Binnenmarktgesetz

ShortId
02.3292
Id
20023292
Updated
10.04.2024 11:23
Language
de
Title
Binnenmarktgesetz
AdditionalIndexing
15;Wettbewerbsrecht;Binnenhandel;Kanton;Inlandsmarkt;Gesetzesevaluation
1
  • L05K0701030703, Inlandsmarkt
  • L05K0701030303, Binnenhandel
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K07030103, Wettbewerbsrecht
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wettbewerb auch im Binnenmarkt Schweiz ist eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Produktivität. Wie die OECD feststellt, und eine Untersuchung der GPK bestätigt diesen Sachverhalt, hat das Binnenmarktgesetz nur geringe Auswirkung auf den Wettbewerb in der Schweiz gehabt. Der dem Gesetz zugrunde liegende Wille, dem Binnenmarkt zum Durchbruch zu verhelfen, und damit innerhalb der Schweiz den Wettbewerb zu fördern, wurde nicht erreicht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass in einem so geschützten und zum Teil nach wie kartellierten, föderalistischen Gebilde wie der Schweiz, nur sehr wenig Wettbewerb vorhanden ist. Ohne Wettbewerb wird die Produktivität nicht zunehmen, und auch das Preisniveau wird hoch bleiben.</p>
  • <p>Das Produktivitätsniveau in der schweizerischen Wirtschaft ist die Resultante einer Vielzahl sektorieller Entwicklungen, soweit man von der Geld- und der Budgetpolitik absieht, welche die Gesamtwirtschaft global beeinflussen. Die staatliche Einflussnahme auf diese sektoriellen Entwicklungen erfolgt durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die in ihrer Gesamtheit die staatlichen Rahmenbedingungen ausmachen. Unter diesen Rahmenbedingungen kommt der Wettbewerbsgesetzgebung im weiten Sinn eine herausragende Bedeutung zu.</p><p>Wettbewerbspolitik im weiten Sinn greift über die Kartellgesetzgebung hinaus. Dies lässt sich am Revitalisierungsprogramm von 1993 illustrieren (vgl. BBl 1993 I 805). Zur damals eingeleiteten Revision des Kartellgesetzes kamen - neben anderen Reformvorhaben - namentlich der Erlass des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse und der Erlass des Binnenmarktgesetzes (BGBM), wobei das verbindende Element dieser drei Gesetzesvorhaben der Abbau von Marktsegmentierungen war. Es ging darum, simultan </p><p>a. privat vereinbarte Marktzugangsschranken; </p><p>b. Marktzutrittshindernisse an den nationalen Grenzen; sowie </p><p>c) öffentlich-rechtliche Marktzugangsschranken im Inland</p><p>zu beseitigen oder in ihrer Tragweite zu begrenzen. Was damals galt, gilt auch heute. Allein die kumulative Wirkung von Reformen vermag die von der OECD namhaft gemachten Defizite im Bereich des Produktivitätszuwachses zu korrigieren.</p><p>Der Bundesrat bedauert, dass gemäss den Feststellungen der GPK das Binnenmarktgesetz zumindest im Bereich des Marktzuganges nicht die volle erhoffte Wirkung gebracht hat und anerkennt deshalb den Handlungsbedarf. Seiner Auffassung nach soll sich an die Revision der Kartellgesetzgebung die Stärkung des Binnenmarktgesetzes anschliessen, wobei die Vorschläge der GPK wegleitend sein werden.</p><p>Um angemessene Erwartungen an eine Revision des Binnenmarktgesetzes entwickeln zu können, ist es wesentlich, sich in einem ersten Schritt einen Überblick über den Anwendungsbereich des BGBM zu verschaffen. Hinweise, um welche Märkte es vor allem geht, liefert die Untersuchung der Verwaltungskontrolle des Parlamentes. Um das Anwendungsgebiet des BGBM noch genauer zu erfassen, erstellt das EVD gegenwärtig eine Übersicht über die geschützten Berufe und Gewerbe in der Schweiz.</p><p>Ein paralleler Schritt ist, sich zu fragen, mit welchen rechtlichen Instrumenten ungerechtfertigte Marktsegmentierungen aufgehoben werden können. Ein Ansatz ist es, der Wettbewerbsbehörde zu ermöglichen, aus eigener Initiative Rechtsmittel gegen unnötig einschränkendes kantonales Recht zu ergreifen. Entsprechende Massnahmen des Gesetzgebers stehen in engem Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Der Zeitrahmen für diese Revision bestimmt den Zeithorizont für die BGBM-Revision wesentlich mit.</p><p>Neben der Stärkung der Rechtsmittel bestehen zwei komplementäre Ansätze. Ein Ansatz, der beim Erlass des Wandergewerbegesetzes begangen wurde, ist die Rechtsharmonisierung. Der zweite Ansatz sind einlässlichere Bestimmungen zur wechselseitigen Anerkennung kantonaler und kommunaler Hoheitsakte.