Armee XXI und Usis
- ShortId
-
02.3215
- Id
-
20023215
- Updated
-
14.11.2025 06:44
- Language
-
de
- Title
-
Armee XXI und Usis
- AdditionalIndexing
-
09;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;Armeereform;öffentliche Ordnung;Polizei
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04030304, Polizei
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund hat folgende Aufgaben im zivilen sicherheitspolizeilichen Bereich wahrzunehmen: Schutz von ausländischen VIP, von eidgenössischen Magistratspersonen, von ausländischen Vertretungen, von eidgenössischen Bauten sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr. Wahrgenommen werden sie durch die zivilen Polizeikräfte der Kantone/Städte, von Durchdienern, vom FWK oder von der Miliz.</p><p>Im Rahmen von "Armee XXI" sollen im Militärpolizeibereich folgende Formationen gebildet werden:</p><p>1 MP Ter Bat;</p><p>2 MP Sich Bat;</p><p>MP für besondere Aufgaben,</p><p>mit total 800 Profis (zum Teil ist die Rede von 900), 330 Milizprofis (zivile Polizisten) und 426 Milizangehörigen. Gegenüber "Armee 95" findet ein Abbau der Anzahl Personen, demgegenüber aber eine starke Professionalisierung mit mehr Personenjahren an Kapazitäten statt. Dies bei einem abnehmenden Armeebestand. Die Profi-Formationen sollen vorwiegend aus den Beständen des Festungswachtkorps und aus den bestehenden Formationen der Militärpolizei gebildet werden. Neuanstellungen sind möglich. Die rechnerische Bilanz gegenüber "Armee 95" zeigt, dass 200 bis 250 Personen (eventuell 300 bis 350) neu als Profis im Sicherheitspolizeibereich arbeiten sollen.</p><p>Künftig sollen in erster Priorität die neu zu bildenden MP Sich Bat, in zweiter Priorität die Durchdienerformationen und in dritter Priorität die Miliz für subsidiäre Sicherheitseinsätze eingesetzt werden. Diese sicherheitspolizeilichen Aufgaben sind heute zum Teil Daueraufgaben geworden, was der Subsidiarität widerspricht. Wenn in den letzten sechs Jahren immer 250 Personen im bundeseigenen Sicherheitspolizeibereich mehr zur Verfügung gestanden wären, hätten "echte" subsidiäre Kräfte nur noch fünf Spitzen abdecken müssen. Diese fünf Einsätze hätten durch Durchdiener oder die Miliz geleistet werden können.</p><p>In der Diskussion im Rahmen des Projektes "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit (Usis)" soll festgelegt werden, wer diese dauernd bzw. subsidiär anfallenden bundeseigenen Sicherheitspolizeiaufgaben wahrnehmen soll.</p><p>Grundsätzlich hat der Bund folgende Möglichkeiten:</p><p>- Der Bund zahlt den (betroffenen) Kantons- und Stadtpolizeien das erforderliche Personal und hat das Recht, zur Erfüllung seiner sicherheitspolizeilichen Aufgaben die benötigten Personen jederzeit bei den Kantonen/Städten im "bezahlten" Rahmen anzufordern (Modell Kantone in Usis): dauernd;</p><p>- eine zivile Sicherheitspolizei, angegliedert beim EJPD (Variante Mix in Usis): dauernd;</p><p>- eine zivile Sicherheitspolizei, angegliedert beim VBS, aber nicht in der Armee, mit Synergiepotenzial zur Armee durch Erfüllung militärpolizeilicher Aufgaben mittels Leistungsauftrag (eine Art Variante Mix VBS in Usis): dauernd;</p><p>- militärische Formationen (MP Sich Bat, FWK, Durchdiener, Miliz): subsidiär.</p><p>Es ist in unserem föderalistisch aufgebauten Polizeisystem staatspolitisch ausserordentlich wichtig, wer künftig die dauernd anfallenden Aufgaben wahrnimmt, wer die subsidiären. Es ist daher zwingend, im Rahmen von "Armee XXI" keine Präjudizien mit der (Neu)-Bildung militärischer Verbände zu schaffen. Die Bundesversammlung soll in diesen Fragen auch zum entscheidbefugten Organ deklariert werden.</p><p>Diese Forderungen entsprechen durchaus den Aussagen im ALB XXI (6.3; 7.4, S. 1005; 1018).</p>
