Verkauf von Sonderbriefmarken in Poststellen
- ShortId
-
02.3220
- Id
-
20023220
- Updated
-
10.04.2024 12:33
- Language
-
de
- Title
-
Verkauf von Sonderbriefmarken in Poststellen
- AdditionalIndexing
-
34;Post;Kundendienst;Vertrieb;Einzelhandel;Verkauf;Unternehmenspolitik;Briefmarke;gemeinnützige Anstalt
- 1
-
- L05K1202020201, Briefmarke
- L04K12020202, Post
- L05K0701010201, Verkauf
- L04K07010501, Vertrieb
- L05K0701010307, Kundendienst
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L04K07030306, gemeinnützige Anstalt
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im November und Dezember 2001 mussten viele Freiwillige, welche wie bisher immer in den Schalterhallen verschiedener Poststellen Sonderbriefmarken der Pro Juventute verkaufen wollten, zur Kenntnis nehmen, dass sie dort nicht mehr willkommen waren. Dr. Ulrich Gygi, Konzernleiter der Post, berief sich auf Anfrage auf "verändertes Kundenverhalten, neue Marktbedürfnisse und die Herausforderung eines zunehmend liberalisierten Umfeldes", welche eine Anpassung der Prozesse und des Dienstleistungsangebotes im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Geschäftsbereiches Poststellen und Verkauf erforderten. Dabei würden die Schalterhallen grösserer Poststellen neu möbliert und als Verkaufsfläche für neue Produkte der Telematik, Informatik usw. genutzt. Und weiter: "Die Vermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist dabei leider nicht mehr vorgesehen."</p><p>Gygi verweist im Weiteren darauf, dass die betreffenden Sonderbriefmarken ja am Schalter bezogen werden könnten. Damit ist aber den regionalen Sekretariaten beispielsweise der Pro Juventute nicht geholfen, da diese Einnahmen über die Zentrale der Organisation abgerechnet werden. Damit steht den Regionalsekretariaten weniger Geld für die Finanzierung kleiner, dezentraler Projekte zur Verfügung. Allein das Regionalsekretariat Liestal der Pro Juventute musste - bei gesteigertem Umsatzvolumen in den Haushalten und praktisch gleich bleibendem Umsatz bei den Firmenkunden - einen Umsatzeinbruch von 49 357 Franken im Jahr 2000 auf 37 003.95 Franken im Jahr 2001 hinnehmen.</p><p>Die Argumentation der Post ist relativ schwer verständlich, da es sich bei den Sonderbriefmarken ja letztlich um Artikel handelt, die der Post direkt wieder zugute kommen und Umsatz generieren. Zudem handelt es sich gerade im Fall der Pro Juventute, aber auch bei der Pro Patria und anderen Anbietern von Sonderbriefmarken mit Zuschlag, um teilweise Jahrzehnte alte Partner der Post, welche zudem das eine oder andere philatelistische "Highlight" an das hohe Renommée der Schweizer Briefmarken beigesteuert haben. Zudem sollte die Post gerade im Zeichen sinkender Umsätze ja eigentlich froh sein über jegliche Promotion ihrer Dienste - zumal sie hier wirklich ohne jeglichen Aufwand einem guten Zweck dienlich sein könnte.</p>
- <p>1. Die Post hat den Auftrag, die flächendeckende Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zu erbringen. Die Erfüllung dieses Auftrages bedingt die ständige Prüfung der eigenen Strukturen und die Optimierung des Poststellennetzes. Ferner ist es der Post gestützt auf Artikel 9 des Postgesetzes erlaubt, Wettbewerbsdienste anzubieten. Die nicht durch interne Verrechnungen gedeckten Kosten des Poststellennetzes zwingen die Post, die bestehenden Verkaufsflächen wirtschaftlich möglichst optimal zu nutzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es aus der Sicht des Bundesrates sinnvoll, dass die Post ihre Verkaufsfläche Dritten nicht gratis zur Verfügung stellt. Dabei ist es Sache der Post, die Benützungsmodalitäten für die Verkaufsflächen mit dem jeweiligen Vertragspartner auszuhandeln. Insofern ist es sachgerecht, auch die genannten karitativen Organisationen als Dritte zu behandeln.