Kosten senken statt umverteilen
- ShortId
-
02.3229
- Id
-
20023229
- Updated
-
10.04.2024 12:06
- Language
-
de
- Title
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Kosten senken statt umverteilen
- AdditionalIndexing
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2841;Spitalkosten;Krankenversicherung;Vermögensumverteilung;Gesundheitspolitik;Arzt/Ärztin;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L08K0704050205020101, Vermögensumverteilung
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat wünscht, dass die 2. Teilrevision des KVG innerhalb der vorgesehenen Fristen zu Ende geführt wird. Er hat das EDI beauftragt, noch in dieser Revision neue Vorschläge zu unterbreiten. Diese zielen auf eine Kompetenzzuweisung für die Einführung einer Gesundheitskarte und die Verfeinerung des Risikoausgleichs. Das EDI soll zudem gemeinsam mit dem EFD und den Kantonen Modelle zur Entlastung von Familien mit Kindern ausarbeiten. Diese neuen Vorschläge sollen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates im August 2002 unterbreitet werden. Den parlamentarischen Kommissionen wird zudem empfohlen werden, von noch unausgereiften Massnahmen (monistische Spitalfinanzierung, Abschaffung des Kontrahierungszwangs) abzusehen. Der Bundesrat hat hierzu das EDI beauftragt, realisierbare Modelle für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs bei den Ärzten und allenfalls bei den Spitälern und für die monistische Spitalfinanzierung vorzulegen, wobei die Grundversorgung garantiert bleiben soll.</p><p>2. Der Bundesrat hat an seiner Klausurtagung kostenumverteilende und kostenbegrenzende Massnahmen diskutiert und beschlossen. Im Vordergrund steht für den Bundesrat sicher die Kosteneindämmung, welche er in erster Linie mit Massnahmen zur besseren Steuerung der Leistungsmenge und zur Beurteilung der Angemessenheit der Leistungen angehen will. In kurz- und mittelfristigen Reformschritten sollen die entsprechenden Instrumente entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Listen von Leistungen, die nur nach vorgängiger Zustimmung des Vertrauensarztes bzw. der Vertrauensärztin vergütet werden oder Expertensysteme und Guidelines oder die Gesundheitskarte. Der Bundesrat hat überdies beschlossen, bis Mitte 2003 weitere Kostensenkungsmassnahmen wie etwa Managed-Care-Modelle oder modifizierte Kostenbeteiligungen vertieft prüfen zu lassen und im Rahmen einer Gesetzesrevision zu realisieren.</p><p>3. Der Ständerat will den Bundesrat beauftragen, innert fünf Jahren nach Verabschiedung der 2. Teilrevision des KVG eine Gesetzesvorlage für den Übergang zu einem monistischen Finanzierungssystem vorzulegen. Der Bundesrat hat sich nicht gegen die ständerätlichen Vorschläge ausgesprochen und geht somit nicht hinter diese Vorschläge zurück. Das EDI wurde in diesem Sinne beauftragt, realisierbare Modelle für die monistische Spitalfinanzierung vorzulegen, wobei die Grundversorgung garantiert bleiben soll. Die Vorarbeiten der Experten müssen dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2003 unterbreitet werden (vgl. auch Ziff. 4 und 5) und bei der Erarbeitung der Anträge an das Parlament im Hinblick auf eine KVG-Reform Berücksichtigung finden. Notwendig ist diesbezüglich aber auch die Umsetzung der 2. Teilrevision im vom Bundesrat vorgeschlagenen Sinne, damit rasch die Transparenz der Finanzströme hergestellt, Anreize für eine betriebswirtschaftliche Führung der Spitäler gesetzt und die Privatspitäler in die integralen Spitallisten aufgenommen werden können.</p><p>4. Das EDI wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verbreitung der Managed-Care-Modelle mit geeigneten Anreizsystemen gefördert werden kann. In verschiedenen Bereichen müssen noch entsprechende Änderungen geprüft werden, so etwa beim Risikoausgleich oder bei der Vergütungsart, damit diese alternativen Versicherungsformen für die Versicherer, die Versicherten und für die Leistungserbringer attraktiver werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Frage des Kontrahierungszwangs in diesem Zusammenhang vertieft geprüft werden muss.