Inakzeptable Personalpolitik gegenüber den Gebäudebetriebsmitarbeitern beim Bund
- ShortId
-
02.3231
- Id
-
20023231
- Updated
-
10.04.2024 11:55
- Language
-
de
- Title
-
Inakzeptable Personalpolitik gegenüber den Gebäudebetriebsmitarbeitern beim Bund
- AdditionalIndexing
-
04;Personalverwaltung;Bundesamt für Bauten und Logistik;Bundesangestellte;Handwerker/in;Lohnkürzung;Bundesbauten
- 1
-
- L05K0702010306, Lohnkürzung
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702020205, Handwerker/in
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L06K070503030301, Bundesbauten
- L04K08040501, Bundesamt für Bauten und Logistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Hintergründe der Reorganisation im Bereich Gebäudebetrieb</p><p>Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sieht sich seit einigen Jahren mit einem wachsenden Bedarf an Arbeitsplätzen und damit verbunden mit einer stets wachsenden Anzahl von zu betreuenden Objekten konfrontiert.</p><p>Sowohl die Arbeitsplätze als auch die Objekte werden von der Abteilung Objektmanagement des BBL bewirtschaftet und betrieben. Diese hat den geschilderten Zuwachs bis heute ohne zusätzliche Ressourcen aufzufangen.</p><p>Damit das BBL der Herausforderung des wachsenden Bedarfes an Arbeitsplätzen und der damit verbundenen zunehmenden Anzahl von zu betreuenden Objekten gewachsen ist, muss es zwingend und permanent seine Leistungen und Geschäftsprozesse optimieren. Deshalb hat es im Mai 2001 die Reorganisation des Gebäudebetriebes mit folgenden Zielen in Angriff genommen:</p><p>- effektiver und effizienter Personaleinsatz, um mit dem gleichen Personalbestand den Zuwachs an Arbeitsplätzen und Objekten so lange als möglich aufzufangen;</p><p>- mit der Privatwirtschaft vergleichbare Abläufe und vergleichbare Organisation;</p><p>- modularer Aufbau der Organisation;</p><p>- Erbringen von Leistungen im Bereich Gebäudebetrieb, welche qualitativ und unter Berücksichtigung der Bundesspezifika mit der Privatwirtschaft vergleichbar sind.</p><p>2. Organisatorische Lösung</p><p>Die neue Organisationsstruktur im Bereich Gebäudebetrieb ist gekennzeichnet durch eine konsequente Trennung der Aufgabengebiete in die Sparten Reinigung, Technik sowie Betrieb und bauliche Massnahmen.</p><p>3. Klassifikatorische Ausgangslage</p><p>Das BBL musste leider feststellen, dass während Jahren auf den Erhebungsblättern des analytischen Einreihungssystems der Hausmeister die Aufgaben nicht korrekt aufgenommen worden sind. So ist z. B. das Gesamttotal der Reinigungsstunden auf den Erhebungsblättern der Hausmeister im Vergleich zu den effektiv geleisteten Reinigungsstunden um 59 Prozent zu hoch aufgeführt. Bei der Anzahl Arbeitsplätze differieren die Angaben auf den Erhebungsblättern im Vergleich zur Realität zugunsten der Hausmeister um rund 36 Prozent. Auch wurde - entgegen den Vorgaben des analytischen Systems, wonach nur die Sitzplätze in Instruktions- und Sitzungszimmern, in Erfrischungsräumen und Personalrestaurants sowie in Hörsälen zu zählen sind - die Gesamtheit aller Stühle (inklusive der Stühle an Besprechungstischen in den Büros der Mitarbeitenden) mitgerechnet. Das System wurde aber ebenso bei der Anzahl der zusätzlich zu betreuenden Objekte umgangen. Statt nur die zusätzlichen Objekte zu zählen, wurden alle Objekte - zum Teil sogar mehrmals - angerechnet. Aus dieser eigenwilligen Interpretation der Vorgaben auf den Erhebungsblättern zugunsten der Mitarbeitenden resultierten zu hohe Punktzahlen, die sich auch in zu hohen Einreihungen niedergeschlagen haben. In den Pflichtenheften der Mitarbeitenden waren ebenso klassifikatorisch relevante Aufgaben aufgeführt, die in Wirklichkeit nie wahrgenommen worden sind. Daraus resultierte, dass die Einreihungen vor der Reorganisation - sowohl auf Stufe Hausdienstleiter als auch auf Stufe Mitarbeitende - um eine bis drei Lohnklassen zu hoch waren.