Verwendung von diskriminierenden Begriffen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft

ShortId
02.3281
Id
20023281
Updated
10.04.2024 08:56
Language
de
Title
Verwendung von diskriminierenden Begriffen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;Agrarrecht;Meinungsbildung;sprachliche Diskriminierung;Subvention;Direktzahlungen;Agrarstrukturpolitik
1
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L05K1401030203, Agrarrecht
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach wie vor geniessen die Schweizer Landwirtschaft und insbesondere die schweizerischen Nahrungsmittel bei den Konsumierenden grosse Beliebtheit. Die Bevölkerung nimmt vom Strukturwandel und den sinkenden Einkommen in der Landwirtschaft zwar Kenntnis, hat aber oft das Gefühl, dass die sinkenden Einkommen durch zusätzliche Subventionen am Jahresende ausgeglichen würden. Die Art und Weise, wie die Medien über den Strukturwandel in der Landwirtschaft berichten, tragen das ihre zu diesem Verständnis bei.</p><p>Aus diesem Grund wird gefordert, dass Wörter wie Direktzahlungen und Subventionen mit zutreffenden Begriffen zu ersetzen sind. Es gilt im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, dass die Landwirtschaft für eine erbrachte Leistung entschädigt wird und es sich nicht um eine Art "Fürsorgeleistungen" des Staates handelt. Die Direktzahlungen wurden eingeführt, weil der externe Nutzen der Landwirtschaft zwar sehr gross ist, es aber im internationalen Umfeld der offenen Märkte keinen Markt für die von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten Leistungen wie der Pflege der Kulturlandschaft und der dezentralen Besiedelung des Landes gibt.</p>
  • <p>Der Begriff "Subvention" wird im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) selber nicht verwendet. Als Geldleistung des Bundes an Empfänger ausserhalb der Bundesverwaltung unterstehen sie, soweit das LwG keine Ausnahme vorsieht, den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1).</p><p>Der Terminus "Direktzahlungen" wird hingegen breit verwendet. Bereits in Artikel 104 der Bundesverfassung wird der Begriff "Direktzahlungen" im Zusammenhang mit der Abgeltung der von der Landwirtschaft erbrachten multifunktionalen Leistungen benutzt. Auch im LwG und in allen entsprechenden Verordnungen wird für die Abgeltung dieser Leistungen konsequent der Begriff "Direktzahlungen" verwendet. Damit wird ausgedrückt, dass im Gegensatz zur alten Agrarpolitik, in der die Agrarstützung vor allem über staatlich garantierte Preise erfolgte, heute die Leistungen der Landwirtschaft mit Zahlungen direkt an die Landwirte abgegolten werden.</p><p>Der Begriff "Direktzahlungen" ist in der Öffentlichkeit bekannt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionäre nicht, wonach durch diese Bezeichnung die Öffentlichkeit den Eindruck erhält, sinkende Einkommen in der Landwirtschaft würden am Jahresende durch zusätzliche Subventionen ausgeglichen. Direktzahlungen werden in der Betriebsbuchhaltung als Erträge verbucht und sind somit beim Einkommen berücksichtigt.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung zur "AP 2007" haben sich vereinzelte Organisationen negativ zum Begriff "Direktzahlungen" geäussert. Darunter waren jedoch keine Parteien, keine Kantone und keine national tätigen bäuerlichen Organisationen. Keine der konkret vorgeschlagenen Alternativen wie "Ausgleichszahlungen", "Service-public-Zahlungen" oder "Leistungsentschädigung" scheinen besser geeignet zu sein, den Sachverhalt präziser und verständlicher auszudrücken als der Begriff "Direktzahlungen".</p><p>Eine entsprechende Änderung des Begriffs "Direktzahlungen" im Sinne der Motion würde gewiss grosse Verwirrung stiften und dem allgemeinen Verständnis schaden. Zudem wäre die Revision der betroffenen Erlasse mit einem beachtlichen Aufwand verbunden, allenfalls wäre auch die Verfassung zu ändern.</p><p>Viel wichtiger ist es, in der Kommunikation herauszustreichen, dass mit Direktzahlungen Leistungen direkt beim Erbringer bezahlt werden. Die Höhe der eingesetzten Mittel hängt ab von der gesellschaftlichen Einschätzung des Wertes dieser Leistungen und wird vom Parlament festgelegt. Schwankende Einkommen sind somit nicht per se ein Argument, diese Zahlungen anzupassen. Damit dieser Sachverhalt von der Öffentlichkeit richtig verstanden wird, sind alle Beteiligten, insbesondere auch die bäuerlichen Vertreter im Parlament, gefordert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Gesetzen und Verordnungen, die die Landwirtschaft betreffen, diskriminierende Begriffe wie Direktzahlungen oder Subventionen mit zutreffenden Begriffen zu ersetzen.</p>
