Krankenkassenprämien und Gesundheitspolitik
- ShortId
-
02.3226
- Id
-
20023226
- Updated
-
10.04.2024 14:40
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassenprämien und Gesundheitspolitik
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Unterschicht;Gesundheitswesen;Krankenkasse;Familienunterhalt;Mittelschicht;reduzierter Preis;Finanzierung
- 1
-
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L05K0109010105, Mittelschicht
- L05K0109010107, Unterschicht
- L04K11050412, reduzierter Preis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Diskussionen im Rahmen der Klausurtagung vom 22. Mai 2002 eine vergleichende Studie zur Verfügung stand, die auch veröffentlicht worden ist. Er konnte dabei feststellen, dass es besonders heikel ist, internationale Vergleiche anzustellen, wie sie in der Interpellation gefordert werden, da sich die Krankenversicherungssysteme sowohl nach ihrem Geltungsbereich (Individuen, Familien, Betriebsangehörige) als auch nach dem Leistungsumfang wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat kann die an ihn gerichteten Fragen dennoch wie folgt beantworten:</p><p>1. Bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf der Bevölkerung steht die Schweiz weltweit auf Platz zwei hinter den USA. In der Schweiz kostet die Gesundheitsversorgung zwar rund ein Drittel weniger als in den USA, andere Länder, wie die Niederlande, Finnland oder Dänemark, kommen demgegenüber mit 50 bis 75 Prozent der schweizerischen Gesundheitskosten aus.</p><p>Internationale Vergleiche erfolgen üblicherweise anhand der OECD-Daten. Eine differenzierte Betrachtung, wie in der Interpellation gefordert, ist nur beschränkt möglich: Die OECD unterscheidet bei den Vergleichen der Kosten des Gesundheitswesens nur zwischen den Finanzierungsträgern "öffentlich" und "Haushalte", wobei der Teil "öffentlich" auch den durch die Sozialversicherung finanzierten Teil des Gesundheitswesens umfasst. Kostenbeteiligungen und selbstgetragene Kosten fallen in den Bereich "Haushalte". Auffallend ist, dass in der Schweiz die Versicherten einen im internationalen Vergleich hohen Anteil der Kosten bereits direkt über die Kostenbeteiligung bezahlen.</p><p>Im Vergleich mit den Nachbarstaaten bestehen bezüglich der Gewichte dieser beiden Finanzierungskomponenten keine grossen Unterschiede. Der Anteil "öffentlich" liegt zwischen 71 Prozent in Italien und 76 Prozent in Frankreich (Schweiz: 73 Prozent). In den USA liegt der Anteil unter 50 Prozent.</p><p>Die realen Kosten (Ausgaben) im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren deutlich schneller gewachsen als die Wirtschaft. Im Zeitraum zwischen 1990 und 1998 ist der Anteil der Ausgaben für das Gesundheitswesen am BIP von 8,3 auf 10,4 Prozent angestiegen. Der Durchschnitt in der OECD hat sich im selben Zeitraum von 7,2 auf rund 8 Prozent entwickelt und konnte seither stabilisiert werden. Bei den Versorgungskennziffern erreicht die Schweiz im Vergleich überdurchschnittliche Werte. Vor allem die Anzahl der Akutbetten je 1000 Einwohner und die lange Verweildauer im Krankenhaus stechen hervor. Aber auch bezüglich Anzahl der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen liegt die Schweiz in der oberen Gruppe.</p><p>Keine international vergleichenden Unterlagen existieren zur Kostenbelastung von Haushalten mit unterschiedlichen Einkommen. Zunächst müsste eine genauere Untersuchung der verschiedenen Finanzierungssysteme vorliegen. Gestützt darauf könnte die Belastung einiger Einkommenskategorien geschätzt werden.</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt das Prinzip eines gesetzlich verankerten Sozialziels für die individuelle Prämienverbilligung. Er hält die vom Ständerat beschlossene Prämienbelastungsquote von 8 Prozent des Einkommens indessen für untauglich. