Bäuerliche Kälbermastbetriebe ohne Milchkontingent
- ShortId
-
02.3278
- Id
-
20023278
- Updated
-
10.04.2024 11:57
- Language
-
de
- Title
-
Bäuerliche Kälbermastbetriebe ohne Milchkontingent
- AdditionalIndexing
-
55;Kalb;Kostenbeiträge an Viehhalter/innen;landwirtschaftliches Einkommen;Mast;Agrarstrukturpolitik;Milchkontingentierung
- 1
-
- L05K1401010207, Mast
- L06K140108010102, Kalb
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
- L06K140104040302, Kostenbeiträge an Viehhalter/innen
- L05K1401040310, Milchkontingentierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der seit 1993 laufenden Reform der Agrarpolitik wurde sukzessive ein Teil der Preisstützung durch Direktzahlungen ersetzt. Die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erfolgt in erster Linie über die bewirtschaftete Fläche und die aufgrund der Raufuttergrundlage mögliche Tierhaltung. Aus dem Umbau des Systems resultiert daher eine gewisse Umverteilung von den intensiv zu den extensiv bewirtschafteten Betrieben. Viele Kälbermastbetriebe haben unter dem alten Beitragsregime mit einem Beitrag pro Kuh und einem Zusatzbeitrag für zwei Kälber pro Kuh eine vergleichsweise hohe Bewirtschaftungsintensität entwickelt. Für sie resultiert aus dem neuen Direktzahlungssystem ein Rückgang der Direktzahlungssumme. Zur Abfederung allfälliger Beitragsverluste, aber auch im Sinne einer Übergangsfrist zur Anpassung der Betriebe an die neuen Rahmenbedingungen der "AP 2002", insbesondere aber auch an die Erfordernisse des Marktes, hat der Bundesrat eine Übergangsregelung für fünf Jahre beschlossen. Danach erhalten Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen bis Ende 2003 Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE-Beiträge) mindestens in der Höhe der 1998 ausbezahlten Kuh- und Mastkälberbeiträge nach der Kuhbeitragsverordnung vom 20. Dezember 1989. Dabei reduziert sich der Beitragsanspruch auf die 1998 ausbezahlten Beiträge um 5 Prozent pro Jahr. Diese Übergangsbestimmung im Sinne einer teilweisen Besitzstandwahrung ist speziell im Hinblick auf die Kälbermäster geschaffen worden und wurde keiner anderen Betriebsgruppe zugestanden. Der Bundesrat hat damit der besonderen Betroffenheit der Kälbermäster Rechnung getragen.</p><p>Mit den RGVE-Beiträgen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Milch- und Fleischproduktion auf Raufutterbasis gefördert und eine flächendeckende Pflege durch Nutzung, insbesondere des Grünlandes, sichergestellt werden. Dabei soll nicht der Beitrag, sondern letztlich der Markt entscheiden, welche Tierkategorien auf einem Betrieb gehalten werden. Dies soll nicht mit einer Massnahme mit produktionslenkendem Charakter in Frage gestellt werden. Eine Differenzierung nach Betriebstypen ist daher nicht vorgesehen. Im Rahmen der Vernehmlassung zur "AP 2007" wurde dieses Konzept nicht in Frage gestellt. </p><p>Die RGVE-Beiträge stellen im Gegensatz zu den ehemaligen Kuhbeiträgen keine Ersatzmassnahme für den Verzicht auf die Verkehrsmilchproduktion dar. Es besteht daher auch kein Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Milchkontingenten. Im Vergleich mit der Milchmarktstützung lässt sich dennoch festhalten, dass der Stützungsparität zwischen Verkehrsmilch- und Nichtverkehrsmilchproduzenten insofern Rechnung getragen wird, als die Milchpreisstützung (20 bis 25 Rappen pro Kilogramm) etwa dem Abzug für vermarktete Milch (1 RGVE pro 4400 Kilogramm) beim RGVE-Beitrag (900 Franken) entspricht. </p><p>Nach Schätzungen des Bundesamtes für Landwirtschaft dürfte die geforderte Erhöhung zusätzliche Ausgaben von rund 15 Millionen Franken verursachen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik Teil II (02.046) die finanziellen Mittel für die einzelnen Bereiche für die Jahre 2004 bis 2007 vorgeschlagen. Damit wird das Parlament letztlich über die bereitgestellten Mittel und deren Verteilung zu entscheiden haben. Für den Bundesrat besteht für weitere kostenrelevante Massnahmen vor dem Hintergrund der Schuldenbremse kein Spielraum mehr. Die vorgeschlagene Erhöhung könnte daher nur über eine entsprechende Reduktion der Marktstützung, der Beitragsansätze für die RGVE-Beiträge oder einer anderen Direktzahlungsart realisiert werden. Für den Bundesrat steht aber eine Neuaufteilung angesichts der damit verbundenen unerwünschten Umverteilungswirkungen innerhalb der Landwirtschaft nicht zur Diskussion.