Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel

ShortId
02.3219
Id
20023219
Updated
10.04.2024 12:30
Language
de
Title
Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel
AdditionalIndexing
09;Wirtschaftssanktion;Waffenhandel;militärische Zusammenarbeit;Israel;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage;Waffenausfuhr
1
  • L04K03030108, Israel
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L04K04020205, Waffenhandel
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat übt angesichts der Lage im Nahen Osten Zurückhaltung in den militärischen Beziehungen zu Israel. Dazu gehören eine Reduktion und eine hierarchische Zurückstufung der Besuche von Militärpersonen. Der Bundesrat hat zudem am 10. April 2002 beschlossen, in Bezug auf die Planung künftiger Rüstungsbeschaffungen die Möglichkeit von Einschränkungen zu prüfen. Diese Überprüfung ist permanenter Natur: Sie ist nicht Gegenstand eines spezifischen Berichtes, sondern integraler Teil der Rüstungsplanung - und insbesondere der Erarbeitung der jährlichen Rüstungsprogramme - und schliesst als wichtigste Kriterien die Bedürfnisse der Armee, die internationale Angebotslage und politische Rahmenbedingungen ein.</p><p>Zurzeit laufen vier Beschaffungsprojekte mit israelischer Beteiligung. Ihre Sistierung würde den Interessen unseres Landes zuwiderlaufen und hätte namentlich folgende Konsequenzen:</p><p>- Vertragsbruch mit Zusatzkosten (35 bis 85 Prozent der bewilligten Ausgaben sind bereits bezahlt);</p><p>- Schweizer Unternehmen als Unterlieferanten wären in erheblichem Umfang mitbetroffen;</p><p>- die planmässige Ausrüstung der Truppe wäre verunmöglicht, weil wesentliche Systembestandteile fehlen oder erst nach einer allfälligen Wiederaufnahme der Zusammenarbeit unter erheblichem Mehraufwand produziert werden könnten. Ein Ausweichen auf andere Lieferanten wäre infolge der Besonderheit der Produkte weitgehend ausgeschlossen;</p><p>- ein Reputationsverlust für die Eidgenossenschaft als vertrauenswürdiger Verhandlungspartner.</p><p>Aus diesen Gründen hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, eine Sistierung der laufenden Rüstungsgeschäfte mit Israel in Erwägung zu ziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>- Angesichts der Resolutionen Nr. 194 der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Nr. 242 und Nr. 338 des Uno-Sicherheitsrates,</p><p>- angesichts der Ernsthaftigkeit des Konfliktes zwischen Israel und dem palästinensischen Volk, und</p><p>- angesichts der Notwendigkeit, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen,</p><p>wird der Bundesrat ersucht, eine Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel und die Einstellung der militärisch-technischen Zusammenarbeit mit Israel in Erwägung zu ziehen, sofern und so lange Israel nicht bereit ist, seinen Verpflichtungen aufgrund der von ihm ratifizierten Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle nachzukommen.</p>
  • Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat übt angesichts der Lage im Nahen Osten Zurückhaltung in den militärischen Beziehungen zu Israel. Dazu gehören eine Reduktion und eine hierarchische Zurückstufung der Besuche von Militärpersonen. Der Bundesrat hat zudem am 10. April 2002 beschlossen, in Bezug auf die Planung künftiger Rüstungsbeschaffungen die Möglichkeit von Einschränkungen zu prüfen. Diese Überprüfung ist permanenter Natur: Sie ist nicht Gegenstand eines spezifischen Berichtes, sondern integraler Teil der Rüstungsplanung - und insbesondere der Erarbeitung der jährlichen Rüstungsprogramme - und schliesst als wichtigste Kriterien die Bedürfnisse der Armee, die internationale Angebotslage und politische Rahmenbedingungen ein.</p><p>Zurzeit laufen vier Beschaffungsprojekte mit israelischer Beteiligung. Ihre Sistierung würde den Interessen unseres Landes zuwiderlaufen und hätte namentlich folgende Konsequenzen:</p><p>- Vertragsbruch mit Zusatzkosten (35 bis 85 Prozent der bewilligten Ausgaben sind bereits bezahlt);</p><p>- Schweizer Unternehmen als Unterlieferanten wären in erheblichem Umfang mitbetroffen;</p><p>- die planmässige Ausrüstung der Truppe wäre verunmöglicht, weil wesentliche Systembestandteile fehlen oder erst nach einer allfälligen Wiederaufnahme der Zusammenarbeit unter erheblichem Mehraufwand produziert werden könnten. Ein Ausweichen auf andere Lieferanten wäre infolge der Besonderheit der Produkte weitgehend ausgeschlossen;</p><p>- ein Reputationsverlust für die Eidgenossenschaft als vertrauenswürdiger Verhandlungspartner.</p><p>Aus diesen Gründen hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, eine Sistierung der laufenden Rüstungsgeschäfte mit Israel in Erwägung zu ziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>- Angesichts der Resolutionen Nr. 194 der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Nr. 242 und Nr. 338 des Uno-Sicherheitsrates,</p><p>- angesichts der Ernsthaftigkeit des Konfliktes zwischen Israel und dem palästinensischen Volk, und</p><p>- angesichts der Notwendigkeit, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen,</p><p>wird der Bundesrat ersucht, eine Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel und die Einstellung der militärisch-technischen Zusammenarbeit mit Israel in Erwägung zu ziehen, sofern und so lange Israel nicht bereit ist, seinen Verpflichtungen aufgrund der von ihm ratifizierten Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle nachzukommen.</p>
    • Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel

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