Bekämpfung des Dopings. Zwischenbilanz
- ShortId
-
02.3284
- Id
-
20023284
- Updated
-
10.04.2024 12:52
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung des Dopings. Zwischenbilanz
- AdditionalIndexing
-
28;Doping;Informationsverbreitung;Statistik
- 1
-
- L05K0101010202, Doping
- L03K020218, Statistik
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz erfolgt die Dopingbekämpfung gemeinsam und in guter Zusammenarbeit zwischen den Sportverbänden unter Führung von Swiss Olympic und dem Bund mit dem Bundesamt für Sport. Sie beruht dabei auf den drei Säulen: Kontrolle, Information/Prävention sowie Forschung. Der Bereich der Kontrollen liegt in der Hauptverantwortung von Swiss Olympic; die beiden anderen Bereiche in derjenigen des Baspo. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung (FDB), eine Kommission unabhängiger Fachleute, die direkt dem Sportparlament unterstellt ist, koordiniert die Massnahmen. Ein Experte des Bundes ist Mitglied dieser Kommission.</p><p>Die Öffentlichkeit wird im Dopingbereich einerseits durch den Jahresbericht von Swiss Olympic informiert, welcher auch einen Bericht der FDB beinhaltet. Andererseits informiert auch der Bund regelmässig über die Tätigkeiten im Bereich der Prävention, so z. B. mit einem Sonderheft "Dopingprävention", das Anfang 2002 der Fachzeitschrift "mobile" beigelegt wurde, oder mit der regelmässig aktualisierten Website www.dopinginfo.ch.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. a. Die Aufgabe der Datensammlung sowie der Erstellung von Statistiken liegt in der Verantwortung der FDB. Im Jahresbericht von Swiss Olympic, der auch einen Teilbericht der FDB enthält, wird Auskunft gegeben über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen pro Sportart.</p><p>b. Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic ist seit dem 1. Januar 2002 operationell. Bisher (Stand Ende Juni 2002) musste erst ein Fall behandelt werden (S. Rütimann, Sperre für vier Jahre). Im erwähnten Jahresbericht sind die Entscheide der jeweiligen Strafbehörden der Verbände mit dem Befund und dem Strafmass aufgeführt.</p><p>c. Im Jahresbericht sind auch die Anzahl der Wettkampf- sowie Trainingskontrollen und die Ergebnisse bei positiven Dopingfällen aufgeführt. Alle Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt.</p><p>2. Generelle Informationen sind durch den erwähnten Jahresbericht der FDB erhältlich. Im Falle von Dopingvergehen informieren bei einem positiven Dopingfall die betroffenen Verbände selbst.</p><p>3. In Zukunft ist ein erweiterter Jahresbericht der FDB vorgesehen, der neben der Kontrollstatistik auch Ziele, Ergebnisse, Massnahmen und Resultate in anderen Bereichen wie z. B. Information, Prävention, Qualitätssicherung, Forschung, oder nationaler und internationaler Zusammenarbeit enthalten soll. Dieser Jahresbericht soll dabei alle Aktivitäten im Bereich der Dopingbekämpfung umfassen, diejenigen des privatrechtlichen Sports und diejenigen der Bundesstellen. Er wird den interessierten Stellen und den Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der Revision des Heilmittelgesetzes sind im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport auch Massnahmen im Dopingwesen enthalten. Seit dem 1. Januar 2002 ist die Eidgenössische Sportkommission für die Überwachung der Dopingkontrollen verantwortlich.</p><p>Wenn Dopingfälle - sei es offiziell oder durch Indiskretionen - den Weg in die Öffentlichkeit finden, lösen sie jeweils grosse Empörung und Reaktionen aus. Teilweise werden Sportler auch voreilig in der Öffentlichkeit verurteilt. Das Dopingproblem gilt es ernst zu nehmen und ist und wird von den Sportverbänden eigenverantwortlich angepackt. Um Generalisierungen und Vorverurteilungen einzuschränken, könnten eine gut koordinierte Informationspolitik und Statistikdaten des Bundes im Dopingbereich helfen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. a. Existiert eine Dopingstatistik, und wie ist diese gegliedert?</p><p>b. Sind nebst einer Aufteilung nach Sportarten auch die Sanktionen und Entscheide der Disziplinarkammer für Dopingfälle in einer Statistik abrufbar?</p><p>c. Wird unterteilt nach Wettkampfkontrollen und deren Ergebnisse und unangemeldeten Trainingskontrollen und deren Ergebnissen?</p><p>2. In welcher Form wird offiziell über Dopingkontrollen und Dopingvergehen orientiert?</p><p>3. Ist vorgesehen, auch die eidgenössischen Parlamentarier zu informieren?</p>
