Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug
- ShortId
-
02.3265
- Id
-
20023265
- Updated
-
10.04.2024 14:15
- Language
-
de
- Title
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Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Drogenhandel;Beziehung Bund-Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Afrika
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K01010205, Drogenhandel
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L02K0304, Afrika
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die FDP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Zahl der im Vollzug hängigen Fälle im Ausländer- und Asylbereich nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Anstrengungen des Bundes bei der Unterstützung der Kantone massiv abgebaut werden konnte. Auch sind weder die Anzahl neu eingehender Asylgesuche, die der pendenten Gesuche bzw. die der im Vollzug hängigen Fälle afrikanischer Herkunft per se alarmierend. Nichtsdestotrotz gilt es, die Besorgnis der Kantone ernst zu nehmen und rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen bzw. einzuleiten. Die zunehmende Implikation von Personen afrikanischer Herkunft im Drogenhandel ist unter keinen Umständen zu dulden. Im Weiteren ist durch verschiedene Medienauftritte der Vertreter des BFF in den vergangenen Tagen der Eindruck entstanden, die zuständigen Behörden stünden der Situation machtlos gegenüber. Die - vermeintlich - fehlende Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit des Staates bzw. eine - wenn auch nur vom Bürger vermutete - Resignation des Rechtsstaates ist aus Sicht der FDP inakzeptabel. Nur durch die konsequente Ahndung von Missbräuchen kann die Akzeptanz und die Glaubwürdigkeit der eidgenössischen Asyl- und Ausländerpolitik aufrechterhalten und gleichzeitig dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik beim Vollzug von Wegweisungen, insbesondere in afrikanische Staaten, bewusst. Die Gründe für die bestehenden Schwierigkeiten sind vielfältig und variieren, je nach Herkunftsstaat, besonderen Gegebenheiten und aktuellen Ereignissen. Die hauptsächlichen Ursachen liegen einerseits in der Schwierigkeit, die weggewiesenen Personen zu identifizieren und andererseits im mangelnden Interesse oder in den fehlenden Möglichkeiten (keine Botschaft in der Schweiz; ungenügende administrative Strukturen im Herkunftsstaat; unstabile Lage aufgrund von Konflikten) gewisser Herkunftsstaaten, bei der Rückkehr ihrer Staatsangehörigen rasch und effizient Hand zu bieten. Der Bundesrat misst dieser Problematik grosse Bedeutung zu und hat daher Massnahmen in die Wege geleitet, die mittel- bis langfristig eine Verbesserung bringen sollen. Dazu gehört insbesondere das Führen eines Migrationsdialoges mit den wichtigsten Herkunftsstaaten. Dieser Dialog beinhaltet auch die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen. Solche Verhandlungen sind erfahrungsgemäss anspruchsvoll und zeitintensiv. Das EDA vertritt bei bilateralen Kontakten engagiert die Interessen der Schweiz und strebt dabei auch eine optimale Berücksichtigung unserer migrationspolitischen Anliegen im Rahmen namentlich der wirtschaftlichen und politischen Interessen und Möglichkeiten der Schweiz an (vgl. dazu die Interpellation Fehr Hans 02.3199, "Wegweisungsvollzug von Asylsuchenden in afrikanische Staaten"; die Einfache Anfrage Walker Felix 02.1080, "Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger").</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Bestand der Personen des Asylbereiches (Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene) trotz der in den letzten Monaten erfolgten Zunahme neuer Asylgesuche in den vergangenen 18 Monaten von über 120 000 auf den tiefsten Stand seit 12 Jahren von gegenwärtig rund 67 000 zurückgegangen ist. Davon kommen 16 922 Personen, d. h. rund ein Viertel, aus Afrika Subsahara (Stand 31. Juli 2002).</p><p>1. Die Weg- und Ausweisung ausländischer Personen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Es findet jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen statt. Während die Kantone insbesondere für die Polizeiaufgaben zuständig sind (Durchsetzung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Vorführungen der weggewiesenen Personen bei ausländischen Vertretungen sowie deren Begleitung bis in den Zielstaat), ist der Bund für die zentralisierte Papierbeschaffung und die internationale Zusammenarbeit verantwortlich.</p><p>Der Bund hat sein Engagement in den letzten Jahren stark ausgebaut. Seit Oktober 1999 beschafft die Abteilung Vollzugsunterstützung (VU) des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) bei derzeit 55 verschiedenen Staaten Ersatzreisepapiere oder stellt wenn möglich selber Laissez-passers aus. Hierzu müssen oftmals zuerst Identität und Staatsangehörigkeit einer weg- oder ausgewiesenen Person geklärt werden. Neben Sprach- oder Textanalysen durch Sprachexperten werden vor allem Fingerabdruckvergleiche mit Daten anderer europäischer Staaten veranlasst. Ferner organisiert die Abteilung VU Befragungen bei ausländischen Vertretungen in der Schweiz oder lädt für zentrale Befragungen Experten der heimatlichen Behörden ein. Individuelle Abklärungen in den Heimatstaaten werden über die Schweizer Vertretungen vor Ort veranlasst, die gegebenenfalls auch bei der Vorbereitung einer Rückführung sowie bei der Übergabe der zurückgeführten Personen an die heimatlichen Behörden Unterstützung leisten. Diese enge Zusammenarbeit des BFF mit dem EDA wurde institutionalisiert und in einer internen Weisung formalisiert. Um die Abläufe bei der Papierbeschaffung zu vereinfachen und zu beschleunigen, baut die Abteilung VU laufend direkte, persönliche Kontakte zu Behördenvertretern der betreffenden Staaten auf und pflegt diese. Persönliche Kontakte sind insbesondere dort wichtig, wo (noch) kein Rückübernahmeabkommen besteht. Sie eröffnen den Migrationsdialog und ebnen den Weg für Verhandlungen über Rückübernahme- oder Transitabkommen, die Entwicklungszusammenarbeit oder weitere bilaterale Abkommen. Die Abteilung VU plant und organisiert schliesslich Sonderflüge, wenn Rückführungen per Linienflug nicht möglich sind.