Bilaterale II. Haltung des Bundesrates zur Steuerkooperation

ShortId
02.3283
Id
20023283
Updated
10.04.2024 08:42
Language
de
Title
Bilaterale II. Haltung des Bundesrates zur Steuerkooperation
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Bankgeheimnis;Vertrag mit der EU;Steuerpolitik;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Zins;Steuerhinterziehung;internationales Steuerrecht;Steuerrecht;Bank
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L05K1104040501, Zins
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K11040101, Bank
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit den derzeitigen Verhandlungen mit der EU, namentlich dem Dossier Zinsbesteuerung, sind für die Schweiz wichtige volkswirtschaftliche Interessen betroffen. Mit der Verabschiedung der letzten Verhandlungsmandate seitens der EU am 17. Juni 2002 ist ein von der Schweiz angestrebtes Etappenziel erreicht: Dank des Bestehens auf einer parallelen Verhandlungsführung können nun alle Dossiers verhandelt werden. Der Bundesrat hält an seiner Vorgehensweise fest. Der Parallelismus in den Verhandlungen ist das wichtigste Instrument des koordinierten Ansatzes, der von der Schweiz hinsichtlich der Bilateralen II verfolgt wird und der dazu dient, ein ausgewogenes Gesamtresultat zu erreichen.</p><p>2. Der Bundesrat hat klar gemacht, dass ein automatischer Informationsaustausch unter Steuerbehörden nicht infrage kommt. Dies gilt auch für die Zeit nach Ablauf der von der EU im Zinsbesteuerungsdossier vorgesehenen Übergangsfrist.</p><p>3. Der Bundesrat hat der EU eine weitgehende Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der indirekten Steuern (Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchssteuern) und der Subventionen vorgeschlagen. Diese Offerte sieht vor, dass Zwangsmassnahmen zugunsten des ersuchenden Staates nicht nur wie bisher bei Abgabebetrug, sondern neu auch bei gewerbsmässig begangener Abgabenhinterziehung ergriffen werden könnten. Damit wäre auch der gewerbsmässige Schmuggel abgedeckt. Solche Zwangsmassnahmen könnten sowohl auf dem Wege der Amts- wie der Rechtshilfe angeordnet werden. Den von der Amts- oder Rechtshilfe Betroffenen stünde nur noch ein Rechtsmittel zu. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat bereit erklärt, im Anwendungsbereich des Abkommens unter gewissen Umständen die Auslieferung von ausländischen Tätern ins Auge zu fassen und für Delinquenten mit schweizerischer Staatsbürgerschaft die stellvertretende Strafverfolgung zu übernehmen. Ferner wäre die Schweiz bereit, der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der Abgabenbetreibung beizustehen.</p><p>4. Der Erfolg des Finanzplatzes Schweiz und der privaten Vermögensverwaltung basiert auf mehreren Faktoren. Dazu gehören u. a. die Qualität der Dienstleistungen, die politische Stabilität, die günstigen wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie das schweizerische Bankgeheimnis. Der Bundesrat ist bestrebt, diese Erfolgsfaktoren - und somit auch das Bankgeheimnis - langfristig abzusichern. Bezüglich Bankgeheimnis wird diese Absicherung nur dann gelingen, wenn dieses weiterhin mit einem entschlossenen Kampf für einen sauberen Finanzplatz verbunden bleibt. Aus diesem Grund hebt die Schweiz schon heute das Bankgeheimnis bei strafrechtlich relevantem Verhalten auf und gewährt den ausländischen Justizbehörden über die Rechtshilfe Zugang zu den als einschlägig erachteten Informationen. Solche Eingriffe in die Privatsphäre des einzelnen Bürgers lassen sich aber aus der Sicht des Bundesrates nur dann rechtfertigen, wenn die dem Rechtshilfeersuchen zugrunde liegende Tat einen qualifizierten Unrechtsgehalt aufweist und in der Schweiz strafbar ist (Prinzip der doppelten Strafbarkeit). Eine Gewährung von Amts- und Rechtshilfe für alle in der EU strafbaren Delikte im Bereich der indirekten Besteuerung würde diesem Erfordernis jedoch wegen der teilweise nicht vorliegenden Strafbarkeit in der Schweiz zuwider laufen. Auch hat sich gezeigt, dass eine klare Trennung zwischen direkter und indirekter Fiskalität nur schwierig umzusetzen wäre.