Freier Personenverkehr. Effiziente Umsetzung des Abkommens
- ShortId
-
02.3294
- Id
-
20023294
- Updated
-
10.04.2024 13:16
- Language
-
de
- Title
-
Freier Personenverkehr. Effiziente Umsetzung des Abkommens
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;freier Personenverkehr;Informationsverbreitung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die effiziente Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens sowie der sechs weiteren bilateralen Abkommen mit der EG von grosser Bedeutung ist. Nur der bestmögliche Vollzug wird dazu führen, dass sich die vom Abkommen erwarteten Vorteile effektiv verwirklichen werden und die Schweizer Bevölkerung den Bundesrat in seiner Integrationspolitik unterstützen wird.</p><p>Auf die verschiedenen Fragen des Interpellanten antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die vom Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens betroffenen Departemente, Bundesämter und kantonalen Behörden haben die geeigneten Massnahmen zur Information der Personen, die von den im Abkommen eingeräumten Rechten Gebrauch machen wollen, getroffen.</p><p>Als Beispiele können die verschiedenen von den zuständigen Bundesämtern in enger Zusammenarbeit mit dem Intergrationsbüro (EDA/EVD) erstellten Publikationen über den freien Personenverkehr, die Anerkennung von Diplomen sowie die soziale Sicherheit genannt werden. Im Weiteren haben insbesondere das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die sie betreffenden Bereiche detaillierte Informationen für Schweizer Bürger und EU-Staatsangehörige publiziert. Das BBT hat zugleich ein nationales Informationszentrum für Diplome der EU und der Efta aufgebaut, das die EU-Staatsangehörigen und die Schweizer berät, die ihr Diplom in einem anderen Vertragsstaat anerkennen lassen wollen.</p><p>In verschiedenen Pressemitteilungen wurde ein grosser Teil der Informationsquellen über das Freizügigkeitsabkommen der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Informationen sind zudem auf den Internetseiten des Integrationsbüros, des BFA, des BSV und des BBT abrufbar.</p><p>Es ist vorgesehen, dass sich die Schweiz im Jahre 2003 an das Netzwerk European-Employment-System anschliessen wird. Dieses System besteht bereits unter den Mitgliedstaaten der EU. Das System, das in der EU bereits operabel ist, sammelt und stellt Informationen zur Verfügung über die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sowie über die Stellenangebote in den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel, zu einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt beizutragen.</p><p>In diesem Zusammenhang muss aber auch das Engagement und der Beitrag der Berufsverbände, Gewerkschaften und privaten Unternehmen bezüglich des Angebotes und der Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen erwähnt werden.</p><p>2. Aus dem föderalistischen Aufbau der Schweiz ergibt sich die Kompetenz der kantonalen Behörden zum Vollzug des Freizügigkeitsabkommens. Um eine rechtsgleiche Interpretation und Anwendung des Abkommens auf dem ganzen Gebiet der Schweiz zu gewährleisten, wurden detaillierte Weisungen in allen mit dem Akommen zusammenhängenden Bereichen ausgearbeitet, wobei die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden weiterhin sehr eng bleibt.</p><p>Gewisse kleinere Anpassungsprobleme können bei einer solchen Intensivierung und Vertiefung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU während der ersten Monate der Anwendung des Abkommens nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es darf in diesem Zusammenhang besonders erwähnt werden, dass sich Dänemark anlässlich der ersten Sitzung des Comité mixte im Juli 2002 in Brüssel positiv über die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden bei der Umsetzung des Abkommens geäussert hat.</p><p>3. Es ist richtig, dass der Grad der Vorbereitung in den einzelnen Kantonen bezüglich der flankierenden Massnahmen unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Einige Kantone haben eine tripartite Kommission eingesetzt, welche die Arbeit bereits aufgenommen hat, während andere noch keine Massnahmen ergriffen haben und den Text der Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die entsandten Arbeitnehmer abwarten, die vom Bundesrat im Herbst verabschiedet wird.