Sicherheit im öffentlichen Raum. Aspekte der Raumplanung, Architektur und Gestaltung

ShortId
02.3232
Id
20023232
Updated
25.06.2025 01:50
Language
de
Title
Sicherheit im öffentlichen Raum. Aspekte der Raumplanung, Architektur und Gestaltung
AdditionalIndexing
2846;Sicherheit;Baukunst;städtebauliches Problem;Raumplanung;Stadtplanung
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K01020417, Stadtplanung
  • L05K0106040101, Baukunst
  • L04K01020415, städtebauliches Problem
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>In sensibilisierten Fachkreisen ist es längst klar, dass die raumplanerische, architektonische und visuelle Ausgestaltung des öffentlichen Raumes für die objektive und subjektive Sicherheit der Menschen von grösster Bedeutung ist.</p><p>Die besondere Berücksichtigung der Situation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und ihrer unterschiedlichen Wege bzw. Nutzungsarten und -zeiten (beispielsweise der Kinder, Frauen, Betagten, aber auch der Fussgängerinnen und Fussgänger, Benutzer des öffentlichen Verkehrs usw.) ist dabei von grösster Bedeutung.</p><p>Der Bund könnte in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Raumes (sei es aufgrund seiner unmittelbaren Gestaltungskompetenz, sei es aufgrund der Mitfinanzierung von Projekten) mit entsprechenden Vorgaben und Hinweisen einen wesentlichen Beitrag zur qualitativen Verbesserung des öffentlichen Raumes leisten.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er in seinem Gestaltungskompetenzbereich einerseits, aber auch in dem von ihm indirekt beeinflussten Bereich (beispielsweise aufgrund von Projektmitfinanzierungen) andererseits, den Anliegen der Sicherheit im öffentlichen Raum mittels raumplanerischer, architektonischer und visueller Ausgestaltungen vermehrt Rechnung tragen kann.</p>
  • Sicherheit im öffentlichen Raum. Aspekte der Raumplanung, Architektur und Gestaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>In sensibilisierten Fachkreisen ist es längst klar, dass die raumplanerische, architektonische und visuelle Ausgestaltung des öffentlichen Raumes für die objektive und subjektive Sicherheit der Menschen von grösster Bedeutung ist.</p><p>Die besondere Berücksichtigung der Situation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und ihrer unterschiedlichen Wege bzw. Nutzungsarten und -zeiten (beispielsweise der Kinder, Frauen, Betagten, aber auch der Fussgängerinnen und Fussgänger, Benutzer des öffentlichen Verkehrs usw.) ist dabei von grösster Bedeutung.</p><p>Der Bund könnte in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Raumes (sei es aufgrund seiner unmittelbaren Gestaltungskompetenz, sei es aufgrund der Mitfinanzierung von Projekten) mit entsprechenden Vorgaben und Hinweisen einen wesentlichen Beitrag zur qualitativen Verbesserung des öffentlichen Raumes leisten.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er in seinem Gestaltungskompetenzbereich einerseits, aber auch in dem von ihm indirekt beeinflussten Bereich (beispielsweise aufgrund von Projektmitfinanzierungen) andererseits, den Anliegen der Sicherheit im öffentlichen Raum mittels raumplanerischer, architektonischer und visueller Ausgestaltungen vermehrt Rechnung tragen kann.</p>
    • Sicherheit im öffentlichen Raum. Aspekte der Raumplanung, Architektur und Gestaltung

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