know-how-Zertifizierung, Innovation usw.), und da nach der Inkraftsetzung dieses Gesetzes im Jahre 2004 der Weg für solche Massnahmen offen sein wird, möchte die WBK mit dieser Motion darauf hinwirken, dass keine kostbare Zeit verloren geht. Zum einen gilt es, alles bereits Bestehende - einschliesslich der bereits angelaufenen Innovationsprojekte - zu nutzen, zum anderen sollen in einem sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit äusserst wichtigen Bereich Massnahmen in die Wege geleitet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst alle Anstrengungen zur Förderung der berufsorientierten Weiterbildung, auch solche, die einen modularen Aufbau besitzen. Er stellt mit Genugtuung fest, dass das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in den letzten Jahren etliche von Organisationen der Arbeitswelt erarbeitete und zur Genehmigung eingereichte Reglemente mit modularem Aufbau für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen in Kraft setzen konnte; als Beispiele können die Berufsprüfungen für Automatiker, Prozessfachleute oder die höheren Fachprüfungen für Schreiner dienen. Etliche solche Reglemente sind in Vorbereitung, z. B. für Fertigungsfachleute, Technikredaktion und - im vorliegenden Zusammenhang - für Informatikerinnen und Informatiker der Stufe Berufsprüfung und höhere Fachprüfung.</p><p>Gegenwärtig erfolgt die Vorbereitung auf diese erwähnten Berufs- bzw. höheren Fachprüfungen weitgehend modular. Für jedes absolvierte Modul wird als Nachweis ein Zertifikat ausgestellt. Wer die erforderlichen Nachweise erbringen kann, wird zu einer reduzierten Schlussprüfung zugelassen. Wer diese besteht, erhält den eidgenössischen Fachausweis bzw. das eidgenössische Diplom.</p><p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat zudem soeben eine Vernehmlassung zu Richtlinien für die modulare Berufsbildung ausgewertet und wird diese allernächstens in Kraft setzen. Ein Artikel dieser Richtlinien ermöglicht den Erwerb eines eidgenössischen Fachausweises bzw. Diploms allein aufgrund erfolgreich absolvierter Module, also auch ohne Schlussprüfung. Zur Anwendung gelangen kann dieser Artikel allerdings erst, wenn das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten ist.</p><p>Wie eingangs angetönt, muss die Initiative für modulare Prüfungen auf der Stufe der berufsorientierten Weiterbildung von den Organisationen der Arbeitswelt ausgehen und nicht etwa vom Bundesrat. Dieses Vorgehen garantiert, dass die Prüfungen den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechen.</p><p>Auch der Entwurf zu einem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG) geht von diesem Prinzip aus. Es liegt also nicht am Bundesrat selbst, ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen, sondern der Bundesrat hat zu ermöglichen, dass die Organisationen der Arbeitswelt ein solches realisieren können. Dass der Bundesrat dazu gewillt ist, belegt sein Entwurf zum nBBG, welcher dazu alle Möglichkeiten bietet.</p><p>Wenn der Bundesrat die vorliegende Motion zur Ablehnung empfiehlt, tut er dies also nicht, weil er die vorgebrachten Anliegen, sondern den Weg dazu ablehnt. Der Bundesrat und das Parlament ermöglichen, die Organisationen der Arbeitswelt verwirklichen das gewünschte System.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Die WBK beauftragt den Bundesrat, für den schweizerischen ICT-Bereich umgehend ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen.</p>
- Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ausgehend vom ICT-Umschulungsgesetz, das am 20. Juni 2001 im Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen wurde, aber an der Ausgabenbremse scheiterte, hat die WBK das Programm erneut überprüft und der momentanen Finanzlage des Bundes angepasst.</p><p>Da es sich bei vielen Personen, die in den Berufen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) tätig sind, um nicht offiziell qualifizierte Quereinsteiger handelt, ist anzunehmen, dass diese - ebenso wie die Betriebe - daran interessiert sind, ihr Know-how bescheinigen zu lassen und ihre Kenntnisse und Kompetenzen an modulartigen Weiterbildungskursen zu vertiefen und so ein anerkanntes und arbeitsmarktgängiges Fähigkeitszeugnis zu erlangen.</p><p>In unserem Land gibt es zahlreiche öffentliche und private Einrichtungen, die auf diesem Gebiet Weiterbildungskurse anbieten. Allerdings ist dieses Angebot schlecht verteilt, und es mangelt ihm an Transparenz.