Beunruhigende Entwicklung beim landwirtschaftlichen Einkommen

ShortId
02.3282
Id
20023282
Updated
10.04.2024 14:38
Language
de
Title
Beunruhigende Entwicklung beim landwirtschaftlichen Einkommen
AdditionalIndexing
55;Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe;Landflucht;working poor;landwirtschaftliches Einkommen;Erhaltung der Landwirtschaft;niedriges Einkommen;Mindestlohn;Einkommensverteilung
1
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L05K0704050205, Einkommensverteilung
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L05K0101020301, working poor
  • L04K01080402, Landflucht
  • L06K070405020501, niedriges Einkommen
  • L05K1401040209, Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass von den Bauernfamilien seit der schrittweisen Umsetzung der Agrarreform in den Neunzigerjahren grosse Anstrengungen verlangt wurden. Der frühere Weg in der Agrarpolitik war jedoch nicht mehr gangbar: Wie der negative Ausgang mehrerer Volksabstimmungen gezeigt hatte, fehlte der Rückhalt in der Schweizer Bevölkerung. Es drängten sich auch Anpassungen im Hinblick auf die Verträglichkeit mit unseren internationalen Verpflichtungen auf.</p><p>Die Bilanz der Landwirtschaftsreform fällt insgesamt positiv aus. Der Bundesrat ist sich darüber im Klaren, dass die Neuausrichtung der Agrarpolitik punktuell zu schwierigen sozialen Situationen führen kann. Die vom Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 vorgeschlagenen Massnahmen und finanziellen Mittel sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen verbessern. </p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation äussert sich der Bundesrat wie folgt: </p><p>1. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bauernfamilien sind nicht nur der Arbeitsverdienst, sondern auch das landwirtschaftliche Einkommen und das Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Im Durchschnitt der Jahre 1999/2001 beläuft sich dieses letztere auf 75 000 Franken pro Landwirtschaftsbetrieb. Diese Ressourcen ermöglichen die Deckung der Konsumkosten und die Kapitalbildung. Der Verschuldungsgrad stieg trotz der grossen Investitionen nicht an. Die Einkommensunterschiede zwischen der Landwirtschaft und den übrigen Sektoren sind zwar spürbar, doch in den letzten Jahren hat sich diese Schere nicht weiter geöffnet. Seit Mitte der Neunzigerjahre zeigt indessen die Entwicklung des bäuerlichen Arbeitsverdienstes pro standardisierte Familienarbeitskraft wieder eine steigende Tendenz, wobei von Jahr zu Jahr starke Schwankungen zu beobachten sind.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Umstand, dass die Darstellung von Durchschnittswerten über schwierige individuelle Situationen hinwegtäuschen kann. Faktisch sind die Einkommensunterschiede innerhalb des Landwirtschaftssektors beträchtlich. Während ein Viertel der Betriebe einen mit dem durchschnittlichen Einkommen der Region vergleichbaren Arbeitsverdienst erzielt, besitzt ein Drittel der Landwirtschaftsbetriebe kein ausreichendes Ertragspotenzial, damit ihre Existenzfähigkeit langfristig gesichert ist. Allerdings sind die meisten dieser Betriebe noch in der Lage, ihre Privatausgaben zu decken. Dieselbe Situation zeigte sich bereits zu Beginn der Neunzigerjahre. Im Laufe der letzten Jahre hat sie sich praktisch nicht verschlechtert. Die Behauptung, die Landwirtschaft habe sich von der übrigen Wirtschaft abgekoppelt, ist folglich nicht zutreffend. </p><p>2. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes verfügt der Bundesrat nur über einen sehr begrenzten Handlungsspielraum, um das Tempo der Reformschritte im nächsten Jahr zu ändern. Die Interventionsmöglichkeiten haben sich seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Schuldenbremse weiter verringert, da diese den Bundesrat und das Parlament zur Vorlage ausgeglichener Budgets zwingen. Bei der Erstellung des Voranschlages 2003 trug der Bundesrat der heiklen Situation des bäuerlichen Einkommens Rechnung und reduzierte die Budgetkürzungen für diesen Sektor auf ein Minimum. Im Finanzplan war ein Abbau der Milchmarktstützung um 67 Millionen Franken vorgesehen. In Berücksichtigung der heutigen Schwierigkeiten dieser Branche schlug der Bundesrat dem Parlament im Rahmen seiner Botschaft zum Budget 2003 jedoch vor, die genannte Kürzung um 37 Millionen Franken zu vermindern, wodurch insbesondere die Zulage für verkäste Milch auf 20 Rappen pro Kilogramm Milch belassen werden könnte.