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement Modelle zur Entlastung der Familien mit Kindern auszuarbeiten und deren Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Die Vorschläge sollen im Rahmen der laufenden KVG-Revision diskutiert werden.</p><p>In diesem Rahmen und unter Beachtung der Vorgabe, dass insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden sollen, ist ein Modell, welches sich an die Grundsätze des Bündner Modells anlehnt bzw. ein entsprechend den finanziellen Verhältnissen abgestuftes Sozialziel vorsieht, durchaus denkbar. Die Einführung des nicht modifizierten Bündner Modells auf gesamtschweizerischer Ebene erscheint indessen problematisch, ist die Bündner Gesetzgebung doch auf die Verhältnisse im Kanton Graubünden bzw. auf dessen Steuergesetzgebung zugeschnitten. Bevor über die gesamtschweizerische Einführung des Bündner Modells oder eines modifizierten Modells mit ähnlicher Konstruktion diskutiert werden kann, bedarf es einer Einschätzung der qualitativen und quantitativen Auswirkungen in allen Kantonen.</p><p>3. Die vom Parlament vorgesehenen maximalen Bundes- und Kantonsbeiträge für die Prämienreduktion betrugen 2001 3,3 Milliarden Franken. Nach Abzug der zulässigen Beitragskürzung durch die Kantone beliefen sich die Beiträge von Bund und Kantonen im Jahr 2001 auf 1,8 Milliarden bzw. 850 Millionen Franken, um die Prämienlast für Versicherte in bescheidenen Verhältnissen zu reduzieren. Die den Versicherten nicht ausgerichteten Bundes- und Kantonsbeiträge liegen zwischen 628,8 Millionen Franken im Jahr 1997 und 793,4 Millionen Franken im Jahr 1999. Der Gesamtbetrag für die Jahre 1996 bis 2001 entspricht 4270,4 Millionen Franken.</p><p>4. Wie schon der Antwort zu Ziffer 2 zu entnehmen ist, unterstützt der Bundesrat eine Begrenzung der finanziellen Belastung der Versicherten. Handlungsbedarf ortet er vor allem bei den Familien mit mittlerem Einkommen und Kindern, die angesichts des Kopfprämiensystems verhältnismässig stark belastet werden.</p><p>5. Weil der Bundesrat im Rahmen der an der Klausurtagung vom 22. Mai gefassten Beschlüsse von der Festlegung einer prozentualen Belastungsgrenze abgesehen hat, ist die Nennung der zur Zielerreichung nötigen zusätzlichen Mittel des Bundes nicht möglich. Eine Schätzung liegt lediglich zu jenem Mehrbedarf an Bundesmitteln vor, welcher mit der Umsetzung des im Rahmen der 2. Teilrevision des KVG vom Ständerat beschlossenen Sozialziels verbunden wäre. Dieser Mehrbedarf beträgt rund 300 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu käme der Beitrag der Kantone. Der Bundesbeschluss über die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel wurde vom Ständerat in der letzten Wintersession so verabschiedet. Diese Angaben wurden von den Kantonen bestritten. Sie befürchten - nicht ohne Grund und insbesondere wegen des dynamischen Charakters ihrer Verpflichtungen - eine bedeutende Änderung des Teilungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen zu ihren Lasten.</p><p>6. In Erfüllung eines Postulates der SGK-N (99.3009) hat der Bundesrat einen externen Experten beauftragt, eine vergleichende Studie zu erstellen über die Durchführung der Krankenversicherung durch einen oder mehrere Versicherungsträger in der EU sowie in Kanada und Neuseeland. Dieser Bericht ist nun abgeschlossen und wird dem Parlament in Kürze vorgelegt werden. Die Schlussfolgerungen des Berichtes können dann im Detail diskutiert werden. Der Bundesrat möchte im Anschluss an die Klausurtagung vom 22. Mai vorab erneut bestätigen, dass er an der Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung durch mehrere Versicherer festhält.