</p><p>Um sicherzustellen, dass bei Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen am 1. Juni 2004 alle Kantone über eine tripartite Kommission verfügen, ist vorgesehen, wie dies gegenüber dem Interpellanten bereits in der Session vom März 2002 ausgeführt wurde, den neuen Artikel 360b OR vorzeitig in Kraft zu setzen. Dieser Artikel verpflichtet die Kantone, bereits im ersten Halbjahr 2003 eine tripartite Kommission einzurichten. Der Bund wird die Kantone bei der Errichtung dieser Kommissionen unterstützen.</p><p>Wir werden direkt an diejenigen Kantone herantreten, welche verspätet reagieren, um uns zu vergewissern, dass im entscheidenden Moment effektiv alles geregelt und bereit ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat die Direktion für Arbeit des Seco beauftragt, die Möglichkeiten der Einrichtung einer Stelle zur Überwachung des Arbeitsmarktes (Observatoire de la libre circulation des personnes) zu überprüfen, wie es vom Postulat Rennwald 00.3088 verlangt wird. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (EVD, EDI, EJPD und UVEK) ist im März und Mai 2002 zusammengetreten, um dieses Postulat zu behandeln. Im Verlaufe des Sommers wurde ein erster Bericht erstellt, der vom Bundesrat am 11. September 2002 verabschiedet worden ist. Der Inhalt dieses Berichtes wird beiden Räten zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass alles unternommen wird, um die ersten Auswirkungen des Abkommens auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Schweiz beurteilen und möglichst rasch auf allfällige Probleme reagieren zu können, welche sich allenfalls aus der Einführung des freien Personenverkehrs ergeben könnten.</p><p>Im Übrigen zählen die fortlaufende Information der Bevölkerung und die Auswertung der ersten Erfahrungen beim Vollzug der sektoriellen Abkommen zu den ersten Prioritäten des Bundesrates. Es wird derzeit unter der Leitung des Integrationsbüros und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern ein Monitoring über die Umsetzung und die Auswirkungen der sektoriellen Abkommen und des neuen EWR-Übereinkommens eingerichtet. Ziel dieses Monitorings ist es, im Sommer 2003 den Behörden die Beurteilung der Lage ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Abkommen zur ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie die anderen bilateralen Abkommen, die mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossen wurden, ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Abkommens und der dazugehörigen flankierenden Massnahmen wird wahrscheinlich einen grossen Einfluss auf die Einstellung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum europäischen Integrationsprozess haben. Diese Angelegenheit muss umso ernster genommen werden, als das Abkommen über den freien Personenverkehr sieben Jahre nach dem Inkrafttreten eventuell Gegenstand einer weiteren Volksabstimmung sein wird (da es dem fakultativen Referendum unterstellt ist).</p><p>Aus diesem Grund stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen hat er getroffen, um die gesamte Schweizer Bevölkerung, die Schweizer Staatsangehörigen, die in ein EU-Land auswandern, sowie die Staatsangehörigen der EU-Länder, die in unser Land ziehen oder arbeiten kommen, möglichst gut über das Abkommen über den freien Personenverkehr zu informieren?</p><p>2. Kann er uns versichern, dass alle Institutionen, welche die gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen haben, die sich aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen ableiten, ihren Auftrag auch optimal erfüllen können?</p><p>3. In Bezug auf die Umsetzung der flankierenden Massnahmen scheinen die Kantone bei weitem nicht alle gleich gut vorbereitet zu sein. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit alle Kantone am Stichtag diese Massnahmen konsequent umsetzen, und was wird er bei den Kantonen unternehmen, die sich eventuell nicht kooperativ verhalten?</p><p>4. Schliesslich sollen alle Akteure bei der Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens und der flankierenden Massnahmen stets die globalen Auswirkungen im Auge behalten können. Welche Schritte hat der Bundesrat unternommen, um unser Postulat 00.3088 "Überwachung der Freizügigkeit im Personenverkehr", das am 23. Juni 2000 im Nationalrat ohne Gegenstimmen angenommen wurde, zu verwirklichen?</p>