- <p>Die beiden sicherheitspolitischen Grossprojekte "Armee XXI" und Usis befinden sich in unterschiedlichen Projektstadien, und es gelten für sie auch unterschiedliche Rahmenbedingungen. Während die Armeereform bereits im Zweitrat behandelt wird, befindet sich Usis noch in der Konzeptphase. Im Herbst 2002 wird der Bericht Usis III ein Detailkonzept zum Sollzustand vorlegen, und im Frühjahr 2003 erscheint der Schlussbericht mit Realisierungsplan. Während die Armeereform auf der geltenden Bundesverfassung basiert, sind bei Usis Verfassungsrevisionen nicht zum Vornherein ausgeschlossen. Und während "Armee XXI" trotz Beibehaltung einer substanziellen Mitverantwortung der Kantone im Militärwesen ein Projekt des Bundes ist, bildet Usis ein Gemeinschaftsprojekt des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionäre, dass die beiden Projekte "Armee XXI" und Usis zu koordinieren sind und dass das eine Projekt das andere nicht präjudizieren darf. Da eine zeitliche Koordination aufgrund der geschilderten Bedingungen nicht möglich ist, bestimmt das Armeeleitbild XXI ausdrücklich, dass die für subsidiäre Sicherungseinsätze vorgesehenen Verfügbarkeiten der Armee später im Lichte der Ergebnisse von Usis überprüft und nötigenfalls angepasst werden. "Armee XXI" wird damit auch an der Schnittstelle zur inneren Sicherheit ein flexibles System bilden.</p><p>Entgegen der Begründung zur Motion trifft es nicht zu, dass in der "Armee XXI" neue Potenziale an Sicherheitskräften aufgebaut werden. "Armee XXI" orientiert sich in etwa an der bisherigen quantitativen Nachfrage nach subsidiären Sicherungseinsätzen der Armee, will die Qualität verbessern und organisiert die Leistungserbringung anders. Die Militärpolizei XXI (Bestand an Berufsmilitär etwa 800 Personen) soll fast ausschliesslich aus bestehendem Personal des heutigen Festungswachtkorps und der Militärischen Verkehrspolizei gebildet werden. Sie wird mit militärischen Sicherheits- und Polizeiaufgaben ausgelastet sein (Sicherheits-, Kriminal- und Verkehrspolizei bei der Truppe, deren Diensttagevolumen in der "Armee XXI" trotz der markanten Bestandesreduktion nur um etwa 10 bis 15 Prozent sinken wird; Polizeirequisitionen der Militärjustiz; Ausbildungsunterstützung "Sicherheit" für andere Truppen; Bewachungs- und Schutzaufgaben für die Armee; Sicherheitsmodule für Auslandeinsätze). Zusätzlich soll sie ein Pikettelement der Armee von 50 Personen sicherstellen, das auch für subsidiäre Sicherungseinsätze verwendet werden kann, wobei kurzfristig und unter vorübergehender Reduktion der militärischen Aufgabenerfüllung auch grössere Anfangsspitzen bei Einsätzen zugunsten ziviler Behörden aufgefangen werden können.</p><p>Die Teilprofessionalisierung der Militärpolizei wird es ermöglichen, den Bestand an milizmässig eingeteilten zivilen Polizeibeamten von heute etwa 1000 auf gut 300 zu reduzieren und so die Polizeikorps der Kantone und Städte zu entlasten. (Ein völliger Verzicht auf die militärische Einteilung ziviler Polizisten ist aus Gründen des Know-how-Transfers nicht möglich.)</p><p>Die für Schutz- und Bewachungsaufgaben ausgebildeten Durchdiener der Infanterie sollen die bestandesmässig stark reduzierten WK-Truppen in einem gewissen Mass von subsidiären Sicherungseinsätzen entlasten. Der Grundsatz der Subsidiarität des Armeeeinsatzes zugunsten der inneren Sicherheit wird auch künftig gelten.