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dank einer vertieften Diskussion während seiner Klausurtagung hat sich der Gesamtbundesrat leicht davon überzeugen können, dass die zahlreichen demagogischen Vorschläge, die die bürgerlichen Parteien in den letzten Monaten in die Welt gesetzt haben, nicht dazu beitragen können, die Probleme im Gesundheitswesen auch hinsichtlich der steigenden Krankenkassenprämien zu lösen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass der Bundesrat eingesehen hat, dass der Leistungskatalog, der in der Schweiz schon jetzt eingeschränkter als im benachbarten Ausland ist, kein Problem darstellt. Wir erwarten deswegen, dass der Bundesrat bald griffige planerische Massnahmen ergreifen wird, um die Kostenzunahme der Grundversicherung, die letztes Jahr 5,1 Prozent betrug, in den Griff zu bekommen. Dabei zeigen gerade die letztjährigen Daten erneut, dass die Kosten vor allem bei den Medikamenten und bei der Verlagerung von den stationären zu den ambulanten Behandlungen überdurchschnittlich stark zugenommen haben. Das bedeutet u. a. eine finanzielle Entlastung der Kantone bzw. eine Verschiebung der Last, die seit 1996 fast eine Milliarde Franken beträgt, auf den Buckel der Prämienzahlenden. Diese Entwicklung, zusammen mit der Misswirtschaft der Krankenkassen, erklärt weitgehend, warum die Krankenkassenprämien fast doppelt so viel (etwa 10 Prozent versus 5 Prozent) wie die Kosten der Grundversicherung gestiegen sind. Aufgrund des asozialen Kopfprämiensystems bedeutet dies eine finanzielle Last, die vor allem für Familien mit mittleren Einkommen und für Rentnerinnen und Rentner schier unerträglich geworden ist. Wir sind deswegen sehr enttäuscht, dass der Bundesrat es nicht für nötig gehalten hat, hier Sofortmassnahmen zu treffen, um kurzfristig diese soziale Not mindestens lindern zu können. Unsere Regierung wird dies sehr bald nachholen müssen.</p><p>Uns scheinen deswegen folgende Fragen von eminenter Bedeutung, da von ihrer Beantwortung eine korrekte Lösung der drückenden Probleme abhängt:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat im internationalen Vergleich die Belastung der privaten Haushalte, insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen im Gesundheitswesen? Wie finanziert sich das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich durch die Anteile:</p><p>a. an öffentlichen Geldern;</p><p>b. an Beiträgen der Versicherten;</p><p>c. an Kostenbeteiligungen und Selbstbehalten sowie Franchisen der Versicherten?</p><p>2. Der Bundesrat hat in seiner Klausur vom 22. Mai entschieden, dass ein Sozialziel im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gesetzlich zu verankern sei. Welche Vorstellungen hat der Bundesrat über konkrete Modelle zur gesetzlichen Verankerung eines Sozialziels? Kann eine Lösung nach dem Konzept des Bündner Modells, welches die Bevölkerung vor kurzem in einer Volksabstimmung mit 81 Prozent Jastimmen verabschiedet hat, auf gesamtschweizerischer Ebene eingeführt werden?</p><p>3. Wie hoch ist der Betrag, den Bund und Kantone seit 1996 den Versicherten nicht ausgerichtet haben?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Belastung der unteren und mittleren Einkommenskategorien, der Familien mit Kindern und der Rentnerinnen und Rentner durch Steuern und Krankenkassenprämien?</p><p>5. Wie viel müsste durch einen dringlichen Bundesbeschluss ausgerichtet werden, um bei den unter Punkt 4 aufgeführten Bevölkerungsgruppen das dem Bundesrat vorschwebende Sozialziel des KVG verwirklichen zu können?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Sparmöglichkeiten einer öffentlichen-rechtlichen nationalen Einheitskasse? Welche wären voraussichtlich die positiven und die negativen Auswirkungen einer solchen grundsätzlichen Umstrukturierung im Grundversicherungsbereich?</p>