</p><p>4. Beantwortung der Fragen</p><p>1. Der Bereich Gebäudebetrieb wurde in den letzten beiden Reorganisationen des Baubereiches (Reorganisation des Amtes für Bundesbauten 1991/92, Regierungs- und Verwaltungsreform RVR-Nove 1997/98) nicht untersucht. Die Strukturen und die Abläufe waren seit Jahren nahezu unverändert geblieben. Eine Überprüfung der Prozesse und der Organisation war somit unumgänglich.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Reorganisation des Gebäudebetriebes. Das Vorgehen des BBL (Miteinbezug der Mitarbeitenden und der Verbände von Beginn an; umfassende und transparente Information der Mitarbeitenden und der Verbände; persönliche Kommunikation der Entscheide durch die Geschäftsleitung; Unterstützung der Mitarbeitenden im Veränderungsprozess; Auswahlverfahren mit Vorstellungsgesprächen und persönlichen Zu- und Absagegesprächen durch die Linienverantwortlichen und den Personaldienst; Vorbereitung der neuen Führungskräfte auf ihre neue Rolle; Begleitung der Führungskräfte in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase usw.) im Rahmen der Reorganisation war korrekt und transparent. Aus diesen Gründen und aufgrund der in der Beantwortung der zweiten Frage dargelegten Tatsachen im Bereich Einreihungen musste auf Departementsstufe nicht eingegriffen werden.</p><p>2. Die Entscheide in Bezug auf die Einreihung der neuen Funktionen wurden durch die im konkreten Fall zuständigen Klassifikationsstellen (das Generalsekretariat des EFD und das Eidgenössische Personalamt) vorgenommen.</p><p>Die Einreihungen im Bereich Gebäudebetrieb hätten auch ohne Reorganisationsmassnahmen aufgrund der festgestellten Unregelmässigkeiten auf den Erhebungsblättern bzw. den Pflichtenheften um 1 bis 3 Lohnklassen gegen unten korrigiert werden müssen. Die durch die Reorganisation nahezu unveränderten Funktionen wurden genau um die 2 bis 3 Lohnklassen tiefer eingereiht, um die sie aufgrund der falschen Angaben während Jahren zu hoch gewesen waren.</p><p>Im Rahmen der Reorganisation kommt der Sozialplan des Bundes zum Tragen. Den tiefer eingereihten Mitarbeitenden wird während zwei Jahren - also bis zum 31. Oktober 2004 - eine nominelle Lohngarantie des bisherigen Lohnes ausgerichtet. Bei Mitarbeitenden, die im Zeitpunkt des Ablaufes der nominellen Lohngarantie das 57. Altersjahr vollendet haben, wird auf eine Rückstufung verzichtet. Trotz dieser Massnahmen wird es dennoch zu einzelnen Härtefällen kommen. Dies bedauert der Bundesrat. Das BBL wird jeden Härtefall individuell überprüfen und die notwendigen Massnahmen zur sozialverträglichen Umsetzung der Reorganisation Gebäudebetrieb in Absprache mit dem EFD ergreifen.</p><p>Die Klassifikationsstellen haben im Wissen um ihre Verantwortung die Einreihungen mit äusserster Sorgfalt vorgenommen. Zudem wurden sowohl auf Stufe BBL wie auf Stufe Eidgenössisches Personalamt und auch auf Stufe EFD mit den Verbänden die Einreihungen eingehend diskutiert und begründet.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die notwendigen Lohnkorrekturen zu überdenken.</p><p>3. Eines der Ziele der Reorganisation war die Aufwertung und die Professionalisierung des Bereiches Haustechnik. Da das BBL für die Funktionen in der Haustechnik eine handwerkliche Berufslehre voraussetzt, wurden durch die Stärkung der Sparte Technik auch die handwerklichen Berufe gestärkt. In der alten Organisationseinheit waren die Funktionen der Gebäudetechnik etwa je zur Hälfte mit der 11. und 12. Lohnklasse als Endposition eingereiht. In der neuen Organisation sind sie neu alle mit der 12. Klasse bewertet. Daneben wurde mit der neu geschaffenen Funktion des Spezialtechnikers (4 Stellen) sogar die Möglichkeit einer Fachkarriere bis in die 14. Klasse eröffnet. Neben der Fachkarriere steht den Handwerkern nun auch eine Führungskarriere offen: Neu wurde die Funktion des Leiters Technikcenter (4 Stellen) in der 16. Klasse, des Leiters Sicherheit in der 19. Klasse und des Leiters Technik in der 20. Lohnklasse geschaffen. Durch die Spartentrennung sind die Technik und mit ihr auch die handwerklichen Berufe im BBL aufgewertet worden.