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass international der Druck auf gewisse Aspekte des schweizerischen Bankgeheimnisses zunimmt. Die Motive für diese Druckversuche sind vielfältig: Den einen geht es um die Absicherung des eigenen Steuersubstrates, den anderen um eine bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten, den dritten um eine relative Besserstellung ihres eigenen Finanzplatzes. Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten. Die schweizerische Offerte, für grenzüberschreitende Zinszahlungen an EU-Bürger bei der Zahlstelle einen Steuerrückbehalt einzuführen, zeugt von dieser Bereitschaft. Für den Bundesrat steht aber ausser Frage, auf Forderungen einzugehen, welche in erster Linie auf eine relative Besserstellung eines ausländischen Finanzplatzes ausgerichtet sind. Im Übrigen teilt der Bundesrat die Aussage nicht, wonach nur defensiv auf Entwicklungen im Ausland reagiert wird. In der Bekämpfung von Terrorismus, Potentatengeldern und Geldwäscherei genügt die Schweiz den internationalen Anforderungen. Im Rahmen der "Financial Action Task Force on Money Laundering" hat die Schweiz an der Plenarsitzung vom 29. bis zum 31. Oktober 2001 in Washington eine weitreichende Initiative lanciert, welche auf eine massgebliche Verbesserung der internationalen Standards zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten ("Know-your-customer") abzielt.</p><p>6. Am 17. Juni 2002 hat der Rat der EU die noch fehlenden Verhandlungsmandate für die Bilateralen II verabschiedet. Dies hat die Eröffnung der Verhandlungen in allen Dossiers ermöglicht.</p><p>Im Dossier "Zinsbesteuerung" möchte die EU bis Ende 2002 Abkommen mit den in den Beschlüssen von Feira erwähnten Drittstaaten - u. a. mit der Schweiz - abgeschlossen haben. Auch wenn diese Frist einseitig von der EU festgelegt wurde, ist die Schweiz bereit, im Rahmen des Verhandlungsprozesses rasch voranzuschreiten - wobei es sich aber von selbst versteht, dass der Verhandlungsrhythmus vom Verhalten beider Seiten abhängig ist. Je nach Verlauf der Verhandlungen wird die Schweiz auch zu einem raschen Abschluss bereit sein, sofern im gesamten Verhandlungsprozess ein ausgewogenes Ergebnis erlangt wird. Damit dieses ausgewogene Gesamtergebnis erreicht werden kann, müssen die Verhandlungen parallel geführt werden.</p><p>Als Möglichkeit zur Flexibilität hat die Schweiz stets in Betracht gezogen, einzelne Verhandlungen vor den anderen abzuschliessen, sofern dieser "early harvest" in sich ausgewogen ist und das Erreichen eines ausgewogenen Gesamtresultates am Ende des Verhandlungsprozesses nicht gefährdet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der zweiten Jahreshälfte 2002 wird sich die Verhandlungssituation bezüglich der bilateralen Abkommen mit der EU (so genannte Left-overs) zuspitzen und es werden weichenstellende Entscheide des Bundesrates erforderlich sein.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Allgemeine Rat der EU hat am 17. Juni 2002 die Mandate für die Verhandlungen mit der Schweiz verabschiedet. Damit sind alle Voraussetzungen der Schweiz für die Verhandlungsaufnahme zu den Bilateralen II erfüllt. Ist der Bundesrat nach wie vor gewillt, eine parallele Verhandlungsführung bei allen Dossiers durchzuziehen, um ein Einbringen aller Anliegen der Schweiz und ein ausgewogenes Resultat sicherzustellen? Würde er dem Lobby der Bankenbranche nachgeben und nur noch das Zinsdossier mit der EU weiterverhandeln, bestünde dann nicht das Risiko, dass die Schweiz gegenüber der EU Konzessionen macht und in allen anderen Dossiers nichts herausholt?