Lenkungsabgabe auf Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln

ShortId
02.3266
Id
20023266
Updated
10.04.2024 14:19
Language
de
Title
Lenkungsabgabe auf Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln
AdditionalIndexing
55;Aufgaben der Exekutive;Pflanzenschutzmittel;Motion;organischer Dünger;Düngemittel;Beziehung Legislative-Exekutive;Lenkungsabgabe
1
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L05K1401080201, Düngemittel
  • L06K140108020102, organischer Dünger
  • L05K1401080203, Pflanzenschutzmittel
  • L06K080301020105, Motion
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat den Auftrag der Motion UREK-S 94.3005, "Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln", mit der materiell und politisch gebotenen Umsicht in Bearbeitung genommen. Fachlich wurde ein entsprechender Bericht unter der Federführung des Buwal erarbeitet.</p><p>Materiell betrifft die angesprochene Motion zwei unterschiedliche Fachfragen, nämlich einerseits die Dünger (Mineraldünger, Hofdüngerüberschüsse) und andererseits die Pflanzenschutzmittel (PSM). Die beiden Fragenbereiche wurden denn auch von zwei getrennten Fachgremien bearbeitet. Im Jahre 1999 wurde damit begonnen, die beiden damals vorliegenden Teilberichte über Dünger und über PSM zu einem integralen Gesamtbericht zusammenzuführen.</p><p>Zeitgleich zu diesen Arbeiten zeichneten sich erste Ergebnisse der Anfang der Neunzigerjahre eingeleiteten Ökologisierung der Landwirtschaft ab, die im Rahmen verschiedener Agrarreformen beschlossen wurde. Der von Volk und Ständen am 9. Juni 1996 angenommene Landwirtschaftsartikel 31 der Bundesverfassung (neu Art. 104 der Bundesverfassung vom 18. April 1999) festigte zusätzlich das neue Landwirtschaftsrecht in einem durch Marktliberalisierung und ökologische Anreizmechanismen grundlegend veränderten agrarpolitischen Umfeld. Infolge dieser Entwicklungen wurde auch eine Neubeurteilung der Notwendigkeit und der Erfolgsaussichten von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und PSM nötig.</p><p>Inzwischen liegt eine gründlich überarbeitete Neufassung des umfangreichen Berichtsentwurfes über Lenkungsabgaben in der Landwirtschaft vor. Der Berichtsentwurf kommt zu folgendem Schluss:</p><p>- Vor allem bei den Hofdüngerüberschüssen und bei den PSM ist die Umweltverträglichkeit hinsichtlich Menge und Verwendung noch nicht erreicht.</p><p>- Den geltenden Rechts- und Vollzugsinstrumenten ist gegenüber Lenkungsabgaben noch immer der Vorzug zu geben, weil sie bei konsequenter Umsetzung in der Landwirtschaft mittelfristig durchaus zum Erfolg führen können.</p><p>Im Berichtsentwurf werden denn auch Massnahmenpakete vorgeschlagen, welche die Umsetzung des derzeit geltenden und anzuwendenden Umwelt- und Landwirtschaftsrechtes massgeblich verbessern sollen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellantin:</p><p>1. Ein im Lichte der jüngsten Entwicklung des Vollzuges der Umweltschutz- sowie der agrarökologischen Gesetzgebung ergänzter Berichtsentwurf liegt vor. Er wurde gemäss vorstehender Erläuterungen seit 1999 einer intensiven Überarbeitung und Neugewichtung der bundesrätlichen Einschätzung von materiellen und politischen Möglichkeiten einer Einführung von Lenkungsabgaben in der Landwirtschaft unterworfen.</p><p>2. Der Bericht soll noch in diesem Jahr vom Bundesrat genehmigt und danach publiziert werden.</p><p>3. Die Veröffentlichung des Berichtes hat sich hauptsächlich wegen der wiederholten Notwendigkeit einer Abstimmung der ökologischen Konzepte mit der rasch voranschreitenden Entwicklung in der Agrarpolitik verzögert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 27. Januar 1994 reichte die UREK-S die Motion 94.3005, "Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln", ein. Der Vorstoss wurde in der Sommersession 1994 vom Ständerat und ein Jahr später vom Nationalrat überwiesen:</p><p>"Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in spätestens fünf Jahren eine Gesetzesvorlage über die Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln zu unterbreiten, falls mit den neu eingeführten umwelt- und agrarpolitischen Instrumenten für eine umweltverträgliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt worden ist. Andernfalls erstattet er Bericht an das Parlament, dass mit den bereits eingeführten Instrumenten die beabsichtigte Wirkung erzielt worden ist."</p><p>Dem Vernehmen nach wurde im Jahre 1999 tatsächlich ein entsprechender Bericht erstellt. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Stimmt es, dass ein Bericht vorliegt und folglich seit drei Jahren in einer Schublade verstaubt?</p><p>2. Wenn ja: Wann gedenkt er, den Bericht zu publizieren und dem Parlament vorzulegen?</p><p>3. Was ist der Grund dafür, dass er die ihm gesetzten Fristen um Jahre überzieht?</p>
