Kostensenkungsprogramm in der Landwirtschaft
- ShortId
-
02.3280
- Id
-
20023280
- Updated
-
10.04.2024 15:07
- Language
-
de
- Title
-
Kostensenkungsprogramm in der Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Betriebskosten;landwirtschaftliches Einkommen;Agrarpolitik (speziell);Deregulierung
- 1
-
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L05K0704010205, Deregulierung
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L06K070302020103, Betriebskosten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angesichts der beunruhigenden Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft und der damit zusammenhängenden Vergrösserung des Abstandes zu den Vergleichseinkommen muss gehandelt werden. Die Deregulierung in der Landwirtschaft beschränkt sich bis heute weitgehend auf eine Öffnung und Liberalisierung der Märkte, was bei den Bauern einnahmeseitig zu grossen Einkommensverlusten führt. Die Produktepreise sind zwar gesunken, aber die Produktionskosten blieben hoch. Die personelle und finanzielle Belastung in der Landwirtschaft wurde durch die massive Zunahme unzähliger Verordnungen und Gesetze auf Kantons- und Bundesebene ebenfalls stark erhöht. Durch die gebundenen Ressourcen wurden die Bauern daran gehindert, sich an die schnell ändernden Wirtschaftsverhältnisse anpassen zu können, ihre Flexibilität und Innovationskraft wurde geschwächt.</p><p>Der Bundesrat hat das Faktum des ständig steigenden Kostenumfeldes mehrfach anerkannt und angekündigt, entsprechende Massnahmen an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat wird aufgefordert, sein Versprechen diesbezüglich einzulösen und rasch wirksame Massnahmen für einen Abbau der kostenintensiven Reglementierungsdichte (finanzieller und administrativer Art) vorzulegen. Es ist auch für die Landwirtschaft in den laufenden Agrarreformen von grosser Wichtigkeit und ein Faktor der Stabilität, dass sich die Landwirtschaft auf die geschaffenen Rahmenbedingungen verlassen kann.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in verschiedenen Stellungnahmen zu Vorstössen, die in eine ähnliche Richtung abzielen, zu den aufgeworfenen Fragen bereits geäussert. In der Antwort auf die Motion Binder 99.3122 hat er darauf hingewiesen, dass in speziellen Fällen Vorschriften notwenig sind, damit die Sicherheit, die Qualität und die Glaubwürdigkeit der Nahrungs- und Produktionsmittel gewährleistet sind. Der Bundesrat ist dennoch bestrebt, kostensteigernde Vorschriften, die nicht mehr nötig sind oder bei welchen der Aufwand und der Ertrag in einem schlechten Verhältnis stehen, aufzuheben.</p><p>Die interdepartementale Arbeitsgruppe "Kostensenkung in der Landwirtschaft", 1997 durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eingesetzt, hat festgestellt, dass der Handlungsspielraum für eine staatliche Beeinflussung der Produktionskosten eingeschränkt und insbesondere das Kostensenkungspotenzial gering ist. </p><p>Analysen der Kostenentwicklung über die letzten zehn Jahre bestätigen diese Einschätzung. Die Fremdkosten, die sich aus den Sachstrukturkosten (Maschinen, Geräte, Gebäude usw.) und der Entschädigung fremder Arbeit und des fremden Kapitals (Personalkosten, Pacht- und Schuldzinsen) zusammensetzen, haben insgesamt von 1990 bis 2000 um rund 7 Prozent zugenommen. Vorwiegend folgende vier Kostenpositionen sind betroffen: Gebäudekosten, allgemeine Betriebskosten, Maschinen- und Gerätekosten, Arbeiten durch Dritte und Maschinenmiete. Damit sind vor allem die Sachstrukturkosten für die Zunahmen verantwortlich. Hauptgrund für die Erhöhung bei den Gebäudekosten sind die höheren Abschreibungen, wobei die Investitionen konstant geblieben sind. Bei den allgemeinen Betriebskosten ist die Zunahme vor allem auf die höheren Versicherungs-, Reparatur- und Energiekosten zurückzuführen. Zudem erfolgen mehr Arbeiten durch Dritte (Einsatz von Lohnunternehmen).