- Freier Personenverkehr. Effiziente Umsetzung des Abkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die effiziente Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens sowie der sechs weiteren bilateralen Abkommen mit der EG von grosser Bedeutung ist. Nur der bestmögliche Vollzug wird dazu führen, dass sich die vom Abkommen erwarteten Vorteile effektiv verwirklichen werden und die Schweizer Bevölkerung den Bundesrat in seiner Integrationspolitik unterstützen wird.</p><p>Auf die verschiedenen Fragen des Interpellanten antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die vom Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens betroffenen Departemente, Bundesämter und kantonalen Behörden haben die geeigneten Massnahmen zur Information der Personen, die von den im Abkommen eingeräumten Rechten Gebrauch machen wollen, getroffen.</p><p>Als Beispiele können die verschiedenen von den zuständigen Bundesämtern in enger Zusammenarbeit mit dem Intergrationsbüro (EDA/EVD) erstellten Publikationen über den freien Personenverkehr, die Anerkennung von Diplomen sowie die soziale Sicherheit genannt werden. Im Weiteren haben insbesondere das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die sie betreffenden Bereiche detaillierte Informationen für Schweizer Bürger und EU-Staatsangehörige publiziert. Das BBT hat zugleich ein nationales Informationszentrum für Diplome der EU und der Efta aufgebaut, das die EU-Staatsangehörigen und die Schweizer berät, die ihr Diplom in einem anderen Vertragsstaat anerkennen lassen wollen.</p><p>In verschiedenen Pressemitteilungen wurde ein grosser Teil der Informationsquellen über das Freizügigkeitsabkommen der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Informationen sind zudem auf den Internetseiten des Integrationsbüros, des BFA, des BSV und des BBT abrufbar.</p><p>Es ist vorgesehen, dass sich die Schweiz im Jahre 2003 an das Netzwerk European-Employment-System anschliessen wird. Dieses System besteht bereits unter den Mitgliedstaaten der EU. Das System, das in der EU bereits operabel ist, sammelt und stellt Informationen zur Verfügung über die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sowie über die Stellenangebote in den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel, zu einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt beizutragen.</p><p>In diesem Zusammenhang muss aber auch das Engagement und der Beitrag der Berufsverbände, Gewerkschaften und privaten Unternehmen bezüglich des Angebotes und der Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen erwähnt werden.</p><p>2. Aus dem föderalistischen Aufbau der Schweiz ergibt sich die Kompetenz der kantonalen Behörden zum Vollzug des Freizügigkeitsabkommens. Um eine rechtsgleiche Interpretation und Anwendung des Abkommens auf dem ganzen Gebiet der Schweiz zu gewährleisten, wurden detaillierte Weisungen in allen mit dem Akommen zusammenhängenden Bereichen ausgearbeitet, wobei die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden weiterhin sehr eng bleibt.</p><p>Gewisse kleinere Anpassungsprobleme können bei einer solchen Intensivierung und Vertiefung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU während der ersten Monate der Anwendung des Abkommens nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es darf in diesem Zusammenhang besonders erwähnt werden, dass sich Dänemark anlässlich der ersten Sitzung des Comité mixte im Juli 2002 in Brüssel positiv über die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden bei der Umsetzung des Abkommens geäussert hat.</p><p>3. Es ist richtig, dass der Grad der Vorbereitung in den einzelnen Kantonen bezüglich der flankierenden Massnahmen unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Einige Kantone haben eine tripartite Kommission eingesetzt, welche die Arbeit bereits aufgenommen hat, während andere noch keine Massnahmen ergriffen haben und den Text der Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die entsandten Arbeitnehmer abwarten, die vom Bundesrat im Herbst verabschiedet wird.