</p><p>Im August 2001 nahm swissRepat, eine Dienststelle der Abteilung VU, im Flughafen Zürich-Kloten ihren Betrieb auf. In Zusammenarbeit mit der Bundesreisezentrale des EDA und der Flughafenpolizei des Kantons Zürich legt swissRepat die Flugrouten für sämtliche weg- oder ausgewiesenen Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich fest (Routing), stellt die notwendigen Flugscheine aus (Ticketing) und zahlt gegebenenfalls das Reisegeld sowie die individuellen Rückkehrhilfebeiträge aus. Gemäss Vorschlag des im Frühjahr 2002 von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedeten Schlussberichtes von Projekt "Passagier 2" wird swissRepat auch die Einsatzkoordination der künftigen kantonalen Begleitorganisation (Sonderdienst) übernehmen. Zudem wird swissRepat bei sämtlichen Rückführungen die Risikoeinschätzung (Riskassessment) vornehmen und gestützt darauf das angemessene Vorgehen für die begleiteten Rückführungen festlegen.</p><p>Der Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der Vollzugsbehörden sind aber insbesondere durch fehlende Mitwirkung der weg- oder ausgewiesenen Personen Grenzen gesetzt. Weigert sich eine Person konsequent, ihre Identität bekannt zu geben bzw. ihre Angaben mit einem Identitätspapier zu belegen, kann sich deren Nachweis nicht nur als schwierig, sondern gar als unmöglich erweisen. Das BFF wird daher der Feststellung der Identität in der ersten Phase eines Asylverfahrens noch grössere Aufmerksamkeit schenken (Umsetzung Projekt DUO in den Empfangsstellen). Der Bundesrat schlägt bei den laufenden Revisionen des Ausländer- bzw. des Asylrechtes weitere Verbesserungen vor. So sind neue bzw. präziser formulierte Haftgründe für die Ausschaffungshaft vorgesehen, und mit der Papierbeschaffung soll bereits bei Anordnung einer Ausschaffungshaft begonnen werden dürfen, sofern ein vollstreckbarer Wegweisungsentscheid vorliegt.</p><p>Mithin setzt sich der Bund neben der eigentlichen Vollzugsunterstützung (Papierbeschaffung) auch für die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen ein, die die Aufgabe der Kantone erleichtern sollen.</p><p>2. Der 54 unabhängige Staaten umfassende Kontinent Afrika weist eine Gesamtbevölkerung von rund 750 Millionen Menschen und eine mehr als 700mal grössere Fläche als die Schweiz auf. Bereits die Grösse sowie die sprachliche, kulturelle und politische Vielfalt dieses Kontinents machen deutlich, dass das "Vollzugsproblem Afrika" vielschichtig ist und sich deshalb kurzfristigen oder pauschalen Lösungen verschliesst.</p><p>Gemeinsam ist den meisten afrikanischen Staaten, dass sie unter wirtschaftlichen und sozialen Problemen leiden, gepaart mit politischer Instabilität nach Unruhen oder Bürgerkriegen. Ihren Verwaltungen stehen nicht annähernd die Mittel und Möglichkeiten europäischer Länder zur Verfügung. Machtwechsel ziehen meist weitreichende personelle Änderungen nach sich, wodurch bestehende Kontakte temporär oder gänzlich abbrechen. Für die Klärung der Identität wichtige Personenregister fehlen nach jahrelangen Bürgerkriegen ganz oder zumindest teilweise, und noch heute werden bei weitem nicht alle Geburten registriert. Diese Rahmenbedingungen erschweren die internationale Zusammenarbeit nicht nur im Allgemeinen, sie lassen auch das Gebiet der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nicht unberührt. Zu kompensieren sind die geschilderten Schwierigkeiten insbesondere durch direkte und persönliche Kontakte zwischen den beteiligten Behörden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass von 54 afrikanischen Staaten lediglich deren 18 in der Schweiz eine diplomatische Mission betreiben. So befinden sich die für die Schweiz zuständigen Botschaften des Senegal oder von Liberia in Paris, Sierra Leone betreibt seine diplomatische Mission in Bonn und Kenia die ihre in London. Diese Vertretungen weisen einen knapp bemessenen Personalbestand auf, müssen die Interessen ihres Staates jedoch gegenüber mehreren europäischen Staaten vertreten. Allgemeine Überlastung, restriktive Kompetenzregelungen, aber auch andere Prioritäten, gegenläufige Interessen und nicht zuletzt die weiten Korrespondenzwege führen unweigerlich zu Verzögerungen bei der Überprüfung von Identität und Staatsangehörigkeit bzw. beim Ausstellen von Laissez-passers. Dies gilt auch dann, wenn ein Staat in der Schweiz ein Konsulat führt oder zumindest einen Honorarkonsul eingesetzt hat. Umgekehrt betreibt auch die Schweiz in lediglich einem Drittel aller afrikanischen Staaten eine diplomatische Mission, sodass z. B. die Schweizer Botschaft im Senegal auch für Gambia, Guinea-Bissau, die Kapverden und Mali zuständig ist.</p><p>Der Bundesrat teilt somit die Meinung der FDP-Fraktion, dass die Vollzugsunterstützung des Bundes gerade in Bezug auf den Vollzug von Wegweisungen nach afrikanischen Staaten weiter ausgebaut werden muss.</p><p>3. Die in der Antwort zu Frage 2 geschilderten Rahmenbedingungen machen deutlich, dass wirkungsvolle und nachhaltige Lösungen mit jedem betroffenen afrikanischen Staat einzeln ausgehandelt und vereinbart werden müssen. Hierzu bedarf es weiterhin des Aufbaus und der Pflege der gegenseitigen Kontakte zwischen den beteiligten Behörden und - wenn möglich - des Abschlusses von Rückübernahme- oder allenfalls Transitabkommen mit den wichtigsten Staaten.</p><p>Gespräche über ein Rückübernahme- und/oder Transitabkommen werden derzeit mit Ghana, Nigeria, Senegal und Côte d'Ivoire geführt. Trotz der bei Frage 2 erwähnten Schwierigkeiten und mit der gebotenen Vorsicht kann der Abschluss von zwei oder drei Abkommen bis Ende 2002 oder Anfang 2003 in Aussicht gestellt werden. Mit den Umsetzungsarbeiten könnte somit frühestens im Laufe des nächsten Jahres begonnen werden (vgl. dazu Interpellation Heim Alex 02.3271, "Zunahme der Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten"; Einfache Anfrage Walker Felix 02.1080, "Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger").</p><p>Geprüft wird zudem der Einsatz von weiteren Migrationsattachés in Schweizer Botschaften, namentlich im Raum Westafrika. Die Einsetzung von Migrationsattachés in Colombo (Sri Lanka), Ankara (Türkei) sowie Pristina (Kosovo, Bundesrepublik Jugoslawien) hat sich als sehr wertvoll erwiesen.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits 1999 entschieden, bei Verhandlungen über Rückübernahme- und Transitabkommen das Prinzip der Konditionalität anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Schweiz Leistungen gegenüber Drittstaaten grundsätzlich von deren Kooperation im Migrationsbereich abhängig macht. Dabei sind vor allem wirtschaftliche Leistungen und die Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen. Die humanitäre Hilfe hingegen ist vom Prinzip der Konditionalität ausgenommen. Mit einer solchen Konditionalität soll den grundlegenden schweizerischen Rechtsprinzipien ein noch stärkeres Gewicht in den aussenpolitischen Angelegenheiten garantiert werden, was gerade auch im Bereich der Migration von Bedeutung ist. Das Prinzip der Konditionalität kann jedoch nicht automatisch angewendet werden, es ist im Gegenteil differenziert vorzugehen: Erst aufgrund einer Gesamtbeurteilung der bilateralen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und den innerstaatlichen Interessen kann entschieden werden, in welchem Fall die Anwendung des Prinzips der Konditionalität sinnvoll und möglich ist (vgl. dazu Interpellation Heim Alex 02.3271, "Zunahme der Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten"; Einfache Anfrage Walker 02.1080, "Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger").