Schutzprogramm für ungewollt schwangere Frauen

ShortId
02.3270
Id
20023270
Updated
10.04.2024 14:18
Language
de
Title
Schutzprogramm für ungewollt schwangere Frauen
AdditionalIndexing
28;Fristenlösung;Jugendschutz;soziale Unterstützung;Mutterschaft;Mutterschutz;Sozialhilfe
1
  • L04K01050513, Mutterschutz
  • L05K0107030401, Mutterschaft
  • L03K010404, soziale Unterstützung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K010302010101, Fristenlösung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich des Abstimmungskampfes "Fristenlösung" und "Mutter und Kind" wurde von allen Seiten beteuert, dass möglichst wenig Abtreibungen das Ziel aller Bemühungen sein soll. Nun muss der Staat alle Massnahmen ergreifen, damit dieses Ziel auch wirklich erreicht werden kann. Das Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) muss das Recht auf Leben (Art. 10 BV) in allen Bereichen unterstützen.</p>
  • <p>Der Bundesrat bewertet Bemühungen im Interesse der Senkung der Abtreibungszahlen als positiv. Mit der Abstimmung zur Fristenregelung hat das Schweizervolk beschlossen, die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch in die Kompetenz der betroffenen Frau zu legen. Diese kann in Beratungs- und Familienplanungsstellen auf professionelle Beratung im von der Motion geforderten ganzheitlichen Sinn zählen. Diese Beratung, welche die Frauen in der Entscheidung unterstützt, berücksichtigt das Recht auf Leben (Art. 10 BV): im Leitfaden, welchen jede Frau in Beratung erhält, wird beispielsweise ausdrücklich auf die Möglichkeit der Adoption hingewiesen (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Motionen Simoneschi 02.3222 und Meier-Schatz 02.3221 vom 3. Juni 2002). Die materielle und psychosoziale Direkthilfe für Frauen in durch eine Schwangerschaft bedingten Notlage fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Sozialhilfe. Ergänzt werden diese Angebote durch zahlreiche private Hilfswerke, welche Frauen in einer Schwangerschaft, Müttern, Familien und Kindern in Notlagen Unterstützung leisten.</p><p>Im Rahmen von familienpolitischen Massnahmen fördert der Bund verbesserte Lebensbedingungen für Frauen und Familien und leistet damit einen Beitrag dazu, dass Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zu Notlagen führen. Neuerungen und Verbesserungen in diesem Sinn sind in Arbeit:</p><p>- Eine der zentralen Massnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens ist die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, welche mit der parlamentarischen Initiative Triponez 01.426 in der parlamentarischen Diskussion steht.</p><p>- Die Parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.403, "Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze", zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auf eine Verminderung finanzieller Notlagen bei jungen Familien und steht zurzeit in der Differenzbereinigung zwischen beiden Räten.</p><p>- Aufgrund der Parlamentarischen Initiativen von Fehr Jacqueline 00.436 und Meier-Schatz 00.437, denen der Nationalrat am 21. März 2001 Folge gegeben hat, wird gegenwärtig von der zuständigen Kommission des Nationalrates eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet, die eine gesamtschweizerische Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien ermöglichen soll. Hierzu wird sich der Bundesrat äussern, wenn der Kommissionsbericht vorliegt.</p><p>- Eine Neuregelung der Familienzulagen auf Bundesebene, wie sie in der Parlamentarischen Initiative Fankhauser 91.411 gefordert wird, steht ebenfalls in Kommissionsberatung.</p><p>Die abschliessende Diskussion der genannten Parlamentarischen Initiativen und entsprechende Entscheide stehen noch aus. Je nach Ausgang unterstützen sie jedoch die Forderung der Motion.</p><p>Die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch, welche auch die präventive Beratung einschliesst, fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Vorsteherinnen des EJPD und des EDI haben diese ersucht, die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen zusätzlich zu unterstützen. Auf der Ebene der Sanitäts- und Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wie auch der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte sind die Kantone bereits koordiniert aktiv und führen entsprechende Planungen durch.</p><p>Der Bund unterstützt die Kantone durch fachbezogene Grundlagen in der Planung und Koordination der spezifischen Hilfestellung an ungewollt Schwangere insbesondere im Bereich der Prävention. Im Anschluss an das Postulat Genner 00.3364 hat das Bundesamt für Gesundheit eine nationale Studie zu Lücken und Bedarf in der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in Auftrag gegeben. Die Studie beleuchtet u. a. ausführlich die Prävention unerwünschter Schwangerschaften. Die Ergebnisse werden im laufenden Jahr auch zuhanden der Kantone vorliegen. Aufgrund der Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie wird zu prüfen sein, ob und allenfalls welche zusätzlichen Massnahmen geplant werden können. Dabei wird insbesondere auf den Nutzen und die Umsetzbarkeit zusätzlicher Programme zu achten und deren Budgetabhängigkeit zu berücksichtigen sein.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, laufende Arbeiten vor allem im Bereich der Prävention unerwünschter Schwangerschaften darauf hin zu prüfen, ob sie dem geforderten umfassenden Schutzprogramm Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein umfassendes Schutzprogramm für ungewollt schwangere Frauen zu schaffen. Die Bemühungen sollen den ganzheitlichen Aspekt in medizinischer, sozialer, finanzieller und ethischer Hinsicht berücksichtigen. Kinder sollen nicht nur überleben, sondern leben!</p><p>Die privaten Beratungs- und Hilfsangebote sind in das Schutzprogramm einzubeziehen.</p>