</p><p>Somit hat sich durch die Reorganisation im BBL die Lohnschere zwischen den handwerklichen und den übrigen Berufen nicht geöffnet, sondern vielmehr geschlossen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil im BBL schon vor der Reorganisation des Gebäudebetriebes die Hierarchien im ganzen Amt verflacht worden sind, was zur Aufhebung einer grossen Anzahl Kaderstellen geführt hat.</p><p>In diesem Zusammenhang und aufgrund einer auch im Kaderbereich notwendigen Korrektur von zu hohen Einreihungen kam es im BBL ebenfalls im Segment der Lohnklassen 24 bis 28 zu einer breiten Korrektur der Einreihungen um 2 bis 3 Lohnklassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit langer Zeit stehen verschiedene Kategorien von Mitarbeitenden im Hausdienst (Gebäudebetrieb) unter Reorganisations- und Lohndruck. Nach jahrelangen Reorganisationsübungen stehen heute vor allem die Hausmeister mit Lohnkürzungen zusätzlich im Regen! Mit teuren Zentralisierungsübungen und mit noch teureren Vergaben von Kontroll- und Unterhaltsaufgaben an Aussenstehende wurden die bisherigen "ganzheitlichen" Aufgaben der Hausmeister, welche sich entsprechend auch in einem ganzheitlichen Verantwortungsbewusstsein manifestierten, nach und nach ausgehöhlt.</p><p>Im neuesten Akt wird nun ein Grossteil von ihnen überdies mit massiven Lohnkürzungen (von bis zu 2000 Franken monatlich) konfrontiert. Trotz einigen Abfederungsmassnahmen (vor allem bei älteren Bediensteten) treffen die vom BBL angeordneten Massnahmen sowohl die Portemonnaies als auch die Stimmung und die Moral einer wichtigen Berufsgruppe massivst.</p><p>Ausgerechnet die sonst immer in höchsten Tönen gelobten Handwerkerkategorien fühlen sich einmal mehr als Opfer des - offensichtlich bewusst provozierten - Auseinanderklaffens der Löhne beim Bund!</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wieso wurde auf Departementsstufe, welche über die Vorgänge und Absichten bestens orientiert war, nicht rechtzeitig gegenüber den Massnahmen der BBL-Direktion eingegriffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die angeordneten Lohnkürzungen nochmals zu überdenken und zu korrigieren?</p><p>3. Wie gedenkt er seine Personalpolitik in Zukunft auszugestalten, damit die Lohnschere insbesondere zwischen den handwerklichen und den übrigen Laufbahnen sich nicht ständig weiter öffnet?</p>
- Inakzeptable Personalpolitik gegenüber den Gebäudebetriebsmitarbeitern beim Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Hintergründe der Reorganisation im Bereich Gebäudebetrieb</p><p>Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sieht sich seit einigen Jahren mit einem wachsenden Bedarf an Arbeitsplätzen und damit verbunden mit einer stets wachsenden Anzahl von zu betreuenden Objekten konfrontiert.</p><p>Sowohl die Arbeitsplätze als auch die Objekte werden von der Abteilung Objektmanagement des BBL bewirtschaftet und betrieben. Diese hat den geschilderten Zuwachs bis heute ohne zusätzliche Ressourcen aufzufangen.</p><p>Damit das BBL der Herausforderung des wachsenden Bedarfes an Arbeitsplätzen und der damit verbundenen zunehmenden Anzahl von zu betreuenden Objekten gewachsen ist, muss es zwingend und permanent seine Leistungen und Geschäftsprozesse optimieren. Deshalb hat es im Mai 2001 die Reorganisation des Gebäudebetriebes mit folgenden Zielen in Angriff genommen:</p><p>- effektiver und effizienter Personaleinsatz, um mit dem gleichen Personalbestand den Zuwachs an Arbeitsplätzen und Objekten so lange als möglich aufzufangen;</p><p>- mit der Privatwirtschaft vergleichbare Abläufe und vergleichbare Organisation;</p><p>- modularer Aufbau der Organisation;</p><p>- Erbringen von Leistungen im Bereich Gebäudebetrieb, welche qualitativ und unter Berücksichtigung der Bundesspezifika mit der Privatwirtschaft vergleichbar sind.</p><p>2. Organisatorische Lösung</p><p>Die neue Organisationsstruktur im Bereich Gebäudebetrieb ist gekennzeichnet durch eine konsequente Trennung der Aufgabengebiete in die Sparten Reinigung, Technik sowie Betrieb und bauliche Massnahmen.