</p><p>3. In der Botschaft zur "AP 2007" ging der Bundesrat auf die Rolle der Agrarpolitik und der Landwirtschaft in der Entwicklung des ländlichen Raumes ein (Ziff. 1.5.2.3). In den Randgebieten wird der Erhaltung einer produktiven Landwirtschaft nach wie vor eine existenzielle Bedeutung zukommen. Die Agrarpolitik wäre als Sektoralpolitik überfordert, wenn ihr allein die Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes übertragen würde. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Politbereichen muss auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Regionen gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist die Schaffung eines Netzwerkes "ländliche Entwicklung" im Rahmen der Raumordnungskonferenz geplant. Ziel ist, dass die landwirtschaftlichen Betriebe dieser Regionen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihre Aufgaben langfristig wahrnehmen zu können. Eine bessere Verwertung ihrer typischen Erzeugnisse ist für diese Gebiete im Hinblick auf Synergien und Wertschöpfung zentral.</p><p>In der Botschaft zur "AP 2007" schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, den Geltungsbereich der Investitionshilfen auszudehnen, damit die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete neue Impulse erhalten. Der Bundesrat beabsichtigt die Ausweitung und Gewährung neuer Investitionshilfen für die periodische Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen, für gemeinschaftliche Bauten, die der Bearbeitung, Lagerung und Vermarktung von in der Region produzierten Nahrungsmitteln dienen, sowie für individuelle Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich. Am 24. April 2002 bewilligte der Bundesrat zusätzlich 63 Millionen Franken zur Förderung der Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen. Dies entspricht durchschnittlich einer Erhöhung um mehr als 2000 Franken pro Betrieb in benachteiligten Gebieten.</p><p>4. Werden für die Zeitspanne 1999 bis 2002 sämtliche Indikatoren zur Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bauernfamilien (vgl. Frage 1) berücksichtigt, erweisen sich generelle und befristete Sofortmassnahmen im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LWG als nicht gerechtfertigt. Wie in der Botschaft zur "AP 2002" vermerkt, ist eine solche Intervention nur bei unvorhersehbaren und aussergewöhnlichen Entwicklungen angezeigt. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, dank denen die Landwirte alle ihre Aufgaben, wie vor allem die Produktion von qualitativ einwandfreien und marktgerechten Nahrungsmitteln, wahrnehmen können. Die Beiträge des Bundes, die einen Finanzsockel bilden, können wegen der Budgetvorgaben nicht erhöht werden.</p><p>Aus diesem Grunde ist eine Strukturentwicklung nach wie vor unumgänglich. Es geht künftig darum, sie auf einem sozialverträglichen Niveau zu halten. Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten können Betriebshilfedarlehen beanspruchen. Die zusätzlich für diese Massnahme zur Verfügung gestellten Finanzmittel wurden bis anhin noch nicht vollständig ausgeschöpft. Der Bundesrat schlägt dem Parlament im Weiteren die Einführung von Umschulungsbeihilfen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Die landwirtschaftlichen Einkommen werden zusehends von der wirtschaftlichen Entwicklung der übrigen Einkommen abgekoppelt. Mehr als ein Drittel der Bauernfamilien gehören statistisch zu den Working Poor. Wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung aus gesellschaftlicher Sicht?</p><p>2. Das durchschnittliche Einkommen einer Arbeitskraft in der Landwirtschaft lag im Jahr 2001 bei 30 400 Franken, im Vergleich zu 34 700 Franken im Mittel der Jahre 1998 bis 2000. Damit ist das durchschnittliche Einkommen noch weiter unter den vom Bundesrat unterstützten Mindestlohn von monatlich 3000 Franken gesunken. Was gedenkt der Bundesrat konkret zu tun, um diesen Rückstand im nächsten Jahr zu kompensieren?</p><p>3. Wie beurteilt er die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft in Bezug auf die langfristige Entwicklung des ländlichen Raumes und dessen Infrastrukturen? Gibt es vorbehaltene Entschlüsse, um den ländlichen Raum vor einer Entvölkerung zu bewahren? Wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein, ist er bereit, solche Szenarien zu entwickeln?</p><p>4. Ist er bereit, auf die Entwicklung der Einkommen einzutreten, die Situation ernsthaft zu beurteilen und Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes umzusetzen, statt sich auf bekannte Aussagen wie "seit Jahren stabil" und dergleichen zu stützen?</p>
