DRS-Programme und TSI-Programme. Vernachlässigung der Rand- und Berggebiete
- ShortId
-
02.3273
- Id
-
20023273
- Updated
-
10.04.2024 10:27
- Language
-
de
- Title
-
DRS-Programme und TSI-Programme. Vernachlässigung der Rand- und Berggebiete
- AdditionalIndexing
-
34;Konflikt zwischen Sprachregionen;Randregion;Mehrsprachigkeit;sprachliche Diskriminierung;Pluralismus;Berggebiet;SF DRS;Gleichbehandlung;audiovisuelles Programm;freie Verbreitung von Programmen;RSI;service public;SRG
- 1
-
- L07K12020501080401, SF DRS
- L06K120205010803, RSI
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K06030102, Berggebiet
- L05K1202050108, SRG
- L05K1202040103, freie Verbreitung von Programmen
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
- L04K08020321, Pluralismus
- L04K08060111, service public
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der SRG mit Verfügung vom 1. März 2002 die konzessionsrechtliche Bewillligung für die Realisierung eines neuen TV-Verbreitungskonzeptes erteilt. Dieses Konzept beinhaltet die vorübergehende terrestrische Abschaltung der anderssprachigen SRG-Fernsehprogramme. Der Bundesrat hat das neue Verbreitungskonzept der SRG in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (Einfache Anfrage Robbiani 01.1132 vom 12. Dezember 2001; Interpellation Epiney 02.3046 vom 12. März 2002; Interpellation Berberat 02.3071 vom 19. März 2002) zustimmend zur Kenntnis genommen.</p><p>Diese Massnahme ist notwendig, um ein neues digitales Sendernetz aufbauen zu können. Zurzeit läuft ein Versuchsbetrieb der SRG mit DVB-T (Digital Video Broadcasting-terrestrial) im Unterengadin, der in den nächsten Monaten auf das Oberengadin ausgeweitet wird. Das UVEK erwartet von der SRG in der Folge eine beschleunigte Realisierung der einzelnen Ausbauetappen in der ganzen Schweiz: Im Tessin und im Bassin Lémanique soll die Einführung von DVB-T bereits im Jahr 2003 bzw. 2004 erfolgen. Mit dem Ausbau von wichtigen Senderstandorten soll es sodann möglich sein, 2004 das schweizerische Mittelland mit digitalem Fernsehen zu versorgen. Das UVEK geht davon aus, dass eine erste landesweite digitale Senderkette bis 2008 realisiert ist.</p><p>Leider gibt es Haushalte, die durch die Abschaltung der anderssprachigen SRG-Fernsehprogramme vorübergehend Nachteile erleiden. In seiner Verfügung vom 1. März 2002 hat das UVEK die SRG verpflichtet, in Härtefällen den betroffenen Zuschauerinnen und Zuschauern auf begründetes Gesuch hin Hilfe bei der Beschaffung und Finanzierung von Satellitenempfangsanlagen zu leisten. Als Härtefälle betrachtet das UVEK insbesondere jene Haushalte, welche gemäss Artikel 45 der Radio- und Fernsehverordnung von der Entrichtung der Fernsehempfangsgebühren befreit sind. Zudem wurde die SRG verpflichtet, auf die Abschaltung der Sender entlang den Sprachgrenzen zu verzichten.</p><p>Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang die suboptimale Information des Publikums durch die SRG im Vorfeld der Abschaltungen. Diese war mitunter ein Hauptgrund für den Unmut vieler betroffener Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich durch die Abschaltungen überrumpelt fühlten und das Vorgehen der SRG nicht nachvollziehen konnten. Der Bundesrat erwartet von der SRG, dass sie ihre Aufgabe als Service-public-Veranstalterin auch im kommunikativen Umgang mit der Bevölkerung ernst nimmt und insbesondere im Hinblick auf die Einführung von DVB-T das Publikum eingehend über Ausbau und Entwicklungsstand informiert.