</p><p>Die RGVE-Beiträge stellen von der Konzeption und Zielsetzung her eine Direktzahlungsart dar, welche sowohl der Tal- als auch der Berglandwirtschaft dient. Sie ist deshalb für eine spezifische Unterstützung der Berglandwirtschaft nicht geeignet. Die Unterstützung der Leistungen der Berglandwirtschaft soll und wird wie bisher mit den Hangbeiträgen und den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) erfolgen. Letztere hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2002 zur Verminderung der Einkommensdisparität zwischen Berg- und Tallandwirtschaft erhöht. Er hat dabei dem Postulat Decurtins (00.3388) und den im Rahmen der Verlehmlassung zur "AP 2007" eingebrachten Forderungen der bäuerlichen Kreise entsprochen und die Beitragsbegrenzung von bisher 15 RGVE auf 20 RGVE pro Betrieb erhöht. Für die Landwirtschaft im Hügel- und Berggebiet resultieren aus dieser Erhöhung Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 43 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig erfolgte auch eine Erhöhung der Sömmerungsbeiträge, welche zu zusätzlichen Einnahmen für die Alpwirtschaft von jährlich 9 Millionen Franken führt. Mit diesen Massnahmen hat der Bundesrat den Anliegen der Berglandwirtschaft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einmal mehr Rechnung getragen.</p><p>Für die Kälbermast bestehen ausserdem nach wie vor spezifische Stützungsmassnahmen. So wird die Magermilch für die Milchersatzfuttermittel und die Nassverfütterung mit je 8 Rappen pro Kilogramm unterstützt. Insgesamt werden dafür 6 bis 7 Millionen Franken pro Jahr aufgewendet.</p><p>Eine Erhöhung der RGVE-Beiträge nach Artikel 73 LwG für Kälbermastbetriebe ohne Milchkontingent würde vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Agrarpolitik ein falsches Signal darstellen und der Gesamtkonzeption des Direktzahlungssystems widersprechen. Ausserdem wären bezüglich des WTO-Abkommens Probleme zu erwarten, indem eine solche Massnahme als produktionsbezogen eingestuft würde (Blue-Box). Eine Neueinstufung der RGVE-Beiträge insgesamt in die Blue-Box, welche einer Abbaupflicht untersteht, könnte nicht ausgeschlossen werden.</p><p>Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, auf einen Ausbau bzw. eine Umverteilung in Richtung einzelner Betriebsgruppen einzutreten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere bei Kälbermastbetrieben, die kein Milchkontingent besitzen, um 300 Franken pro RGVE zu erhöhen. Die vorgeschlagene Massnahme soll die Einkommenslage der schlecht gestellten Kälbermäster verbessern.</p><p>Die Bedeutung der Kälbermast auf dem Fleischmarkt ist sehr gross. Diejenigen Tiere, die als Kälber geschlachtet werden, belasten den Rindfleischmarkt nicht mehr. Sie wirken deshalb ausgleichend auf den Fleischmarkt. Zudem haben die bäuerlichen Kälbermäster im Berggebiet eine wichtige Rolle für die dezentrale Besiedelung. Die bäuerlichen Kälbermäster veredeln die anfallende Milch direkt auf dem Hof zum begehrten und qualitativ hochstehenden Kalbfleisch. Für viele abgelegene Viehzuchtbetriebe ist die Kälbermast ein natürlicher Produktionszweig zur Verwertung der Milch und ist in vielen Fällen mit der Alpwirtschaft verbunden.</p><p>Gerade die Kälbermäster wurden jedoch in der Agrapolitik 2002 benachteiligt. Seitdem die Übergangsregelung von den Kuh- und Kälberbeiträgen zu den Beiträgen für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren in Kraft ist (Art. 73 Direktzahlungsverordnung), ist das Einkommen in der Kälbermast stark zurückgegangen. Mit der Agrarreform werden die Beiträge des Bundes für Kälbermäster jährlich um 5 Prozent gekürzt und danach ganz abgeschafft. Nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist werden die Kälbermäster nur noch Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere erhalten. Mit der Streichung der Kälberbeiträge werden viele betroffene Betriebe in existenzielle Probleme geraten. Vermutlich muss ein Grossteil aus der Kalbfleischproduktion aussteigen.</p><p>Die Kälbermäster hatten nie Milchkontingente, die sie vermieten oder verkaufen konnten. Somit ist eine Erhöhung der Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere für diese Betriebe gerechtfertigt. Dies auch, da die Bundesmittel für die Marktstützung der Milch nicht im vorgesehenen Ausmass gekürzt werden.</p><p>Die geforderte Massnahme bewirkt keinen Rückschritt in der eingeschlagenen Richtung der Agrarreform, da es sich nicht um eine produktionslenkende Massnahme handelt, sondern um eine Unterstützung von Leistungen der Berglandwirtschaft.</p>