  • Schutzprogramm für ungewollt schwangere Frauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich des Abstimmungskampfes "Fristenlösung" und "Mutter und Kind" wurde von allen Seiten beteuert, dass möglichst wenig Abtreibungen das Ziel aller Bemühungen sein soll. Nun muss der Staat alle Massnahmen ergreifen, damit dieses Ziel auch wirklich erreicht werden kann. Das Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) muss das Recht auf Leben (Art. 10 BV) in allen Bereichen unterstützen.</p>
    • <p>Der Bundesrat bewertet Bemühungen im Interesse der Senkung der Abtreibungszahlen als positiv. Mit der Abstimmung zur Fristenregelung hat das Schweizervolk beschlossen, die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch in die Kompetenz der betroffenen Frau zu legen. Diese kann in Beratungs- und Familienplanungsstellen auf professionelle Beratung im von der Motion geforderten ganzheitlichen Sinn zählen. Diese Beratung, welche die Frauen in der Entscheidung unterstützt, berücksichtigt das Recht auf Leben (Art. 10 BV): im Leitfaden, welchen jede Frau in Beratung erhält, wird beispielsweise ausdrücklich auf die Möglichkeit der Adoption hingewiesen (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Motionen Simoneschi 02.3222 und Meier-Schatz 02.3221 vom 3. Juni 2002). Die materielle und psychosoziale Direkthilfe für Frauen in durch eine Schwangerschaft bedingten Notlage fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Sozialhilfe. Ergänzt werden diese Angebote durch zahlreiche private Hilfswerke, welche Frauen in einer Schwangerschaft, Müttern, Familien und Kindern in Notlagen Unterstützung leisten.</p><p>Im Rahmen von familienpolitischen Massnahmen fördert der Bund verbesserte Lebensbedingungen für Frauen und Familien und leistet damit einen Beitrag dazu, dass Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zu Notlagen führen. Neuerungen und Verbesserungen in diesem Sinn sind in Arbeit:</p><p>- Eine der zentralen Massnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens ist die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, welche mit der parlamentarischen Initiative Triponez 01.426 in der parlamentarischen Diskussion steht.</p><p>- Die Parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.403, "Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze", zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auf eine Verminderung finanzieller Notlagen bei jungen Familien und steht zurzeit in der Differenzbereinigung zwischen beiden Räten.</p><p>- Aufgrund der Parlamentarischen Initiativen von Fehr Jacqueline 00.436 und Meier-Schatz 00.437, denen der Nationalrat am 21. März 2001 Folge gegeben hat, wird gegenwärtig von der zuständigen Kommission des Nationalrates eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet, die eine gesamtschweizerische Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien ermöglichen soll. Hierzu wird sich der Bundesrat äussern, wenn der Kommissionsbericht vorliegt.</p><p>- Eine Neuregelung der Familienzulagen auf Bundesebene, wie sie in der Parlamentarischen Initiative Fankhauser 91.411 gefordert wird, steht ebenfalls in Kommissionsberatung.</p><p>Die abschliessende Diskussion der genannten Parlamentarischen Initiativen und entsprechende Entscheide stehen noch aus. Je nach Ausgang unterstützen sie jedoch die Forderung der Motion.</p><p>Die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch, welche auch die präventive Beratung einschliesst, fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Vorsteherinnen des EJPD und des EDI haben diese ersucht, die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen zusätzlich zu unterstützen. Auf der Ebene der Sanitäts- und Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wie auch der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte sind die Kantone bereits koordiniert aktiv und führen entsprechende Planungen durch.</p><p>Der Bund unterstützt die Kantone durch fachbezogene Grundlagen in der Planung und Koordination der spezifischen Hilfestellung an ungewollt Schwangere insbesondere im Bereich der Prävention. Im Anschluss an das Postulat Genner 00.3364 hat das Bundesamt für Gesundheit eine nationale Studie zu Lücken und Bedarf in der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in Auftrag gegeben. Die Studie beleuchtet u. a. ausführlich die Prävention unerwünschter Schwangerschaften. Die Ergebnisse werden im laufenden Jahr auch zuhanden der Kantone vorliegen. Aufgrund der Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie wird zu prüfen sein, ob und allenfalls welche zusätzlichen Massnahmen geplant werden können. Dabei wird insbesondere auf den Nutzen und die Umsetzbarkeit zusätzlicher Programme zu achten und deren Budgetabhängigkeit zu berücksichtigen sein.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, laufende Arbeiten vor allem im Bereich der Prävention unerwünschter Schwangerschaften darauf hin zu prüfen, ob sie dem geforderten umfassenden Schutzprogramm Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein umfassendes Schutzprogramm für ungewollt schwangere Frauen zu schaffen. Die Bemühungen sollen den ganzheitlichen Aspekt in medizinischer, sozialer, finanzieller und ethischer Hinsicht berücksichtigen. Kinder sollen nicht nur überleben, sondern leben!</p><p>Die privaten Beratungs- und Hilfsangebote sind in das Schutzprogramm einzubeziehen.</p>
    • Schutzprogramm für ungewollt schwangere Frauen

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