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Das neue Verbreitungskonzept der SRG hat leider zur Folge, dass Haushalte, die weder am Kabel angeschlossen sind noch über einen Satellitenempfang verfügen, die anderssprachigen Programme der SRG vorübergehend nicht mehr über die Dach- oder Zimmerantennen empfangen können. Die Senderabschaltungen betreffen aber alle Landesteile und Gegenden der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst und bedauert, dass jene Haushalte, die weder am Kabel angeschlossen sind noch einen Satellitenempfang haben, vorübergehend Nachteile erleiden können. Er ist aber überzeugt, dass gerade nicht verkabelte Gegenden oder Kernzonen von Städten und Dörfern, die aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes das Aufstellen von Satellitenschüssel verbieten, von der neuen Verbreitungstechnologie profitieren werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass die Massnahme einen heiklen Punkt unseres Mediensystems tangiert. Da sie aber eine technische Notwendigkeit darstellt und zu einer Verbesserung des Service-public-Angebotes gerade für mehrsprachige Haushalte und Personen führt, die anderssprachige SRG-Programme terrestrisch konsumieren, kann nicht von einer Benachteiligung gesprochen werden.</p><p>3. Aus den gemachten Ausführungen geht hervor, dass sich die Massnahme nicht gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richtet und im Hinblick auf die Digitalisierung der Terrestrik rein technisch bedingt ist.</p><p>4. Alle Radio- und Fernsehprogramme der SRG werden weiterhin über Satellit und Kabel verbreitet und sind demzufolge überall in der Schweiz mit der entsprechenden Ausrüstung empfangbar. Mit dieser Verbreitung kommt die SRG ihren gesetzlichen Vorgaben nach einer nationalen Verbreitung der Fernsehprogramme (Art. 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, RTVG) weiterhin nach.</p><p>5. Das Gebühreninkasso durch die Billag AG wird weiterhin aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren finanziert und führt zu keinen Kosteneinsparungen bei der SRG. Der Bundesrat erwartet, dass die Verbreitungskosten, die durch die terrestrische Abschaltung der anderssprachigen TV-Programme eingespart werden können, für die zusätzlichen Verbreitungskosten während der Übergangszeit verwendet werden.</p><p>Die Frage der finanziellen Unterstützung der regionalen TV-Veranstalter wird im Rahmen der hängigen Revision des RTVG thematisiert. Es wird Sache des Gesetzgebers sein, zu bestimmen, ob und nach welchen Kriterien private Fernsehstationen in den Genuss von Gebührengeldern kommen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor einigen Wochen wurde die drahtlose Weiterverbreitung der DRS- und TSI-Programme in den Rand- und Berggebieten des französischen Sprachgebietes eingestellt.</p><p>Diese Massnahme hat zwar in einigen Regionen kaum Auswirkungen, vor allem dort, wo ein Kabelnetz besteht; anders sieht das in unseren Tälern aus, die schon vorher nicht optimal versorgt waren. Die getroffene Entscheidung ist höchst bedauerlich und benachteiligt einmal mehr die Rand- und Bergregionen.</p><p>Die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Regionen werden gezwungen, kostspieliges Material zu kaufen, was ganz klar ein Verstoss gegen das Gebot der Gleichbehandlung ist. Dies umso mehr, als Bergbäuerinnen und Bergbauern im Durchschnitt nur 2500 Franken pro Monat verdienen, wie offizielle Statistiken belegen.</p><p>In einer Zeit, in der man alles tut, um den nationalen Zusammenhalt zu fördern, muss man es als riesigen Rückschritt bezeichnen, wenn wie in den Anfangszeiten des Fernsehens vor 50 Jahren nur noch das absolute Minimum angeboten wird.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Heute wird alles in den Städten zentralisiert (Verwaltung, Post, Swisscom usw.). Hat man das Recht, die Bevölkerung in den Rand- und Bergregionen noch mehr zu strafen?</p><p>2. Ist es üblich, zweisprachige Familien zu benachteiligen?</p><p>3. Löst man durch dieses Vorgehen nicht eine Art Rassismus innerhalb des Landes aus und vertieft den "Röstigraben"?</p><p>4. Ist es nicht möglich, dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Programme in der ganzen Schweiz empfangen werden können, zumindest in den drei Hauptsprachen des Landes? (Besitzstandwahrung)</p><p>5. Durch den Abbau der Leistungen und die Übertragung des Gebühreninkassos von der PTT auf die Billag AG spart die SRG jährlich 120 Millionen Franken.</p><p>Um wie viele Franken werden die Gebühren, welche die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, gesenkt?</p><p>Welcher Betrag könnte auf die privaten Fernsehketten verteilt werden, die ein vielfältigeres Angebot in diesen Regionen sicherstellen könnten?</p>