</p><p>5. Einige der Massnahmen, die in den letzten Jahren zur Verbesserung des Vollzugs von Wegweisungsentscheiden eingeleitet wurden - wie das Prinzip der Konditionalität, der Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen oder die Unterstützung der Kantone bei der Beschaffung von Reisepapieren - stellen verhältnismässig neue und mittelfristig wirksame Instrumente dar. Zudem handelt es sich dabei um eine komplexe Materie mit vielen Einflussfaktoren. Das Ziel all dieser Massnahmen - eine zahlenmässig spürbare Erleichterung beim Vollzug von Weg- und Ausweisungsentscheiden - kann somit nicht sofort erreicht werden. Die Strategie des Bundesrates zeigt aber durchaus Erfolge. Allein die in den letzten Monaten erfolgte Zunahme und Intensität der gegenseitigen Kontakte und die Qualität der begonnenen Gespräche und Verhandlungen zeigen, dass er auf dem richtigen Weg ist.</p><p>6. Es trifft zu, dass einzelne europäische Staaten wie Italien, Spanien und Portugal seit einiger Zeit begonnen haben, Rückübernahmeabkommen mit der kontingentierten Erteilung von befristeten Arbeitsbewilligungen zu verknüpfen. Der Bundesrat hat diese Bestrebungen zur Kenntnis genommen. Über die Auswirkungen dieser Massnahme kann heute noch keine Aussage gemacht werden. Im EJPD befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten und Grenzen im Bereich Migration und Rückkehr.</p><p>7. Die Rückkehrberatung in den Niederlanden unterscheidet sich in ihren Zielsetzungen nicht grundsätzlich von der durch den Bund subventionierten kantonalen Rückkehrberatung in der Schweiz. Ziel ist die Förderung der pflichtgemässen bzw. selbstständigen Ausreise. Unterschiede bestehen hinsichtlich Zielgruppe und Beratungsmethodik. Die Rückkehrberatung in den Niederlanden ist nicht auf den Asylbereich beschränkt, und es haben auch Personen Zugang zur Rückkehrberatung, deren Ausreisefrist bereits abgelaufen ist. Inhaltlich beschränkt sich die Rückkehrberatung weitgehend auf Information über Konsequenzen der Nichtbefolgung der Ausreisepflicht und über bestehende Hilfsmöglichkeiten.</p><p>In organisatorischer Hinsicht ist die Internationale Organisation für Migration für die Beratung zentral zuständig.</p><p>Dieser zentrale Ansatz widerspricht dem in der Schweiz bestehenden föderalistischen System. Aus diesem Grund ist die schweizerische Lösung, den Kantonen die Auswahl der Trägerschaft der Rückkehrberatung zu überlassen, sachgerecht. Der Bund ist zuständig für das Mandat und die Professionalisierung der Beratungsstellen, insbesondere durch gezielte Ausbildung. In inhaltlicher Hinsicht ist das schweizerische Beratungsmodell des Case Management ein fortschrittlicher Ansatz in der Einzelfallarbeit, der gegenüber der Informationsberatung Perspektiven entwickeln hilft.</p><p>Das BFF ist in regelmässigem Kontakt mit anderen europäischen Staaten und Organisationen, um "best practices" in diesem Bereich zu definieren und Rückkehrhilfe- und Vollzugsinstrumente weiter zu entwickeln.</p><p>8. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen auf dem Gebiet des Wegweisungsvollzugs ist generell befriedigend. Die Kommunikation zwischen den Behörden wurde verbessert, die Zusammenarbeit institutionalisiert, und regelmässige Aussprache- oder Informationsveranstaltungen fördern das gegenseitige Aufgabenverständnis.</p><p>Es ist allerdings tatsächlich festzustellen, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten von den Kantonen unterschiedlich wahrgenommen werden. Dies betrifft z. B. die Anwendung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht oder die konsequente Durchsuchung von Personen oder Räumlichkeiten nach Reisepapieren.</p><p>Staatspolitisch problematisch ist es, wenn sich kantonale Behörden vorbehalten, rechtskräftige Wegweisungsentscheide des Bundes zu überprüfen und gegebenenfalls nicht zu vollziehen (vgl. "Rapport du Conseil d'Etat au Grand Conseil sur la politique de l'asile dans le canton de Vaud 1991 bis 2001" vom April 2002). Auch der Kanton Genf ist nicht in allen Fällen bereit, Weg- und Ausweisungsentscheide konsequent zu vollziehen.</p><p>Unter solchen Vorgehensweisen leidet die Glaubwürdigkeit des Vollzugs von Weg- und Ausweisungsentscheiden gegenüber den betroffenen Personen und insbesondere auch gegenüber den ausländischen Vertretungen. Das Verhältnis zu Letzteren wird strapaziert, wenn zuerst seitens der Schweiz Identitätsabklärungen veranlasst und Ersatzreisepapiere beantragt werden, die dann aber nicht verwendet werden.</p><p>Ein effizienter Vollzug von Weg- und Ausweisungsentscheiden ist somit nicht so sehr eine Frage der technischen Abwicklung, sondern hängt vor allem vom politischen Willen der kantonalen Regierungen ab. Aus diesem Grund findet ein ständiger Dialog zwischen dem Bund und den Kantonen, insbesondere im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, statt, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Asyl- und Ausländerbereich zu verbessern.</p><p>9. Eine Teilrevision des Anag nur in diesen Punkten erachtet der Bundesrat im Hinblick auf die geplante Gesamtlösung im neuen Ausländergesetz nicht als sinnvoll. Angesichts der Tatsache, dass auch in anderen Bereichen dieses aus dem Jahre 1931 stammenden Gesetzes ein dringlicher Handlungsbedarf besteht, könnte eine solche vorgezogene Teilrevision weitere Änderungswünsche nach sich ziehen und so die Schaffung eines kohärenten neuen Ausländergesetzes wesentlich erschweren und gegebenenfalls hinauszögern (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Hubmann 01.3237, "Familiennachzug. Gleichstellung der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland"). Überdies hat der Bundesrat am 8. März 2002 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer verabschiedet; zwei Kommissionen des Nationalrates haben bereits mit der Beratung dieser Vorlagen begonnen.</p><p>10. Der Bundesrat stimmt den Interpellanten zu, dass im Bereich der polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) Lücken bestehen. Datenqualität und Vergleichbarkeit der schweizerischen PKS sollen daher in naher Zukunft verbessert werden. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat Ende 1999 empfohlen, einem Ausbau der PKS zuzustimmen und die voraussichtlichen Kosten für die Anpassung der kantonalen Polizeiinformatiksysteme in ihre Voranschläge aufzunehmen. Zur Umsetzung des Projektes "Revision der polizeilichen Kriminalstatistik" wurde im Juni 2000 eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Schweizerischen Kriminalkommission gegründet, die unter der Leitung des Bundesamtes für Statistik (BFS) und einem Vertreter der Chefs der Kriminalpolizeien steht. Das Bundesamt für Polizei ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Verantwortlichkeit für die PKS, in der auch die Betäubungsmittelstatistik aufgehen soll, wird mit Einführung der erneuerten PKS an das BFS übergehen. Die neue Statistik wird einerseits im Gegensatz zur jetzigen eine Gesamtstatistik der Straftaten laut Strafgesetzbuch mit zusätzlicher Datenerfassung im Bereich der Ausländer- und Betäubungsmittelgesetzgebung sein, andererseits soll ihre Datenqualität durch verschiedene Massnahmen stark verbessert werden. Mit einer Umsetzung des Projektes ist je nach Fortschritt bei der Anpassung der kantonalen EDV-Systeme in den nächsten zwei bis vier Jahren zu rechnen. Damit soll nicht zuletzt auch die internationale Vergleichbarkeit der Daten verbessert werden.</p><p>Für die Anordnung von Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich sind die Kantone zuständig. Es besteht heute keine gesetzliche Pflicht der Kantone, angeordnete Zwangsmassnahmen den zuständigen Bundesbehörden zu melden oder entsprechende Statistiken zu führen. Der Bundesrat stimmt den Interpellanten zu, dass in diesem Bereich eine einheitliche Statistik sinnvoll und wünschbar ist. Es ist vorgesehen, die Daten über Zwangsmassnahmen im neuen Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (Projekt "Ausländer 2000") zu erfassen. Damit wäre dann auch die Erstellung von Statistiken möglich. Das neue Informationssystem wird schrittweise ab Mitte 2004 eingeführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die FDP-Fraktion anerkennt die Leistungen des EJPD und des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) zur Verbesserung des Wegweisungsvollzuges von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern der vergangenen Jahre. Trotz Umsetzung entscheidender Verbesserungen beispielsweise durch Aufstockung der Ressourcen des Bundes im Bereich des Wegweisungsvollzuges oder teilweise neuer Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, gibt es namentlich vonseiten der kantonalen Asyl- und Polizeibehörden seit einiger Zeit konkrete Signale, wonach vor allem illegal anwesende Ausländer bzw. Asylbewerber aus einzelnen afrikanischen Staaten, deren Wegweisung nicht vollzogen werden kann, den Drogenhandel in der Schweiz dominieren.</p><p>Die FDP-Fraktion fragt den Bundesrat angesichts dieser ernst zu nehmenden Entwicklung an:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen stellt der Bund den Vollzug von Wegweisungen von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern sicher? Wie beurteilt er die Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der zuständigen Behörden? </p><p>2. Wie gestaltet sich derzeit der Vollzug bei abgewiesenen Asylsuchenden bzw. illegal anwesenden Ausländern schwarzafrikanischer Herkunft? Gibt es ein generelles "Vollzugsproblem Afrika", oder konzentrieren sich die Vollzugsschwierigkeiten auf einzelne afrikanische Länder? Wenn ja, welche? Teilt er die Meinung der FDP-Fraktion, wonach die Unterstützung der Kantone im Bereich des Wegweisungsvollzuges generell noch weiter ausgebaut und intensiviert werden kann und muss?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs in afrikanische Staaten stehen an oder sind geplant? Wo besteht praktischer, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p><p>4. Wie kann die von den Kantonen häufig als unzureichend beklagte interdepartementale Zusammenarbeit noch ausgebaut und effizienter gestaltet werden? Wie steht er insbesondere zu der im FDP-Migrationspapier vom 11. April 2002 festgehaltenen Forderung, wonach das EDA die Entwicklungszusammenarbeit stärker als heute nach den Bedürfnissen der Migrationspolitik auszurichten hat?</p><p>5. Inwiefern wurde der in der Interpellation Steinegger 99.3313 geforderte Grundsatz der Konditionalität (bilaterale Zusammenarbeit in Abhängigkeit von Rückübernahmebereitschaft) umgesetzt? Gibt es positive Resultate? Wo besteht noch Handlungsbedarf? Welche Politik verfolgt der Bundesrat diesbezüglich in Zukunft?</p><p>6. Die Zusammenarbeit mit afrikanischen Herkunftsstaaten gestaltet sich offenbar unterschiedlich. Sind künftig auch vermehrt arbeitsmarktliche Massnahmen zur Unterstützung der migrationspolitischen Zusammenarbeit mit einzelnen Herkunftsstaaten denkbar? Wie beurteilt er namentlich die von verschiedenen europäischen Staaten eingeführte Praxis der streng kontingentierten Erteilung von befristeten Arbeitsbewilligungen an einzelne afrikanische Länder? Überwiegen die Vorteile entsprechender Regelungen die Nachteile bzw. die Risiken?</p><p>7. Wie beurteilt er beispielsweise die in den Niederlanden eingeführte spezielle Vollzugsrückkehrberatung im Unterschied zu der bislang in der Schweiz praktizierten Beratung für die freiwillige Rückkehr? Wäre die Ansiedlung bzw. Einrichtung entsprechender Stellen ausschliesslich bei den kantonalen Vollzugsbehörden nicht sinnvoll?</p><p>8. Auch in einzelnen Kantonen besteht im Vollzugsbereich noch Handlungsbedarf. Wie beurteilt er die Situation generell? Welche Unterschiede lassen sich - gerade bei hängigen Wegweisungsvollzügen in afrikanische Staaten - ausmachen? Gibt es Kantone, die vom Bund unter Einsatz entsprechender Ressourcen beschaffte Ausreisedokumente unbenutzt lassen? Was unternimmt der Bund, um den Vollzug von Bundesrecht durch die Kantone durchzusetzen?</p><p>9. Die FDP unterstützt die geplante Erweiterung der Gründe für die Vorbereitungs- bzw. Ausschaffungshaft sowie die Verschärfung der Ahndung von Verstössen gegen Ein- bzw. Ausgrenzungsmassnahmen. Wäre es angesichts der jüngsten Entwicklung nicht angezeigt, ein Zeichen zu setzen und eine raschere Gangart (z. B. mittels einer vorgezogenen Teilrevision des Anag) einzuschlagen?</p><p>10. Offenbar liegen derzeit keine einheitlichen, genügend nach Herkunft und Status unterscheidende kantonalen Kriminalitäts- und Zwangsmassnahmenstatistiken vor. Damit fehlt verlässliches und vor allem vergleichbares Zahlenmaterial. Wie beurteilt er die Einführung einer bundesrechtlichen Verpflichtung zur Führung entsprechender Statistiken durch die Kantone oder Statuierung einer entsprechenden Meldepflicht zuhanden einer zentralen Bundesdatenbank? Eine solche Verpflichtung wäre gerade im Hinblick auf gezielte Präventionsanstrengungen und -massnahmen sinnvoll und nötig.</p>
- Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die FDP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Zahl der im Vollzug hängigen Fälle im Ausländer- und Asylbereich nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Anstrengungen des Bundes bei der Unterstützung der Kantone massiv abgebaut werden konnte. Auch sind weder die Anzahl neu eingehender Asylgesuche, die der pendenten Gesuche bzw. die der im Vollzug hängigen Fälle afrikanischer Herkunft per se alarmierend. Nichtsdestotrotz gilt es, die Besorgnis der Kantone ernst zu nehmen und rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen bzw. einzuleiten. Die zunehmende Implikation von Personen afrikanischer Herkunft im Drogenhandel ist unter keinen Umständen zu dulden. Im Weiteren ist durch verschiedene Medienauftritte der Vertreter des BFF in den vergangenen Tagen der Eindruck entstanden, die zuständigen Behörden stünden der Situation machtlos gegenüber. Die - vermeintlich - fehlende Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit des Staates bzw. eine - wenn auch nur vom Bürger vermutete - Resignation des Rechtsstaates ist aus Sicht der FDP inakzeptabel. Nur durch die konsequente Ahndung von Missbräuchen kann die Akzeptanz und die Glaubwürdigkeit der eidgenössischen Asyl- und Ausländerpolitik aufrechterhalten und gleichzeitig dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik beim Vollzug von Wegweisungen, insbesondere in afrikanische Staaten, bewusst. Die Gründe für die bestehenden Schwierigkeiten sind vielfältig und variieren, je nach Herkunftsstaat, besonderen Gegebenheiten und aktuellen Ereignissen. Die hauptsächlichen Ursachen liegen einerseits in der Schwierigkeit, die weggewiesenen Personen zu identifizieren und andererseits im mangelnden Interesse oder in den fehlenden Möglichkeiten (keine Botschaft in der Schweiz; ungenügende administrative Strukturen im Herkunftsstaat; unstabile Lage aufgrund von Konflikten) gewisser Herkunftsstaaten, bei der Rückkehr ihrer Staatsangehörigen rasch und effizient Hand zu bieten. Der Bundesrat misst dieser Problematik grosse Bedeutung zu und hat daher Massnahmen in die Wege geleitet, die mittel- bis langfristig eine Verbesserung bringen sollen. Dazu gehört insbesondere das Führen eines Migrationsdialoges mit den wichtigsten Herkunftsstaaten. Dieser Dialog beinhaltet auch die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen. Solche Verhandlungen sind erfahrungsgemäss anspruchsvoll und zeitintensiv. Das EDA vertritt bei bilateralen Kontakten engagiert die Interessen der Schweiz und strebt dabei auch eine optimale Berücksichtigung unserer migrationspolitischen Anliegen im Rahmen namentlich der wirtschaftlichen und politischen Interessen und Möglichkeiten der Schweiz an (vgl. dazu die Interpellation Fehr Hans 02.3199, "Wegweisungsvollzug von Asylsuchenden in afrikanische Staaten"; die Einfache Anfrage Walker Felix 02.1080, "Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger").</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Bestand der Personen des Asylbereiches (Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene) trotz der in den letzten Monaten erfolgten Zunahme neuer Asylgesuche in den vergangenen 18 Monaten von über 120 000 auf den tiefsten Stand seit 12 Jahren von gegenwärtig rund 67 000 zurückgegangen ist. Davon kommen 16 922 Personen, d. h. rund ein Viertel, aus Afrika Subsahara (Stand 31. Juli 2002).</p><p>1. Die Weg- und Ausweisung ausländischer Personen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Es findet jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen statt. Während die Kantone insbesondere für die Polizeiaufgaben zuständig sind (Durchsetzung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Vorführungen der weggewiesenen Personen bei ausländischen Vertretungen sowie deren Begleitung bis in den Zielstaat), ist der Bund für die zentralisierte Papierbeschaffung und die internationale Zusammenarbeit verantwortlich.</p><p>Der Bund hat sein Engagement in den letzten Jahren stark ausgebaut. Seit Oktober 1999 beschafft die Abteilung Vollzugsunterstützung (VU) des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) bei derzeit 55 verschiedenen Staaten Ersatzreisepapiere oder stellt wenn möglich selber Laissez-passers aus. Hierzu müssen oftmals zuerst Identität und Staatsangehörigkeit einer weg- oder ausgewiesenen Person geklärt werden. Neben Sprach- oder Textanalysen durch Sprachexperten werden vor allem Fingerabdruckvergleiche mit Daten anderer europäischer Staaten veranlasst. Ferner organisiert die Abteilung VU Befragungen bei ausländischen Vertretungen in der Schweiz oder lädt für zentrale Befragungen Experten der heimatlichen Behörden ein. Individuelle Abklärungen in den Heimatstaaten werden über die Schweizer Vertretungen vor Ort veranlasst, die gegebenenfalls auch bei der Vorbereitung einer Rückführung sowie bei der Übergabe der zurückgeführten Personen an die heimatlichen Behörden Unterstützung leisten. Diese enge Zusammenarbeit des BFF mit dem EDA wurde institutionalisiert und in einer internen Weisung formalisiert. Um die Abläufe bei der Papierbeschaffung zu vereinfachen und zu beschleunigen, baut die Abteilung VU laufend direkte, persönliche Kontakte zu Behördenvertretern der betreffenden Staaten auf und pflegt diese. Persönliche Kontakte sind insbesondere dort wichtig, wo (noch) kein Rückübernahmeabkommen besteht. Sie eröffnen den Migrationsdialog und ebnen den Weg für Verhandlungen über Rückübernahme- oder Transitabkommen, die Entwicklungszusammenarbeit oder weitere bilaterale Abkommen. Die Abteilung VU plant und organisiert schliesslich Sonderflüge, wenn Rückführungen per Linienflug nicht möglich sind.</p><p>Im August 2001 nahm swissRepat, eine Dienststelle der Abteilung VU, im Flughafen Zürich-Kloten ihren Betrieb auf. In Zusammenarbeit mit der Bundesreisezentrale des EDA und der Flughafenpolizei des Kantons Zürich legt swissRepat die Flugrouten für sämtliche weg- oder ausgewiesenen Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich fest (Routing), stellt die notwendigen Flugscheine aus (Ticketing) und zahlt gegebenenfalls das Reisegeld sowie die individuellen Rückkehrhilfebeiträge aus. Gemäss Vorschlag des im Frühjahr 2002 von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedeten Schlussberichtes von Projekt "Passagier 2" wird swissRepat auch die Einsatzkoordination der künftigen kantonalen Begleitorganisation (Sonderdienst) übernehmen. Zudem wird swissRepat bei sämtlichen Rückführungen die Risikoeinschätzung (Riskassessment) vornehmen und gestützt darauf das angemessene Vorgehen für die begleiteten Rückführungen festlegen.