- Krankenkassenprämien und Gesundheitspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Diskussionen im Rahmen der Klausurtagung vom 22. Mai 2002 eine vergleichende Studie zur Verfügung stand, die auch veröffentlicht worden ist. Er konnte dabei feststellen, dass es besonders heikel ist, internationale Vergleiche anzustellen, wie sie in der Interpellation gefordert werden, da sich die Krankenversicherungssysteme sowohl nach ihrem Geltungsbereich (Individuen, Familien, Betriebsangehörige) als auch nach dem Leistungsumfang wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat kann die an ihn gerichteten Fragen dennoch wie folgt beantworten:</p><p>1. Bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf der Bevölkerung steht die Schweiz weltweit auf Platz zwei hinter den USA. In der Schweiz kostet die Gesundheitsversorgung zwar rund ein Drittel weniger als in den USA, andere Länder, wie die Niederlande, Finnland oder Dänemark, kommen demgegenüber mit 50 bis 75 Prozent der schweizerischen Gesundheitskosten aus.</p><p>Internationale Vergleiche erfolgen üblicherweise anhand der OECD-Daten. Eine differenzierte Betrachtung, wie in der Interpellation gefordert, ist nur beschränkt möglich: Die OECD unterscheidet bei den Vergleichen der Kosten des Gesundheitswesens nur zwischen den Finanzierungsträgern "öffentlich" und "Haushalte", wobei der Teil "öffentlich" auch den durch die Sozialversicherung finanzierten Teil des Gesundheitswesens umfasst. Kostenbeteiligungen und selbstgetragene Kosten fallen in den Bereich "Haushalte". Auffallend ist, dass in der Schweiz die Versicherten einen im internationalen Vergleich hohen Anteil der Kosten bereits direkt über die Kostenbeteiligung bezahlen.</p><p>Im Vergleich mit den Nachbarstaaten bestehen bezüglich der Gewichte dieser beiden Finanzierungskomponenten keine grossen Unterschiede. Der Anteil "öffentlich" liegt zwischen 71 Prozent in Italien und 76 Prozent in Frankreich (Schweiz: 73 Prozent). In den USA liegt der Anteil unter 50 Prozent.</p><p>Die realen Kosten (Ausgaben) im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren deutlich schneller gewachsen als die Wirtschaft. Im Zeitraum zwischen 1990 und 1998 ist der Anteil der Ausgaben für das Gesundheitswesen am BIP von 8,3 auf 10,4 Prozent angestiegen. Der Durchschnitt in der OECD hat sich im selben Zeitraum von 7,2 auf rund 8 Prozent entwickelt und konnte seither stabilisiert werden. Bei den Versorgungskennziffern erreicht die Schweiz im Vergleich überdurchschnittliche Werte. Vor allem die Anzahl der Akutbetten je 1000 Einwohner und die lange Verweildauer im Krankenhaus stechen hervor. Aber auch bezüglich Anzahl der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen liegt die Schweiz in der oberen Gruppe.</p><p>Keine international vergleichenden Unterlagen existieren zur Kostenbelastung von Haushalten mit unterschiedlichen Einkommen. Zunächst müsste eine genauere Untersuchung der verschiedenen Finanzierungssysteme vorliegen. Gestützt darauf könnte die Belastung einiger Einkommenskategorien geschätzt werden.</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt das Prinzip eines gesetzlich verankerten Sozialziels für die individuelle Prämienverbilligung. Er hält die vom Ständerat beschlossene Prämienbelastungsquote von 8 Prozent des Einkommens indessen für untauglich. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement Modelle zur Entlastung der Familien mit Kindern auszuarbeiten und deren Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Die Vorschläge sollen im Rahmen der laufenden KVG-Revision diskutiert werden.