  • Beunruhigende Entwicklung beim landwirtschaftlichen Einkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass von den Bauernfamilien seit der schrittweisen Umsetzung der Agrarreform in den Neunzigerjahren grosse Anstrengungen verlangt wurden. Der frühere Weg in der Agrarpolitik war jedoch nicht mehr gangbar: Wie der negative Ausgang mehrerer Volksabstimmungen gezeigt hatte, fehlte der Rückhalt in der Schweizer Bevölkerung. Es drängten sich auch Anpassungen im Hinblick auf die Verträglichkeit mit unseren internationalen Verpflichtungen auf.</p><p>Die Bilanz der Landwirtschaftsreform fällt insgesamt positiv aus. Der Bundesrat ist sich darüber im Klaren, dass die Neuausrichtung der Agrarpolitik punktuell zu schwierigen sozialen Situationen führen kann. Die vom Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 vorgeschlagenen Massnahmen und finanziellen Mittel sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen verbessern. </p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation äussert sich der Bundesrat wie folgt: </p><p>1. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bauernfamilien sind nicht nur der Arbeitsverdienst, sondern auch das landwirtschaftliche Einkommen und das Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Im Durchschnitt der Jahre 1999/2001 beläuft sich dieses letztere auf 75 000 Franken pro Landwirtschaftsbetrieb. Diese Ressourcen ermöglichen die Deckung der Konsumkosten und die Kapitalbildung. Der Verschuldungsgrad stieg trotz der grossen Investitionen nicht an. Die Einkommensunterschiede zwischen der Landwirtschaft und den übrigen Sektoren sind zwar spürbar, doch in den letzten Jahren hat sich diese Schere nicht weiter geöffnet. Seit Mitte der Neunzigerjahre zeigt indessen die Entwicklung des bäuerlichen Arbeitsverdienstes pro standardisierte Familienarbeitskraft wieder eine steigende Tendenz, wobei von Jahr zu Jahr starke Schwankungen zu beobachten sind.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Umstand, dass die Darstellung von Durchschnittswerten über schwierige individuelle Situationen hinwegtäuschen kann. Faktisch sind die Einkommensunterschiede innerhalb des Landwirtschaftssektors beträchtlich. Während ein Viertel der Betriebe einen mit dem durchschnittlichen Einkommen der Region vergleichbaren Arbeitsverdienst erzielt, besitzt ein Drittel der Landwirtschaftsbetriebe kein ausreichendes Ertragspotenzial, damit ihre Existenzfähigkeit langfristig gesichert ist. Allerdings sind die meisten dieser Betriebe noch in der Lage, ihre Privatausgaben zu decken. Dieselbe Situation zeigte sich bereits zu Beginn der Neunzigerjahre. Im Laufe der letzten Jahre hat sie sich praktisch nicht verschlechtert. Die Behauptung, die Landwirtschaft habe sich von der übrigen Wirtschaft abgekoppelt, ist folglich nicht zutreffend. </p><p>2. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes verfügt der Bundesrat nur über einen sehr begrenzten Handlungsspielraum, um das Tempo der Reformschritte im nächsten Jahr zu ändern. Die Interventionsmöglichkeiten haben sich seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Schuldenbremse weiter verringert, da diese den Bundesrat und das Parlament zur Vorlage ausgeglichener Budgets zwingen. Bei der Erstellung des Voranschlages 2003 trug der Bundesrat der heiklen Situation des bäuerlichen Einkommens Rechnung und reduzierte die Budgetkürzungen für diesen Sektor auf ein Minimum. Im Finanzplan war ein Abbau der Milchmarktstützung um 67 Millionen Franken vorgesehen. In Berücksichtigung der heutigen Schwierigkeiten dieser Branche schlug der Bundesrat dem Parlament im Rahmen seiner Botschaft zum Budget 2003 jedoch vor, die genannte Kürzung um 37 Millionen Franken zu vermindern, wodurch insbesondere die Zulage für verkäste Milch auf 20 Rappen pro Kilogramm Milch belassen werden könnte.</p><p>3. In der Botschaft zur "AP 2007" ging der Bundesrat auf die Rolle der Agrarpolitik und der Landwirtschaft in der Entwicklung des ländlichen Raumes ein (Ziff. 1.5.2.3). In den Randgebieten wird der Erhaltung einer produktiven Landwirtschaft nach wie vor eine existenzielle Bedeutung zukommen. Die Agrarpolitik wäre als Sektoralpolitik überfordert, wenn ihr allein die Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes übertragen würde. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Politbereichen muss auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Regionen gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist die Schaffung eines Netzwerkes "ländliche Entwicklung" im Rahmen der Raumordnungskonferenz geplant. Ziel ist, dass die landwirtschaftlichen Betriebe dieser Regionen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihre Aufgaben langfristig wahrnehmen zu können. Eine bessere Verwertung ihrer typischen Erzeugnisse ist für diese Gebiete im Hinblick auf Synergien und Wertschöpfung zentral.</p><p>In der Botschaft zur "AP 2007" schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, den Geltungsbereich der Investitionshilfen auszudehnen, damit die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete neue Impulse erhalten. Der Bundesrat beabsichtigt die Ausweitung und Gewährung neuer Investitionshilfen für die periodische Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen, für gemeinschaftliche Bauten, die der Bearbeitung, Lagerung und Vermarktung von in der Region produzierten Nahrungsmitteln dienen, sowie für individuelle Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich. Am 24. April 2002 bewilligte der Bundesrat zusätzlich 63 Millionen Franken zur Förderung der Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen. Dies entspricht durchschnittlich einer Erhöhung um mehr als 2000 Franken pro Betrieb in benachteiligten Gebieten.</p><p>4. Werden für die Zeitspanne 1999 bis 2002 sämtliche Indikatoren zur Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bauernfamilien (vgl. Frage 1) berücksichtigt, erweisen sich generelle und befristete Sofortmassnahmen im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LWG als nicht gerechtfertigt. Wie in der Botschaft zur "AP 2002" vermerkt, ist eine solche Intervention nur bei unvorhersehbaren und aussergewöhnlichen Entwicklungen angezeigt. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, dank denen die Landwirte alle ihre Aufgaben, wie vor allem die Produktion von qualitativ einwandfreien und marktgerechten Nahrungsmitteln, wahrnehmen können. Die Beiträge des Bundes, die einen Finanzsockel bilden, können wegen der Budgetvorgaben nicht erhöht werden.</p><p>Aus diesem Grunde ist eine Strukturentwicklung nach wie vor unumgänglich. Es geht künftig darum, sie auf einem sozialverträglichen Niveau zu halten. Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten können Betriebshilfedarlehen beanspruchen. Die zusätzlich für diese Massnahme zur Verfügung gestellten Finanzmittel wurden bis anhin noch nicht vollständig ausgeschöpft. Der Bundesrat schlägt dem Parlament im Weiteren die Einführung von Umschulungsbeihilfen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Die landwirtschaftlichen Einkommen werden zusehends von der wirtschaftlichen Entwicklung der übrigen Einkommen abgekoppelt. Mehr als ein Drittel der Bauernfamilien gehören statistisch zu den Working Poor. Wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung aus gesellschaftlicher Sicht?</p><p>2. Das durchschnittliche Einkommen einer Arbeitskraft in der Landwirtschaft lag im Jahr 2001 bei 30 400 Franken, im Vergleich zu 34 700 Franken im Mittel der Jahre 1998 bis 2000. Damit ist das durchschnittliche Einkommen noch weiter unter den vom Bundesrat unterstützten Mindestlohn von monatlich 3000 Franken gesunken. Was gedenkt der Bundesrat konkret zu tun, um diesen Rückstand im nächsten Jahr zu kompensieren?</p><p>3. Wie beurteilt er die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft in Bezug auf die langfristige Entwicklung des ländlichen Raumes und dessen Infrastrukturen? Gibt es vorbehaltene Entschlüsse, um den ländlichen Raum vor einer Entvölkerung zu bewahren? Wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein, ist er bereit, solche Szenarien zu entwickeln?</p><p>4. Ist er bereit, auf die Entwicklung der Einkommen einzutreten, die Situation ernsthaft zu beurteilen und Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes umzusetzen, statt sich auf bekannte Aussagen wie "seit Jahren stabil" und dergleichen zu stützen?</p>
    • Beunruhigende Entwicklung beim landwirtschaftlichen Einkommen

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