</p><p>Der Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der Vollzugsbehörden sind aber insbesondere durch fehlende Mitwirkung der weg- oder ausgewiesenen Personen Grenzen gesetzt. Weigert sich eine Person konsequent, ihre Identität bekannt zu geben bzw. ihre Angaben mit einem Identitätspapier zu belegen, kann sich deren Nachweis nicht nur als schwierig, sondern gar als unmöglich erweisen. Das BFF wird daher der Feststellung der Identität in der ersten Phase eines Asylverfahrens noch grössere Aufmerksamkeit schenken (Umsetzung Projekt DUO in den Empfangsstellen). Der Bundesrat schlägt bei den laufenden Revisionen des Ausländer- bzw. des Asylrechtes weitere Verbesserungen vor. So sind neue bzw. präziser formulierte Haftgründe für die Ausschaffungshaft vorgesehen, und mit der Papierbeschaffung soll bereits bei Anordnung einer Ausschaffungshaft begonnen werden dürfen, sofern ein vollstreckbarer Wegweisungsentscheid vorliegt.</p><p>Mithin setzt sich der Bund neben der eigentlichen Vollzugsunterstützung (Papierbeschaffung) auch für die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen ein, die die Aufgabe der Kantone erleichtern sollen.</p><p>2. Der 54 unabhängige Staaten umfassende Kontinent Afrika weist eine Gesamtbevölkerung von rund 750 Millionen Menschen und eine mehr als 700mal grössere Fläche als die Schweiz auf. Bereits die Grösse sowie die sprachliche, kulturelle und politische Vielfalt dieses Kontinents machen deutlich, dass das "Vollzugsproblem Afrika" vielschichtig ist und sich deshalb kurzfristigen oder pauschalen Lösungen verschliesst.</p><p>Gemeinsam ist den meisten afrikanischen Staaten, dass sie unter wirtschaftlichen und sozialen Problemen leiden, gepaart mit politischer Instabilität nach Unruhen oder Bürgerkriegen. Ihren Verwaltungen stehen nicht annähernd die Mittel und Möglichkeiten europäischer Länder zur Verfügung. Machtwechsel ziehen meist weitreichende personelle Änderungen nach sich, wodurch bestehende Kontakte temporär oder gänzlich abbrechen. Für die Klärung der Identität wichtige Personenregister fehlen nach jahrelangen Bürgerkriegen ganz oder zumindest teilweise, und noch heute werden bei weitem nicht alle Geburten registriert. Diese Rahmenbedingungen erschweren die internationale Zusammenarbeit nicht nur im Allgemeinen, sie lassen auch das Gebiet der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nicht unberührt. Zu kompensieren sind die geschilderten Schwierigkeiten insbesondere durch direkte und persönliche Kontakte zwischen den beteiligten Behörden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass von 54 afrikanischen Staaten lediglich deren 18 in der Schweiz eine diplomatische Mission betreiben. So befinden sich die für die Schweiz zuständigen Botschaften des Senegal oder von Liberia in Paris, Sierra Leone betreibt seine diplomatische Mission in Bonn und Kenia die ihre in London. Diese Vertretungen weisen einen knapp bemessenen Personalbestand auf, müssen die Interessen ihres Staates jedoch gegenüber mehreren europäischen Staaten vertreten. Allgemeine Überlastung, restriktive Kompetenzregelungen, aber auch andere Prioritäten, gegenläufige Interessen und nicht zuletzt die weiten Korrespondenzwege führen unweigerlich zu Verzögerungen bei der Überprüfung von Identität und Staatsangehörigkeit bzw. beim Ausstellen von Laissez-passers. Dies gilt auch dann, wenn ein Staat in der Schweiz ein Konsulat führt oder zumindest einen Honorarkonsul eingesetzt hat. Umgekehrt betreibt auch die Schweiz in lediglich einem Drittel aller afrikanischen Staaten eine diplomatische Mission, sodass z. B. die Schweizer Botschaft im Senegal auch für Gambia, Guinea-Bissau, die Kapverden und Mali zuständig ist.</p><p>Der Bundesrat teilt somit die Meinung der FDP-Fraktion, dass die Vollzugsunterstützung des Bundes gerade in Bezug auf den Vollzug von Wegweisungen nach afrikanischen Staaten weiter ausgebaut werden muss.</p><p>3. Die in der Antwort zu Frage 2 geschilderten Rahmenbedingungen machen deutlich, dass wirkungsvolle und nachhaltige Lösungen mit jedem betroffenen afrikanischen Staat einzeln ausgehandelt und vereinbart werden müssen. Hierzu bedarf es weiterhin des Aufbaus und der Pflege der gegenseitigen Kontakte zwischen den beteiligten Behörden und - wenn möglich - des Abschlusses von Rückübernahme- oder allenfalls Transitabkommen mit den wichtigsten Staaten.</p><p>Gespräche über ein Rückübernahme- und/oder Transitabkommen werden derzeit mit Ghana, Nigeria, Senegal und Côte d'Ivoire geführt. Trotz der bei Frage 2 erwähnten Schwierigkeiten und mit der gebotenen Vorsicht kann der Abschluss von zwei oder drei Abkommen bis Ende 2002 oder Anfang 2003 in Aussicht gestellt werden. Mit den Umsetzungsarbeiten könnte somit frühestens im Laufe des nächsten Jahres begonnen werden (vgl. dazu Interpellation Heim Alex 02.3271, "Zunahme der Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten"; Einfache Anfrage Walker Felix 02.1080, "Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger").</p><p>Geprüft wird zudem der Einsatz von weiteren Migrationsattachés in Schweizer Botschaften, namentlich im Raum Westafrika. Die Einsetzung von Migrationsattachés in Colombo (Sri Lanka), Ankara (Türkei) sowie Pristina (Kosovo, Bundesrepublik Jugoslawien) hat sich als sehr wertvoll erwiesen.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits 1999 entschieden, bei Verhandlungen über Rückübernahme- und Transitabkommen das Prinzip der Konditionalität anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Schweiz Leistungen gegenüber Drittstaaten grundsätzlich von deren Kooperation im Migrationsbereich abhängig macht. Dabei sind vor allem wirtschaftliche Leistungen und die Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen. Die humanitäre Hilfe hingegen ist vom Prinzip der Konditionalität ausgenommen. Mit einer solchen Konditionalität soll den grundlegenden schweizerischen Rechtsprinzipien ein noch stärkeres Gewicht in den aussenpolitischen Angelegenheiten garantiert werden, was gerade auch im Bereich der Migration von Bedeutung ist. Das Prinzip der Konditionalität kann jedoch nicht automatisch angewendet werden, es ist im Gegenteil differenziert vorzugehen: Erst aufgrund einer Gesamtbeurteilung der bilateralen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und den innerstaatlichen Interessen kann entschieden werden, in welchem Fall die Anwendung des Prinzips der Konditionalität sinnvoll und möglich ist (vgl. dazu Interpellation Heim Alex 02.3271, "Zunahme der Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten"; Einfache Anfrage Walker 02.1080, "Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger").</p><p>5. Einige der Massnahmen, die in den letzten Jahren zur Verbesserung des Vollzugs von Wegweisungsentscheiden eingeleitet wurden - wie das Prinzip der Konditionalität, der Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen oder die Unterstützung der Kantone bei der Beschaffung von Reisepapieren - stellen verhältnismässig neue und mittelfristig wirksame Instrumente dar. Zudem handelt es sich dabei um eine komplexe Materie mit vielen Einflussfaktoren. Das Ziel all dieser Massnahmen - eine zahlenmässig spürbare Erleichterung beim Vollzug von Weg- und Ausweisungsentscheiden - kann somit nicht sofort erreicht werden. Die Strategie des Bundesrates zeigt aber durchaus Erfolge. Allein die in den letzten Monaten erfolgte Zunahme und Intensität der gegenseitigen Kontakte und die Qualität der begonnenen Gespräche und Verhandlungen zeigen, dass er auf dem richtigen Weg ist.</p><p>6. Es trifft zu, dass einzelne europäische Staaten wie Italien, Spanien und Portugal seit einiger Zeit begonnen haben, Rückübernahmeabkommen mit der kontingentierten Erteilung von befristeten Arbeitsbewilligungen zu verknüpfen. Der Bundesrat hat diese Bestrebungen zur Kenntnis genommen. Über die Auswirkungen dieser Massnahme kann heute noch keine Aussage gemacht werden. Im EJPD befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten und Grenzen im Bereich Migration und Rückkehr.</p><p>7. Die Rückkehrberatung in den Niederlanden unterscheidet sich in ihren Zielsetzungen nicht grundsätzlich von der durch den Bund subventionierten kantonalen Rückkehrberatung in der Schweiz. Ziel ist die Förderung der pflichtgemässen bzw. selbstständigen Ausreise. Unterschiede bestehen hinsichtlich Zielgruppe und Beratungsmethodik. Die Rückkehrberatung in den Niederlanden ist nicht auf den Asylbereich beschränkt, und es haben auch Personen Zugang zur Rückkehrberatung, deren Ausreisefrist bereits abgelaufen ist. Inhaltlich beschränkt sich die Rückkehrberatung weitgehend auf Information über Konsequenzen der Nichtbefolgung der Ausreisepflicht und über bestehende Hilfsmöglichkeiten.</p><p>In organisatorischer Hinsicht ist die Internationale Organisation für Migration für die Beratung zentral zuständig.</p><p>Dieser zentrale Ansatz widerspricht dem in der Schweiz bestehenden föderalistischen System. Aus diesem Grund ist die schweizerische Lösung, den Kantonen die Auswahl der Trägerschaft der Rückkehrberatung zu überlassen, sachgerecht. Der Bund ist zuständig für das Mandat und die Professionalisierung der Beratungsstellen, insbesondere durch gezielte Ausbildung. In inhaltlicher Hinsicht ist das schweizerische Beratungsmodell des Case Management ein fortschrittlicher Ansatz in der Einzelfallarbeit, der gegenüber der Informationsberatung Perspektiven entwickeln hilft.</p><p>Das BFF ist in regelmässigem Kontakt mit anderen europäischen Staaten und Organisationen, um "best practices" in diesem Bereich zu definieren und Rückkehrhilfe- und Vollzugsinstrumente weiter zu entwickeln.</p><p>8. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen auf dem Gebiet des Wegweisungsvollzugs ist generell befriedigend. Die Kommunikation zwischen den Behörden wurde verbessert, die Zusammenarbeit institutionalisiert, und regelmässige Aussprache- oder Informationsveranstaltungen fördern das gegenseitige Aufgabenverständnis.</p><p>Es ist allerdings tatsächlich festzustellen, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten von den Kantonen unterschiedlich wahrgenommen werden. Dies betrifft z. B. die Anwendung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht oder die konsequente Durchsuchung von Personen oder Räumlichkeiten nach Reisepapieren.</p><p>Staatspolitisch problematisch ist es, wenn sich kantonale Behörden vorbehalten, rechtskräftige Wegweisungsentscheide des Bundes zu überprüfen und gegebenenfalls nicht zu vollziehen (vgl. "Rapport du Conseil d'Etat au Grand Conseil sur la politique de l'asile dans le canton de Vaud 1991 bis 2001" vom April 2002). Auch der Kanton Genf ist nicht in allen Fällen bereit, Weg- und Ausweisungsentscheide konsequent zu vollziehen.</p><p>Unter solchen Vorgehensweisen leidet die Glaubwürdigkeit des Vollzugs von Weg- und Ausweisungsentscheiden gegenüber den betroffenen Personen und insbesondere auch gegenüber den ausländischen Vertretungen. Das Verhältnis zu Letzteren wird strapaziert, wenn zuerst seitens der Schweiz Identitätsabklärungen veranlasst und Ersatzreisepapiere beantragt werden, die dann aber nicht verwendet werden.</p><p>Ein effizienter Vollzug von Weg- und Ausweisungsentscheiden ist somit nicht so sehr eine Frage der technischen Abwicklung, sondern hängt vor allem vom politischen Willen der kantonalen Regierungen ab. Aus diesem Grund findet ein ständiger Dialog zwischen dem Bund und den Kantonen, insbesondere im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, statt, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit im Asyl- und Ausländerbereich zu verbessern.</p><p>9. Eine Teilrevision des Anag nur in diesen Punkten erachtet der Bundesrat im Hinblick auf die geplante Gesamtlösung im neuen Ausländergesetz nicht als sinnvoll. Angesichts der Tatsache, dass auch in anderen Bereichen dieses aus dem Jahre 1931 stammenden Gesetzes ein dringlicher Handlungsbedarf besteht, könnte eine solche vorgezogene Teilrevision weitere Änderungswünsche nach sich ziehen und so die Schaffung eines kohärenten neuen Ausländergesetzes wesentlich erschweren und gegebenenfalls hinauszögern (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Hubmann 01.3237, "Familiennachzug. Gleichstellung der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland"). Überdies hat der Bundesrat am 8. März 2002 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer verabschiedet; zwei Kommissionen des Nationalrates haben bereits mit der Beratung dieser Vorlagen begonnen.</p><p>10. Der Bundesrat stimmt den Interpellanten zu, dass im Bereich der polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) Lücken bestehen. Datenqualität und Vergleichbarkeit der schweizerischen PKS sollen daher in naher Zukunft verbessert werden. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat Ende 1999 empfohlen, einem Ausbau der PKS zuzustimmen und die voraussichtlichen Kosten für die Anpassung der kantonalen Polizeiinformatiksysteme in ihre Voranschläge aufzunehmen. Zur Umsetzung des Projektes "Revision der polizeilichen Kriminalstatistik" wurde im Juni 2000 eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Schweizerischen Kriminalkommission gegründet, die unter der Leitung des Bundesamtes für Statistik (BFS) und einem Vertreter der Chefs der Kriminalpolizeien steht. Das Bundesamt für Polizei ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Verantwortlichkeit für die PKS, in der auch die Betäubungsmittelstatistik aufgehen soll, wird mit Einführung der erneuerten PKS an das BFS übergehen. Die neue Statistik wird einerseits im Gegensatz zur jetzigen eine Gesamtstatistik der Straftaten laut Strafgesetzbuch mit zusätzlicher Datenerfassung im Bereich der Ausländer- und Betäubungsmittelgesetzgebung sein, andererseits soll ihre Datenqualität durch verschiedene Massnahmen stark verbessert werden. Mit einer Umsetzung des Projektes ist je nach Fortschritt bei der Anpassung der kantonalen EDV-Systeme in den nächsten zwei bis vier Jahren zu rechnen. Damit soll nicht zuletzt auch die internationale Vergleichbarkeit der Daten verbessert werden.</p><p>Für die Anordnung von Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich sind die Kantone zuständig. Es besteht heute keine gesetzliche Pflicht der Kantone, angeordnete Zwangsmassnahmen den zuständigen Bundesbehörden zu melden oder entsprechende Statistiken zu führen. Der Bundesrat stimmt den Interpellanten zu, dass in diesem Bereich eine einheitliche Statistik sinnvoll und wünschbar ist. Es ist vorgesehen, die Daten über Zwangsmassnahmen im neuen Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (Projekt "Ausländer 2000") zu erfassen. Damit wäre dann auch die Erstellung von Statistiken möglich. Das neue Informationssystem wird schrittweise ab Mitte 2004 eingeführt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die FDP-Fraktion anerkennt die Leistungen des EJPD und des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) zur Verbesserung des Wegweisungsvollzuges von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern der vergangenen Jahre. Trotz Umsetzung entscheidender Verbesserungen beispielsweise durch Aufstockung der Ressourcen des Bundes im Bereich des Wegweisungsvollzuges oder teilweise neuer Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, gibt es namentlich vonseiten der kantonalen Asyl- und Polizeibehörden seit einiger Zeit konkrete Signale, wonach vor allem illegal anwesende Ausländer bzw. Asylbewerber aus einzelnen afrikanischen Staaten, deren Wegweisung nicht vollzogen werden kann, den Drogenhandel in der Schweiz dominieren.</p><p>Die FDP-Fraktion fragt den Bundesrat angesichts dieser ernst zu nehmenden Entwicklung an:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen stellt der Bund den Vollzug von Wegweisungen von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern sicher? Wie beurteilt er die Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der zuständigen Behörden? </p><p>2. Wie gestaltet sich derzeit der Vollzug bei abgewiesenen Asylsuchenden bzw. illegal anwesenden Ausländern schwarzafrikanischer Herkunft? Gibt es ein generelles "Vollzugsproblem Afrika", oder konzentrieren sich die Vollzugsschwierigkeiten auf einzelne afrikanische Länder? Wenn ja, welche? Teilt er die Meinung der FDP-Fraktion, wonach die Unterstützung der Kantone im Bereich des Wegweisungsvollzuges generell noch weiter ausgebaut und intensiviert werden kann und muss?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs in afrikanische Staaten stehen an oder sind geplant? Wo besteht praktischer, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p><p>4. Wie kann die von den Kantonen häufig als unzureichend beklagte interdepartementale Zusammenarbeit noch ausgebaut und effizienter gestaltet werden? Wie steht er insbesondere zu der im FDP-Migrationspapier vom 11. April 2002 festgehaltenen Forderung, wonach das EDA die Entwicklungszusammenarbeit stärker als heute nach den Bedürfnissen der Migrationspolitik auszurichten hat?</p><p>5. Inwiefern wurde der in der Interpellation Steinegger 99.3313 geforderte Grundsatz der Konditionalität (bilaterale Zusammenarbeit in Abhängigkeit von Rückübernahmebereitschaft) umgesetzt? Gibt es positive Resultate? Wo besteht noch Handlungsbedarf? Welche Politik verfolgt der Bundesrat diesbezüglich in Zukunft?</p><p>6. Die Zusammenarbeit mit afrikanischen Herkunftsstaaten gestaltet sich offenbar unterschiedlich. Sind künftig auch vermehrt arbeitsmarktliche Massnahmen zur Unterstützung der migrationspolitischen Zusammenarbeit mit einzelnen Herkunftsstaaten denkbar? Wie beurteilt er namentlich die von verschiedenen europäischen Staaten eingeführte Praxis der streng kontingentierten Erteilung von befristeten Arbeitsbewilligungen an einzelne afrikanische Länder? Überwiegen die Vorteile entsprechender Regelungen die Nachteile bzw. die Risiken?</p><p>7. Wie beurteilt er beispielsweise die in den Niederlanden eingeführte spezielle Vollzugsrückkehrberatung im Unterschied zu der bislang in der Schweiz praktizierten Beratung für die freiwillige Rückkehr? Wäre die Ansiedlung bzw. Einrichtung entsprechender Stellen ausschliesslich bei den kantonalen Vollzugsbehörden nicht sinnvoll?</p><p>8. Auch in einzelnen Kantonen besteht im Vollzugsbereich noch Handlungsbedarf. Wie beurteilt er die Situation generell? Welche Unterschiede lassen sich - gerade bei hängigen Wegweisungsvollzügen in afrikanische Staaten - ausmachen? Gibt es Kantone, die vom Bund unter Einsatz entsprechender Ressourcen beschaffte Ausreisedokumente unbenutzt lassen? Was unternimmt der Bund, um den Vollzug von Bundesrecht durch die Kantone durchzusetzen?</p><p>9. Die FDP unterstützt die geplante Erweiterung der Gründe für die Vorbereitungs- bzw. Ausschaffungshaft sowie die Verschärfung der Ahndung von Verstössen gegen Ein- bzw. Ausgrenzungsmassnahmen. Wäre es angesichts der jüngsten Entwicklung nicht angezeigt, ein Zeichen zu setzen und eine raschere Gangart (z. B. mittels einer vorgezogenen Teilrevision des Anag) einzuschlagen?</p><p>10. Offenbar liegen derzeit keine einheitlichen, genügend nach Herkunft und Status unterscheidende kantonalen Kriminalitäts- und Zwangsmassnahmenstatistiken vor. Damit fehlt verlässliches und vor allem vergleichbares Zahlenmaterial. Wie beurteilt er die Einführung einer bundesrechtlichen Verpflichtung zur Führung entsprechender Statistiken durch die Kantone oder Statuierung einer entsprechenden Meldepflicht zuhanden einer zentralen Bundesdatenbank? Eine solche Verpflichtung wäre gerade im Hinblick auf gezielte Präventionsanstrengungen und -massnahmen sinnvoll und nötig.</p>
- Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug
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