Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums

ShortId
02.3276
Id
20023276
Updated
25.06.2025 01:53
Language
de
Title
Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums
AdditionalIndexing
2831;kulturelles Erbe;Leistungsauftrag;Museum;Subvention;Kulturverbreitung;Alpen
1
  • L04K01060312, Museum
  • L05K0603010201, Alpen
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L04K01060309, Kulturverbreitung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Allgemeine Bemerkungen</p><p>Seit dem 1. Januar 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft. Sie enthält in Artikel 69 einen Kulturartikel. Artikel 69 der Bundesverfassung lautet:</p><p>Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.</p><p>Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich Ausbildung, fördern.</p><p>Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Landes. </p><p>Zur Umsetzung des neuen Kulturartikels haben die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren im Juni 2001 eine Projektorganisation eingesetzt und ihr - soweit hier interessierend - den Auftrag erteilt, ein allgemeines Kulturförderungsgesetz zu entwerfen und darin insbesondere auch den Begriff "kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse" zu klären, den Bedarf an Unterstützung zu prüfen, daraus die vom Bund zu treffenden Massnahmen und deren Kosten abzuleiten und auf Bundesebene eine zweckmässige Struktur vorzuschlagen. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat darüber in der ersten Hälfte 2003 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen und die Vorlage wenn möglich bis Ende 2003 verabschieden wird.</p><p>1. Im Rahmen der angelaufenen Projektarbeiten zur Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung wird überprüft, unter welchen Voraussetzungen kulturellen Institutionen gesamtschweizerische Bedeutung zuerkannt wird und nach welchen Kriterien und in welcher Partnerschaft solche Institutionen künftig vom Bund unterstützt werden sollen. Damit wird auch die im Postulat aufgeworfene Frage beantwortet werden, ob und in welcher Form das SAM auch künftig vom Bund unterstützt werden kann.</p><p>Insoweit ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p><p>2. Der Bund, der Kanton Bern und die Stadt Bern leisten im Moment jährliche Betriebsbeiträge in der Höhe von je 220 000 Franken an das SAM und teilen sich in die Investitionskosten. Der Bund tritt mit seinem Beitrag als Mitfinanzierer auf und wird durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Stiftungsrat vertreten.</p><p>Der Bund ist durchaus bereit, seine Unterstützung bis zur Inkraftsetzung der neuen Verantwortlichkeiten aufrechtzuerhalten. Ob er aber dereinst sinnvollerweise die (alleinige) führende Rolle für die "dauerhafte Existenzsicherung" des SAM übernehmen kann und soll, ist - wie ausgeführt - im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung zu klären und zu entscheiden. Bereits jetzt diesen Grundsatzentscheid zu fällen wäre falsch. Ebensowenig kann es, angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen, Aufgabe des Bundes sein, durch höhere eigene Beiträge den angekündigten Wegfall der Subventionierung durch die Stadt Bern zu kompensieren, bevor die künftigen Verantwortlichkeiten geklärt sind.</p><p>Insoweit ist der Bundesrat nicht bereit, das Postulat entgegenzunehmen und beantragt Abweisung.</p> Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 entgegenzunehmen und beantragt, Ziffer 2 des Postulats abzulehnen.