</p><p>Bezogen auf diesen Ansatz der weitergehenden wechselseitigen Anerkennung staatlicher Hoheitsakte ist zu bemerken, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bei einer wesentlichen Marktzugangsschranke, nämlich der Diplomanerkennung, mindestens punktuell eine neue Lage geschaffen hat. Die neue Lage könnte sowohl das Bundesgericht in seiner Rechtssprechung beeinflussen, wie die Kantone anhalten, bestehende Marktzugangsschranken abzubauen. Initiativen, wie sie beispielsweise im Espace Mittelland ergriffen worden waren (Verwaltungsvereinbarung vom 12. März 1999 über reglementierte gewerbliche Tätigkeiten), könnten wegen der gewandelten Situation neue Impulse erfahren. Der Bundesrat wird mit den Kantonen in dieser Hinsicht das Gespräch aufnehmen. Welche weitere Massnahmen zu treffen sind, um den schweizerischen Binnenmarkt zu verwirklichen, haben die laufenden verwaltungsinternen Vorabklärungen zu einer BGBM-Revision zu zeigen.</p><p>Zurückkommend auf die Kritik der OECD, nämlich ungenügende Produktivitätsfortschritte namentlich in der Binnenwirtschaft, ist festzuhalten, dass der Wachstumsbericht des EVD, wenn er das zu hohe Preisniveau in der Schweiz kritisiert, genau diesen Punkt aufnimmt. Betrachtet man, woher das im internationalen Quervergleich zu hohe Preisniveau kommt, wird deutlich, dass ein die Wirtschaftsfreiheit und damit den Wettbewerb zu stark restringierendes Gewerbepolizeirecht der Kantone hierfür nur ein Grund ist. Es bedarf noch anderer Massnahmen, damit im schweizerischen Binnenmarkt nicht teurer, sondern im internationalen Quervergleich vor allem effizienter produziert wird. Solche Massnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbes und zur Produktivitätssteigerung im Allgemeinen erarbeitet gegenwärtig die interdepartementale Arbeitsgruppe, welche der Bundesrat gestützt auf den Wachstumsbericht des EVD eingesetzt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss dem Bericht "Etudes économiques de l'OECDE" ist die Produktivität in der schweizerischen Wirtschaft in den letzten Jahren teilweise gesunken. Insbesondere in der Binnenwirtschaft ist eine Stagnation, ja sogar ein Rückgang der Produktivität festzustellen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die mangelnde Umsetzung des Binnenmarktgesetzes durch die Kantone zu dieser Situation beiträgt? Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat? Ist er bereit, auf die Kantone einzuwirken, damit diese ihre Gesetzgebung dem Binnenmarktgesetz schnellstmöglich anpassen? Wird der Bundesrat das Binnenmarktgesetz, im Sinne des Vorschlages der Geschäftsprüfungskommission (GPK), anpassen? Welche Terminvorgabe hat sich der Bundesrat diesbezüglich gegeben?</p>
  • Binnenmarktgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wettbewerb auch im Binnenmarkt Schweiz ist eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Produktivität. Wie die OECD feststellt, und eine Untersuchung der GPK bestätigt diesen Sachverhalt, hat das Binnenmarktgesetz nur geringe Auswirkung auf den Wettbewerb in der Schweiz gehabt. Der dem Gesetz zugrunde liegende Wille, dem Binnenmarkt zum Durchbruch zu verhelfen, und damit innerhalb der Schweiz den Wettbewerb zu fördern, wurde nicht erreicht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass in einem so geschützten und zum Teil nach wie kartellierten, föderalistischen Gebilde wie der Schweiz, nur sehr wenig Wettbewerb vorhanden ist. Ohne Wettbewerb wird die Produktivität nicht zunehmen, und auch das Preisniveau wird hoch bleiben.</p>
    • <p>Das Produktivitätsniveau in der schweizerischen Wirtschaft ist die Resultante einer Vielzahl sektorieller Entwicklungen, soweit man von der Geld- und der Budgetpolitik absieht, welche die Gesamtwirtschaft global beeinflussen. Die staatliche Einflussnahme auf diese sektoriellen Entwicklungen erfolgt durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die in ihrer Gesamtheit die staatlichen Rahmenbedingungen ausmachen. Unter diesen Rahmenbedingungen kommt der Wettbewerbsgesetzgebung im weiten Sinn eine herausragende Bedeutung zu.</p><p>Wettbewerbspolitik im weiten Sinn greift über die Kartellgesetzgebung hinaus. Dies lässt sich am Revitalisierungsprogramm von 1993 illustrieren (vgl. BBl 1993 I 805). Zur damals eingeleiteten Revision des Kartellgesetzes kamen - neben anderen Reformvorhaben - namentlich der Erlass des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse und der Erlass des Binnenmarktgesetzes (BGBM), wobei das verbindende Element dieser drei Gesetzesvorhaben der Abbau von Marktsegmentierungen war. Es ging darum, simultan </p><p>a. privat vereinbarte Marktzugangsschranken; </p><p>b. Marktzutrittshindernisse an den nationalen Grenzen; sowie </p><p>c) öffentlich-rechtliche Marktzugangsschranken im Inland</p><p>zu beseitigen oder in ihrer Tragweite zu begrenzen. Was damals galt, gilt auch heute. Allein die kumulative Wirkung von Reformen vermag die von der OECD namhaft gemachten Defizite im Bereich des Produktivitätszuwachses zu korrigieren.