- DRS-Programme und TSI-Programme. Vernachlässigung der Rand- und Berggebiete
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der SRG mit Verfügung vom 1. März 2002 die konzessionsrechtliche Bewillligung für die Realisierung eines neuen TV-Verbreitungskonzeptes erteilt. Dieses Konzept beinhaltet die vorübergehende terrestrische Abschaltung der anderssprachigen SRG-Fernsehprogramme. Der Bundesrat hat das neue Verbreitungskonzept der SRG in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (Einfache Anfrage Robbiani 01.1132 vom 12. Dezember 2001; Interpellation Epiney 02.3046 vom 12. März 2002; Interpellation Berberat 02.3071 vom 19. März 2002) zustimmend zur Kenntnis genommen.</p><p>Diese Massnahme ist notwendig, um ein neues digitales Sendernetz aufbauen zu können. Zurzeit läuft ein Versuchsbetrieb der SRG mit DVB-T (Digital Video Broadcasting-terrestrial) im Unterengadin, der in den nächsten Monaten auf das Oberengadin ausgeweitet wird. Das UVEK erwartet von der SRG in der Folge eine beschleunigte Realisierung der einzelnen Ausbauetappen in der ganzen Schweiz: Im Tessin und im Bassin Lémanique soll die Einführung von DVB-T bereits im Jahr 2003 bzw. 2004 erfolgen. Mit dem Ausbau von wichtigen Senderstandorten soll es sodann möglich sein, 2004 das schweizerische Mittelland mit digitalem Fernsehen zu versorgen. Das UVEK geht davon aus, dass eine erste landesweite digitale Senderkette bis 2008 realisiert ist.</p><p>Leider gibt es Haushalte, die durch die Abschaltung der anderssprachigen SRG-Fernsehprogramme vorübergehend Nachteile erleiden. In seiner Verfügung vom 1. März 2002 hat das UVEK die SRG verpflichtet, in Härtefällen den betroffenen Zuschauerinnen und Zuschauern auf begründetes Gesuch hin Hilfe bei der Beschaffung und Finanzierung von Satellitenempfangsanlagen zu leisten. Als Härtefälle betrachtet das UVEK insbesondere jene Haushalte, welche gemäss Artikel 45 der Radio- und Fernsehverordnung von der Entrichtung der Fernsehempfangsgebühren befreit sind. Zudem wurde die SRG verpflichtet, auf die Abschaltung der Sender entlang den Sprachgrenzen zu verzichten.</p><p>Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang die suboptimale Information des Publikums durch die SRG im Vorfeld der Abschaltungen. Diese war mitunter ein Hauptgrund für den Unmut vieler betroffener Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich durch die Abschaltungen überrumpelt fühlten und das Vorgehen der SRG nicht nachvollziehen konnten. Der Bundesrat erwartet von der SRG, dass sie ihre Aufgabe als Service-public-Veranstalterin auch im kommunikativen Umgang mit der Bevölkerung ernst nimmt und insbesondere im Hinblick auf die Einführung von DVB-T das Publikum eingehend über Ausbau und Entwicklungsstand informiert.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Das neue Verbreitungskonzept der SRG hat leider zur Folge, dass Haushalte, die weder am Kabel angeschlossen sind noch über einen Satellitenempfang verfügen, die anderssprachigen Programme der SRG vorübergehend nicht mehr über die Dach- oder Zimmerantennen empfangen können. Die Senderabschaltungen betreffen aber alle Landesteile und Gegenden der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst und bedauert, dass jene Haushalte, die weder am Kabel angeschlossen sind noch einen Satellitenempfang haben, vorübergehend Nachteile erleiden können. Er ist aber überzeugt, dass gerade nicht verkabelte Gegenden oder Kernzonen von Städten und Dörfern, die aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes das Aufstellen von Satellitenschüssel verbieten, von der neuen Verbreitungstechnologie profitieren werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass die Massnahme einen heiklen Punkt unseres Mediensystems tangiert. Da sie aber eine technische Notwendigkeit darstellt und zu einer Verbesserung des Service-public-Angebotes gerade für mehrsprachige Haushalte und Personen führt, die anderssprachige SRG-Programme terrestrisch konsumieren, kann nicht von einer Benachteiligung gesprochen werden.