Ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge
- ShortId
-
02.3274
- Id
-
20023274
- Updated
-
10.04.2024 11:52
- Language
-
de
- Title
-
Ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge
- AdditionalIndexing
-
24;Auto;Steuerabzug;Verschmutzung durch das Auto;Motorfahrzeugsteuer;Energieverbrauch;Benzin;Treibstoff;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K11070104, Motorfahrzeugsteuer
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K1704010101, Treibstoff
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K1803010101, Auto
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L06K170401010101, Benzin
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die unter "auto-schweiz" firmierende Vereinigung der Schweizer Automobilimporteure hat mit dem UVEK am 19. Februar 2002 eine Vereinbarung über die Reduktion des spezifischen Treibstoffverbrauches neuer Personenwagen unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass der durchschnittliche Treibstoffverbrauch je Personenwagen von durchschnittlich 8,4 Liter pro 100 Kilometer im Jahr 2000 über ein Teilziel von 7,4 Liter pro 100 Kilometer im Jahre 2004 auf 6,4 Liter pro 100 Kilometer im Jahre 2008 reduziert wird. Da "auto-schweiz" gegenüber der Branche über keinerlei regulatorische Möglichkeiten verfügt und keine Sanktionen durchsetzen kann, kommt motivierenden Massnahmen entscheidende Bedeutung zu.</p><p>Im Wissen um diese Ausgangslage hält Artikel 8 der erwähnten und von Bundesrat Moritz Leuenberger unterzeichneten Vereinbarung fest, dass das UVEK die Bemühungen von "auto-schweiz" im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. So soll einerseits die Akzeptanz von Dieselfahrzeugen gesteigert werden, andererseits verpflichtet sich das UVEK, im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf die Kantone auszuüben, damit diese den Einsatz von besonders verbrauchsgünstigen Fahrzeugen steuerlich begünstigen.</p><p>Heute kennen bereits vier Kantone (Genf, Basel-Stadt, Tessin, Luzern) Vergünstigungen für verbrauchsarme Fahrzeuge, wobei in jedem Kanton andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Um die anspruchsvollen Reduktionsziele bis 2008 zu erreichen, sind möglichst rasch Anreize zu schaffen, welche zu einem veränderten Kaufverhalten führen. Der Bundesrat soll daher unverzüglich ein Konzept erarbeiten, wie eine einheitliche steuerliche Begünstigung von verbrauchsarmen Fahrzeugen gesamtschweizerisch umgesetzt werden kann.</p><p>Da die Steuerhoheit in Sachen Motorfahrzeugsteuern bei den Kantonen liegt, wird der Bundesrat aufgefordert, sich bei den Kantonen für eine rasche Umsetzung von steuerlichen Begünstigungen von verbrauchsarmen Fahrzeugen auf der Basis eines gesamtschweizerischen Konzeptes stark zu machen.</p><p>Nach Massgabe der Zielwerte 2008 hätten im Jahre 2001 gesamtschweizerisch rund 50 000 Fahrzeuge von ermässigten Motorfahrzeugsteuern profitiert.</p>
- <p>Die Vereinbarung von "auto-schweiz" (Vereinigung Schweizer Automobilimporteure) mit dem UVEK vom 19. Februar 2002 zur Senkung des durchschnittlichen Treibstoffverbrauches neuer Personenwagen sieht vor, dass der Bund "auto-schweiz" bei der Erfüllung dieses Zieles unterstützt.</p><p>Die Vereinbarung gehört zu einem Paket von Massnahmen, das im Rahmen von Energie Schweiz zur Erreichung der CO2-Ziele im Verkehr beitragen soll. Dieses beinhaltet auch die Einführung einer Energieetikette für Personenwagen aufgrund einer Änderung der Energieverordnung.</p><p>Die Möglichkeiten von weitergehenden finanziellen Anreizen zugunsten verbrauchsarmer Fahrzeuge wurden in der Vergangenheit schon mehrmals untersucht. Zurzeit ist aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen eine Arbeitsgruppe der Verwaltung mit der Prüfung einer staatsquotenneutralen Differenzierung der Mineralölsteuer befasst, insbesondere zur Begünstigung von Diesel-, Erdgas- und Biogastreibstoffen.