</p><p>Die Sachkosten des Pflanzenbaus und der Tierhaltung, welche insgesamt 31 Prozent der Fremdkosten ausmachen, sind in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangen bzw. konstant geblieben.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin, im Rahmen seiner Möglichkeiten, einen Beitrag zur Kostensenkung in der Landwirtschaft leisten. So soll im Rahmen der Agrarpolitik 2007 die Regelungsdichte in verschiedenen Bereichen - beispielsweise Milchkontingentierung und Bezugsgrenzen bei Direktzahlungen - abgebaut werden. Dazu sind mit der Agrarpolitik 2007 weitere Massnahmen geplant, die für die Bauern kostensenkend wirken: die Erweiterung der Investitionshilfen, die Unterstützung der periodischen Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen sowie Marktanpassungsprogramme bei den Spezialkulturen. </p><p>Weiter erarbeiten zurzeit drei Arbeitsgruppen, unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft, Vorschläge aus, wie die Anforderungen des Ökologischen Leistungsnachweises aufgrund der Erfahrungen und der technischen sowie strukturellen Entwicklung anzupassen sind und wo Möglichkeiten bestehen, die Anforderungen effizienter zu gestalten. Das geltende Anforderungsniveau soll jedoch nicht verschärft werden. Generell geht es dabei um eine Vereinfachung des administrativen Aufwandes für die Landwirte und den Vollzug. Bis jetzt zeigte sich, dass, prozentual gesehen, der administrative Aufwand aufgrund der Anforderungen des Staates geringer ist als derjenige aufgrund der Vorschriften der privaten Labelorganisationen. Die Vernehmlassung bezüglich der Änderungsvorschläge erfolgt Mitte 2003.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin bestrebt sein, kostensenkende Massnahmen zu prüfen, und ist deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, angesichts der beunruhigenden Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft ein konkretes Kostensenkungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft vorzulegen.</p>
- Kostensenkungsprogramm in der Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Angesichts der beunruhigenden Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft und der damit zusammenhängenden Vergrösserung des Abstandes zu den Vergleichseinkommen muss gehandelt werden. Die Deregulierung in der Landwirtschaft beschränkt sich bis heute weitgehend auf eine Öffnung und Liberalisierung der Märkte, was bei den Bauern einnahmeseitig zu grossen Einkommensverlusten führt. Die Produktepreise sind zwar gesunken, aber die Produktionskosten blieben hoch. Die personelle und finanzielle Belastung in der Landwirtschaft wurde durch die massive Zunahme unzähliger Verordnungen und Gesetze auf Kantons- und Bundesebene ebenfalls stark erhöht. Durch die gebundenen Ressourcen wurden die Bauern daran gehindert, sich an die schnell ändernden Wirtschaftsverhältnisse anpassen zu können, ihre Flexibilität und Innovationskraft wurde geschwächt.</p><p>Der Bundesrat hat das Faktum des ständig steigenden Kostenumfeldes mehrfach anerkannt und angekündigt, entsprechende Massnahmen an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat wird aufgefordert, sein Versprechen diesbezüglich einzulösen und rasch wirksame Massnahmen für einen Abbau der kostenintensiven Reglementierungsdichte (finanzieller und administrativer Art) vorzulegen. Es ist auch für die Landwirtschaft in den laufenden Agrarreformen von grosser Wichtigkeit und ein Faktor der Stabilität, dass sich die Landwirtschaft auf die geschaffenen Rahmenbedingungen verlassen kann.