</p><p>3. Aus den gemachten Ausführungen geht hervor, dass sich die Massnahme nicht gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richtet und im Hinblick auf die Digitalisierung der Terrestrik rein technisch bedingt ist.</p><p>4. Alle Radio- und Fernsehprogramme der SRG werden weiterhin über Satellit und Kabel verbreitet und sind demzufolge überall in der Schweiz mit der entsprechenden Ausrüstung empfangbar. Mit dieser Verbreitung kommt die SRG ihren gesetzlichen Vorgaben nach einer nationalen Verbreitung der Fernsehprogramme (Art. 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, RTVG) weiterhin nach.</p><p>5. Das Gebühreninkasso durch die Billag AG wird weiterhin aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren finanziert und führt zu keinen Kosteneinsparungen bei der SRG. Der Bundesrat erwartet, dass die Verbreitungskosten, die durch die terrestrische Abschaltung der anderssprachigen TV-Programme eingespart werden können, für die zusätzlichen Verbreitungskosten während der Übergangszeit verwendet werden.</p><p>Die Frage der finanziellen Unterstützung der regionalen TV-Veranstalter wird im Rahmen der hängigen Revision des RTVG thematisiert. Es wird Sache des Gesetzgebers sein, zu bestimmen, ob und nach welchen Kriterien private Fernsehstationen in den Genuss von Gebührengeldern kommen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor einigen Wochen wurde die drahtlose Weiterverbreitung der DRS- und TSI-Programme in den Rand- und Berggebieten des französischen Sprachgebietes eingestellt.</p><p>Diese Massnahme hat zwar in einigen Regionen kaum Auswirkungen, vor allem dort, wo ein Kabelnetz besteht; anders sieht das in unseren Tälern aus, die schon vorher nicht optimal versorgt waren. Die getroffene Entscheidung ist höchst bedauerlich und benachteiligt einmal mehr die Rand- und Bergregionen.</p><p>Die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Regionen werden gezwungen, kostspieliges Material zu kaufen, was ganz klar ein Verstoss gegen das Gebot der Gleichbehandlung ist. Dies umso mehr, als Bergbäuerinnen und Bergbauern im Durchschnitt nur 2500 Franken pro Monat verdienen, wie offizielle Statistiken belegen.</p><p>In einer Zeit, in der man alles tut, um den nationalen Zusammenhalt zu fördern, muss man es als riesigen Rückschritt bezeichnen, wenn wie in den Anfangszeiten des Fernsehens vor 50 Jahren nur noch das absolute Minimum angeboten wird.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Heute wird alles in den Städten zentralisiert (Verwaltung, Post, Swisscom usw.). Hat man das Recht, die Bevölkerung in den Rand- und Bergregionen noch mehr zu strafen?</p><p>2. Ist es üblich, zweisprachige Familien zu benachteiligen?</p><p>3. Löst man durch dieses Vorgehen nicht eine Art Rassismus innerhalb des Landes aus und vertieft den "Röstigraben"?</p><p>4. Ist es nicht möglich, dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Programme in der ganzen Schweiz empfangen werden können, zumindest in den drei Hauptsprachen des Landes? (Besitzstandwahrung)</p><p>5. Durch den Abbau der Leistungen und die Übertragung des Gebühreninkassos von der PTT auf die Billag AG spart die SRG jährlich 120 Millionen Franken.</p><p>Um wie viele Franken werden die Gebühren, welche die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, gesenkt?</p><p>Welcher Betrag könnte auf die privaten Fernsehketten verteilt werden, die ein vielfältigeres Angebot in diesen Regionen sicherstellen könnten?</p>
- DRS-Programme und TSI-Programme. Vernachlässigung der Rand- und Berggebiete
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