</p><p>2. Die Post zieht sich nicht etwa aus der Zusammenarbeit mit Pro Juventute und Pro Patria zurück. Gestützt auf eine Vereinbarung mit den beiden karitativen Organisationen verkauft die Post die Sonderbriefmarken nach wie vor direkt am Schalter. Ferner stellt die Post den Organisationen weiterhin gratis Werbefläche im Wert von 75 000 Franken zur Verfügung. Zudem unterstützt die Post die beiden Organisationen mit rund 460 000 Franken jährlich (Pro Juventute: 329 000 Franken; Pro Patria: 131 000 Franken). Ferner leistet die Post der Pro Juventute eine Verkaufsprovision im Umfange von 2 Prozent auf den von ihr vertriebenen Marken (etwa 20 000 bis 25 000 Franken). Nach Ansicht des Bundesrates kann daher nicht von einer "Verbannung" der beiden Organisationen aus den Schalterhallen der Post gesprochen werden.</p><p>3. Im Jahr 2001 betrug der Umsatz mit Pro Juventute- und Pro Patria-Marken rund 16,3 Millionen Franken. Der Gesamtumsatz der Post machte im Jahr 2001 rund 6,2 Milliarden Franken aus. </p><p>4. Der Bundesrat anerkennt das grosse Engagement von Pro Juventute und Pro Patria. Da die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen aber zum operativem Geschäft der Post gehört und die Gestaltung der Zusammenarbeit primär Sache der verschiedenen Vertragspartner ist, sieht der Bundesrat keinen Grund zu intervenieren. Er sieht sich dazu im Übrigen umso weniger veranlasst, als diese Zusammenarbeit, wie erwähnt, erst kürzlich in beidseitigem Einvernehmen vertraglich neu geregelt wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einige karitative Vereinigungen finanzieren sich traditionellerweise teilweise über den Verkauf von Sonderbriefmarken. Nun wirft ausgerechnet die Post ihren Partnern bei der Distribution Knüppel zwischen die Beine, indem sie den Verkauf von Sonderbriefmarken in ihren Schalterhallen nicht mehr zulässt.</p><p>Ich erlaube mir, dazu dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung der Post-Konzernspitze, dass langjährige Partner der Post im Bereich Sonderbriefmarken (Pro Juventute, Pro Patria u. a.) als kommerziell orientierte Dritte betrachtet werden?</p><p>2. Wie bewertet er die Tatsache, dass solche langjährigen Partner im Bereich Wertzeichen mit ihren punktuellen Verkaufsaktionen - nota bene von Post-Wertzeichen - aus den Schalterhallen verbannt werden?</p><p>3. Ist ihm bekannt, wie viel Umsatz die Post mit dem Verkauf von solchen Sonderbriefmarken macht?</p><p>4. Gedenkt er, hier die karitativen Organisationen zu unterstützen und bei der Post, welche sich im Mehrheitsbesitz der Eidgenossenschaft befindet, in diesem Sinn vorstellig zu werden?</p>
- Verkauf von Sonderbriefmarken in Poststellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im November und Dezember 2001 mussten viele Freiwillige, welche wie bisher immer in den Schalterhallen verschiedener Poststellen Sonderbriefmarken der Pro Juventute verkaufen wollten, zur Kenntnis nehmen, dass sie dort nicht mehr willkommen waren. Dr. Ulrich Gygi, Konzernleiter der Post, berief sich auf Anfrage auf "verändertes Kundenverhalten, neue Marktbedürfnisse und die Herausforderung eines zunehmend liberalisierten Umfeldes", welche eine Anpassung der Prozesse und des Dienstleistungsangebotes im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Geschäftsbereiches Poststellen und Verkauf erforderten. Dabei würden die Schalterhallen grösserer Poststellen neu möbliert und als Verkaufsfläche für neue Produkte der Telematik, Informatik usw. genutzt. Und weiter: "Die Vermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist dabei leider nicht mehr vorgesehen."</p><p>Gygi verweist im Weiteren darauf, dass die betreffenden Sonderbriefmarken ja am Schalter bezogen werden könnten. Damit ist aber den regionalen Sekretariaten beispielsweise der Pro Juventute nicht geholfen, da diese Einnahmen über die Zentrale der Organisation abgerechnet werden. Damit steht den Regionalsekretariaten weniger Geld für die Finanzierung kleiner, dezentraler Projekte zur Verfügung. Allein das Regionalsekretariat Liestal der Pro Juventute musste - bei gesteigertem Umsatzvolumen in den Haushalten und praktisch gleich bleibendem Umsatz bei den Firmenkunden - einen Umsatzeinbruch von 49 357 Franken im Jahr 2000 auf 37 003.95 Franken im Jahr 2001 hinnehmen.</p><p>Die Argumentation der Post ist relativ schwer verständlich, da es sich bei den Sonderbriefmarken ja letztlich um Artikel handelt, die der Post direkt wieder zugute kommen und Umsatz generieren. Zudem handelt es sich gerade im Fall der Pro Juventute, aber auch bei der Pro Patria und anderen Anbietern von Sonderbriefmarken mit Zuschlag, um teilweise Jahrzehnte alte Partner der Post, welche zudem das eine oder andere philatelistische "Highlight" an das hohe Renommée der Schweizer Briefmarken beigesteuert haben. Zudem sollte die Post gerade im Zeichen sinkender Umsätze ja eigentlich froh sein über jegliche Promotion ihrer Dienste - zumal sie hier wirklich ohne jeglichen Aufwand einem guten Zweck dienlich sein könnte.</p>