</p><p>Die Möglichkeiten für eine treibstoffsparende Ausgestaltung der jährlich erhobenen kantonalen Motorfahrzeugsteuer wurden vom Bundesamt für Energie, dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (1999: Finanzielle Anreize zur Förderung energieeffizienter Personenwagen, BBL Vertrieb Publikationen Bestellnummer: 805.606; www.bbl.admin.ch/bundespublikationen) im Jahr 1999 untersucht. Im Bericht wurde den Kantonen empfohlen, eine Besteuerung nach dem Fahrzeuggewicht einzuführen. Bei entsprechender Ausgestaltung werden damit verbrauchsarme Fahrzeuge gefördert. Die Bemessung der Steuer nach dem spezifischen Verbrauch der Fahrzeuge ist grundsätzlich ebenfalls machbar. Wegen der Änderung der Verbrauchsmessung 1996 (neuer europäischer Fahrzyklus) würden aber während mehreren Jahren Datenprobleme bestehen. Erforderlich wären Übergangs- und Sonderregelungen für die vor 1996 in Verkehr gesetzten Fahrzeuge. Die Arbeitsgruppe erachtete einen einmaligen finanziellen Anreiz bei der erstmaligen Inverkehrsetzung der Personenwagen als wirksamste und relativ gut realisierbare Massnahme (aufkommensneutrales Bonus-Malus-System).</p><p>Anreize zur Förderung energieeffizienter Fahrzeuge werden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst. Im Rahmen von Energie Schweiz sollen energieeffiziente Personenwagen verstärkt gefördert werden. Aufgrund der Energieetikette sind entsprechende haushaltneutrale Anreize bei der Automobilsteuer des Bundes zu prüfen. Eine Empfehlung an die Kantone für eine Anpassung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer aufgrund der bestehenden Untersuchung wird bis Ende Oktober 2002 erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kantonen ein Konzept für eine steuerliche Begünstigung von besonders verbrauchsarmen Fahrzeugen zu unterbreiten und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine gesamtschweizerisch einheitliche Umsetzung einzusetzen.</p><p>Von ermässigten Motorfahrzeugsteuern sollen Fahrzeuge profitieren, welche die vom UVEK und "auto-schweiz" (Vereinigung der Schweizer Automobilimporteure) per 2008 vereinbarten Zielwerte (Benzin 6,4 Liter pro 100 Kilometer; Diesel 5,7 Liter pro 100 Kilometer) bereits erreichen.</p>
- Ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die unter "auto-schweiz" firmierende Vereinigung der Schweizer Automobilimporteure hat mit dem UVEK am 19. Februar 2002 eine Vereinbarung über die Reduktion des spezifischen Treibstoffverbrauches neuer Personenwagen unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass der durchschnittliche Treibstoffverbrauch je Personenwagen von durchschnittlich 8,4 Liter pro 100 Kilometer im Jahr 2000 über ein Teilziel von 7,4 Liter pro 100 Kilometer im Jahre 2004 auf 6,4 Liter pro 100 Kilometer im Jahre 2008 reduziert wird. Da "auto-schweiz" gegenüber der Branche über keinerlei regulatorische Möglichkeiten verfügt und keine Sanktionen durchsetzen kann, kommt motivierenden Massnahmen entscheidende Bedeutung zu.</p><p>Im Wissen um diese Ausgangslage hält Artikel 8 der erwähnten und von Bundesrat Moritz Leuenberger unterzeichneten Vereinbarung fest, dass das UVEK die Bemühungen von "auto-schweiz" im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. So soll einerseits die Akzeptanz von Dieselfahrzeugen gesteigert werden, andererseits verpflichtet sich das UVEK, im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf die Kantone auszuüben, damit diese den Einsatz von besonders verbrauchsgünstigen Fahrzeugen steuerlich begünstigen.</p><p>Heute kennen bereits vier Kantone (Genf, Basel-Stadt, Tessin, Luzern) Vergünstigungen für verbrauchsarme Fahrzeuge, wobei in jedem Kanton andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Um die anspruchsvollen Reduktionsziele bis 2008 zu erreichen, sind möglichst rasch Anreize zu schaffen, welche zu einem veränderten Kaufverhalten führen. Der Bundesrat soll daher unverzüglich ein Konzept erarbeiten, wie eine einheitliche steuerliche Begünstigung von verbrauchsarmen Fahrzeugen gesamtschweizerisch umgesetzt werden kann.