</p><p>Das EDI wurde ausserdem beauftragt, Vorschläge für die Steuerung der Nachfrage durch eine modifizierte und differenzierte Kostenbeteiligung vorzulegen. Verschiedene Instrumente können hier wirken, und zwar eine einkommensabhängige Franchise oder Kostenbeteiligung oder auch ein nach der erbrachten medizinischen Leistung abgestufter Selbstbehalt. Beispielsweise kämen Versicherte, die Generika verwenden, in den Genuss eines geringeren Selbstbehalts. Die vorgesehenen Massnahmen werden in der 3. Teilrevision des KVG behandelt. Die Vorarbeiten der Experten müssen dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2003 unterbreitet werden.</p><p>5. Der vom Bundesrat verabschiedete Reformkalender sieht drei Etappen vor. In einem ersten kurzfristigen Reformschritt soll bereits per 1. Juli 2002 eine erste Liste von Leistungen erlassen werden, deren Vergütung von der vorgängigen Zustimmung des Vertrauensarztes bzw. der Vertrauensärztin abhängig gemacht wird. Diese Liste ist in der Folge laufend anzupassen und zu erweitern. Gleichzeitig sollen Expertensysteme und Guidelines entwickelt und verfeinert werden. In einem zweiten mittelfristigen Reformschritt sollen dann im Rahmen der 2. Teilrevision des KVG, welche voraussichtlich auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, weitere Massnahmen realisiert werden. Hier geht es, wie bereits erwähnt, um die Entlastung von Familien mit Kindern, um die Verfeinerung des Risikoausgleichs und um die Kompetenzzuweisung für die Einführung einer Gesundheitskarte. Der Bundesrat hat auch beschlossen, im Rahmen der Diskussionen zum neuen Finanzausgleich eine stärkere Einflussnahme des Bundes auf die Steuerung des Spitalangebotes zu prüfen. Die längerfristigen Reformen werden in einem dritten Schritt geprüft. Diese zielen hauptsächlich auf die Angebotssteuerung und die Mechanismen zur Nachfragesteuerung, wie weiter oben bereits angesprochen. Der Bundesrat hat den Zeitrahmen für diese Untersuchungen, die von externen Fachexperten unter der Leitung des EDI realisiert werden, auf Mitte 2003 festgelegt.</p><p>6. Im Rahmen des Projektes "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" wird zurzeit die Einführung einer solchen Plattform geprüft, die sich nicht nur mit der Kosteneindämmung im Gesundheitswesen befassen soll, sondern mit allen Hauptprioritäten des Gesundheitssystems und allen wichtigen Kooperations- und Koordinationsbereichen. Dieses Thematik wird anlässlich der nationalen Tagung zum Projekt "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" vom 12. und 13. September 2002 in Muttenz vor allem mit den Kantonen weiter vorangetrieben. Nach Ansicht der Bundesrates kann eine solche Plattform - angesichts der verfassungsrechtlichen Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen und der gesetzlichen Kompetenzen der Krankenversicherer - nicht als gemeinsames Führungsorgan eingesetzt werden. Im Hinblick auf die erwähnte Analyse gilt es vielmehr, das vorhandene Wissen und die Erfahrung zu mobilisieren.</p><p>7. Der Bundesrat wird noch vor der Sommerpause über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung, welche die Umsetzung von Artikel 55a KVG zum Inhalt hat, beschliessen. Die im Gesetz vorgesehene Anhörung der Kantone, der Leistungserbringerverbände und der Versicherten wird zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die freisinnig-demokratische Fraktion zeigt sich darüber besorgt, dass der Bundesrat nach seiner gesundheitspolitischen Klausur vom 22. Mai 2002 darauf verzichtet hat, bezüglich der Zukunft des Schweizer Gesundheitswesens einen klaren Richtungsentscheid zu fällen. Die vom Bundesrat für die laufende KVG-Revision vorgeschlagenen kurz- und mittelfristigen Massnahmen gehen weit hinter die vom Ständerat im Frühjahr 2002 eingeleiteten Reformschritte (wie z. B. die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern) zurück oder bleiben sehr unverbindlich (wie bei der monistischen Spitalfinanzierung). Aufgrund der alarmierenden Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist die FDP-Fraktion davon überzeugt, dass die dringlichen Systemkorrekturen nicht länger verzögert werden dürfen. Die nachhaltigen Reformen im Rahmen der KVG-Revision und darüber hinaus müssen sofort an die Hand genommen werden, wobei sich eine übergreifende, effiziente Projektorganisation im Gesundheitswesen sowie klare Umsetzungsschritte mit zeitlichen Vorgaben aufdrängen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie gedenkt er die von ihm verabschiedeten Grundsätze mit den laufenden Gesetzgebungsarbeiten des Parlaments zu koordinieren?