</p><p>Das Projekt Usis sieht, wie in der Begründung der Motion richtig festgestellt wird, für die Behebung der heute bestehenden Lücke im sicherheitspolizeilichen Bereich verschiedene Modelle vor, die gegenwärtig detailliert ausgearbeitet werden. Nach Massgabe des gewählten Modells werden sich die Verfügbarkeiten der Armee bemessen müssen, wobei Einigkeit darüber besteht, dass namentlich die sicherheitspolizeilichen Daueraufgaben, soweit nicht infolge erhöhter Bedrohung vorübergehend zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden müssen, künftig mit zivilen Mitteln bewältigt werden sollen. Diese Fakten schliessen nach Auffassung des Bundesrates die Befürchtung aus, "Armee XXI" könne Usis präjudizieren; die Motion scheint demgemäss auf einer sachlich nicht zutreffenden Grundlage zu beruhen. Die Ziffer 1 der Motion kann deshalb als bereits erfüllt abgeschrieben werden.</p><p>Was die Forderung nach Ziffer 2 der Motion betrifft, nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgrund ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit im Bereich der Gesetzgebung (hier: Militärgesetz und Armeeorganisation, vor allem aber die aus dem Projekt Usis dereinst sich ergebende Bundesgesetzgebung) immer festlegen können, "wie und durch wen der Bund seine Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich erfüllt". Was den Einsatz der Armee betrifft, kommen die verfassungsmässigen Zuständigkeiten beim Aufgebot zum Assistenzdienst hinzu, die der Bundesversammlung ebenfalls Einflussmöglichkeiten geben. Die eidgenössischen Räte werden es damit in der Hand haben, auch künftig das System der inneren Sicherheit zu gestalten, soweit der Bund hierfür überhaupt zuständig ist.</p><p>Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit nach geltender Bundesverfassung haben die Kantone im Projekt Usis zu Recht die Stellung von gleichberechtigten Partnern des Bundes. Beim Kernproblem "Lücke" (Mangel an zivilen polizeilichen Kräften auf Stufe des Bundes und der Kantone) vertiefen die Usis-Projektorgane zurzeit die von Bundesrat und KKJPD vorgegebenen zwei Varianten "Kantone" (Aufstockung der kantonalen Polizeikräfte mit Bundesunterstützung und Erfüllung der Sicherheitspolizeiaufgaben des Bundes durch die Kantone) und "Mix" (Bildung eines Sicherheitsdetachementes des Bundes für die Erfüllung der bundeseigenen Sicherheitspolizeiaufgaben und gegenseitige subsidiäre Unterstützung zwischen dem Bund und den Kantonen). Es wäre deshalb problematisch und könnte gerade zu einer Präjudizierung von Usis, unter Umständen auch zulasten der Kantone führen, wenn heute, bevor konsolidierte Projektergebnisse vorliegen, auf dem Umweg über die Militärgesetzgebung von Bundesseite einseitige Festlegungen getroffen würden.</p><p>Da die Armeereform XXI, wie oben ausgeführt, bei den Sicherheitskräften weder neue Potenziale schaffen noch Überkapazitäten im Gesamtsystem bilden und somit nichts präjudizieren wird, würde es nach Auffassung des Bundesrates heute insbesondere auch keinen Sinn machen, für die Aufstellung militärischer Sicherheitskräfte besondere organisationsrechtliche Zuständigkeiten zu schaffen. Solche Regelungen würden zudem die Flexibilität des Gesamtsystems reduzieren.</p><p>Der Bundesrat vermag infolgedessen auch aus der Ziffer 2 der Motion, deren inhaltlicher Forderung er zustimmt und die er ebenfalls als erfüllt erachtet, keinen Handlungsbedarf zu erkennen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
- <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Umsetzung des Projektes "Armee XXI" das Projekt "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis)" nicht präjudiziert. </p><p>2. Die Bundesversammlung legt fest, wie und durch wen der Bund seine Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich erfüllt.</p>