</p><p>3. Klassifikatorische Ausgangslage</p><p>Das BBL musste leider feststellen, dass während Jahren auf den Erhebungsblättern des analytischen Einreihungssystems der Hausmeister die Aufgaben nicht korrekt aufgenommen worden sind. So ist z. B. das Gesamttotal der Reinigungsstunden auf den Erhebungsblättern der Hausmeister im Vergleich zu den effektiv geleisteten Reinigungsstunden um 59 Prozent zu hoch aufgeführt. Bei der Anzahl Arbeitsplätze differieren die Angaben auf den Erhebungsblättern im Vergleich zur Realität zugunsten der Hausmeister um rund 36 Prozent. Auch wurde - entgegen den Vorgaben des analytischen Systems, wonach nur die Sitzplätze in Instruktions- und Sitzungszimmern, in Erfrischungsräumen und Personalrestaurants sowie in Hörsälen zu zählen sind - die Gesamtheit aller Stühle (inklusive der Stühle an Besprechungstischen in den Büros der Mitarbeitenden) mitgerechnet. Das System wurde aber ebenso bei der Anzahl der zusätzlich zu betreuenden Objekte umgangen. Statt nur die zusätzlichen Objekte zu zählen, wurden alle Objekte - zum Teil sogar mehrmals - angerechnet. Aus dieser eigenwilligen Interpretation der Vorgaben auf den Erhebungsblättern zugunsten der Mitarbeitenden resultierten zu hohe Punktzahlen, die sich auch in zu hohen Einreihungen niedergeschlagen haben. In den Pflichtenheften der Mitarbeitenden waren ebenso klassifikatorisch relevante Aufgaben aufgeführt, die in Wirklichkeit nie wahrgenommen worden sind. Daraus resultierte, dass die Einreihungen vor der Reorganisation - sowohl auf Stufe Hausdienstleiter als auch auf Stufe Mitarbeitende - um eine bis drei Lohnklassen zu hoch waren.</p><p>4. Beantwortung der Fragen</p><p>1. Der Bereich Gebäudebetrieb wurde in den letzten beiden Reorganisationen des Baubereiches (Reorganisation des Amtes für Bundesbauten 1991/92, Regierungs- und Verwaltungsreform RVR-Nove 1997/98) nicht untersucht. Die Strukturen und die Abläufe waren seit Jahren nahezu unverändert geblieben. Eine Überprüfung der Prozesse und der Organisation war somit unumgänglich.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Reorganisation des Gebäudebetriebes. Das Vorgehen des BBL (Miteinbezug der Mitarbeitenden und der Verbände von Beginn an; umfassende und transparente Information der Mitarbeitenden und der Verbände; persönliche Kommunikation der Entscheide durch die Geschäftsleitung; Unterstützung der Mitarbeitenden im Veränderungsprozess; Auswahlverfahren mit Vorstellungsgesprächen und persönlichen Zu- und Absagegesprächen durch die Linienverantwortlichen und den Personaldienst; Vorbereitung der neuen Führungskräfte auf ihre neue Rolle; Begleitung der Führungskräfte in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase usw.) im Rahmen der Reorganisation war korrekt und transparent. Aus diesen Gründen und aufgrund der in der Beantwortung der zweiten Frage dargelegten Tatsachen im Bereich Einreihungen musste auf Departementsstufe nicht eingegriffen werden.</p><p>2. Die Entscheide in Bezug auf die Einreihung der neuen Funktionen wurden durch die im konkreten Fall zuständigen Klassifikationsstellen (das Generalsekretariat des EFD und das Eidgenössische Personalamt) vorgenommen.</p><p>Die Einreihungen im Bereich Gebäudebetrieb hätten auch ohne Reorganisationsmassnahmen aufgrund der festgestellten Unregelmässigkeiten auf den Erhebungsblättern bzw. den Pflichtenheften um 1 bis 3 Lohnklassen gegen unten korrigiert werden müssen. Die durch die Reorganisation nahezu unveränderten Funktionen wurden genau um die 2 bis 3 Lohnklassen tiefer eingereiht, um die sie aufgrund der falschen Angaben während Jahren zu hoch gewesen waren.</p><p>Im Rahmen der Reorganisation kommt der Sozialplan des Bundes zum Tragen. Den tiefer eingereihten Mitarbeitenden wird während zwei Jahren - also bis zum 31. Oktober 2004 - eine nominelle Lohngarantie des bisherigen Lohnes ausgerichtet. Bei Mitarbeitenden, die im Zeitpunkt des Ablaufes der nominellen Lohngarantie das 57. Altersjahr vollendet haben, wird auf eine Rückstufung verzichtet. Trotz dieser Massnahmen wird es dennoch zu einzelnen Härtefällen kommen. Dies bedauert der Bundesrat. Das BBL wird jeden Härtefall individuell überprüfen und die notwendigen Massnahmen zur sozialverträglichen Umsetzung der Reorganisation Gebäudebetrieb in Absprache mit dem EFD ergreifen.