</p><p>2. Findet er es nicht angezeigt, nicht einzig Fragen der Kostenumverteilung zu diskutieren, sondern sich auch um die Begrenzung des Kostenwachstums zu kümmern? Auf welche Weise will er zukünftig die äusserst wichtige Trennung zwischen gesundheitspolitischen (systembezogenen) Massnahmen und sozialpolitischen (Umverteilungs)Massnahmen gewährleisten?</p><p>3. Welche Überlegungen haben ihn dazu gebracht, bezüglich der Spitalfinanzierung noch hinter die ständerätlichen Vorschläge zurückzugehen? Bis wann gedenkt er einen konkreten Vorschlag zur monistischen Spitalfinanzierung zu unterbreiten?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die Anreizsysteme auszugestalten, damit die heute kostentreibenden Abgeltungen für die Leistungserbringer und für die Versicherten in kostensenkende Anreize umgewandelt werden können?</p><p>5. Der Kostendruck ist heute sehr belastend und beunruhigt die Bevölkerung. Welche zeitlichen Vorgaben hat er dem Eidgenössischen Departement des Innern zur Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen gesetzt?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Einsetzung eines aus Bund, Kantonen, Leistungserbringern, Versicherern sowie aus den weiteren Partnern des Gesundheitswesens zusammengesetzten nationalen Gesundheitsrates, welcher als gemeinsames Führungsorgan die schweizerische Gesundheitspolitik ausformuliert und die heutigen strukturellen Defizite im Gesundheitswesen behebt? Ein solcher Gesundheitsrat müsste als vordringliche Massnahme die Anreizsysteme im Gesundheitswesen einer vertieften Prüfung unterziehen und einen Handlungskatalog zu deren Verbesserung unterbreiten.</p><p>7. Mit welchen Mitteln gedenkt er der immer grösser werdenden und kostentreibenden Ärztedichte - insbesondere im Hinblick auf die zukünftigen Auswirkungen des freien Personenverkehrs - Einhalt zu gebieten? Welche Massnahmen gedenkt er nötigenfalls kurzfristig zu treffen, um eine solche Mengenauswertung einzudämmen?</p>
- Kosten senken statt umverteilen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat wünscht, dass die 2. Teilrevision des KVG innerhalb der vorgesehenen Fristen zu Ende geführt wird. Er hat das EDI beauftragt, noch in dieser Revision neue Vorschläge zu unterbreiten. Diese zielen auf eine Kompetenzzuweisung für die Einführung einer Gesundheitskarte und die Verfeinerung des Risikoausgleichs. Das EDI soll zudem gemeinsam mit dem EFD und den Kantonen Modelle zur Entlastung von Familien mit Kindern ausarbeiten. Diese neuen Vorschläge sollen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates im August 2002 unterbreitet werden. Den parlamentarischen Kommissionen wird zudem empfohlen werden, von noch unausgereiften Massnahmen (monistische Spitalfinanzierung, Abschaffung des Kontrahierungszwangs) abzusehen. Der Bundesrat hat hierzu das EDI beauftragt, realisierbare Modelle für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs bei den Ärzten und allenfalls bei den Spitälern und für die monistische Spitalfinanzierung vorzulegen, wobei die Grundversorgung garantiert bleiben soll.</p><p>2. Der Bundesrat hat an seiner Klausurtagung kostenumverteilende und kostenbegrenzende Massnahmen diskutiert und beschlossen. Im Vordergrund steht für den Bundesrat sicher die Kosteneindämmung, welche er in erster Linie mit Massnahmen zur besseren Steuerung der Leistungsmenge und zur Beurteilung der Angemessenheit der Leistungen angehen will. In kurz- und mittelfristigen Reformschritten sollen die entsprechenden Instrumente entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Listen von Leistungen, die nur nach vorgängiger Zustimmung des Vertrauensarztes bzw. der Vertrauensärztin vergütet werden oder Expertensysteme und Guidelines oder die Gesundheitskarte. Der Bundesrat hat überdies beschlossen, bis Mitte 2003 weitere Kostensenkungsmassnahmen wie etwa Managed-Care-Modelle oder modifizierte Kostenbeteiligungen vertieft prüfen zu lassen und im Rahmen einer Gesetzesrevision zu realisieren.