- Armee XXI und Usis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund hat folgende Aufgaben im zivilen sicherheitspolizeilichen Bereich wahrzunehmen: Schutz von ausländischen VIP, von eidgenössischen Magistratspersonen, von ausländischen Vertretungen, von eidgenössischen Bauten sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr. Wahrgenommen werden sie durch die zivilen Polizeikräfte der Kantone/Städte, von Durchdienern, vom FWK oder von der Miliz.</p><p>Im Rahmen von "Armee XXI" sollen im Militärpolizeibereich folgende Formationen gebildet werden:</p><p>1 MP Ter Bat;</p><p>2 MP Sich Bat;</p><p>MP für besondere Aufgaben,</p><p>mit total 800 Profis (zum Teil ist die Rede von 900), 330 Milizprofis (zivile Polizisten) und 426 Milizangehörigen. Gegenüber "Armee 95" findet ein Abbau der Anzahl Personen, demgegenüber aber eine starke Professionalisierung mit mehr Personenjahren an Kapazitäten statt. Dies bei einem abnehmenden Armeebestand. Die Profi-Formationen sollen vorwiegend aus den Beständen des Festungswachtkorps und aus den bestehenden Formationen der Militärpolizei gebildet werden. Neuanstellungen sind möglich. Die rechnerische Bilanz gegenüber "Armee 95" zeigt, dass 200 bis 250 Personen (eventuell 300 bis 350) neu als Profis im Sicherheitspolizeibereich arbeiten sollen.</p><p>Künftig sollen in erster Priorität die neu zu bildenden MP Sich Bat, in zweiter Priorität die Durchdienerformationen und in dritter Priorität die Miliz für subsidiäre Sicherheitseinsätze eingesetzt werden. Diese sicherheitspolizeilichen Aufgaben sind heute zum Teil Daueraufgaben geworden, was der Subsidiarität widerspricht. Wenn in den letzten sechs Jahren immer 250 Personen im bundeseigenen Sicherheitspolizeibereich mehr zur Verfügung gestanden wären, hätten "echte" subsidiäre Kräfte nur noch fünf Spitzen abdecken müssen. Diese fünf Einsätze hätten durch Durchdiener oder die Miliz geleistet werden können.</p><p>In der Diskussion im Rahmen des Projektes "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit (Usis)" soll festgelegt werden, wer diese dauernd bzw. subsidiär anfallenden bundeseigenen Sicherheitspolizeiaufgaben wahrnehmen soll.</p><p>Grundsätzlich hat der Bund folgende Möglichkeiten:</p><p>- Der Bund zahlt den (betroffenen) Kantons- und Stadtpolizeien das erforderliche Personal und hat das Recht, zur Erfüllung seiner sicherheitspolizeilichen Aufgaben die benötigten Personen jederzeit bei den Kantonen/Städten im "bezahlten" Rahmen anzufordern (Modell Kantone in Usis): dauernd;</p><p>- eine zivile Sicherheitspolizei, angegliedert beim EJPD (Variante Mix in Usis): dauernd;</p><p>- eine zivile Sicherheitspolizei, angegliedert beim VBS, aber nicht in der Armee, mit Synergiepotenzial zur Armee durch Erfüllung militärpolizeilicher Aufgaben mittels Leistungsauftrag (eine Art Variante Mix VBS in Usis): dauernd;</p><p>- militärische Formationen (MP Sich Bat, FWK, Durchdiener, Miliz): subsidiär.</p><p>Es ist in unserem föderalistisch aufgebauten Polizeisystem staatspolitisch ausserordentlich wichtig, wer künftig die dauernd anfallenden Aufgaben wahrnimmt, wer die subsidiären. Es ist daher zwingend, im Rahmen von "Armee XXI" keine Präjudizien mit der (Neu)-Bildung militärischer Verbände zu schaffen. Die Bundesversammlung soll in diesen Fragen auch zum entscheidbefugten Organ deklariert werden.</p><p>Diese Forderungen entsprechen durchaus den Aussagen im ALB XXI (6.3; 7.4, S. 1005; 1018).</p>
