Kriegsmunition

ShortId
02.3242
Id
20023242
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Kriegsmunition
AdditionalIndexing
09;Soldat;Sicherheit;Waffenlagerung;Munition;Aufenthaltsort;Waffenbesitz
1
  • L04K04020407, Munition
  • L05K0402030303, Soldat
  • L04K01070201, Aufenthaltsort
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L04K04020206, Waffenlagerung
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zu viele Menschen werden Opfer von Gewalttaten, bei denen persönliche Waffen missbräuchlich verwendet werden. Zwar handelt es sich nicht immer um Waffen, welche die Armee den Milizsoldaten anvertraut; dennoch empfiehlt es sich, aus Sicherheitsgründen den Soldaten keine Munition mehr mitzugeben, um zu verhindern, dass sich Vorräte anhäufen, die je nach Zahl der militärdienstpflichtigen Familienangehörigen relativ gross sein können.</p><p>Der Vorsteher des VBS hat in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3028 erklärt, die Abgabe eines Munitionsvorrates an die Soldaten könne nicht als Tradition bezeichnet werden, da die Soldaten während bestimmter Phasen der Militärgeschichte keinen solchen Vorrat gehabt hätten. Er hat hinzugefügt, es sei nicht unbedingt notwendig, dass die Soldaten bereits über ihre Taschenmunition verfügten, um an den Mobilisierungsplatz zu gelangen.</p><p>Es ist folglich sinnvoll, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der persönlichen Taschenmunition, die in der Armee verteilt wird, zu eliminieren. In Zukunft sollte sie nicht mehr zu Hause, sondern an einem sicheren und geschützten Ort aufbewahrt werden.</p>
  • <p>Die Taschenmunition wurde erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts an bestimmte gewehrtragende Mannschaften der Infanteriebataillone abgegeben. Der Zweck lag gemäss einem Schreiben der zuständigen Militärverwaltung darin, den Armeeangehörigen zu ermöglichen, "feindlichen Überraschungen bei einem Kriegsausbruch vom ersten Moment an nachdrücklich entgegentreten zu können und sie ganz besonders auf dem Marsche zu den Sammelplätzen widerstandsfähig zu machen." Mit dem Aktivdienst im Zweiten Weltkrieg wurde die Munition dann allen gewehrtragenden Wehrmännern abgegeben.</p><p>Die sicherheitspolitische Ausgangslage hat sich heute verändert, und eine Mobilmachung aus dem Stand ist unwahrscheinlich geworden. Aus diesem Grund hat der Chef VBS eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hat, die Abgabe der Taschenmunition zu überprüfen. Sie wird aber auch zu berücksichtigen haben, dass nach wie vor Risiken bestehen, die unsere Gesellschaft unerwartet und unvermittelt treffen können. Es wird daher abzuwägen sein, inwieweit die Abgabe der Taschenmunition aus militärischen Aspekten - aus Gründen der Bereitschaft - noch nötig ist, oder ob präventive Überlegungen zugunsten der öffentlichen Sicherheit überwiegen, die eine zentrale Lagerung der Taschenmunition nahe legen würden.</p><p>Die Arbeitsgruppe, die zudem auch eine erleichterte Hinterlegung der persönlichen Waffe zu prüfen hat, wird ihre Ergebnisse dem Chef VBS bis Oktober 2002 unterbreiten. Sie ist aus Vertretern und Vertreterinnen interessierter Organisationen sowie verschiedener Stellen der Verwaltung zusammengesetzt.</p><p>Der Nationalrat hat zudem während der letzten Session im Rahmen der Debatte um die Armeereform XXI bzw. die Revision des Militärgesetzes einen Antrag abgelehnt, der auf Gesetzesstufe festlegen wollte, dass die Taschenmunition nicht mehr Teil der persönlichen Ausrüstung ist.</p><p>Soweit mit dem Postulat eine Überprüfung der heutigen Regelung gefordert wird, kann es entgegengenommen werden. Allerdings sollte den Ergebnissen der Abklärungen der neu eingesetzten Arbeitsgruppe nicht vorgegriffen werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat als Prüfungsauftrag entgegenzunehmen.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, im Namen der Sicherheit alles zu unternehmen, damit Kriegsmunition nicht mehr zu Hause aufbewahrt wird.</p>