</p><p>Die Klassifikationsstellen haben im Wissen um ihre Verantwortung die Einreihungen mit äusserster Sorgfalt vorgenommen. Zudem wurden sowohl auf Stufe BBL wie auf Stufe Eidgenössisches Personalamt und auch auf Stufe EFD mit den Verbänden die Einreihungen eingehend diskutiert und begründet.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die notwendigen Lohnkorrekturen zu überdenken.</p><p>3. Eines der Ziele der Reorganisation war die Aufwertung und die Professionalisierung des Bereiches Haustechnik. Da das BBL für die Funktionen in der Haustechnik eine handwerkliche Berufslehre voraussetzt, wurden durch die Stärkung der Sparte Technik auch die handwerklichen Berufe gestärkt. In der alten Organisationseinheit waren die Funktionen der Gebäudetechnik etwa je zur Hälfte mit der 11. und 12. Lohnklasse als Endposition eingereiht. In der neuen Organisation sind sie neu alle mit der 12. Klasse bewertet. Daneben wurde mit der neu geschaffenen Funktion des Spezialtechnikers (4 Stellen) sogar die Möglichkeit einer Fachkarriere bis in die 14. Klasse eröffnet. Neben der Fachkarriere steht den Handwerkern nun auch eine Führungskarriere offen: Neu wurde die Funktion des Leiters Technikcenter (4 Stellen) in der 16. Klasse, des Leiters Sicherheit in der 19. Klasse und des Leiters Technik in der 20. Lohnklasse geschaffen. Durch die Spartentrennung sind die Technik und mit ihr auch die handwerklichen Berufe im BBL aufgewertet worden.</p><p>Somit hat sich durch die Reorganisation im BBL die Lohnschere zwischen den handwerklichen und den übrigen Berufen nicht geöffnet, sondern vielmehr geschlossen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil im BBL schon vor der Reorganisation des Gebäudebetriebes die Hierarchien im ganzen Amt verflacht worden sind, was zur Aufhebung einer grossen Anzahl Kaderstellen geführt hat.</p><p>In diesem Zusammenhang und aufgrund einer auch im Kaderbereich notwendigen Korrektur von zu hohen Einreihungen kam es im BBL ebenfalls im Segment der Lohnklassen 24 bis 28 zu einer breiten Korrektur der Einreihungen um 2 bis 3 Lohnklassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit langer Zeit stehen verschiedene Kategorien von Mitarbeitenden im Hausdienst (Gebäudebetrieb) unter Reorganisations- und Lohndruck. Nach jahrelangen Reorganisationsübungen stehen heute vor allem die Hausmeister mit Lohnkürzungen zusätzlich im Regen! Mit teuren Zentralisierungsübungen und mit noch teureren Vergaben von Kontroll- und Unterhaltsaufgaben an Aussenstehende wurden die bisherigen "ganzheitlichen" Aufgaben der Hausmeister, welche sich entsprechend auch in einem ganzheitlichen Verantwortungsbewusstsein manifestierten, nach und nach ausgehöhlt.</p><p>Im neuesten Akt wird nun ein Grossteil von ihnen überdies mit massiven Lohnkürzungen (von bis zu 2000 Franken monatlich) konfrontiert. Trotz einigen Abfederungsmassnahmen (vor allem bei älteren Bediensteten) treffen die vom BBL angeordneten Massnahmen sowohl die Portemonnaies als auch die Stimmung und die Moral einer wichtigen Berufsgruppe massivst.</p><p>Ausgerechnet die sonst immer in höchsten Tönen gelobten Handwerkerkategorien fühlen sich einmal mehr als Opfer des - offensichtlich bewusst provozierten - Auseinanderklaffens der Löhne beim Bund!</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wieso wurde auf Departementsstufe, welche über die Vorgänge und Absichten bestens orientiert war, nicht rechtzeitig gegenüber den Massnahmen der BBL-Direktion eingegriffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die angeordneten Lohnkürzungen nochmals zu überdenken und zu korrigieren?</p><p>3. Wie gedenkt er seine Personalpolitik in Zukunft auszugestalten, damit die Lohnschere insbesondere zwischen den handwerklichen und den übrigen Laufbahnen sich nicht ständig weiter öffnet?</p>
- Inakzeptable Personalpolitik gegenüber den Gebäudebetriebsmitarbeitern beim Bund
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