  • Verwendung von diskriminierenden Begriffen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach wie vor geniessen die Schweizer Landwirtschaft und insbesondere die schweizerischen Nahrungsmittel bei den Konsumierenden grosse Beliebtheit. Die Bevölkerung nimmt vom Strukturwandel und den sinkenden Einkommen in der Landwirtschaft zwar Kenntnis, hat aber oft das Gefühl, dass die sinkenden Einkommen durch zusätzliche Subventionen am Jahresende ausgeglichen würden. Die Art und Weise, wie die Medien über den Strukturwandel in der Landwirtschaft berichten, tragen das ihre zu diesem Verständnis bei.</p><p>Aus diesem Grund wird gefordert, dass Wörter wie Direktzahlungen und Subventionen mit zutreffenden Begriffen zu ersetzen sind. Es gilt im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, dass die Landwirtschaft für eine erbrachte Leistung entschädigt wird und es sich nicht um eine Art "Fürsorgeleistungen" des Staates handelt. Die Direktzahlungen wurden eingeführt, weil der externe Nutzen der Landwirtschaft zwar sehr gross ist, es aber im internationalen Umfeld der offenen Märkte keinen Markt für die von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten Leistungen wie der Pflege der Kulturlandschaft und der dezentralen Besiedelung des Landes gibt.</p>
    • <p>Der Begriff "Subvention" wird im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) selber nicht verwendet. Als Geldleistung des Bundes an Empfänger ausserhalb der Bundesverwaltung unterstehen sie, soweit das LwG keine Ausnahme vorsieht, den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1).</p><p>Der Terminus "Direktzahlungen" wird hingegen breit verwendet. Bereits in Artikel 104 der Bundesverfassung wird der Begriff "Direktzahlungen" im Zusammenhang mit der Abgeltung der von der Landwirtschaft erbrachten multifunktionalen Leistungen benutzt. Auch im LwG und in allen entsprechenden Verordnungen wird für die Abgeltung dieser Leistungen konsequent der Begriff "Direktzahlungen" verwendet. Damit wird ausgedrückt, dass im Gegensatz zur alten Agrarpolitik, in der die Agrarstützung vor allem über staatlich garantierte Preise erfolgte, heute die Leistungen der Landwirtschaft mit Zahlungen direkt an die Landwirte abgegolten werden.</p><p>Der Begriff "Direktzahlungen" ist in der Öffentlichkeit bekannt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionäre nicht, wonach durch diese Bezeichnung die Öffentlichkeit den Eindruck erhält, sinkende Einkommen in der Landwirtschaft würden am Jahresende durch zusätzliche Subventionen ausgeglichen. Direktzahlungen werden in der Betriebsbuchhaltung als Erträge verbucht und sind somit beim Einkommen berücksichtigt.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung zur "AP 2007" haben sich vereinzelte Organisationen negativ zum Begriff "Direktzahlungen" geäussert. Darunter waren jedoch keine Parteien, keine Kantone und keine national tätigen bäuerlichen Organisationen. Keine der konkret vorgeschlagenen Alternativen wie "Ausgleichszahlungen", "Service-public-Zahlungen" oder "Leistungsentschädigung" scheinen besser geeignet zu sein, den Sachverhalt präziser und verständlicher auszudrücken als der Begriff "Direktzahlungen".</p><p>Eine entsprechende Änderung des Begriffs "Direktzahlungen" im Sinne der Motion würde gewiss grosse Verwirrung stiften und dem allgemeinen Verständnis schaden. Zudem wäre die Revision der betroffenen Erlasse mit einem beachtlichen Aufwand verbunden, allenfalls wäre auch die Verfassung zu ändern.</p><p>Viel wichtiger ist es, in der Kommunikation herauszustreichen, dass mit Direktzahlungen Leistungen direkt beim Erbringer bezahlt werden. Die Höhe der eingesetzten Mittel hängt ab von der gesellschaftlichen Einschätzung des Wertes dieser Leistungen und wird vom Parlament festgelegt. Schwankende Einkommen sind somit nicht per se ein Argument, diese Zahlungen anzupassen. Damit dieser Sachverhalt von der Öffentlichkeit richtig verstanden wird, sind alle Beteiligten, insbesondere auch die bäuerlichen Vertreter im Parlament, gefordert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Gesetzen und Verordnungen, die die Landwirtschaft betreffen, diskriminierende Begriffe wie Direktzahlungen oder Subventionen mit zutreffenden Begriffen zu ersetzen.</p>
    • Verwendung von diskriminierenden Begriffen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft

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