</p><p>Der Bundesrat bedauert, dass gemäss den Feststellungen der GPK das Binnenmarktgesetz zumindest im Bereich des Marktzuganges nicht die volle erhoffte Wirkung gebracht hat und anerkennt deshalb den Handlungsbedarf. Seiner Auffassung nach soll sich an die Revision der Kartellgesetzgebung die Stärkung des Binnenmarktgesetzes anschliessen, wobei die Vorschläge der GPK wegleitend sein werden.</p><p>Um angemessene Erwartungen an eine Revision des Binnenmarktgesetzes entwickeln zu können, ist es wesentlich, sich in einem ersten Schritt einen Überblick über den Anwendungsbereich des BGBM zu verschaffen. Hinweise, um welche Märkte es vor allem geht, liefert die Untersuchung der Verwaltungskontrolle des Parlamentes. Um das Anwendungsgebiet des BGBM noch genauer zu erfassen, erstellt das EVD gegenwärtig eine Übersicht über die geschützten Berufe und Gewerbe in der Schweiz.</p><p>Ein paralleler Schritt ist, sich zu fragen, mit welchen rechtlichen Instrumenten ungerechtfertigte Marktsegmentierungen aufgehoben werden können. Ein Ansatz ist es, der Wettbewerbsbehörde zu ermöglichen, aus eigener Initiative Rechtsmittel gegen unnötig einschränkendes kantonales Recht zu ergreifen. Entsprechende Massnahmen des Gesetzgebers stehen in engem Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Der Zeitrahmen für diese Revision bestimmt den Zeithorizont für die BGBM-Revision wesentlich mit.</p><p>Neben der Stärkung der Rechtsmittel bestehen zwei komplementäre Ansätze. Ein Ansatz, der beim Erlass des Wandergewerbegesetzes begangen wurde, ist die Rechtsharmonisierung. Der zweite Ansatz sind einlässlichere Bestimmungen zur wechselseitigen Anerkennung kantonaler und kommunaler Hoheitsakte.</p><p>Bezogen auf diesen Ansatz der weitergehenden wechselseitigen Anerkennung staatlicher Hoheitsakte ist zu bemerken, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bei einer wesentlichen Marktzugangsschranke, nämlich der Diplomanerkennung, mindestens punktuell eine neue Lage geschaffen hat. Die neue Lage könnte sowohl das Bundesgericht in seiner Rechtssprechung beeinflussen, wie die Kantone anhalten, bestehende Marktzugangsschranken abzubauen. Initiativen, wie sie beispielsweise im Espace Mittelland ergriffen worden waren (Verwaltungsvereinbarung vom 12. März 1999 über reglementierte gewerbliche Tätigkeiten), könnten wegen der gewandelten Situation neue Impulse erfahren. Der Bundesrat wird mit den Kantonen in dieser Hinsicht das Gespräch aufnehmen. Welche weitere Massnahmen zu treffen sind, um den schweizerischen Binnenmarkt zu verwirklichen, haben die laufenden verwaltungsinternen Vorabklärungen zu einer BGBM-Revision zu zeigen.</p><p>Zurückkommend auf die Kritik der OECD, nämlich ungenügende Produktivitätsfortschritte namentlich in der Binnenwirtschaft, ist festzuhalten, dass der Wachstumsbericht des EVD, wenn er das zu hohe Preisniveau in der Schweiz kritisiert, genau diesen Punkt aufnimmt. Betrachtet man, woher das im internationalen Quervergleich zu hohe Preisniveau kommt, wird deutlich, dass ein die Wirtschaftsfreiheit und damit den Wettbewerb zu stark restringierendes Gewerbepolizeirecht der Kantone hierfür nur ein Grund ist. Es bedarf noch anderer Massnahmen, damit im schweizerischen Binnenmarkt nicht teurer, sondern im internationalen Quervergleich vor allem effizienter produziert wird. Solche Massnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbes und zur Produktivitätssteigerung im Allgemeinen erarbeitet gegenwärtig die interdepartementale Arbeitsgruppe, welche der Bundesrat gestützt auf den Wachstumsbericht des EVD eingesetzt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss dem Bericht "Etudes économiques de l'OECDE" ist die Produktivität in der schweizerischen Wirtschaft in den letzten Jahren teilweise gesunken. Insbesondere in der Binnenwirtschaft ist eine Stagnation, ja sogar ein Rückgang der Produktivität festzustellen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die mangelnde Umsetzung des Binnenmarktgesetzes durch die Kantone zu dieser Situation beiträgt? Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat? Ist er bereit, auf die Kantone einzuwirken, damit diese ihre Gesetzgebung dem Binnenmarktgesetz schnellstmöglich anpassen? Wird der Bundesrat das Binnenmarktgesetz, im Sinne des Vorschlages der Geschäftsprüfungskommission (GPK), anpassen? Welche Terminvorgabe hat sich der Bundesrat diesbezüglich gegeben?</p>
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