</p><p>2. Die EU ist bereit, im Dossier Zinsbesteuerung bis 2009 eine Zahlstellensteuer zu akzeptieren, aber ab 2010 will sie einen Informationsaustausch unter den Steuerbehörden unter Einbezug der Schweiz. Bis dahin wird das Bankgeheimnis ohnehin von allen Seiten unter internationalen Druck geraten. Ist der Bundesrat bereit, der EU wenigstens eine Renegoziationsklausel bezüglich des fiskalpolitischen Informationsaustauschs für die Zeit nach 2010 einzuräumen?</p><p>3. Im Verhandlungsdossier über Zollbetrug bestünde eine Teillösung darin, bei Abgabehinterziehung im Fall von indirekten Steuern (Zölle, Tabakabgaben, Mehrwertsteuer) eine Amtshilfe einzuräumen. Dieses begrenzte Meldeverfahren würde das Private Banking nicht tangieren. Ist der Bundesrat bereit, eine solche Amtshilfe bei indirekten Abgaben zu gewähren?</p><p>4. Wenn er sogar dieses minimale Zugeständnis einer Amtshilfe bei indirekten Steuern weiterhin ablehnt, bitten wir um seine Beurteilung, ob und, wenn ja, welche Interessen des Private Banking dabei tangiert sein sollen. Welches Interesse hat die Schweiz an der Dogmatisierung des Bankgeheimnisses, welches sich sogar auf die Delikte im Zoll- und Mehrwertsteuerbereich erstreckt?</p><p>5. Mit welcher Strategie reagiert der Bundesrat auf den vielfältigen internationalen Druck bezüglich Kooperation in Steuerfragen und Bankgeheimnis (seitens EU, OECD, G-7, USA)? Plant er ein kontrolliertes und aktives Entgegenkommen, damit er auf diese Entwicklungen nicht nur defensiv reagieren muss?</p><p>6. Die EU möchte gewisse dringende Dossiers bis Ende 2002 unter Dach bringen. Wie sieht der weitere Verhandlungsfahrplan für die parallelen Verhandlungen der Bilateralen II aus?</p>
  • Bilaterale II. Haltung des Bundesrates zur Steuerkooperation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit den derzeitigen Verhandlungen mit der EU, namentlich dem Dossier Zinsbesteuerung, sind für die Schweiz wichtige volkswirtschaftliche Interessen betroffen. Mit der Verabschiedung der letzten Verhandlungsmandate seitens der EU am 17. Juni 2002 ist ein von der Schweiz angestrebtes Etappenziel erreicht: Dank des Bestehens auf einer parallelen Verhandlungsführung können nun alle Dossiers verhandelt werden. Der Bundesrat hält an seiner Vorgehensweise fest. Der Parallelismus in den Verhandlungen ist das wichtigste Instrument des koordinierten Ansatzes, der von der Schweiz hinsichtlich der Bilateralen II verfolgt wird und der dazu dient, ein ausgewogenes Gesamtresultat zu erreichen.</p><p>2. Der Bundesrat hat klar gemacht, dass ein automatischer Informationsaustausch unter Steuerbehörden nicht infrage kommt. Dies gilt auch für die Zeit nach Ablauf der von der EU im Zinsbesteuerungsdossier vorgesehenen Übergangsfrist.</p><p>3. Der Bundesrat hat der EU eine weitgehende Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der indirekten Steuern (Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchssteuern) und der Subventionen vorgeschlagen. Diese Offerte sieht vor, dass Zwangsmassnahmen zugunsten des ersuchenden Staates nicht nur wie bisher bei Abgabebetrug, sondern neu auch bei gewerbsmässig begangener Abgabenhinterziehung ergriffen werden könnten. Damit wäre auch der gewerbsmässige Schmuggel abgedeckt. Solche Zwangsmassnahmen könnten sowohl auf dem Wege der Amts- wie der Rechtshilfe angeordnet werden. Den von der Amts- oder Rechtshilfe Betroffenen stünde nur noch ein Rechtsmittel zu. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat bereit erklärt, im Anwendungsbereich des Abkommens unter gewissen Umständen die Auslieferung von ausländischen Tätern ins Auge zu fassen und für Delinquenten mit schweizerischer Staatsbürgerschaft die stellvertretende Strafverfolgung zu übernehmen. Ferner wäre die Schweiz bereit, der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der Abgabenbetreibung beizustehen.</p><p>4. Der Erfolg des Finanzplatzes Schweiz und der privaten Vermögensverwaltung basiert auf mehreren Faktoren. Dazu gehören u. a. die Qualität der Dienstleistungen, die politische Stabilität, die günstigen wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie das schweizerische Bankgeheimnis. Der Bundesrat ist bestrebt, diese Erfolgsfaktoren - und somit auch das Bankgeheimnis - langfristig abzusichern. Bezüglich Bankgeheimnis wird diese Absicherung nur dann gelingen, wenn dieses weiterhin mit einem entschlossenen Kampf für einen sauberen Finanzplatz verbunden bleibt. Aus diesem Grund hebt die Schweiz schon heute das Bankgeheimnis bei strafrechtlich relevantem Verhalten auf und gewährt den ausländischen Justizbehörden über die Rechtshilfe Zugang zu den als einschlägig erachteten Informationen. Solche Eingriffe in die Privatsphäre des einzelnen Bürgers lassen sich aber aus der Sicht des Bundesrates nur dann rechtfertigen, wenn die dem Rechtshilfeersuchen zugrunde liegende Tat einen qualifizierten Unrechtsgehalt aufweist und in der Schweiz strafbar ist (Prinzip der doppelten Strafbarkeit). Eine Gewährung von Amts- und Rechtshilfe für alle in der EU strafbaren Delikte im Bereich der indirekten Besteuerung würde diesem Erfordernis jedoch wegen der teilweise nicht vorliegenden Strafbarkeit in der Schweiz zuwider laufen. Auch hat sich gezeigt, dass eine klare Trennung zwischen direkter und indirekter Fiskalität nur schwierig umzusetzen wäre.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass international der Druck auf gewisse Aspekte des schweizerischen Bankgeheimnisses zunimmt. Die Motive für diese Druckversuche sind vielfältig: Den einen geht es um die Absicherung des eigenen Steuersubstrates, den anderen um eine bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten, den dritten um eine relative Besserstellung ihres eigenen Finanzplatzes. Wenn es um die Sicherung von ausländischem Steuersubstrat oder die bessere Bekämpfung von kriminellem Verhalten geht, ist die Schweiz auch in Zukunft bereit, unter Wahrung ihrer eigenen Rechtsprinzipien Hand für Lösungen zu bieten. Die schweizerische Offerte, für grenzüberschreitende Zinszahlungen an EU-Bürger bei der Zahlstelle einen Steuerrückbehalt einzuführen, zeugt von dieser Bereitschaft. Für den Bundesrat steht aber ausser Frage, auf Forderungen einzugehen, welche in erster Linie auf eine relative Besserstellung eines ausländischen Finanzplatzes ausgerichtet sind. Im Übrigen teilt der Bundesrat die Aussage nicht, wonach nur defensiv auf Entwicklungen im Ausland reagiert wird. In der Bekämpfung von Terrorismus, Potentatengeldern und Geldwäscherei genügt die Schweiz den internationalen Anforderungen. Im Rahmen der "Financial Action Task Force on Money Laundering" hat die Schweiz an der Plenarsitzung vom 29. bis zum 31. Oktober 2001 in Washington eine weitreichende Initiative lanciert, welche auf eine massgebliche Verbesserung der internationalen Standards zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten ("Know-your-customer") abzielt.</p><p>6. Am 17. Juni 2002 hat der Rat der EU die noch fehlenden Verhandlungsmandate für die Bilateralen II verabschiedet. Dies hat die Eröffnung der Verhandlungen in allen Dossiers ermöglicht.