- <p>1. Die Post hat den Auftrag, die flächendeckende Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zu erbringen. Die Erfüllung dieses Auftrages bedingt die ständige Prüfung der eigenen Strukturen und die Optimierung des Poststellennetzes. Ferner ist es der Post gestützt auf Artikel 9 des Postgesetzes erlaubt, Wettbewerbsdienste anzubieten. Die nicht durch interne Verrechnungen gedeckten Kosten des Poststellennetzes zwingen die Post, die bestehenden Verkaufsflächen wirtschaftlich möglichst optimal zu nutzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es aus der Sicht des Bundesrates sinnvoll, dass die Post ihre Verkaufsfläche Dritten nicht gratis zur Verfügung stellt. Dabei ist es Sache der Post, die Benützungsmodalitäten für die Verkaufsflächen mit dem jeweiligen Vertragspartner auszuhandeln. Insofern ist es sachgerecht, auch die genannten karitativen Organisationen als Dritte zu behandeln.</p><p>2. Die Post zieht sich nicht etwa aus der Zusammenarbeit mit Pro Juventute und Pro Patria zurück. Gestützt auf eine Vereinbarung mit den beiden karitativen Organisationen verkauft die Post die Sonderbriefmarken nach wie vor direkt am Schalter. Ferner stellt die Post den Organisationen weiterhin gratis Werbefläche im Wert von 75 000 Franken zur Verfügung. Zudem unterstützt die Post die beiden Organisationen mit rund 460 000 Franken jährlich (Pro Juventute: 329 000 Franken; Pro Patria: 131 000 Franken). Ferner leistet die Post der Pro Juventute eine Verkaufsprovision im Umfange von 2 Prozent auf den von ihr vertriebenen Marken (etwa 20 000 bis 25 000 Franken). Nach Ansicht des Bundesrates kann daher nicht von einer "Verbannung" der beiden Organisationen aus den Schalterhallen der Post gesprochen werden.</p><p>3. Im Jahr 2001 betrug der Umsatz mit Pro Juventute- und Pro Patria-Marken rund 16,3 Millionen Franken. Der Gesamtumsatz der Post machte im Jahr 2001 rund 6,2 Milliarden Franken aus. </p><p>4. Der Bundesrat anerkennt das grosse Engagement von Pro Juventute und Pro Patria. Da die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen aber zum operativem Geschäft der Post gehört und die Gestaltung der Zusammenarbeit primär Sache der verschiedenen Vertragspartner ist, sieht der Bundesrat keinen Grund zu intervenieren. Er sieht sich dazu im Übrigen umso weniger veranlasst, als diese Zusammenarbeit, wie erwähnt, erst kürzlich in beidseitigem Einvernehmen vertraglich neu geregelt wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einige karitative Vereinigungen finanzieren sich traditionellerweise teilweise über den Verkauf von Sonderbriefmarken. Nun wirft ausgerechnet die Post ihren Partnern bei der Distribution Knüppel zwischen die Beine, indem sie den Verkauf von Sonderbriefmarken in ihren Schalterhallen nicht mehr zulässt.</p><p>Ich erlaube mir, dazu dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung der Post-Konzernspitze, dass langjährige Partner der Post im Bereich Sonderbriefmarken (Pro Juventute, Pro Patria u. a.) als kommerziell orientierte Dritte betrachtet werden?</p><p>2. Wie bewertet er die Tatsache, dass solche langjährigen Partner im Bereich Wertzeichen mit ihren punktuellen Verkaufsaktionen - nota bene von Post-Wertzeichen - aus den Schalterhallen verbannt werden?</p><p>3. Ist ihm bekannt, wie viel Umsatz die Post mit dem Verkauf von solchen Sonderbriefmarken macht?</p><p>4. Gedenkt er, hier die karitativen Organisationen zu unterstützen und bei der Post, welche sich im Mehrheitsbesitz der Eidgenossenschaft befindet, in diesem Sinn vorstellig zu werden?</p>
- Verkauf von Sonderbriefmarken in Poststellen
Back to List