  • Lenkungsabgabe auf Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat den Auftrag der Motion UREK-S 94.3005, "Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln", mit der materiell und politisch gebotenen Umsicht in Bearbeitung genommen. Fachlich wurde ein entsprechender Bericht unter der Federführung des Buwal erarbeitet.</p><p>Materiell betrifft die angesprochene Motion zwei unterschiedliche Fachfragen, nämlich einerseits die Dünger (Mineraldünger, Hofdüngerüberschüsse) und andererseits die Pflanzenschutzmittel (PSM). Die beiden Fragenbereiche wurden denn auch von zwei getrennten Fachgremien bearbeitet. Im Jahre 1999 wurde damit begonnen, die beiden damals vorliegenden Teilberichte über Dünger und über PSM zu einem integralen Gesamtbericht zusammenzuführen.</p><p>Zeitgleich zu diesen Arbeiten zeichneten sich erste Ergebnisse der Anfang der Neunzigerjahre eingeleiteten Ökologisierung der Landwirtschaft ab, die im Rahmen verschiedener Agrarreformen beschlossen wurde. Der von Volk und Ständen am 9. Juni 1996 angenommene Landwirtschaftsartikel 31 der Bundesverfassung (neu Art. 104 der Bundesverfassung vom 18. April 1999) festigte zusätzlich das neue Landwirtschaftsrecht in einem durch Marktliberalisierung und ökologische Anreizmechanismen grundlegend veränderten agrarpolitischen Umfeld. Infolge dieser Entwicklungen wurde auch eine Neubeurteilung der Notwendigkeit und der Erfolgsaussichten von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und PSM nötig.</p><p>Inzwischen liegt eine gründlich überarbeitete Neufassung des umfangreichen Berichtsentwurfes über Lenkungsabgaben in der Landwirtschaft vor. Der Berichtsentwurf kommt zu folgendem Schluss:</p><p>- Vor allem bei den Hofdüngerüberschüssen und bei den PSM ist die Umweltverträglichkeit hinsichtlich Menge und Verwendung noch nicht erreicht.</p><p>- Den geltenden Rechts- und Vollzugsinstrumenten ist gegenüber Lenkungsabgaben noch immer der Vorzug zu geben, weil sie bei konsequenter Umsetzung in der Landwirtschaft mittelfristig durchaus zum Erfolg führen können.</p><p>Im Berichtsentwurf werden denn auch Massnahmenpakete vorgeschlagen, welche die Umsetzung des derzeit geltenden und anzuwendenden Umwelt- und Landwirtschaftsrechtes massgeblich verbessern sollen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellantin:</p><p>1. Ein im Lichte der jüngsten Entwicklung des Vollzuges der Umweltschutz- sowie der agrarökologischen Gesetzgebung ergänzter Berichtsentwurf liegt vor. Er wurde gemäss vorstehender Erläuterungen seit 1999 einer intensiven Überarbeitung und Neugewichtung der bundesrätlichen Einschätzung von materiellen und politischen Möglichkeiten einer Einführung von Lenkungsabgaben in der Landwirtschaft unterworfen.</p><p>2. Der Bericht soll noch in diesem Jahr vom Bundesrat genehmigt und danach publiziert werden.</p><p>3. Die Veröffentlichung des Berichtes hat sich hauptsächlich wegen der wiederholten Notwendigkeit einer Abstimmung der ökologischen Konzepte mit der rasch voranschreitenden Entwicklung in der Agrarpolitik verzögert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 27. Januar 1994 reichte die UREK-S die Motion 94.3005, "Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln", ein. Der Vorstoss wurde in der Sommersession 1994 vom Ständerat und ein Jahr später vom Nationalrat überwiesen:</p><p>"Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in spätestens fünf Jahren eine Gesetzesvorlage über die Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln zu unterbreiten, falls mit den neu eingeführten umwelt- und agrarpolitischen Instrumenten für eine umweltverträgliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt worden ist. Andernfalls erstattet er Bericht an das Parlament, dass mit den bereits eingeführten Instrumenten die beabsichtigte Wirkung erzielt worden ist."</p><p>Dem Vernehmen nach wurde im Jahre 1999 tatsächlich ein entsprechender Bericht erstellt. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Stimmt es, dass ein Bericht vorliegt und folglich seit drei Jahren in einer Schublade verstaubt?</p><p>2. Wenn ja: Wann gedenkt er, den Bericht zu publizieren und dem Parlament vorzulegen?</p><p>3. Was ist der Grund dafür, dass er die ihm gesetzten Fristen um Jahre überzieht?</p>
    • Lenkungsabgabe auf Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln

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