</p><p>3. Der Ständerat will den Bundesrat beauftragen, innert fünf Jahren nach Verabschiedung der 2. Teilrevision des KVG eine Gesetzesvorlage für den Übergang zu einem monistischen Finanzierungssystem vorzulegen. Der Bundesrat hat sich nicht gegen die ständerätlichen Vorschläge ausgesprochen und geht somit nicht hinter diese Vorschläge zurück. Das EDI wurde in diesem Sinne beauftragt, realisierbare Modelle für die monistische Spitalfinanzierung vorzulegen, wobei die Grundversorgung garantiert bleiben soll. Die Vorarbeiten der Experten müssen dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2003 unterbreitet werden (vgl. auch Ziff. 4 und 5) und bei der Erarbeitung der Anträge an das Parlament im Hinblick auf eine KVG-Reform Berücksichtigung finden. Notwendig ist diesbezüglich aber auch die Umsetzung der 2. Teilrevision im vom Bundesrat vorgeschlagenen Sinne, damit rasch die Transparenz der Finanzströme hergestellt, Anreize für eine betriebswirtschaftliche Führung der Spitäler gesetzt und die Privatspitäler in die integralen Spitallisten aufgenommen werden können.</p><p>4. Das EDI wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verbreitung der Managed-Care-Modelle mit geeigneten Anreizsystemen gefördert werden kann. In verschiedenen Bereichen müssen noch entsprechende Änderungen geprüft werden, so etwa beim Risikoausgleich oder bei der Vergütungsart, damit diese alternativen Versicherungsformen für die Versicherer, die Versicherten und für die Leistungserbringer attraktiver werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Frage des Kontrahierungszwangs in diesem Zusammenhang vertieft geprüft werden muss.</p><p>Das EDI wurde ausserdem beauftragt, Vorschläge für die Steuerung der Nachfrage durch eine modifizierte und differenzierte Kostenbeteiligung vorzulegen. Verschiedene Instrumente können hier wirken, und zwar eine einkommensabhängige Franchise oder Kostenbeteiligung oder auch ein nach der erbrachten medizinischen Leistung abgestufter Selbstbehalt. Beispielsweise kämen Versicherte, die Generika verwenden, in den Genuss eines geringeren Selbstbehalts. Die vorgesehenen Massnahmen werden in der 3. Teilrevision des KVG behandelt. Die Vorarbeiten der Experten müssen dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2003 unterbreitet werden.</p><p>5. Der vom Bundesrat verabschiedete Reformkalender sieht drei Etappen vor. In einem ersten kurzfristigen Reformschritt soll bereits per 1. Juli 2002 eine erste Liste von Leistungen erlassen werden, deren Vergütung von der vorgängigen Zustimmung des Vertrauensarztes bzw. der Vertrauensärztin abhängig gemacht wird. Diese Liste ist in der Folge laufend anzupassen und zu erweitern. Gleichzeitig sollen Expertensysteme und Guidelines entwickelt und verfeinert werden. In einem zweiten mittelfristigen Reformschritt sollen dann im Rahmen der 2. Teilrevision des KVG, welche voraussichtlich auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, weitere Massnahmen realisiert werden. Hier geht es, wie bereits erwähnt, um die Entlastung von Familien mit Kindern, um die Verfeinerung des Risikoausgleichs und um die Kompetenzzuweisung für die Einführung einer Gesundheitskarte. Der Bundesrat hat auch beschlossen, im Rahmen der Diskussionen zum neuen Finanzausgleich eine stärkere Einflussnahme des Bundes auf die Steuerung des Spitalangebotes zu prüfen. Die längerfristigen Reformen werden in einem dritten Schritt geprüft. Diese zielen hauptsächlich auf die Angebotssteuerung und die Mechanismen zur Nachfragesteuerung, wie weiter oben bereits angesprochen. Der Bundesrat hat den Zeitrahmen für diese Untersuchungen, die von externen Fachexperten unter der Leitung des EDI realisiert werden, auf Mitte 2003 festgelegt.