Insider-Strafnorm

ShortId
02.3246
Id
20023246
Updated
25.06.2025 01:53
Language
de
Title
Insider-Strafnorm
AdditionalIndexing
24;12;Wertpapier;Wirtschaftsstrafrecht;Börsengeschäft
1
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L04K11060104, Börsengeschäft
  • L04K11060101, Wertpapier
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgericht hat im Urteil 2A.567/2002 vom 15. April 2002 entschieden, dass im erwähnten Fall eine Strafbarkeitslücke vorliegt, die der Gesetzgeber zu schliessen hat. Dies im Gegensatz zur Auslegung der Eidgenössischen Bankenkommission, welche Artikel 161 Ziffer 3 StGB auch für den erwähnten Tatbestand für anwendbar erklärte.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Änderung von Artikel 161 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vorzuschlagen, wonach unter die Insider-Strafnorm auch Wertschriftenverkäufe fallen, die im Vorfeld einer Warnung vor einem Gewinneinbruch getätigt werden, um einen zu erwartenden Kursverlust abzufedern.</p>
  • Insider-Strafnorm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht hat im Urteil 2A.567/2002 vom 15. April 2002 entschieden, dass im erwähnten Fall eine Strafbarkeitslücke vorliegt, die der Gesetzgeber zu schliessen hat. Dies im Gegensatz zur Auslegung der Eidgenössischen Bankenkommission, welche Artikel 161 Ziffer 3 StGB auch für den erwähnten Tatbestand für anwendbar erklärte.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Änderung von Artikel 161 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vorzuschlagen, wonach unter die Insider-Strafnorm auch Wertschriftenverkäufe fallen, die im Vorfeld einer Warnung vor einem Gewinneinbruch getätigt werden, um einen zu erwartenden Kursverlust abzufedern.</p>
    • Insider-Strafnorm

Back to List