  • <p>Über Jahrzehnte aufgebaute Museen, welche gesamtschweizerische Aufgaben erfüllen, kommen zunehmend in Bedrängnis, da Standortgemeinden und Private solche Institutionen von nationaler Bedeutung nicht mehr finanzieren können. Dies trifft heute ebenfalls für das Schweizerische Alpine Museum (SAM) in Bern zu, dessen Existenz ab 2004 nicht mehr gesichert ist. In der seit 1933 bestehenden Stiftung "Schweizerisches Alpines Museum" ist die Eidgenossenschaft einer der fünf Stiftungsträger und leistet seit 1906 Beiträge an das Museum. Die beteiligten Stiftungsträger verweisen darauf, dass der Betrieb eines schweizerischen Museums nicht eine lokale, sondern in erster Linie eine gesamtschweizerische Aufgabe ist. Dies weist auf die dringende Notwendigkeit hin, die bestehende Träger- und Finanzierungsstruktur der Institution auf eine neue Grundlage zu stellen, damit die nutzbringende Weiterexistenz als zeitgemässes Museum mit bedeutender Ausstrahlung gesichert werden kann.</p><p>Im Rahmen des "Internationalen Jahres der Berge 2002" wurde vom Bundesrat die Bedeutung der Berge für unser Land bekräftigt. Die Existenzsicherung des einzigen Museums über die gesamten Schweizer Alpen und des grössten modernen Alpenmuseums in Europa ist in diesem Zusammenhang eine konsequente, sinnvolle und nachhaltige Massnahme. Das SAM ist somit eine der wenigen Institutionen, welche in der Schweiz dauernd Wissen und Erlebnisse zum Alpenraum anbieten und zur Auseinandersetzung anregen kann. Daraus ergibt sich für den Alpenstaat Schweiz, zentral im europäischen Alpenraum gelegen, im "internationalen Jahr der Berge" und darüber hinaus eine besondere Verpflichtung.</p><p>Das SAM erfüllt einen ganzheitlichen Sammlungs-, Bildungs- und Vermittlungsauftrag und versteht sich als permanente Informations- und Diskussionsplattform zu Themen der Berge. Das SAM pflegt eine gesamtheitliche Betrachtung des Berggebietes, namentlich die Verbindung zwischen Natur und Kultur und fördert das Verständnis zwischen den Menschen in den urbanen Räumen und im Berggebiet. Es leistet damit im Sinne der Bundesverfassung einen wichtigen Beitrag zum inneren Zusammenhalt und zur kulturellen Vielfalt des Landes. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik erfüllt. Mehrere Bundesämter sind an der Tätigkeit des Museums interessiert.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. zu prüfen, wie das SAM in Bern in das Konzept der Ausführungsgesetzgebung des Kulturartikels 69 der Bundesverfassung einbezogen werden und als Museum von nationaler Bedeutung mit entsprechendem Leistungsauftrag weitergeführt und unterstützt werden kann;</p><p>2. im Rahmen der Stiftung Schweizerisches Alpines Museums die Federführung für die dauerhafte Existenzsicherung des einzigen Museums über die gesamten Schweizer Alpen zu übernehmen und die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit das Museum als zeitgemässe kulturelle Institution und als öffentliche Plattform aktueller Alpenthemen aktiv bleiben kann.</p>
  • Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allgemeine Bemerkungen</p><p>Seit dem 1. Januar 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft. Sie enthält in Artikel 69 einen Kulturartikel. Artikel 69 der Bundesverfassung lautet:</p><p>Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.</p><p>Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich Ausbildung, fördern.</p><p>Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Landes. </p><p>Zur Umsetzung des neuen Kulturartikels haben die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren im Juni 2001 eine Projektorganisation eingesetzt und ihr - soweit hier interessierend - den Auftrag erteilt, ein allgemeines Kulturförderungsgesetz zu entwerfen und darin insbesondere auch den Begriff "kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse" zu klären, den Bedarf an Unterstützung zu prüfen, daraus die vom Bund zu treffenden Massnahmen und deren Kosten abzuleiten und auf Bundesebene eine zweckmässige Struktur vorzuschlagen. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat darüber in der ersten Hälfte 2003 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen und die Vorlage wenn möglich bis Ende 2003 verabschieden wird.</p><p>1. Im Rahmen der angelaufenen Projektarbeiten zur Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung wird überprüft, unter welchen Voraussetzungen kulturellen Institutionen gesamtschweizerische Bedeutung zuerkannt wird und nach welchen Kriterien und in welcher Partnerschaft solche Institutionen künftig vom Bund unterstützt werden sollen. Damit wird auch die im Postulat aufgeworfene Frage beantwortet werden, ob und in welcher Form das SAM auch künftig vom Bund unterstützt werden kann.</p><p>Insoweit ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p><p>2. Der Bund, der Kanton Bern und die Stadt Bern leisten im Moment jährliche Betriebsbeiträge in der Höhe von je 220 000 Franken an das SAM und teilen sich in die Investitionskosten. Der Bund tritt mit seinem Beitrag als Mitfinanzierer auf und wird durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Stiftungsrat vertreten.</p><p>Der Bund ist durchaus bereit, seine Unterstützung bis zur Inkraftsetzung der neuen Verantwortlichkeiten aufrechtzuerhalten. Ob er aber dereinst sinnvollerweise die (alleinige) führende Rolle für die "dauerhafte Existenzsicherung" des SAM übernehmen kann und soll, ist - wie ausgeführt - im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung zu klären und zu entscheiden. Bereits jetzt diesen Grundsatzentscheid zu fällen wäre falsch. Ebensowenig kann es, angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen, Aufgabe des Bundes sein, durch höhere eigene Beiträge den angekündigten Wegfall der Subventionierung durch die Stadt Bern zu kompensieren, bevor die künftigen Verantwortlichkeiten geklärt sind.</p><p>Insoweit ist der Bundesrat nicht bereit, das Postulat entgegenzunehmen und beantragt Abweisung.</p> Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 entgegenzunehmen und beantragt, Ziffer 2 des Postulats abzulehnen.