</p><p>In diesem Rahmen und unter Beachtung der Vorgabe, dass insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden sollen, ist ein Modell, welches sich an die Grundsätze des Bündner Modells anlehnt bzw. ein entsprechend den finanziellen Verhältnissen abgestuftes Sozialziel vorsieht, durchaus denkbar. Die Einführung des nicht modifizierten Bündner Modells auf gesamtschweizerischer Ebene erscheint indessen problematisch, ist die Bündner Gesetzgebung doch auf die Verhältnisse im Kanton Graubünden bzw. auf dessen Steuergesetzgebung zugeschnitten. Bevor über die gesamtschweizerische Einführung des Bündner Modells oder eines modifizierten Modells mit ähnlicher Konstruktion diskutiert werden kann, bedarf es einer Einschätzung der qualitativen und quantitativen Auswirkungen in allen Kantonen.</p><p>3. Die vom Parlament vorgesehenen maximalen Bundes- und Kantonsbeiträge für die Prämienreduktion betrugen 2001 3,3 Milliarden Franken. Nach Abzug der zulässigen Beitragskürzung durch die Kantone beliefen sich die Beiträge von Bund und Kantonen im Jahr 2001 auf 1,8 Milliarden bzw. 850 Millionen Franken, um die Prämienlast für Versicherte in bescheidenen Verhältnissen zu reduzieren. Die den Versicherten nicht ausgerichteten Bundes- und Kantonsbeiträge liegen zwischen 628,8 Millionen Franken im Jahr 1997 und 793,4 Millionen Franken im Jahr 1999. Der Gesamtbetrag für die Jahre 1996 bis 2001 entspricht 4270,4 Millionen Franken.</p><p>4. Wie schon der Antwort zu Ziffer 2 zu entnehmen ist, unterstützt der Bundesrat eine Begrenzung der finanziellen Belastung der Versicherten. Handlungsbedarf ortet er vor allem bei den Familien mit mittlerem Einkommen und Kindern, die angesichts des Kopfprämiensystems verhältnismässig stark belastet werden.</p><p>5. Weil der Bundesrat im Rahmen der an der Klausurtagung vom 22. Mai gefassten Beschlüsse von der Festlegung einer prozentualen Belastungsgrenze abgesehen hat, ist die Nennung der zur Zielerreichung nötigen zusätzlichen Mittel des Bundes nicht möglich. Eine Schätzung liegt lediglich zu jenem Mehrbedarf an Bundesmitteln vor, welcher mit der Umsetzung des im Rahmen der 2. Teilrevision des KVG vom Ständerat beschlossenen Sozialziels verbunden wäre. Dieser Mehrbedarf beträgt rund 300 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu käme der Beitrag der Kantone. Der Bundesbeschluss über die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel wurde vom Ständerat in der letzten Wintersession so verabschiedet. Diese Angaben wurden von den Kantonen bestritten. Sie befürchten - nicht ohne Grund und insbesondere wegen des dynamischen Charakters ihrer Verpflichtungen - eine bedeutende Änderung des Teilungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen zu ihren Lasten.</p><p>6. In Erfüllung eines Postulates der SGK-N (99.3009) hat der Bundesrat einen externen Experten beauftragt, eine vergleichende Studie zu erstellen über die Durchführung der Krankenversicherung durch einen oder mehrere Versicherungsträger in der EU sowie in Kanada und Neuseeland. Dieser Bericht ist nun abgeschlossen und wird dem Parlament in Kürze vorgelegt werden. Die Schlussfolgerungen des Berichtes können dann im Detail diskutiert werden. Der Bundesrat möchte im Anschluss an die Klausurtagung vom 22. Mai vorab erneut bestätigen, dass er an der Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung durch mehrere Versicherer festhält.