- Bäuerliche Kälbermastbetriebe ohne Milchkontingent
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der seit 1993 laufenden Reform der Agrarpolitik wurde sukzessive ein Teil der Preisstützung durch Direktzahlungen ersetzt. Die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erfolgt in erster Linie über die bewirtschaftete Fläche und die aufgrund der Raufuttergrundlage mögliche Tierhaltung. Aus dem Umbau des Systems resultiert daher eine gewisse Umverteilung von den intensiv zu den extensiv bewirtschafteten Betrieben. Viele Kälbermastbetriebe haben unter dem alten Beitragsregime mit einem Beitrag pro Kuh und einem Zusatzbeitrag für zwei Kälber pro Kuh eine vergleichsweise hohe Bewirtschaftungsintensität entwickelt. Für sie resultiert aus dem neuen Direktzahlungssystem ein Rückgang der Direktzahlungssumme. Zur Abfederung allfälliger Beitragsverluste, aber auch im Sinne einer Übergangsfrist zur Anpassung der Betriebe an die neuen Rahmenbedingungen der "AP 2002", insbesondere aber auch an die Erfordernisse des Marktes, hat der Bundesrat eine Übergangsregelung für fünf Jahre beschlossen. Danach erhalten Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen bis Ende 2003 Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE-Beiträge) mindestens in der Höhe der 1998 ausbezahlten Kuh- und Mastkälberbeiträge nach der Kuhbeitragsverordnung vom 20. Dezember 1989. Dabei reduziert sich der Beitragsanspruch auf die 1998 ausbezahlten Beiträge um 5 Prozent pro Jahr. Diese Übergangsbestimmung im Sinne einer teilweisen Besitzstandwahrung ist speziell im Hinblick auf die Kälbermäster geschaffen worden und wurde keiner anderen Betriebsgruppe zugestanden. Der Bundesrat hat damit der besonderen Betroffenheit der Kälbermäster Rechnung getragen.</p><p>Mit den RGVE-Beiträgen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Milch- und Fleischproduktion auf Raufutterbasis gefördert und eine flächendeckende Pflege durch Nutzung, insbesondere des Grünlandes, sichergestellt werden. Dabei soll nicht der Beitrag, sondern letztlich der Markt entscheiden, welche Tierkategorien auf einem Betrieb gehalten werden. Dies soll nicht mit einer Massnahme mit produktionslenkendem Charakter in Frage gestellt werden. Eine Differenzierung nach Betriebstypen ist daher nicht vorgesehen. Im Rahmen der Vernehmlassung zur "AP 2007" wurde dieses Konzept nicht in Frage gestellt. </p><p>Die RGVE-Beiträge stellen im Gegensatz zu den ehemaligen Kuhbeiträgen keine Ersatzmassnahme für den Verzicht auf die Verkehrsmilchproduktion dar. Es besteht daher auch kein Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Milchkontingenten. Im Vergleich mit der Milchmarktstützung lässt sich dennoch festhalten, dass der Stützungsparität zwischen Verkehrsmilch- und Nichtverkehrsmilchproduzenten insofern Rechnung getragen wird, als die Milchpreisstützung (20 bis 25 Rappen pro Kilogramm) etwa dem Abzug für vermarktete Milch (1 RGVE pro 4400 Kilogramm) beim RGVE-Beitrag (900 Franken) entspricht. </p><p>Nach Schätzungen des Bundesamtes für Landwirtschaft dürfte die geforderte Erhöhung zusätzliche Ausgaben von rund 15 Millionen Franken verursachen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik Teil II (02.046) die finanziellen Mittel für die einzelnen Bereiche für die Jahre 2004 bis 2007 vorgeschlagen. Damit wird das Parlament letztlich über die bereitgestellten Mittel und deren Verteilung zu entscheiden haben. Für den Bundesrat besteht für weitere kostenrelevante Massnahmen vor dem Hintergrund der Schuldenbremse kein Spielraum mehr. Die vorgeschlagene Erhöhung könnte daher nur über eine entsprechende Reduktion der Marktstützung, der Beitragsansätze für die RGVE-Beiträge oder einer anderen Direktzahlungsart realisiert werden. Für den Bundesrat steht aber eine Neuaufteilung angesichts der damit verbundenen unerwünschten Umverteilungswirkungen innerhalb der Landwirtschaft nicht zur Diskussion.