- Bekämpfung des Dopings. Zwischenbilanz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz erfolgt die Dopingbekämpfung gemeinsam und in guter Zusammenarbeit zwischen den Sportverbänden unter Führung von Swiss Olympic und dem Bund mit dem Bundesamt für Sport. Sie beruht dabei auf den drei Säulen: Kontrolle, Information/Prävention sowie Forschung. Der Bereich der Kontrollen liegt in der Hauptverantwortung von Swiss Olympic; die beiden anderen Bereiche in derjenigen des Baspo. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung (FDB), eine Kommission unabhängiger Fachleute, die direkt dem Sportparlament unterstellt ist, koordiniert die Massnahmen. Ein Experte des Bundes ist Mitglied dieser Kommission.</p><p>Die Öffentlichkeit wird im Dopingbereich einerseits durch den Jahresbericht von Swiss Olympic informiert, welcher auch einen Bericht der FDB beinhaltet. Andererseits informiert auch der Bund regelmässig über die Tätigkeiten im Bereich der Prävention, so z. B. mit einem Sonderheft "Dopingprävention", das Anfang 2002 der Fachzeitschrift "mobile" beigelegt wurde, oder mit der regelmässig aktualisierten Website www.dopinginfo.ch.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. a. Die Aufgabe der Datensammlung sowie der Erstellung von Statistiken liegt in der Verantwortung der FDB. Im Jahresbericht von Swiss Olympic, der auch einen Teilbericht der FDB enthält, wird Auskunft gegeben über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen pro Sportart.</p><p>b. Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic ist seit dem 1. Januar 2002 operationell. Bisher (Stand Ende Juni 2002) musste erst ein Fall behandelt werden (S. Rütimann, Sperre für vier Jahre). Im erwähnten Jahresbericht sind die Entscheide der jeweiligen Strafbehörden der Verbände mit dem Befund und dem Strafmass aufgeführt.</p><p>c. Im Jahresbericht sind auch die Anzahl der Wettkampf- sowie Trainingskontrollen und die Ergebnisse bei positiven Dopingfällen aufgeführt. Alle Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt.</p><p>2. Generelle Informationen sind durch den erwähnten Jahresbericht der FDB erhältlich. Im Falle von Dopingvergehen informieren bei einem positiven Dopingfall die betroffenen Verbände selbst.</p><p>3. In Zukunft ist ein erweiterter Jahresbericht der FDB vorgesehen, der neben der Kontrollstatistik auch Ziele, Ergebnisse, Massnahmen und Resultate in anderen Bereichen wie z. B. Information, Prävention, Qualitätssicherung, Forschung, oder nationaler und internationaler Zusammenarbeit enthalten soll. Dieser Jahresbericht soll dabei alle Aktivitäten im Bereich der Dopingbekämpfung umfassen, diejenigen des privatrechtlichen Sports und diejenigen der Bundesstellen. Er wird den interessierten Stellen und den Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der Revision des Heilmittelgesetzes sind im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport auch Massnahmen im Dopingwesen enthalten. Seit dem 1. Januar 2002 ist die Eidgenössische Sportkommission für die Überwachung der Dopingkontrollen verantwortlich.</p><p>Wenn Dopingfälle - sei es offiziell oder durch Indiskretionen - den Weg in die Öffentlichkeit finden, lösen sie jeweils grosse Empörung und Reaktionen aus. Teilweise werden Sportler auch voreilig in der Öffentlichkeit verurteilt. Das Dopingproblem gilt es ernst zu nehmen und ist und wird von den Sportverbänden eigenverantwortlich angepackt. Um Generalisierungen und Vorverurteilungen einzuschränken, könnten eine gut koordinierte Informationspolitik und Statistikdaten des Bundes im Dopingbereich helfen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. a. Existiert eine Dopingstatistik, und wie ist diese gegliedert?</p><p>b. Sind nebst einer Aufteilung nach Sportarten auch die Sanktionen und Entscheide der Disziplinarkammer für Dopingfälle in einer Statistik abrufbar?</p><p>c. Wird unterteilt nach Wettkampfkontrollen und deren Ergebnisse und unangemeldeten Trainingskontrollen und deren Ergebnissen?</p><p>2. In welcher Form wird offiziell über Dopingkontrollen und Dopingvergehen orientiert?</p><p>3. Ist vorgesehen, auch die eidgenössischen Parlamentarier zu informieren?</p>
- Bekämpfung des Dopings. Zwischenbilanz
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