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dank einer vertieften Diskussion während seiner Klausurtagung hat sich der Gesamtbundesrat leicht davon überzeugen können, dass die zahlreichen demagogischen Vorschläge, die die bürgerlichen Parteien in den letzten Monaten in die Welt gesetzt haben, nicht dazu beitragen können, die Probleme im Gesundheitswesen auch hinsichtlich der steigenden Krankenkassenprämien zu lösen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass der Bundesrat eingesehen hat, dass der Leistungskatalog, der in der Schweiz schon jetzt eingeschränkter als im benachbarten Ausland ist, kein Problem darstellt. Wir erwarten deswegen, dass der Bundesrat bald griffige planerische Massnahmen ergreifen wird, um die Kostenzunahme der Grundversicherung, die letztes Jahr 5,1 Prozent betrug, in den Griff zu bekommen. Dabei zeigen gerade die letztjährigen Daten erneut, dass die Kosten vor allem bei den Medikamenten und bei der Verlagerung von den stationären zu den ambulanten Behandlungen überdurchschnittlich stark zugenommen haben. Das bedeutet u. a. eine finanzielle Entlastung der Kantone bzw. eine Verschiebung der Last, die seit 1996 fast eine Milliarde Franken beträgt, auf den Buckel der Prämienzahlenden. Diese Entwicklung, zusammen mit der Misswirtschaft der Krankenkassen, erklärt weitgehend, warum die Krankenkassenprämien fast doppelt so viel (etwa 10 Prozent versus 5 Prozent) wie die Kosten der Grundversicherung gestiegen sind. Aufgrund des asozialen Kopfprämiensystems bedeutet dies eine finanzielle Last, die vor allem für Familien mit mittleren Einkommen und für Rentnerinnen und Rentner schier unerträglich geworden ist. Wir sind deswegen sehr enttäuscht, dass der Bundesrat es nicht für nötig gehalten hat, hier Sofortmassnahmen zu treffen, um kurzfristig diese soziale Not mindestens lindern zu können. Unsere Regierung wird dies sehr bald nachholen müssen.</p><p>Uns scheinen deswegen folgende Fragen von eminenter Bedeutung, da von ihrer Beantwortung eine korrekte Lösung der drückenden Probleme abhängt:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat im internationalen Vergleich die Belastung der privaten Haushalte, insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen im Gesundheitswesen? Wie finanziert sich das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich durch die Anteile:</p><p>a. an öffentlichen Geldern;</p><p>b. an Beiträgen der Versicherten;</p><p>c. an Kostenbeteiligungen und Selbstbehalten sowie Franchisen der Versicherten?</p><p>2. Der Bundesrat hat in seiner Klausur vom 22. Mai entschieden, dass ein Sozialziel im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gesetzlich zu verankern sei. Welche Vorstellungen hat der Bundesrat über konkrete Modelle zur gesetzlichen Verankerung eines Sozialziels? Kann eine Lösung nach dem Konzept des Bündner Modells, welches die Bevölkerung vor kurzem in einer Volksabstimmung mit 81 Prozent Jastimmen verabschiedet hat, auf gesamtschweizerischer Ebene eingeführt werden?</p><p>3. Wie hoch ist der Betrag, den Bund und Kantone seit 1996 den Versicherten nicht ausgerichtet haben?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Belastung der unteren und mittleren Einkommenskategorien, der Familien mit Kindern und der Rentnerinnen und Rentner durch Steuern und Krankenkassenprämien?</p><p>5. Wie viel müsste durch einen dringlichen Bundesbeschluss ausgerichtet werden, um bei den unter Punkt 4 aufgeführten Bevölkerungsgruppen das dem Bundesrat vorschwebende Sozialziel des KVG verwirklichen zu können?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Sparmöglichkeiten einer öffentlichen-rechtlichen nationalen Einheitskasse? Welche wären voraussichtlich die positiven und die negativen Auswirkungen einer solchen grundsätzlichen Umstrukturierung im Grundversicherungsbereich?</p>
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