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in verschiedenen Stellungnahmen zu Vorstössen, die in eine ähnliche Richtung abzielen, zu den aufgeworfenen Fragen bereits geäussert. In der Antwort auf die Motion Binder 99.3122 hat er darauf hingewiesen, dass in speziellen Fällen Vorschriften notwenig sind, damit die Sicherheit, die Qualität und die Glaubwürdigkeit der Nahrungs- und Produktionsmittel gewährleistet sind. Der Bundesrat ist dennoch bestrebt, kostensteigernde Vorschriften, die nicht mehr nötig sind oder bei welchen der Aufwand und der Ertrag in einem schlechten Verhältnis stehen, aufzuheben.</p><p>Die interdepartementale Arbeitsgruppe "Kostensenkung in der Landwirtschaft", 1997 durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eingesetzt, hat festgestellt, dass der Handlungsspielraum für eine staatliche Beeinflussung der Produktionskosten eingeschränkt und insbesondere das Kostensenkungspotenzial gering ist. </p><p>Analysen der Kostenentwicklung über die letzten zehn Jahre bestätigen diese Einschätzung. Die Fremdkosten, die sich aus den Sachstrukturkosten (Maschinen, Geräte, Gebäude usw.) und der Entschädigung fremder Arbeit und des fremden Kapitals (Personalkosten, Pacht- und Schuldzinsen) zusammensetzen, haben insgesamt von 1990 bis 2000 um rund 7 Prozent zugenommen. Vorwiegend folgende vier Kostenpositionen sind betroffen: Gebäudekosten, allgemeine Betriebskosten, Maschinen- und Gerätekosten, Arbeiten durch Dritte und Maschinenmiete. Damit sind vor allem die Sachstrukturkosten für die Zunahmen verantwortlich. Hauptgrund für die Erhöhung bei den Gebäudekosten sind die höheren Abschreibungen, wobei die Investitionen konstant geblieben sind. Bei den allgemeinen Betriebskosten ist die Zunahme vor allem auf die höheren Versicherungs-, Reparatur- und Energiekosten zurückzuführen. Zudem erfolgen mehr Arbeiten durch Dritte (Einsatz von Lohnunternehmen).</p><p>Die Sachkosten des Pflanzenbaus und der Tierhaltung, welche insgesamt 31 Prozent der Fremdkosten ausmachen, sind in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangen bzw. konstant geblieben.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin, im Rahmen seiner Möglichkeiten, einen Beitrag zur Kostensenkung in der Landwirtschaft leisten. So soll im Rahmen der Agrarpolitik 2007 die Regelungsdichte in verschiedenen Bereichen - beispielsweise Milchkontingentierung und Bezugsgrenzen bei Direktzahlungen - abgebaut werden. Dazu sind mit der Agrarpolitik 2007 weitere Massnahmen geplant, die für die Bauern kostensenkend wirken: die Erweiterung der Investitionshilfen, die Unterstützung der periodischen Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen sowie Marktanpassungsprogramme bei den Spezialkulturen. </p><p>Weiter erarbeiten zurzeit drei Arbeitsgruppen, unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft, Vorschläge aus, wie die Anforderungen des Ökologischen Leistungsnachweises aufgrund der Erfahrungen und der technischen sowie strukturellen Entwicklung anzupassen sind und wo Möglichkeiten bestehen, die Anforderungen effizienter zu gestalten. Das geltende Anforderungsniveau soll jedoch nicht verschärft werden. Generell geht es dabei um eine Vereinfachung des administrativen Aufwandes für die Landwirte und den Vollzug. Bis jetzt zeigte sich, dass, prozentual gesehen, der administrative Aufwand aufgrund der Anforderungen des Staates geringer ist als derjenige aufgrund der Vorschriften der privaten Labelorganisationen. Die Vernehmlassung bezüglich der Änderungsvorschläge erfolgt Mitte 2003.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin bestrebt sein, kostensenkende Massnahmen zu prüfen, und ist deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, angesichts der beunruhigenden Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft ein konkretes Kostensenkungsprogramm zugunsten der Landwirtschaft vorzulegen.</p>
- Kostensenkungsprogramm in der Landwirtschaft
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