- <p>Die beiden sicherheitspolitischen Grossprojekte "Armee XXI" und Usis befinden sich in unterschiedlichen Projektstadien, und es gelten für sie auch unterschiedliche Rahmenbedingungen. Während die Armeereform bereits im Zweitrat behandelt wird, befindet sich Usis noch in der Konzeptphase. Im Herbst 2002 wird der Bericht Usis III ein Detailkonzept zum Sollzustand vorlegen, und im Frühjahr 2003 erscheint der Schlussbericht mit Realisierungsplan. Während die Armeereform auf der geltenden Bundesverfassung basiert, sind bei Usis Verfassungsrevisionen nicht zum Vornherein ausgeschlossen. Und während "Armee XXI" trotz Beibehaltung einer substanziellen Mitverantwortung der Kantone im Militärwesen ein Projekt des Bundes ist, bildet Usis ein Gemeinschaftsprojekt des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionäre, dass die beiden Projekte "Armee XXI" und Usis zu koordinieren sind und dass das eine Projekt das andere nicht präjudizieren darf. Da eine zeitliche Koordination aufgrund der geschilderten Bedingungen nicht möglich ist, bestimmt das Armeeleitbild XXI ausdrücklich, dass die für subsidiäre Sicherungseinsätze vorgesehenen Verfügbarkeiten der Armee später im Lichte der Ergebnisse von Usis überprüft und nötigenfalls angepasst werden. "Armee XXI" wird damit auch an der Schnittstelle zur inneren Sicherheit ein flexibles System bilden.</p><p>Entgegen der Begründung zur Motion trifft es nicht zu, dass in der "Armee XXI" neue Potenziale an Sicherheitskräften aufgebaut werden. "Armee XXI" orientiert sich in etwa an der bisherigen quantitativen Nachfrage nach subsidiären Sicherungseinsätzen der Armee, will die Qualität verbessern und organisiert die Leistungserbringung anders. Die Militärpolizei XXI (Bestand an Berufsmilitär etwa 800 Personen) soll fast ausschliesslich aus bestehendem Personal des heutigen Festungswachtkorps und der Militärischen Verkehrspolizei gebildet werden. Sie wird mit militärischen Sicherheits- und Polizeiaufgaben ausgelastet sein (Sicherheits-, Kriminal- und Verkehrspolizei bei der Truppe, deren Diensttagevolumen in der "Armee XXI" trotz der markanten Bestandesreduktion nur um etwa 10 bis 15 Prozent sinken wird; Polizeirequisitionen der Militärjustiz; Ausbildungsunterstützung "Sicherheit" für andere Truppen; Bewachungs- und Schutzaufgaben für die Armee; Sicherheitsmodule für Auslandeinsätze). Zusätzlich soll sie ein Pikettelement der Armee von 50 Personen sicherstellen, das auch für subsidiäre Sicherungseinsätze verwendet werden kann, wobei kurzfristig und unter vorübergehender Reduktion der militärischen Aufgabenerfüllung auch grössere Anfangsspitzen bei Einsätzen zugunsten ziviler Behörden aufgefangen werden können.</p><p>Die Teilprofessionalisierung der Militärpolizei wird es ermöglichen, den Bestand an milizmässig eingeteilten zivilen Polizeibeamten von heute etwa 1000 auf gut 300 zu reduzieren und so die Polizeikorps der Kantone und Städte zu entlasten. (Ein völliger Verzicht auf die militärische Einteilung ziviler Polizisten ist aus Gründen des Know-how-Transfers nicht möglich.)</p><p>Die für Schutz- und Bewachungsaufgaben ausgebildeten Durchdiener der Infanterie sollen die bestandesmässig stark reduzierten WK-Truppen in einem gewissen Mass von subsidiären Sicherungseinsätzen entlasten. Der Grundsatz der Subsidiarität des Armeeeinsatzes zugunsten der inneren Sicherheit wird auch künftig gelten.