</p><p>Da die Steuerhoheit in Sachen Motorfahrzeugsteuern bei den Kantonen liegt, wird der Bundesrat aufgefordert, sich bei den Kantonen für eine rasche Umsetzung von steuerlichen Begünstigungen von verbrauchsarmen Fahrzeugen auf der Basis eines gesamtschweizerischen Konzeptes stark zu machen.</p><p>Nach Massgabe der Zielwerte 2008 hätten im Jahre 2001 gesamtschweizerisch rund 50 000 Fahrzeuge von ermässigten Motorfahrzeugsteuern profitiert.</p>
- <p>Die Vereinbarung von "auto-schweiz" (Vereinigung Schweizer Automobilimporteure) mit dem UVEK vom 19. Februar 2002 zur Senkung des durchschnittlichen Treibstoffverbrauches neuer Personenwagen sieht vor, dass der Bund "auto-schweiz" bei der Erfüllung dieses Zieles unterstützt.</p><p>Die Vereinbarung gehört zu einem Paket von Massnahmen, das im Rahmen von Energie Schweiz zur Erreichung der CO2-Ziele im Verkehr beitragen soll. Dieses beinhaltet auch die Einführung einer Energieetikette für Personenwagen aufgrund einer Änderung der Energieverordnung.</p><p>Die Möglichkeiten von weitergehenden finanziellen Anreizen zugunsten verbrauchsarmer Fahrzeuge wurden in der Vergangenheit schon mehrmals untersucht. Zurzeit ist aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen eine Arbeitsgruppe der Verwaltung mit der Prüfung einer staatsquotenneutralen Differenzierung der Mineralölsteuer befasst, insbesondere zur Begünstigung von Diesel-, Erdgas- und Biogastreibstoffen.</p><p>Die Möglichkeiten für eine treibstoffsparende Ausgestaltung der jährlich erhobenen kantonalen Motorfahrzeugsteuer wurden vom Bundesamt für Energie, dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (1999: Finanzielle Anreize zur Förderung energieeffizienter Personenwagen, BBL Vertrieb Publikationen Bestellnummer: 805.606; www.bbl.admin.ch/bundespublikationen) im Jahr 1999 untersucht. Im Bericht wurde den Kantonen empfohlen, eine Besteuerung nach dem Fahrzeuggewicht einzuführen. Bei entsprechender Ausgestaltung werden damit verbrauchsarme Fahrzeuge gefördert. Die Bemessung der Steuer nach dem spezifischen Verbrauch der Fahrzeuge ist grundsätzlich ebenfalls machbar. Wegen der Änderung der Verbrauchsmessung 1996 (neuer europäischer Fahrzyklus) würden aber während mehreren Jahren Datenprobleme bestehen. Erforderlich wären Übergangs- und Sonderregelungen für die vor 1996 in Verkehr gesetzten Fahrzeuge. Die Arbeitsgruppe erachtete einen einmaligen finanziellen Anreiz bei der erstmaligen Inverkehrsetzung der Personenwagen als wirksamste und relativ gut realisierbare Massnahme (aufkommensneutrales Bonus-Malus-System).</p><p>Anreize zur Förderung energieeffizienter Fahrzeuge werden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst. Im Rahmen von Energie Schweiz sollen energieeffiziente Personenwagen verstärkt gefördert werden. Aufgrund der Energieetikette sind entsprechende haushaltneutrale Anreize bei der Automobilsteuer des Bundes zu prüfen. Eine Empfehlung an die Kantone für eine Anpassung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer aufgrund der bestehenden Untersuchung wird bis Ende Oktober 2002 erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kantonen ein Konzept für eine steuerliche Begünstigung von besonders verbrauchsarmen Fahrzeugen zu unterbreiten und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine gesamtschweizerisch einheitliche Umsetzung einzusetzen.</p><p>Von ermässigten Motorfahrzeugsteuern sollen Fahrzeuge profitieren, welche die vom UVEK und "auto-schweiz" (Vereinigung der Schweizer Automobilimporteure) per 2008 vereinbarten Zielwerte (Benzin 6,4 Liter pro 100 Kilometer; Diesel 5,7 Liter pro 100 Kilometer) bereits erreichen.</p>
- Ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge
Back to List