</p><p>Im Dossier "Zinsbesteuerung" möchte die EU bis Ende 2002 Abkommen mit den in den Beschlüssen von Feira erwähnten Drittstaaten - u. a. mit der Schweiz - abgeschlossen haben. Auch wenn diese Frist einseitig von der EU festgelegt wurde, ist die Schweiz bereit, im Rahmen des Verhandlungsprozesses rasch voranzuschreiten - wobei es sich aber von selbst versteht, dass der Verhandlungsrhythmus vom Verhalten beider Seiten abhängig ist. Je nach Verlauf der Verhandlungen wird die Schweiz auch zu einem raschen Abschluss bereit sein, sofern im gesamten Verhandlungsprozess ein ausgewogenes Ergebnis erlangt wird. Damit dieses ausgewogene Gesamtergebnis erreicht werden kann, müssen die Verhandlungen parallel geführt werden.</p><p>Als Möglichkeit zur Flexibilität hat die Schweiz stets in Betracht gezogen, einzelne Verhandlungen vor den anderen abzuschliessen, sofern dieser "early harvest" in sich ausgewogen ist und das Erreichen eines ausgewogenen Gesamtresultates am Ende des Verhandlungsprozesses nicht gefährdet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der zweiten Jahreshälfte 2002 wird sich die Verhandlungssituation bezüglich der bilateralen Abkommen mit der EU (so genannte Left-overs) zuspitzen und es werden weichenstellende Entscheide des Bundesrates erforderlich sein.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Allgemeine Rat der EU hat am 17. Juni 2002 die Mandate für die Verhandlungen mit der Schweiz verabschiedet. Damit sind alle Voraussetzungen der Schweiz für die Verhandlungsaufnahme zu den Bilateralen II erfüllt. Ist der Bundesrat nach wie vor gewillt, eine parallele Verhandlungsführung bei allen Dossiers durchzuziehen, um ein Einbringen aller Anliegen der Schweiz und ein ausgewogenes Resultat sicherzustellen? Würde er dem Lobby der Bankenbranche nachgeben und nur noch das Zinsdossier mit der EU weiterverhandeln, bestünde dann nicht das Risiko, dass die Schweiz gegenüber der EU Konzessionen macht und in allen anderen Dossiers nichts herausholt?</p><p>2. Die EU ist bereit, im Dossier Zinsbesteuerung bis 2009 eine Zahlstellensteuer zu akzeptieren, aber ab 2010 will sie einen Informationsaustausch unter den Steuerbehörden unter Einbezug der Schweiz. Bis dahin wird das Bankgeheimnis ohnehin von allen Seiten unter internationalen Druck geraten. Ist der Bundesrat bereit, der EU wenigstens eine Renegoziationsklausel bezüglich des fiskalpolitischen Informationsaustauschs für die Zeit nach 2010 einzuräumen?</p><p>3. Im Verhandlungsdossier über Zollbetrug bestünde eine Teillösung darin, bei Abgabehinterziehung im Fall von indirekten Steuern (Zölle, Tabakabgaben, Mehrwertsteuer) eine Amtshilfe einzuräumen. Dieses begrenzte Meldeverfahren würde das Private Banking nicht tangieren. Ist der Bundesrat bereit, eine solche Amtshilfe bei indirekten Abgaben zu gewähren?</p><p>4. Wenn er sogar dieses minimale Zugeständnis einer Amtshilfe bei indirekten Steuern weiterhin ablehnt, bitten wir um seine Beurteilung, ob und, wenn ja, welche Interessen des Private Banking dabei tangiert sein sollen. Welches Interesse hat die Schweiz an der Dogmatisierung des Bankgeheimnisses, welches sich sogar auf die Delikte im Zoll- und Mehrwertsteuerbereich erstreckt?</p><p>5. Mit welcher Strategie reagiert der Bundesrat auf den vielfältigen internationalen Druck bezüglich Kooperation in Steuerfragen und Bankgeheimnis (seitens EU, OECD, G-7, USA)? Plant er ein kontrolliertes und aktives Entgegenkommen, damit er auf diese Entwicklungen nicht nur defensiv reagieren muss?</p><p>6. Die EU möchte gewisse dringende Dossiers bis Ende 2002 unter Dach bringen. Wie sieht der weitere Verhandlungsfahrplan für die parallelen Verhandlungen der Bilateralen II aus?</p>
    • Bilaterale II. Haltung des Bundesrates zur Steuerkooperation

Back to List