</p><p>6. Im Rahmen des Projektes "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" wird zurzeit die Einführung einer solchen Plattform geprüft, die sich nicht nur mit der Kosteneindämmung im Gesundheitswesen befassen soll, sondern mit allen Hauptprioritäten des Gesundheitssystems und allen wichtigen Kooperations- und Koordinationsbereichen. Dieses Thematik wird anlässlich der nationalen Tagung zum Projekt "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" vom 12. und 13. September 2002 in Muttenz vor allem mit den Kantonen weiter vorangetrieben. Nach Ansicht der Bundesrates kann eine solche Plattform - angesichts der verfassungsrechtlichen Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen und der gesetzlichen Kompetenzen der Krankenversicherer - nicht als gemeinsames Führungsorgan eingesetzt werden. Im Hinblick auf die erwähnte Analyse gilt es vielmehr, das vorhandene Wissen und die Erfahrung zu mobilisieren.</p><p>7. Der Bundesrat wird noch vor der Sommerpause über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung, welche die Umsetzung von Artikel 55a KVG zum Inhalt hat, beschliessen. Die im Gesetz vorgesehene Anhörung der Kantone, der Leistungserbringerverbände und der Versicherten wird zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die freisinnig-demokratische Fraktion zeigt sich darüber besorgt, dass der Bundesrat nach seiner gesundheitspolitischen Klausur vom 22. Mai 2002 darauf verzichtet hat, bezüglich der Zukunft des Schweizer Gesundheitswesens einen klaren Richtungsentscheid zu fällen. Die vom Bundesrat für die laufende KVG-Revision vorgeschlagenen kurz- und mittelfristigen Massnahmen gehen weit hinter die vom Ständerat im Frühjahr 2002 eingeleiteten Reformschritte (wie z. B. die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern) zurück oder bleiben sehr unverbindlich (wie bei der monistischen Spitalfinanzierung). Aufgrund der alarmierenden Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist die FDP-Fraktion davon überzeugt, dass die dringlichen Systemkorrekturen nicht länger verzögert werden dürfen. Die nachhaltigen Reformen im Rahmen der KVG-Revision und darüber hinaus müssen sofort an die Hand genommen werden, wobei sich eine übergreifende, effiziente Projektorganisation im Gesundheitswesen sowie klare Umsetzungsschritte mit zeitlichen Vorgaben aufdrängen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie gedenkt er die von ihm verabschiedeten Grundsätze mit den laufenden Gesetzgebungsarbeiten des Parlaments zu koordinieren?</p><p>2. Findet er es nicht angezeigt, nicht einzig Fragen der Kostenumverteilung zu diskutieren, sondern sich auch um die Begrenzung des Kostenwachstums zu kümmern? Auf welche Weise will er zukünftig die äusserst wichtige Trennung zwischen gesundheitspolitischen (systembezogenen) Massnahmen und sozialpolitischen (Umverteilungs)Massnahmen gewährleisten?</p><p>3. Welche Überlegungen haben ihn dazu gebracht, bezüglich der Spitalfinanzierung noch hinter die ständerätlichen Vorschläge zurückzugehen? Bis wann gedenkt er einen konkreten Vorschlag zur monistischen Spitalfinanzierung zu unterbreiten?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die Anreizsysteme auszugestalten, damit die heute kostentreibenden Abgeltungen für die Leistungserbringer und für die Versicherten in kostensenkende Anreize umgewandelt werden können?</p><p>5. Der Kostendruck ist heute sehr belastend und beunruhigt die Bevölkerung. Welche zeitlichen Vorgaben hat er dem Eidgenössischen Departement des Innern zur Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen gesetzt?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Einsetzung eines aus Bund, Kantonen, Leistungserbringern, Versicherern sowie aus den weiteren Partnern des Gesundheitswesens zusammengesetzten nationalen Gesundheitsrates, welcher als gemeinsames Führungsorgan die schweizerische Gesundheitspolitik ausformuliert und die heutigen strukturellen Defizite im Gesundheitswesen behebt? Ein solcher Gesundheitsrat müsste als vordringliche Massnahme die Anreizsysteme im Gesundheitswesen einer vertieften Prüfung unterziehen und einen Handlungskatalog zu deren Verbesserung unterbreiten.</p><p>7. Mit welchen Mitteln gedenkt er der immer grösser werdenden und kostentreibenden Ärztedichte - insbesondere im Hinblick auf die zukünftigen Auswirkungen des freien Personenverkehrs - Einhalt zu gebieten? Welche Massnahmen gedenkt er nötigenfalls kurzfristig zu treffen, um eine solche Mengenauswertung einzudämmen?</p>
- Kosten senken statt umverteilen
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