    • <p>Über Jahrzehnte aufgebaute Museen, welche gesamtschweizerische Aufgaben erfüllen, kommen zunehmend in Bedrängnis, da Standortgemeinden und Private solche Institutionen von nationaler Bedeutung nicht mehr finanzieren können. Dies trifft heute ebenfalls für das Schweizerische Alpine Museum (SAM) in Bern zu, dessen Existenz ab 2004 nicht mehr gesichert ist. In der seit 1933 bestehenden Stiftung "Schweizerisches Alpines Museum" ist die Eidgenossenschaft einer der fünf Stiftungsträger und leistet seit 1906 Beiträge an das Museum. Die beteiligten Stiftungsträger verweisen darauf, dass der Betrieb eines schweizerischen Museums nicht eine lokale, sondern in erster Linie eine gesamtschweizerische Aufgabe ist. Dies weist auf die dringende Notwendigkeit hin, die bestehende Träger- und Finanzierungsstruktur der Institution auf eine neue Grundlage zu stellen, damit die nutzbringende Weiterexistenz als zeitgemässes Museum mit bedeutender Ausstrahlung gesichert werden kann.</p><p>Im Rahmen des "Internationalen Jahres der Berge 2002" wurde vom Bundesrat die Bedeutung der Berge für unser Land bekräftigt. Die Existenzsicherung des einzigen Museums über die gesamten Schweizer Alpen und des grössten modernen Alpenmuseums in Europa ist in diesem Zusammenhang eine konsequente, sinnvolle und nachhaltige Massnahme. Das SAM ist somit eine der wenigen Institutionen, welche in der Schweiz dauernd Wissen und Erlebnisse zum Alpenraum anbieten und zur Auseinandersetzung anregen kann. Daraus ergibt sich für den Alpenstaat Schweiz, zentral im europäischen Alpenraum gelegen, im "internationalen Jahr der Berge" und darüber hinaus eine besondere Verpflichtung.</p><p>Das SAM erfüllt einen ganzheitlichen Sammlungs-, Bildungs- und Vermittlungsauftrag und versteht sich als permanente Informations- und Diskussionsplattform zu Themen der Berge. Das SAM pflegt eine gesamtheitliche Betrachtung des Berggebietes, namentlich die Verbindung zwischen Natur und Kultur und fördert das Verständnis zwischen den Menschen in den urbanen Räumen und im Berggebiet. Es leistet damit im Sinne der Bundesverfassung einen wichtigen Beitrag zum inneren Zusammenhalt und zur kulturellen Vielfalt des Landes. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik erfüllt. Mehrere Bundesämter sind an der Tätigkeit des Museums interessiert.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. zu prüfen, wie das SAM in Bern in das Konzept der Ausführungsgesetzgebung des Kulturartikels 69 der Bundesverfassung einbezogen werden und als Museum von nationaler Bedeutung mit entsprechendem Leistungsauftrag weitergeführt und unterstützt werden kann;</p><p>2. im Rahmen der Stiftung Schweizerisches Alpines Museums die Federführung für die dauerhafte Existenzsicherung des einzigen Museums über die gesamten Schweizer Alpen zu übernehmen und die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit das Museum als zeitgemässe kulturelle Institution und als öffentliche Plattform aktueller Alpenthemen aktiv bleiben kann.</p>
    • Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums

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