</p><p>Das Projekt Usis sieht, wie in der Begründung der Motion richtig festgestellt wird, für die Behebung der heute bestehenden Lücke im sicherheitspolizeilichen Bereich verschiedene Modelle vor, die gegenwärtig detailliert ausgearbeitet werden. Nach Massgabe des gewählten Modells werden sich die Verfügbarkeiten der Armee bemessen müssen, wobei Einigkeit darüber besteht, dass namentlich die sicherheitspolizeilichen Daueraufgaben, soweit nicht infolge erhöhter Bedrohung vorübergehend zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden müssen, künftig mit zivilen Mitteln bewältigt werden sollen. Diese Fakten schliessen nach Auffassung des Bundesrates die Befürchtung aus, "Armee XXI" könne Usis präjudizieren; die Motion scheint demgemäss auf einer sachlich nicht zutreffenden Grundlage zu beruhen. Die Ziffer 1 der Motion kann deshalb als bereits erfüllt abgeschrieben werden.</p><p>Was die Forderung nach Ziffer 2 der Motion betrifft, nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Die Bundesversammlung wird aufgrund ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit im Bereich der Gesetzgebung (hier: Militärgesetz und Armeeorganisation, vor allem aber die aus dem Projekt Usis dereinst sich ergebende Bundesgesetzgebung) immer festlegen können, "wie und durch wen der Bund seine Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich erfüllt". Was den Einsatz der Armee betrifft, kommen die verfassungsmässigen Zuständigkeiten beim Aufgebot zum Assistenzdienst hinzu, die der Bundesversammlung ebenfalls Einflussmöglichkeiten geben. Die eidgenössischen Räte werden es damit in der Hand haben, auch künftig das System der inneren Sicherheit zu gestalten, soweit der Bund hierfür überhaupt zuständig ist.</p><p>Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit nach geltender Bundesverfassung haben die Kantone im Projekt Usis zu Recht die Stellung von gleichberechtigten Partnern des Bundes. Beim Kernproblem "Lücke" (Mangel an zivilen polizeilichen Kräften auf Stufe des Bundes und der Kantone) vertiefen die Usis-Projektorgane zurzeit die von Bundesrat und KKJPD vorgegebenen zwei Varianten "Kantone" (Aufstockung der kantonalen Polizeikräfte mit Bundesunterstützung und Erfüllung der Sicherheitspolizeiaufgaben des Bundes durch die Kantone) und "Mix" (Bildung eines Sicherheitsdetachementes des Bundes für die Erfüllung der bundeseigenen Sicherheitspolizeiaufgaben und gegenseitige subsidiäre Unterstützung zwischen dem Bund und den Kantonen). Es wäre deshalb problematisch und könnte gerade zu einer Präjudizierung von Usis, unter Umständen auch zulasten der Kantone führen, wenn heute, bevor konsolidierte Projektergebnisse vorliegen, auf dem Umweg über die Militärgesetzgebung von Bundesseite einseitige Festlegungen getroffen würden.</p><p>Da die Armeereform XXI, wie oben ausgeführt, bei den Sicherheitskräften weder neue Potenziale schaffen noch Überkapazitäten im Gesamtsystem bilden und somit nichts präjudizieren wird, würde es nach Auffassung des Bundesrates heute insbesondere auch keinen Sinn machen, für die Aufstellung militärischer Sicherheitskräfte besondere organisationsrechtliche Zuständigkeiten zu schaffen. Solche Regelungen würden zudem die Flexibilität des Gesamtsystems reduzieren.</p><p>Der Bundesrat vermag infolgedessen auch aus der Ziffer 2 der Motion, deren inhaltlicher Forderung er zustimmt und die er ebenfalls als erfüllt erachtet, keinen Handlungsbedarf zu erkennen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
- <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Umsetzung des Projektes "Armee XXI" das Projekt "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis)" nicht präjudiziert. </p><p>2. Die Bundesversammlung legt fest, wie und durch wen der Bund seine Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich erfüllt.</p>
- Armee XXI und Usis
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