</p><p>Aus diesen Gründen verlangt die WBK, dass in der Schweiz, teilweise gestützt auf bestehende Einrichtungen, ein System geschaffen wird, das den interessierten Personen ermöglicht, über standardisierte Weiterbildungsmodule und Qualitätsentwicklungen schrittweise und nebenberuflich zu einer anerkannten Ausbildung zu gelangen.</p><p>Ein anerkanntes Zeugnis ist bei Betriebsschliessungen äusserst wichtig für die berufliche Mobilität. Allzu oft werden Personen arbeitslos, die zwar über ein grosses, aber an den früheren Betrieb gebundenes Know-how verfügen.</p><p>Da das neue BBG dem Bund Kompetenzen im Bereich der Weiterbildung verleiht und ihm besondere Instrumente in die Hand gibt, um auf diesem Gebiet lenkend einzugreifen (Koordination, Modularisierung, Qualitätssysteme, Know-how-Zertifizierung, Innovation usw.), und da nach der Inkraftsetzung dieses Gesetzes im Jahre 2004 der Weg für solche Massnahmen offen sein wird, möchte die WBK mit dieser Motion darauf hinwirken, dass keine kostbare Zeit verloren geht. Zum einen gilt es, alles bereits Bestehende - einschliesslich der bereits angelaufenen Innovationsprojekte - zu nutzen, zum anderen sollen in einem sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit äusserst wichtigen Bereich Massnahmen in die Wege geleitet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst alle Anstrengungen zur Förderung der berufsorientierten Weiterbildung, auch solche, die einen modularen Aufbau besitzen. Er stellt mit Genugtuung fest, dass das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in den letzten Jahren etliche von Organisationen der Arbeitswelt erarbeitete und zur Genehmigung eingereichte Reglemente mit modularem Aufbau für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen in Kraft setzen konnte; als Beispiele können die Berufsprüfungen für Automatiker, Prozessfachleute oder die höheren Fachprüfungen für Schreiner dienen. Etliche solche Reglemente sind in Vorbereitung, z. B. für Fertigungsfachleute, Technikredaktion und - im vorliegenden Zusammenhang - für Informatikerinnen und Informatiker der Stufe Berufsprüfung und höhere Fachprüfung.</p><p>Gegenwärtig erfolgt die Vorbereitung auf diese erwähnten Berufs- bzw. höheren Fachprüfungen weitgehend modular. Für jedes absolvierte Modul wird als Nachweis ein Zertifikat ausgestellt. Wer die erforderlichen Nachweise erbringen kann, wird zu einer reduzierten Schlussprüfung zugelassen. Wer diese besteht, erhält den eidgenössischen Fachausweis bzw. das eidgenössische Diplom.</p><p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat zudem soeben eine Vernehmlassung zu Richtlinien für die modulare Berufsbildung ausgewertet und wird diese allernächstens in Kraft setzen. Ein Artikel dieser Richtlinien ermöglicht den Erwerb eines eidgenössischen Fachausweises bzw. Diploms allein aufgrund erfolgreich absolvierter Module, also auch ohne Schlussprüfung. Zur Anwendung gelangen kann dieser Artikel allerdings erst, wenn das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten ist.</p><p>Wie eingangs angetönt, muss die Initiative für modulare Prüfungen auf der Stufe der berufsorientierten Weiterbildung von den Organisationen der Arbeitswelt ausgehen und nicht etwa vom Bundesrat. Dieses Vorgehen garantiert, dass die Prüfungen den Anforderungen der Arbeitswelt entsprechen.</p><p>Auch der Entwurf zu einem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG) geht von diesem Prinzip aus. Es liegt also nicht am Bundesrat selbst, ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen, sondern der Bundesrat hat zu ermöglichen, dass die Organisationen der Arbeitswelt ein solches realisieren können. Dass der Bundesrat dazu gewillt ist, belegt sein Entwurf zum nBBG, welcher dazu alle Möglichkeiten bietet.</p><p>Wenn der Bundesrat die vorliegende Motion zur Ablehnung empfiehlt, tut er dies also nicht, weil er die vorgebrachten Anliegen, sondern den Weg dazu ablehnt. Der Bundesrat und das Parlament ermöglichen, die Organisationen der Arbeitswelt verwirklichen das gewünschte System.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Die WBK beauftragt den Bundesrat, für den schweizerischen ICT-Bereich umgehend ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen.</p>
- Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierungen in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)
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