</p><p>Um sicherzustellen, dass bei Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen am 1. Juni 2004 alle Kantone über eine tripartite Kommission verfügen, ist vorgesehen, wie dies gegenüber dem Interpellanten bereits in der Session vom März 2002 ausgeführt wurde, den neuen Artikel 360b OR vorzeitig in Kraft zu setzen. Dieser Artikel verpflichtet die Kantone, bereits im ersten Halbjahr 2003 eine tripartite Kommission einzurichten. Der Bund wird die Kantone bei der Errichtung dieser Kommissionen unterstützen.</p><p>Wir werden direkt an diejenigen Kantone herantreten, welche verspätet reagieren, um uns zu vergewissern, dass im entscheidenden Moment effektiv alles geregelt und bereit ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat die Direktion für Arbeit des Seco beauftragt, die Möglichkeiten der Einrichtung einer Stelle zur Überwachung des Arbeitsmarktes (Observatoire de la libre circulation des personnes) zu überprüfen, wie es vom Postulat Rennwald 00.3088 verlangt wird. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (EVD, EDI, EJPD und UVEK) ist im März und Mai 2002 zusammengetreten, um dieses Postulat zu behandeln. Im Verlaufe des Sommers wurde ein erster Bericht erstellt, der vom Bundesrat am 11. September 2002 verabschiedet worden ist. Der Inhalt dieses Berichtes wird beiden Räten zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass alles unternommen wird, um die ersten Auswirkungen des Abkommens auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Schweiz beurteilen und möglichst rasch auf allfällige Probleme reagieren zu können, welche sich allenfalls aus der Einführung des freien Personenverkehrs ergeben könnten.</p><p>Im Übrigen zählen die fortlaufende Information der Bevölkerung und die Auswertung der ersten Erfahrungen beim Vollzug der sektoriellen Abkommen zu den ersten Prioritäten des Bundesrates. Es wird derzeit unter der Leitung des Integrationsbüros und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern ein Monitoring über die Umsetzung und die Auswirkungen der sektoriellen Abkommen und des neuen EWR-Übereinkommens eingerichtet. Ziel dieses Monitorings ist es, im Sommer 2003 den Behörden die Beurteilung der Lage ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Abkommen zur ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie die anderen bilateralen Abkommen, die mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossen wurden, ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Abkommens und der dazugehörigen flankierenden Massnahmen wird wahrscheinlich einen grossen Einfluss auf die Einstellung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum europäischen Integrationsprozess haben. Diese Angelegenheit muss umso ernster genommen werden, als das Abkommen über den freien Personenverkehr sieben Jahre nach dem Inkrafttreten eventuell Gegenstand einer weiteren Volksabstimmung sein wird (da es dem fakultativen Referendum unterstellt ist).</p><p>Aus diesem Grund stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen hat er getroffen, um die gesamte Schweizer Bevölkerung, die Schweizer Staatsangehörigen, die in ein EU-Land auswandern, sowie die Staatsangehörigen der EU-Länder, die in unser Land ziehen oder arbeiten kommen, möglichst gut über das Abkommen über den freien Personenverkehr zu informieren?</p><p>2. Kann er uns versichern, dass alle Institutionen, welche die gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen haben, die sich aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen ableiten, ihren Auftrag auch optimal erfüllen können?</p><p>3. In Bezug auf die Umsetzung der flankierenden Massnahmen scheinen die Kantone bei weitem nicht alle gleich gut vorbereitet zu sein. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit alle Kantone am Stichtag diese Massnahmen konsequent umsetzen, und was wird er bei den Kantonen unternehmen, die sich eventuell nicht kooperativ verhalten?</p><p>4. Schliesslich sollen alle Akteure bei der Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens und der flankierenden Massnahmen stets die globalen Auswirkungen im Auge behalten können. Welche Schritte hat der Bundesrat unternommen, um unser Postulat 00.3088 "Überwachung der Freizügigkeit im Personenverkehr", das am 23. Juni 2000 im Nationalrat ohne Gegenstimmen angenommen wurde, zu verwirklichen?</p>
- Freier Personenverkehr. Effiziente Umsetzung des Abkommens
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