  • Kriegsmunition
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu viele Menschen werden Opfer von Gewalttaten, bei denen persönliche Waffen missbräuchlich verwendet werden. Zwar handelt es sich nicht immer um Waffen, welche die Armee den Milizsoldaten anvertraut; dennoch empfiehlt es sich, aus Sicherheitsgründen den Soldaten keine Munition mehr mitzugeben, um zu verhindern, dass sich Vorräte anhäufen, die je nach Zahl der militärdienstpflichtigen Familienangehörigen relativ gross sein können.</p><p>Der Vorsteher des VBS hat in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3028 erklärt, die Abgabe eines Munitionsvorrates an die Soldaten könne nicht als Tradition bezeichnet werden, da die Soldaten während bestimmter Phasen der Militärgeschichte keinen solchen Vorrat gehabt hätten. Er hat hinzugefügt, es sei nicht unbedingt notwendig, dass die Soldaten bereits über ihre Taschenmunition verfügten, um an den Mobilisierungsplatz zu gelangen.</p><p>Es ist folglich sinnvoll, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der persönlichen Taschenmunition, die in der Armee verteilt wird, zu eliminieren. In Zukunft sollte sie nicht mehr zu Hause, sondern an einem sicheren und geschützten Ort aufbewahrt werden.</p>
    • <p>Die Taschenmunition wurde erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts an bestimmte gewehrtragende Mannschaften der Infanteriebataillone abgegeben. Der Zweck lag gemäss einem Schreiben der zuständigen Militärverwaltung darin, den Armeeangehörigen zu ermöglichen, "feindlichen Überraschungen bei einem Kriegsausbruch vom ersten Moment an nachdrücklich entgegentreten zu können und sie ganz besonders auf dem Marsche zu den Sammelplätzen widerstandsfähig zu machen." Mit dem Aktivdienst im Zweiten Weltkrieg wurde die Munition dann allen gewehrtragenden Wehrmännern abgegeben.</p><p>Die sicherheitspolitische Ausgangslage hat sich heute verändert, und eine Mobilmachung aus dem Stand ist unwahrscheinlich geworden. Aus diesem Grund hat der Chef VBS eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hat, die Abgabe der Taschenmunition zu überprüfen. Sie wird aber auch zu berücksichtigen haben, dass nach wie vor Risiken bestehen, die unsere Gesellschaft unerwartet und unvermittelt treffen können. Es wird daher abzuwägen sein, inwieweit die Abgabe der Taschenmunition aus militärischen Aspekten - aus Gründen der Bereitschaft - noch nötig ist, oder ob präventive Überlegungen zugunsten der öffentlichen Sicherheit überwiegen, die eine zentrale Lagerung der Taschenmunition nahe legen würden.</p><p>Die Arbeitsgruppe, die zudem auch eine erleichterte Hinterlegung der persönlichen Waffe zu prüfen hat, wird ihre Ergebnisse dem Chef VBS bis Oktober 2002 unterbreiten. Sie ist aus Vertretern und Vertreterinnen interessierter Organisationen sowie verschiedener Stellen der Verwaltung zusammengesetzt.</p><p>Der Nationalrat hat zudem während der letzten Session im Rahmen der Debatte um die Armeereform XXI bzw. die Revision des Militärgesetzes einen Antrag abgelehnt, der auf Gesetzesstufe festlegen wollte, dass die Taschenmunition nicht mehr Teil der persönlichen Ausrüstung ist.</p><p>Soweit mit dem Postulat eine Überprüfung der heutigen Regelung gefordert wird, kann es entgegengenommen werden. Allerdings sollte den Ergebnissen der Abklärungen der neu eingesetzten Arbeitsgruppe nicht vorgegriffen werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat als Prüfungsauftrag entgegenzunehmen.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, im Namen der Sicherheit alles zu unternehmen, damit Kriegsmunition nicht mehr zu Hause aufbewahrt wird.</p>
    • Kriegsmunition

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