</p><p>Die RGVE-Beiträge stellen von der Konzeption und Zielsetzung her eine Direktzahlungsart dar, welche sowohl der Tal- als auch der Berglandwirtschaft dient. Sie ist deshalb für eine spezifische Unterstützung der Berglandwirtschaft nicht geeignet. Die Unterstützung der Leistungen der Berglandwirtschaft soll und wird wie bisher mit den Hangbeiträgen und den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) erfolgen. Letztere hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2002 zur Verminderung der Einkommensdisparität zwischen Berg- und Tallandwirtschaft erhöht. Er hat dabei dem Postulat Decurtins (00.3388) und den im Rahmen der Verlehmlassung zur "AP 2007" eingebrachten Forderungen der bäuerlichen Kreise entsprochen und die Beitragsbegrenzung von bisher 15 RGVE auf 20 RGVE pro Betrieb erhöht. Für die Landwirtschaft im Hügel- und Berggebiet resultieren aus dieser Erhöhung Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 43 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig erfolgte auch eine Erhöhung der Sömmerungsbeiträge, welche zu zusätzlichen Einnahmen für die Alpwirtschaft von jährlich 9 Millionen Franken führt. Mit diesen Massnahmen hat der Bundesrat den Anliegen der Berglandwirtschaft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einmal mehr Rechnung getragen.</p><p>Für die Kälbermast bestehen ausserdem nach wie vor spezifische Stützungsmassnahmen. So wird die Magermilch für die Milchersatzfuttermittel und die Nassverfütterung mit je 8 Rappen pro Kilogramm unterstützt. Insgesamt werden dafür 6 bis 7 Millionen Franken pro Jahr aufgewendet.</p><p>Eine Erhöhung der RGVE-Beiträge nach Artikel 73 LwG für Kälbermastbetriebe ohne Milchkontingent würde vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Agrarpolitik ein falsches Signal darstellen und der Gesamtkonzeption des Direktzahlungssystems widersprechen. Ausserdem wären bezüglich des WTO-Abkommens Probleme zu erwarten, indem eine solche Massnahme als produktionsbezogen eingestuft würde (Blue-Box). Eine Neueinstufung der RGVE-Beiträge insgesamt in die Blue-Box, welche einer Abbaupflicht untersteht, könnte nicht ausgeschlossen werden.</p><p>Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, auf einen Ausbau bzw. eine Umverteilung in Richtung einzelner Betriebsgruppen einzutreten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere bei Kälbermastbetrieben, die kein Milchkontingent besitzen, um 300 Franken pro RGVE zu erhöhen. Die vorgeschlagene Massnahme soll die Einkommenslage der schlecht gestellten Kälbermäster verbessern.</p><p>Die Bedeutung der Kälbermast auf dem Fleischmarkt ist sehr gross. Diejenigen Tiere, die als Kälber geschlachtet werden, belasten den Rindfleischmarkt nicht mehr. Sie wirken deshalb ausgleichend auf den Fleischmarkt. Zudem haben die bäuerlichen Kälbermäster im Berggebiet eine wichtige Rolle für die dezentrale Besiedelung. Die bäuerlichen Kälbermäster veredeln die anfallende Milch direkt auf dem Hof zum begehrten und qualitativ hochstehenden Kalbfleisch. Für viele abgelegene Viehzuchtbetriebe ist die Kälbermast ein natürlicher Produktionszweig zur Verwertung der Milch und ist in vielen Fällen mit der Alpwirtschaft verbunden.</p><p>Gerade die Kälbermäster wurden jedoch in der Agrapolitik 2002 benachteiligt. Seitdem die Übergangsregelung von den Kuh- und Kälberbeiträgen zu den Beiträgen für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren in Kraft ist (Art. 73 Direktzahlungsverordnung), ist das Einkommen in der Kälbermast stark zurückgegangen. Mit der Agrarreform werden die Beiträge des Bundes für Kälbermäster jährlich um 5 Prozent gekürzt und danach ganz abgeschafft. Nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist werden die Kälbermäster nur noch Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere erhalten. Mit der Streichung der Kälberbeiträge werden viele betroffene Betriebe in existenzielle Probleme geraten. Vermutlich muss ein Grossteil aus der Kalbfleischproduktion aussteigen.</p><p>Die Kälbermäster hatten nie Milchkontingente, die sie vermieten oder verkaufen konnten. Somit ist eine Erhöhung der Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere für diese Betriebe gerechtfertigt. Dies auch, da die Bundesmittel für die Marktstützung der Milch nicht im vorgesehenen Ausmass gekürzt werden.</p><p>Die geforderte Massnahme bewirkt keinen Rückschritt in der eingeschlagenen Richtung der Agrarreform, da es sich nicht um eine produktionslenkende Massnahme handelt, sondern um eine Unterstützung von Leistungen der Berglandwirtschaft.</p>
- Bäuerliche Kälbermastbetriebe ohne Milchkontingent
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